Kommunalwahl 15.03.2020 – Ergebnisse Gemeinderatswahl – Platzvergabe

Nr. Name , Vorname Erreichter Platz Stimmen
1 Seefelder Reinhold 1 393
5 Happach Matthias 2 383
2 Stechele Ulrich 3 368
6 Finsterwalder Christian 4 360
7 Böglmüller Tobias 5 343
12 Hager Peter 6 312
8 Ströbele Melanie 7 301
3 Dr. Bauer Klaus 8 291
4 Dr. Preiß Armin 9 288
14 Ströbele Monika 10 242
11 Schüßler Benjamin 11 235
13 Stork Tobias 12 227
16 Stork Miriam 13 200
10 Blusch Tobias 14 199
9 Templer Stefan 15 195
15 Welzmüller Michael 16 179
18 Leirer Martin 17 151
18 Feistl Wolfgang 18 148
17 Berghofer Anna 19 140

Kommunalwahl 15.03.2020 – Ergebnisse

Am Wahlabend dem 15.03.2020 ab 18:00 Uhr können hier die Wahlergebnisse (laufend aktualisiert) nachgelesen werden.

Bereits ab heute (19.02.2020) können Sie, bei Wahlen mit mehreren Stimmen je Wähler, den jeweiligen Probestimmzettel  einsehen und probeweise durch Mausklick ausfüllen um zu erfahren wie Ihre Stimmabgaben gezählt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Wahlen mit nur einem Wahlvorschlag bzw. nur einer Liste, freihändig selbst gewählte Kandidaten eingetragen werden können. Dies lässt sich in dem angebotenen Probestimmzettel jedoch nicht simulieren.

Um zu den (Zwischen-) Ergebnissen zu gelangen wählen Sie den untenstehenden passenden Link zur Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Reichling aus:

Bürgermeisterwahlen

Landratswahl

Gemeinderatswahl Apfeldorf

Gemeinderatswahl Kinsau

Gemeinderatswahl Reichling

Gemeinderatswahl Rott

Gemeinderatswahl Thaining

Gemeinderatswahl Vilgertshofen

Kreistagswahl

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2020

Am 03.04.2020 fand eine Gemeinderatssitzung statt.

Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil:

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Anbau an die bestehende Lagerhalle auf FlNr. 1790/15 (Am Heßlaberg 4)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet „Schmiedgasse Ost“.Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Formlose Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining;

Auf die Beratung in der Sitzung am 27.03.2019 (TOPs 70/09+10) wird Bezug genommen. Für die damals beantragten zwei Doppelhäuser hat das LRA zwischenzeitlich die Genehmigungen erteilt.

Nun hat der Eigentümer vorgesprochen, da er sich mit dem Gedanken trägt, statt der beiden Doppelhäuser ein größeres Mehrfamilienhaus zu errichten.

Aufgrund der Grundfläche fügt sich dieses nach Auffassung des LRA nicht in die Umgebungsbebauung ein, so dass das Vorhaben (nur) durch Aufstellung eines Bebauungsplans (z.B. in Form der Erweiterung des Bebauungsplans Thaining Nord) zugelassen werden könnte.

Zeichnungen des geplanten Vorhabens werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Herr Staltmayr stellt sein Vorhaben der geänderten Planung dem Gemeinderat vor.

GMR Stechele schlägt vor es sollte, wenn möglich geregelt werden, dass vor Allem Einheimische die Wohnungen erwerben können.

