Satzungen
Ortsrecht – Satzungen
Satzungen – Verordnungen – Ortsrecht
Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um anordnend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen.
In beiden Fällen handelt es sich um verbindliche ortsbezogene Regelungen. Sie werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Hierbei werden die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger und die damit verbundenen Rechtsfolgen geklärt.
Hier finden Sie Satzungen und Verordnungen zum herunterladen.
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Onlineausgaben:
Beachten Sie bitte, dass rechtlich maßgeblich allein die Satzungen und Verordnungen sind, wie sie in der Gemeindekanzlei niedergelegt und amtlich bekannt gemacht wurden.