Am 06.11.2023 war unsere Gemeinde mit Polarlichtern im ZDF heute journal zu sehen.
Sie finden den Beitrag in der ZDF Mediathek ab Minute 22:32.
Allgemein
Hier finden Sie den Fragebogen für die Machbarkeistsstudie der Nahwärmeversorgung, den wir am 13.10. 2023 an alle Haushalte verteilt haben.
hier finden Sie die aktuelle Ausgabe des Dorfboten Nr. 99
Der Ausbau von LEW TelNet für den Anschluss bis in jedes Haus ist in der Obergasse angelaufen. Ein zweiter Bautrupp wird im Bereich Bannzeilweg bis zum Weiherweg die Arbeit aufnehmen.
Wenn Sie jetzt noch keinen Antrag gestellt haben, können Sie das jetzt noch nachholen. Der Preis für den Anschluss beträgt jetzt 399,– €. Nach dem Ausbau entstehen erheblich höhere Kosten.
Den Antrag für Ihren Anschluss können Sie bei www.lew-highspeed.de stellen
Die Bundesagentur für Arbeit bietet im Herbst wieder Kurse in Weilheim und in Fürstenfeldbruck für die Vorbereitung auf die Prüfung zum/zur Erzieher/in an.
Die Ausbildung erfolgt in Teilzeit und in berufsbegleitenden Schritten.
Kursbeginn ist am 04.09.2023 bis Juli 2026.
Weitere Informationen finden sie hier.
hier finden Sie die aktuelle Ausgabe des Dorfboten Nr. 98
Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Der Gemeinderat Thaining hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Vorschlagliste für Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 aufgestellt . Diese Liste wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis 12.05.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling, Zimmer Nr. 01, zur Einsicht aufgelegt.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Danach wird die Vorschlagsliste mit etwaigen Einsprüchen an das Amtsgericht Landsberg am Lech übermittelt.
Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.