GMR Preiß regt an, es sollte nicht nur hier der Einzelfall entschieden werden, sondern über den ganzen Altort mit einem Innerortsbebauungsplan, damit wir nicht bei weiteren Anträgen, die in der Zukunft auf uns zukommen aufs Neue entscheiden müssen

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Zulassung des Vorhabens aus. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplans Thaining Nord zu fertigen, mit dem das Grundstück in den Plan einbezogen werden soll. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Auf die Gestaltung des geplanten Vorhabens soll besonders geachtet werden, damit es sich in das dörfliche Bild einfügt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Dachdecker- und Spenglerarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Dachdecker- und Spenglerarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 17 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 87.160,84 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 27.02.2020 um 15:15 Uhr sind zwei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

1. Dominik Kruppa:              85.874,01 € (unter Berücksichtigung von 2 % Nachlass)

2. Bieter:                            109.876,66 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, Dominik Kruppa, Dachdecker-Spenglerei (Hurlach) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 85.874,01 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 2 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Dachdecker- und Spenglerarbeiten“ für das BV Kindergartenerweiterung an Dominik Kruppa, Dachdecker-Spenglerei (Hurlach) mit einer Vergabesumme in Höhe von 85.874,01 € (brutto) zu.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Holzfenster und -Fenstertüren

Die Leistung für das Gewerk „Holzfenster und -fenstertüren“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 11 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 77.421,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 27.02.2020 um 15:00 Uhr ist ein Angebot frist- und formgerecht eingegangen.

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Firma Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 80.422,58 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Holzfenster und -fenstertüren“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) mit einer Vergabesumme in Höhe von 80.422,58 € (brutto) zu.

 

Raumakustische Beratung Gruppenraum und Bewegungsraum Kindergarten EG; Honorarangebotes hils consult Gmbh

Der Gemeinde liegt ein Angebot der hils consult Gmbh für die raumakustische Beratung Gruppenraum und Bewegungsraum Kindergarten EG vom 17.02.2020 vor, welches dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird:

Konzept                                                        400,00 €

Raumakustik Grundleistungen                    3.800,00 €

Optional: Ausführungsplanung je Detail     105 €/h, mindestens aber 420,00 je Detail

Nebenkosten                                               5 %

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der hils consult Gmbh zu den o.g. Bedingungen zu und ermächtigt den Vorsitzenden zum Abschluss des entsprechenden Vertrages.

  

Zweckvereinbarung zur Übertragung der technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgungen der Gemeinden Kinsau und Thaining auf die Gemeinde Vilgertshofen

Hinsichtlich der geplanten Übertragung der technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgungen der Gemeinden Kinsau und Thaining auf die Gemeinde Vilgertshofen liegt dem Gemeinderat der Entwurf einer Zweckvereinbarung vor. Ein Fahrzeug der Marke VW Caddy Diesel mit Allrad wurde bei der Fa. VW Reßle in Ludenhausen bestellt, Farbe Weiß.

Dem Abschluss der vorgelegten Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die technische Ausstattung

Wie in der Sitzung am 11.02.2020 schon beraten und vertagt liegt für die technische Ausstattung, Display 86“, drahtloses Präsentationssystem im Sitzungssaal ein Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg vor. Nach nochmaliger Rücksprache reicht das günstigere Präsentationssystem von WePresent in unserem Fall aus, da sonst niemand im Netzwerksystem tätig ist. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt., ohne Soundbar liegt bei 6.689,70 € brutto. Die Montage und die Einweisung werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und erreichen erfahrungsgemäß nicht die angegebenen Summen vom Angebot.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg zum Gesamtpreis von 6.689,70 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Die Akustikdecke ist eingebaut. Die elektrische und sanitäre Installation sind soweit fertig. Die Fenster werden diese Woche getauscht. Anschließend werden die Verputzarbeiten von unserem Gemeindearbeiter unter Mithilfe von der Fa. Bauer ausgeführt.

Für die Umrüstung der Heizung, wenn möglich mit dem ausgebauten Pelletsbrenner vom Kindergarten wird Herrn Raspotnig (Fachplaner vom Kiga) beauftragt. Für die Bevorratung der Pellets wird evtl. einen Erdtank vor. Evtl. für die Warmwasseraufbereitung Solar vorgesehen.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnievellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 997,– netto, Gesamtpreis incl. MwSt.11.835,55 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton – Guss zum Gesamtpreis von 11.835,55 € brutto zu.

