Informationen zum Gestaltungshandbuch

Einladung

Zur Vorstellung „Gestaltungshandbuch“

 

am Mittwoch, den 13. März 2024

um 19:30 Uhr im Gasthaus Stork

 

 

An diesem Abend werden wir das Gestaltungshandbuch, das wir mit den Gemeinden Apfeldorf, Fuchstal und Hofstetten im Rahmen der Städtebauförderung zusammen erstellt haben, vorstellen.

Wir laden alle Besitzer von Grundstücken im Sanierungsgebiet und alle Interessierten dazu ein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitten aus den Flyer.

Stork Leonhard

Erster Bürgermeister

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Glasfaserausbau

Der Ausbau von LEW TelNet für den Anschluss bis in jedes Haus ist in der Obergasse angelaufen. Ein zweiter Bautrupp wird im Bereich Bannzeilweg bis zum Weiherweg die Arbeit aufnehmen.

Wenn Sie jetzt noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie das jetzt noch nachholen. Der Preis für den Anschluss beträgt jetzt 399,– €. Nach dem Ausbau entstehen erheblich höhere Kosten.

Den Antrag für Ihren Anschluss können Sie bei www.lew-highspeed.de stellen

Bekanntmachung Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

 

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Der Gemeinderat Thaining hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Vorschlagliste für Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 aufgestellt . Diese Liste wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis 12.05.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling, Zimmer Nr. 01, zur Einsicht aufgelegt.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Danach wird die Vorschlagsliste mit etwaigen Einsprüchen an das Amtsgericht Landsberg am Lech übermittelt.

 

Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.