Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

Anbei finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

 

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 1179/1 und 1179/4 der Gemarkung Thaining (Nähe Weiherweg)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Im Hinblick auf die in den Planunterlagen geplante Grundstücksteilung wäre bezüglich einer gesicherten Erschließung von der Baugenehmigungsbehörde das Vorliegen der Dienstbarkeit zu einem Geh- und Fahrtrecht zu klären.

Die Erschließung in Bezug auf Wasser und Kanal wurde von der Gemeinde bereits mit den Bauherren geklärt.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt wird um Klärung der Dienstbarkeit bezüglich der Zufahrt im Hinblick auf die geplante Grundstücksteilung gebeten.

 

Bauantrag zur Nutzungsänderung bzw. zum Wiederaufbau des bestehenden Stalles/Tennentraktes zu einer Zahnarztpraxis im EG und einer zusätzlichen Wohneinheit im OG/DG auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining (Ziegelstadel 2)

Auf die Beratungen in den Sitzungen vom 18.09.2019 (TOP 77/02) sowie vom 19.12.2019 (TOP 80/06) wird Bezug genommen. Hierzu liegt inzwischen die Genehmigung des Landratsamtes (Bescheid vom 09.01.2020) zur beantragten förmlichen Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) vor.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen für Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlichen Vorhabens (§ 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB) nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Teilprivilegierung“) erfüllt werden: – Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; – die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt; – das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden; – das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; – mit der Umwandlung zu Wohnzwecken werden zulässigerweise drei Wohnungen bereitgestellt. Die vorgenannten Voraussetzungen werden mit der Nutzungsänderung für die Teilprivilegierung erfüllt; außerdem wird das Vorhaben auch im Übrigen als außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB erachtet.

Für die geplanten zwei weiteren Wohneinheiten sind jeweils zwei weitere Stellplätze erforderlich. Diese vier Stellplätze sind in den Eingabeplänen (mit dem Vermerk „privat“) dargestellt.

Für die Praxis ist 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche (mind. jedoch 3 Stellplätze) nachzuweisen. Die Praxis wird mit einer Nutzfläche von 88,81 qm angegeben; demnach ergeben sich 4 Stellplätze, welche ebenfalls in den Eingabeplänen vorgesehen werden.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bericht vom Landsberger Tagblatt

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Einrichtung

Für die Einrichtung, Tisch und Stühle für den Gemeinderat und die Besucher, Teppichboden und Lamellenanlage für die Fenster im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Linke Officedesign aus Pürgen vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt. liegt bei 18.322,17 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Linke Office-Design aus Pürgen zum Gesamtpreis von 18.322,17 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die technische Ausstattung

Für die technische Ausstattung, Display 86“, drahtloses Präsentationssystem im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Tagesordnungspunkt wird vertragt, das Angebot soll durch den Vorsitzenden nachverhandelt werden.

 

Umbau Sitzungssaal, Angebot für den Einbau einer neuen Innentüre

Für den Einbau einer neuen Türe vom Sitzungssaal zum WC liegt ein Angebot der Schreinerei Christian Stechele aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt., liegt bei 468,56 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 456,56 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Malerarbeiten

Für die Malerarbeiten im sanierten Sitzungssaal liegt ein Angebot von der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. MwSt., liegt bei 1.383,82 € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining zum Gesamtpreis von 1.383,82 € brutto zu.

 

 

 

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