 

 

 

 

 

 

          

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

Anbei finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

 

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 1179/1 und 1179/4 der Gemarkung Thaining (Nähe Weiherweg)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Im Hinblick auf die in den Planunterlagen geplante Grundstücksteilung wäre bezüglich einer gesicherten Erschließung von der Baugenehmigungsbehörde das Vorliegen der Dienstbarkeit zu einem Geh- und Fahrtrecht zu klären.

Die Erschließung in Bezug auf Wasser und Kanal wurde von der Gemeinde bereits mit den Bauherren geklärt.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt wird um Klärung der Dienstbarkeit bezüglich der Zufahrt im Hinblick auf die geplante Grundstücksteilung gebeten.

 

Bauantrag zur Nutzungsänderung bzw. zum Wiederaufbau des bestehenden Stalles/Tennentraktes zu einer Zahnarztpraxis im EG und einer zusätzlichen Wohneinheit im OG/DG auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining (Ziegelstadel 2)

Auf die Beratungen in den Sitzungen vom 18.09.2019 (TOP 77/02) sowie vom 19.12.2019 (TOP 80/06) wird Bezug genommen. Hierzu liegt inzwischen die Genehmigung des Landratsamtes (Bescheid vom 09.01.2020) zur beantragten förmlichen Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) vor.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen für Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlichen Vorhabens (§ 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB) nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Teilprivilegierung“) erfüllt werden: – Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; – die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt; – das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden; – das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; – mit der Umwandlung zu Wohnzwecken werden zulässigerweise drei Wohnungen bereitgestellt. Die vorgenannten Voraussetzungen werden mit der Nutzungsänderung für die Teilprivilegierung erfüllt; außerdem wird das Vorhaben auch im Übrigen als außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB erachtet.

Für die geplanten zwei weiteren Wohneinheiten sind jeweils zwei weitere Stellplätze erforderlich. Diese vier Stellplätze sind in den Eingabeplänen (mit dem Vermerk „privat“) dargestellt.

Für die Praxis ist 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche (mind. jedoch 3 Stellplätze) nachzuweisen. Die Praxis wird mit einer Nutzfläche von 88,81 qm angegeben; demnach ergeben sich 4 Stellplätze, welche ebenfalls in den Eingabeplänen vorgesehen werden.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bericht vom Landsberger Tagblatt

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Einrichtung

Für die Einrichtung, Tisch und Stühle für den Gemeinderat und die Besucher, Teppichboden und Lamellenanlage für die Fenster im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Linke Officedesign aus Pürgen vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt. liegt bei 18.322,17 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Linke Office-Design aus Pürgen zum Gesamtpreis von 18.322,17 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die technische Ausstattung

Für die technische Ausstattung, Display 86“, drahtloses Präsentationssystem im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Tagesordnungspunkt wird vertragt, das Angebot soll durch den Vorsitzenden nachverhandelt werden.

 

Umbau Sitzungssaal, Angebot für den Einbau einer neuen Innentüre

Für den Einbau einer neuen Türe vom Sitzungssaal zum WC liegt ein Angebot der Schreinerei Christian Stechele aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt., liegt bei 468,56 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 456,56 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Malerarbeiten

Für die Malerarbeiten im sanierten Sitzungssaal liegt ein Angebot von der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. MwSt., liegt bei 1.383,82 € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining zum Gesamtpreis von 1.383,82 € brutto zu.

 

 

 

Abgabe von Streusplitt

Wie auch in den letzten Jahren stellt die Gemeinde wieder Splitt in kleinen Mengen kostenlos zur Verfügung. Das Streugut ist am Bauhof erhältlich.

Bitte einen Abholtermin beim Gemeindearbeiter Benedikt Böglmüller unter 0170/2730388 vereinbaren.

Behältnisse zum Transport sind von den Abholern mitzubringen!

