Grundqualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson

Qualifizierung zur Tagespflegeperson

Wenn Sie…

  • Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
  • Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Kinder zeigen,
  • sich mit der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern beschäftigen möchten,
  • mit den Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten wollen,
  • sich für jährliche Fort- und Weiterbildungen interessieren,
  • ausreichend Zeit und genügend Platz für Kinder haben,
  • an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend und Familie interessiert sind und sich ebenfalls mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen,
  • Organisationstalent besitzen und bereit sind, sich auch mit unternehmerischen Aufgaben als selbstständige Tagespflegeperson auseinander zu setzen,

dann wäre eine Tätigkeit als Tagespflegeperson vielleicht eine berufliche Perspektive für Sie!

Grundqualifizierungskurs zur Tagespflegeperson

Der Grundqualifizierungskurs ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Pflegeerlaubnis. Im Landkreis Landsberg findet dieser Kurs jährlich statt. Es ist möglich, den Kurs in einem anderen Landkreis zu besuchen.

Der Kurs beinhaltet alle wichtigen Bereiche der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Tagespflege.
In insgesamt 160 Unterrichtseinheiten orientiert am Curriculum des Deutschen Jugendinstituts und einem Praktikum von 8 Stunden bei einer Kindertagespflegeperson, werden Sie gut auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson vorbereitet und dabei unterstützend vom Amt für Jugend und Familie begleitet.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, sich vorstellen können fremde Kinder zu betreuen oder bereits am Grundqualifizierungskurs teilnehmen möchten, beraten wir Sie gerne unverbindlich hier im Amt für Jugend und Familie.


Grundqualifizierung

(Bekanntgabe der genauen Kurstermine erfolgt zeitnah)

Beginn  November 2022
Ende Juni 2023


Wochenendveranstaltungen:

Die Wochenendveranstaltungen finden
jeweils statt am:Freitag von 18.30 bis 21.00 Uhr

Samstag von 09.30 bis 16.00 Uhr

Sonntag von 09.30 bis 15.30 Uhr


Abendveranstaltungen
:

Die Abendveranstaltungen finden jeweils statt von:19.00 bis 21.30 Uhr

 

Sonstiges: Zweitägiges Praktikum bei einer Kindertagespflegeperson von insgesamt 8 Stunden

Kosten: 120,00 Euro

Veranstaltungsort:
Landratsamt Landsberg am Lech
86899 Landsberg am Lech
(genauer Ort wird noch bekannt gegeben)

Alle Termine und Informationen entnehmen Sie gerne dem Flyer!


Pflegeerlaubnis

Tagespflegepersonen benötigen bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreuen möchten. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig (§ 43 SGB VIII).

Tagespflegeperson kann nur werden, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SBG VIII baut sich wie folgt auf:

Kindertagespflege - Qualifizierung

Im Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis müssen Sie erfolgreich die Grundqualifizierung zur Tagespflegeperson absolvieren und die erforderlichen Dokumente und Formulare dem Amt für Jugend und Familie vorlegen. Zusätzlich prüfen wir Ihre persönliche Eignung sowie
die Räumlichkeiten, in denen zukünftig die Betreuung stattfinden soll.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren „Fachliche Richtlinien für die Förderung Kindertagespflege“.

Quelle Homepage Landratsamt Landsberg am Lech

Pflegestützpunkt Landsberg

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung erfolgt neutral und kann kostenfrei in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Pflegekasse Sie vesichert sind. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.

Die Leistungen umfassen Hilfestellungen von der einmaligen Beantwortung einer Frage bis hin zur längerfristigen Beratung und Begleitung auf Grundlage eines individuell erstellten Versorgungsplans. Um die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, ist der Pflegestützpunkt mit allen Versorgungs- und Betreuungsangeboten im Landkreis Landsberg am Lech vernetzt.

Das Angebot des Pflegestützpunktes kann nach vorheriger Terminabsprache persönlich, in den Räumlichkeiten des Landratsamtes oder als Hausbesuch, sowie telefonisch und per E-Mail in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Der Pflegestützpunkt ist über den Haupteingang des Landratsamtes barrierefrei erreichbar. Parkplätze (kostenpflichtig) befinden sich unmittelbar vor dem Gebäude. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Pflegestützpunkt von der Haltestelle „Bahnhof Landsberg am Lech“ aus fußläufig erreichbar.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes

– telefonisch unter 08191 129-1555 oder

– per E-Mail an

Öffnungszeiten

Der Pflegestützpunkt ist täglich außer mittwochs von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser Zeiten für Beratungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Sie umfassend beraten können.

 

Download Broschüre Pflegestützpunkt Landsberg

 

Neue Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt.

Die Bodenrichtwertliste liegt im Rathaus Thaining sowie in der Geschäftsstelle der VG Reichling zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.

Außerdem kann von der Geschäftsstelle des Gutachterusschusses beim Landratsamt Landsberg Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden.

Bayerische Grundsteuerreform

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigen-tümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kom-mune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi-nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt fest-gestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Be-scheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

 

Ablauf Grundsteuer 2022

 

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstüt-zen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bear-beitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

 Formulare

Die bayerischen Formulare in der grauen Variante können am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Sie sind bereits online verfügbar.

Online-Bürger-Workshop – Erstellung lokaler Entwicklungsstrategie

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger Sie sind herzlich dazu eingeladen, an der Erstellung der lokalen Entwicklungsstrategie mitzuwirken und so die Region Lechrain – unsere Heimat – aktiv mitzugestalten.

 

Den Link zur Anmeldung zum Online-Bürger-Workshop am Samstag den 2. April von 14-17 Uhr finden Sie hier:

 

Anmeldung zum Bürger-Workshop (Link https://forms.gle/D7LHkzwzDLZcB4Qx5 )

Trinkwasseranalysen

Die Wasserqualität des Trinkwassers wird regelmäßig überprüft. Die aktuellen Trinkwasseranalysen und weitere Informationen finden Sie unter Einrichtungen/Wasserversorgung