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020

Vorstellung des Konzeptes für den Umbau vom Sitzungssaal im Rathaus

Für den Umbau vom Sitzungssaal stellt Herr Gerhard Linke von Linke Office-Design Pürgen ein Konzept für den Umbau vom Sitzungssaal mit einem neuen Ratstisch vor. Die Gemeinderäte können auf verschiedenen Stühlen probesitzen, um sich für eine Variante zu entscheiden.

Der Gemeinderat ist mit dem von Herrn Linke vorgestellten Konzept einverstanden und entscheidet sich für die Anschaffung der Stühle „Wilkhahn“ für den Gemeinderat und der Besucherstühle in Kunststoff. Der Boden soll in Teppichfließen hergestellt werden.

Beim Tisch soll keine Elektrifizierung vorgesehen werden, stattdessen evtl. ClickShare verwendet werden. Der Tisch soll in Holzdesign angeboten werden.

Für den Einbau der acht neuen Fenster für den Sitzungssaal, das Bürgermeisterbüro und den Heizraum liegt ein Angebot der Zimmerei Harald Stork aus Thaining vor. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt. liegt bei 11.804,62 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Zimmerei Stork aus Thaining zum Gesamtpreis von 11.804,62 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zur Errichtung einer   Unterstellhalle auf FlNr. 1119 der Gemarkung Thaining (Lage: Koppetan)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Koppentannen“. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Nach Durchsicht der Eingabeplanung ist aufgefallen, dass das Bauvorhaben mit seiner Gesamtbreite von unter 15 m und einer Dachneigung von 6,5° nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Dies wurde dem Antragsteller mitgeteilt; lt. Rückmeldung vom 13.01.2020 wird die Planung geändert, wonach bei gleichbleibender Traufhöhe eine Dachneigung von 10° vorgesehen wird. Damit wären die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung – vorbehaltlich der Vorlage geänderter Planunterlagen, welche den Festsetzungen des Bebauungsplanes GEW Koppentannen entsprechen – zu erklären.

 

Kindergarten Thaining: Haushalt 2020

Der BRK-Kreisverband Landsberg als Träger des Kindergartens legt den Haushaltsplan 2020 vor. Lt. Planungen des BRK betragen die Aufwendungen wie folgt:

SUMME Personalaufwendungen                                       323.200,00 €

SUMME der Sachaufwendungen                                       12.650,00 €

Zzgl. Verwaltungskostenpauschale                                    20.151,00 €

SUMME Ausgaben gesamt                                                356.001,00 €

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 86.600,00 € gestiegen. Dies ist vor allem bedingt durch die neue Gruppenerweiterung ab September 2020. Es ist eine Tarifsteigerung von 3,25 % sowie die neu gewährte Praxisanleiterzulage für alle Ausbilder eingeplant.

Die Ausgaben werden wie folgt finanziert:

gesetzliche Zuschüsse                                                       301.200,00 €

Elternbeiträge                                                                       36.800,00 €

Gesamtaufwand                                                                 338.000,00 €

Differenz                                                                               18.001,00 €

Defizitanteil des BRK

(20%, max. auf 70,00 € pro Platz und Jahr gedeckelt)        3.600,00 €

Defizitanteil Gemeinde Thaining (80%)                              14.401,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr ist der Defizitanteil der Gemeinde um 416,00 € auf 14.401,00 € gesunken, Das ergibt sich aus der Mehrbelegung im Kindergarten an Kindern. [2018 – 41 Kinder; 2019 – 52 Kinder]

Der vom BRK erstellte Haushalt 2020 für den Kindergarten Thaining wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Gerüstarbeiten

Vom Architekturbüro VONMEIERMOHR wurden drei Angebote für die Leistung „Gerüstarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme eingeholt.

Der Preisspiegel der drei Angebote sieht wie folgt aus:

  • MN Gerüstbau:    7.807,65 €
  • Bieter:                   9.332,00 €
  • Bieter:                   9.961,00 €

Das Architekturbüro empfiehlt die freihändige Vergabe der Gerüstarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. MN Gerüstbau aus Mindelheim.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, die Fa. MN Gerüstbau aus Mindelheim mit den Gerüstarbeiten für o.g. Baumaßnahme beauftragen zu wollen.

 

Bekanntgabe: Jahresabschluss 2019 Gemeinde Thaining

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Thaining wird dem Gemeinderat vorgelegt und erläutert.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis.

 

Wartungsvertrag von der Fa. Lentner für das HLF 10 der FFW Thaining

Die FFW Thaining schlägt vor den Wartungsvertrag mit der Fa. Lentner für das Fahrzeug HLF 10 abzuschließen. Die Fa. Lentner stellt für die jährlich durchzuführenden Arbeiten laut Auflistung 795,– € netto in Rechnung. Ohne den Wartungsvertrag würden die Arbeiten 1.035,– € netto kosten. Wenn die Arbeiten vor Ort durchgeführt werden entstehen noch Anfahrtskosten, die aber geteilt werden, wenn in der Nähe noch bei anderen Feuerwehren gleichzeitig Wartungsarbeiten anstehen.

Der Gemeinderat beschließt, den Wartungsvertrag mit der Fa. Lentner aus Hohenlinden für das HLF 10 für die jährlichen Wartungsarbeiten abzuschließen.

 

Angebot für den Einbau einer Druckluftleitung im Feuerwehrhaus

Für den Einbau einer Druckluftleitung vom Kompressor bis zur Werkstatt im Feuerwehrhaus liegt ein Angebot für 18m Leitung mit Zubehör zum Gesamtpreis von 703,29 € von der Fa. Matthias Happach Konstruktionen aus Thaining vor. Dem Gemeinderat ist das Angebot bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Happach für die Anschaffung der Teile zum Preis von 703,29 € brutto zu.

GMR Happach nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.

Petition barrierefreier Bahnhof Kaufering

Der Markt Kaufering bittet um Ihre Unterstützung bei der „Petition barrierefreier Bahnhof Kaufering“

Seit vielen Jahren arbeitet der Markt Kaufering daran, dass der Bahnhof barrierefrei ausgebaut wird. Die Bahnsteige sind teilweise nur über eine Treppe zu erreichen.

Für mobilitätseingeschränkte Menschen bedeutet die momentane Situation bereits vor Reiseantritt Endstation. Ein Zustand an dem der Markt seit Jahren im zähen

Diskussionsprozess mit der Deutschen Bahn AG steht.

Mit der Deutsche Bahn AG soll jetzt an einer konstruktiven Lösung, gemeinsam mit dem Markt Kaufering, gearbeitet werden, damit die Barrierefreiheit zügig umgesetzt werden kann und der Bahnsteig auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, RadfahrerInnen und Eltern mit Kinderwagen frei zugänglich ist.

Der Kauferinger Bahnhof ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Pendler- und Touristenverkehr in unserem Landkreis, deshalb bitten wir auch Sie die Unterschriftenaktion

zu unterstützen.

Die Petition liegt ab sofort, bis April 2020 zur Unterschrift bereit.

Bitte unterstützen Sie diese Petition!

Unterschreiben und verlinken Sie bitte unsere Kampagne und erheben Ihre Stimme für einen barrierefreien Bahnhof in Kaufering. Dazu können Sie ab sofort online über „Change.org“ teilnehmen: http://chng.it/NBWMJB8X

Bedingungen für Ihre Unterschrift:
Sie müssen ein aktiver Benutzer des Kauferinger Bahnhofs sein. Egal, ob Sie in Kaufering wohnen oder nur in Kaufering zu- bzw. umsteigen.

Wer lieber auf Papier unterschreibt: Eine Unterschriftenliste zur Petition liegt bis April 2020 im Rathaus Kaufering, Erdgeschoss, Pfälzer Str. 1 und auch in weiteren Rathäusern im Landkreis Landsberg am Lech zur Unterschrift bereit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Thomas Salzberger
1. Bürgermeister
Markt Kaufering

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Heizung-Lüftung-Sanitär

Für die Leistungen bezüglich des Gewerks „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für o.g. Baumaßnahme wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Verhandlungsvergabe aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 112.280 € netto.

Zum festgelegten Termin der Angebotsöffnung am 02.12.2019 um 10:00 Uhr sind drei Angebote eingegangen.

Fa. Strommer Haustechnik Rott:

Fa. Ullrich Pflaumdorf:

Fa. Kaiser Utting

Die Angebote wurden vom Fachplaner IB Baumann & Raspotnig (Deisenhofen) ausgewertet. Demnach haben zwei Firmen vollständig ausgefüllte Angebote abgegeben und wurden zur Wertung zugelassen. Eine Firma hat das Angebot digital abgegeben, was jedoch nicht zugelassen war.

Das IB Baumann & Raspotnig gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Es wird empfohlen, der Firma Strommer Haustechnik (Rott) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des IB Baumann & Raspotnig, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Strommer Haustechnik (Rott) mit einer Vergabesumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) zu.

  

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl

Die Leistung für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben. Die Kostenschätzung belief sich auf ca. 93.921,94 € brutto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.12.2019 um 15:00 Uhr sind 5 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Holzbau Reisach Erpfting:

Hubert Schmid Marktoberdorf

Zimmerei Müller Issing

Holzbau Loy Eresing

Zimmerei Stork Thaining

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork GmbH (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork GmbH (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) zu.

  

Vorstellung von Ausrüstungsgegenständen und das weitere Vorgehen mit Vorstellung vom Bauzeitenplan für die Erweiterung Kindergarten von Architekt Stefan Mohr

Die Erweiterung von unserem Kindergarten läuft die Baufirma Frank Bauer betoniert derzeit die Decke und will nach den Weihnachtsferien ab 07.01.2020 die restlichen Arbeiten vom Rohbau ausführen, wenn der Winter mitspielt.

Architekt Stefan Mohr und sein Team stellen uns heute den Bauzeitenplan und das weitere Vorgehen in Bezug auf die weiteren Ausschreibungen, die Auswahl der Materialien Fenster und der weiteren Ausrüstungsgegenstände vor.

Präsentation Herr Mohr:

Wenn alles nach Plan läuft und die Baumeisterarbeiten zu ca. Ende Januar fertiggestellt sind (Je nach Witterung) können die Zimmererarbeiten beginnen.

Das Gebäude soll mit Holz verschalt werden, aufgrund der geringeren Investitionskosten sollen ebenfalls Holzfenster in Verbindung mit grünen Fensterläden verbaut werden (vorzugsweise Lärche). Im Innenausbau soll das Thema „Wald“ angewandt werden insgesamt soll die Möbelierung sanft gestaltet werden. Die Feuchträume werden gefließt, in den Gruppenräumen sollen Vinylböden bzw. versiegeltes Eschenparkett verlegt werden.

Im Personalraum finden sich unter anderem abschließbare Fächer.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 46/3; ggf. Aufstellungsbeschluss

Mit Schreiben vom 25.11.2019 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine im Bereich des Grundstücks FlNr. 46/3 gelegene Teilfläche beantragt. Am 23.11.2019 hat dazu ein Ortstermin mit dem Gemeinderat stattgefunden. Es ist vorgesehen, auf dieser Fläche einen Schuppen für die Unterbringung gewerblicher Maschinen zu errichten.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Inwieweit die Aufstellung der beantragten Einbeziehungssatzung diesem Anspruch gerecht wird, wäre vom Gemeinderat zu entscheiden. Die Einbeziehungssatzung ist möglicherweise bereits schon deswegen nicht erforderlich, da es dem Antragsteller auch möglich wäre, den Schuppen auf seinem bebaubaren Grundstück FlNr. 46/2 zu errichten.

Außerdem wäre es wohl zuerst notwendig, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Zielvorstellungen für diesen „Ortsbildprägenden Anger“ klärt. Sofern dieser grundsätzlich als solcher erhalten werden soll, wäre die beantragte Satzung kontraproduktiv. Stattdessen wäre es u.U. sinnvoller, den Bereich mit einem innerörtlichen Bebauungsplan zu überplanen, der der gemeindlichen Zielvorstellung Rechnung trägt.

Das ISEK für die Städtebauförderung steht kurz vor der Fertigstellung, auch dazu muss der Gemeinderat in der nächsten Zeit über den Einleitungsbeschluss für das Sanierungsgebiet entscheiden, indem auch der Dorfanger liegt.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag einer Einbeziehungssatzung entsprechend des Antrages ab.

 

Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall – Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining

Auf die Beratung in der Sitzung vom 18.09.2019 (TOP 77/02) wird Bezug genommen.

Das Landratsamt hat mit E-Mail vom 11.12.2019 dem Planer notwendige Änderungen und Ergänzungen mitgeteilt, mit denen sämtliche Fragestellungen genehmigungsfähig werden.

Nun ist über das Einvernehmen zur dritten Fragestellung erneut zu entscheiden.

  1. Kann einem Abriss des dargestellten Bereichs (Stall- und Tennentrakt) in gleicher Form und Größe im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB zugestimmt werden?

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Frage 3 erteilt.

Antrag auf Abbruch vom Wohnhaus, Grasweg 11

Für das Anwesen am Grasweg Weg 11, Fl-Nr. 184 liegt ein Antrag der Besitzerin auf Beseitigung der Gebäude vom 05.12.2019 vor. Die Anzeige wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats planungsrechtliche Schritte prüfen, z.B. den Erlass einer Erhaltungssatzung.

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen den Abriss des Gebäudes.

 

Antrag auf Vorbescheid: Bauvoranfrage: Erweiterung und Umbau eines Bauernhauses auf dem Grundstück Fl-Nr. 207 der Gemarkung Thaining (Obergasse 19)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Das Abstandsflächenrecht gehört nicht zum gemeindlichen Prüfprogramm. Das LRA hat mit E-Mail vom 11.04.2019 den Antragstellern mitgeteilt dass eine Abweichung tendenziell möglich ist.

Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Angebot für den Einbau einer neuen Haustüre am Kindergarten

Für den Einbau einer neuen Haustüre als Ersatz für die in die Jahre gekommene Holztüre liegt ein Angebot von der Schreinerei Stechele aus Thaining vor. Die Türe muss als Fluchttüre ausgestattet sein, soll in der Bring- und Abholzeit auch von außen offen sein und ansonsten von außen geschlossen und von den Kindern nicht unbemerkt von Innen geöffnet werden. Diese Bedingungen wurden in Zusammenarbeit mit den Handwerkern dem Architekt Stefan Mohr und der Kindergartenleitung bei mehreren Terminen ausgearbeitet und die Entscheidung ist auf die Lösung einer Hörmann Haustüranlage TopComfort Typ 101 aus Aluminium in verkehrsweiß und Glas mit einer Schließtechnik der Fa. Wilka gefallen. Die Kosten betragen incl. Einbau und Entsorgung der alten Türe 5.456,19 € brutto.

Die Installation der elektrischen Versorgung führt die Fa. Schwarzelmüller aus Hofstetten in Regie aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Einbau der neuen Haustüre durch die Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 5.456,19 € zu.

 

BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: elektrotechnische Anlagen und EMSR-Technik; Auftragsvergabe

Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB beschränkt ausgeschrieben. Am 22.10.2019 wurden insgesamt 12 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 14.11.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining ging ein Angebot frist- und formgerecht ein.

Bei dem einzigen vorgelegten Angebot wurde kein Preisnachlass gewährt. Das eingereichte Angebot entspricht in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A. Der Bieter ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet.

Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH aus Augsburg als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.

Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 285.449,32 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 4.820,04 € (ca. 1,7 %) über dem Kostenanschlag.

Die Kostensteigerungen gegenüber den Einheitspreisen der vergangenen Jahre ist auf die augenblickliche Vollauslastung der Firmen und auf die allgemein gute konjunkturelle Lage des Baugewerbes im Augenblick zurückzuführen, auch bei den Materialpreisen sind aktuell deutliche Kostensteigerungen wahrzunehmen.

Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 12.11.2019 an die Firma APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einem Angebotspreis von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einer Angebotssumme von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt.) zu.

 

Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg

Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt von der Fa. F8 Solartechnik aus Hörbranz für eine Solarleuchte Solaris live mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2019 schon darüber beraten hat, wurden vom Vorsitzenden folgende Auskünfte von F8-Solar eingeholt: Der Akku hält mind. 10 Jahre, Ersatzkosten derzeit 189,– €. Die Kosten für die Steuerung über das Internet übernimmt F8-Solar. Die Leistung von 5W entspricht 500-1000 Lumen Lichtstärke, am Boden kommen 9 Lux an. In Unterdießen sind 23 Lampen vom gleichen Typ zwischen Ober- und Unterdießen installiert. Der Mastabstand beträgt 30 – 35 m.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von F8-Solar zu und vergibt den Auftrag für die Leuchte Solaris live zum Preis von 2.469,25 € brutto.

 

Sanierung Sitzungssaal und Erneuerung der Einrichtung im Rathaus, Dorfplatz 1

Wie in der Sitzung am 13.11.2019 besprochen sitzen ab der neuen Wahlperiode 13 Gemeinderatsmitglieder am Ratstisch. Dazu soll der Sitzungssaal umgebaut und mit einer neuen Ausstattung versehen werden. Bürodesign Linke aus Pürgen hat in Absprache mit dem Vorsitzenden ein Konzept erstellt. Das Konzept mit dem neuen Ratstisch wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Boden wird mit Teppichfließen verlegt. An der Ostseite wird ein Bildschirm anstatt der Leinwand angebracht. Lamellen an den Fenstern wie im Bürgermeisterbüro eingebaut. Herr Linke stellt in der Sitzung im Januar das Konzept vor und bringt Stühle zum Probesitzen. Die Decke wird durch eine Akustikdecke ersetzt. Die Toilette wird saniert, die Kabinen werden entfernt, ein Urinal und dazu eine Kloschüssel eingebaut. Ein Angebot für die Erneuerung der Fenster wird von der Zimmerei Stork eingeholt.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Sanierung des Sitzungssaales nach dem vorgestellten Konzept einverstanden.

Für den Einbau der Akustik Designdecke mit Streulochung im Sitzungssaal mit 46 m² liegt ein Angebot der Fa. Günes Innenausbau aus Asch zum Gesamtpreis von 6.732,34 € vor. Die Installationsarbeiten für die Elektrik mit Beleuchtung führt die Fa. Bernd Schwarzelmüller aus Hofstetten aus. Den Ausbau der bestehenden Deckenverblendung führt unser Bauhof aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Günes für den Einbau der Decke zum Gesamtpreis von 6.732,34 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Anordnung zum Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 30.11.2017, TOP 52/07, wird Bezug genommen. Der Beschluss wurde lediglich für den Jahreswechsel 2017/2018 gefasst. Es ist somit ein erneuter Beschluss für alle zukünftigen Silvesternächte zu fassen.

Um zu verhindern, dass durch das Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern das Leben und die Gesundheit von Menschen und Sachwerten (Haus und Hof) in Gefahr geraten, beschließt der Gemeinderat folgende Anordnung:

Die Gemeinde ordnet daher aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) an,

dass das Abbrennen/Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr (jeweils den kompletten Tag)

im Bereich der geschlossen Ortschaft

verboten ist.

Den Beginn und das Ende geschlossener Ortschaften bestimmen auf öffentlichen Straßen die Ortsschilder, in allen anderen Fällen liegt der Beginn bzw. das Ende der geschlossenen Ortschaften im Sinn dieser Anordnung 100 m außerhalb der geschlossenen Siedlungen.