Für die Leistungen bezüglich des Gewerks „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für o.g. Baumaßnahme wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Verhandlungsvergabe aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 112.280 € netto.
Zum festgelegten Termin der Angebotsöffnung am 02.12.2019 um 10:00 Uhr sind drei Angebote eingegangen.
Fa. Strommer Haustechnik Rott:
Fa. Ullrich Pflaumdorf:
Fa. Kaiser Utting
Die Angebote wurden vom Fachplaner IB Baumann & Raspotnig (Deisenhofen) ausgewertet. Demnach haben zwei Firmen vollständig ausgefüllte Angebote abgegeben und wurden zur Wertung zugelassen. Eine Firma hat das Angebot digital abgegeben, was jedoch nicht zugelassen war.
Das IB Baumann & Raspotnig gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:
Es wird empfohlen, der Firma Strommer Haustechnik (Rott) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) – zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des IB Baumann & Raspotnig, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Strommer Haustechnik (Rott) mit einer Vergabesumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) zu.
Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl
Die Leistung für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben. Die Kostenschätzung belief sich auf ca. 93.921,94 € brutto.
Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.12.2019 um 15:00 Uhr sind 5 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.
Holzbau Reisach Erpfting:
Hubert Schmid Marktoberdorf
Zimmerei Müller Issing
Holzbau Loy Eresing
Zimmerei Stork Thaining
Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork GmbH (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) – zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork GmbH (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) zu.
Vorstellung von Ausrüstungsgegenständen und das weitere Vorgehen mit Vorstellung vom Bauzeitenplan für die Erweiterung Kindergarten von Architekt Stefan Mohr
Die Erweiterung von unserem Kindergarten läuft die Baufirma Frank Bauer betoniert derzeit die Decke und will nach den Weihnachtsferien ab 07.01.2020 die restlichen Arbeiten vom Rohbau ausführen, wenn der Winter mitspielt.
Architekt Stefan Mohr und sein Team stellen uns heute den Bauzeitenplan und das weitere Vorgehen in Bezug auf die weiteren Ausschreibungen, die Auswahl der Materialien Fenster und der weiteren Ausrüstungsgegenstände vor.
Präsentation Herr Mohr:
Wenn alles nach Plan läuft und die Baumeisterarbeiten zu ca. Ende Januar fertiggestellt sind (Je nach Witterung) können die Zimmererarbeiten beginnen.
Das Gebäude soll mit Holz verschalt werden, aufgrund der geringeren Investitionskosten sollen ebenfalls Holzfenster in Verbindung mit grünen Fensterläden verbaut werden (vorzugsweise Lärche). Im Innenausbau soll das Thema „Wald“ angewandt werden insgesamt soll die Möbelierung sanft gestaltet werden. Die Feuchträume werden gefließt, in den Gruppenräumen sollen Vinylböden bzw. versiegeltes Eschenparkett verlegt werden.
Im Personalraum finden sich unter anderem abschließbare Fächer.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 46/3; ggf. Aufstellungsbeschluss
Mit Schreiben vom 25.11.2019 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine im Bereich des Grundstücks FlNr. 46/3 gelegene Teilfläche beantragt. Am 23.11.2019 hat dazu ein Ortstermin mit dem Gemeinderat stattgefunden. Es ist vorgesehen, auf dieser Fläche einen Schuppen für die Unterbringung gewerblicher Maschinen zu errichten.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Inwieweit die Aufstellung der beantragten Einbeziehungssatzung diesem Anspruch gerecht wird, wäre vom Gemeinderat zu entscheiden. Die Einbeziehungssatzung ist möglicherweise bereits schon deswegen nicht erforderlich, da es dem Antragsteller auch möglich wäre, den Schuppen auf seinem bebaubaren Grundstück FlNr. 46/2 zu errichten.
Außerdem wäre es wohl zuerst notwendig, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Zielvorstellungen für diesen „Ortsbildprägenden Anger“ klärt. Sofern dieser grundsätzlich als solcher erhalten werden soll, wäre die beantragte Satzung kontraproduktiv. Stattdessen wäre es u.U. sinnvoller, den Bereich mit einem innerörtlichen Bebauungsplan zu überplanen, der der gemeindlichen Zielvorstellung Rechnung trägt.
Das ISEK für die Städtebauförderung steht kurz vor der Fertigstellung, auch dazu muss der Gemeinderat in der nächsten Zeit über den Einleitungsbeschluss für das Sanierungsgebiet entscheiden, indem auch der Dorfanger liegt.
Der Gemeinderat lehnt den Antrag einer Einbeziehungssatzung entsprechend des Antrages ab.
Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall – Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining
Auf die Beratung in der Sitzung vom 18.09.2019 (TOP 77/02) wird Bezug genommen.
Das Landratsamt hat mit E-Mail vom 11.12.2019 dem Planer notwendige Änderungen und Ergänzungen mitgeteilt, mit denen sämtliche Fragestellungen genehmigungsfähig werden.
Nun ist über das Einvernehmen zur dritten Fragestellung erneut zu entscheiden.
Kann einem Abriss des dargestellten Bereichs (Stall- und Tennentrakt) in gleicher Form und Größe im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB zugestimmt werden?
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Frage 3 erteilt.
Antrag auf Abbruch vom Wohnhaus, Grasweg 11
Für das Anwesen am Grasweg Weg 11, Fl-Nr. 184 liegt ein Antrag der Besitzerin auf Beseitigung der Gebäude vom 05.12.2019 vor. Die Anzeige wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats planungsrechtliche Schritte prüfen, z.B. den Erlass einer Erhaltungssatzung.
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen den Abriss des Gebäudes.
Antrag auf Vorbescheid: Bauvoranfrage: Erweiterung und Umbau eines Bauernhauses auf dem Grundstück Fl-Nr. 207 der Gemarkung Thaining (Obergasse 19)
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Das Abstandsflächenrecht gehört nicht zum gemeindlichen Prüfprogramm. Das LRA hat mit E-Mail vom 11.04.2019 den Antragstellern mitgeteilt dass eine Abweichung tendenziell möglich ist.
Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Angebot für den Einbau einer neuen Haustüre am Kindergarten
Für den Einbau einer neuen Haustüre als Ersatz für die in die Jahre gekommene Holztüre liegt ein Angebot von der Schreinerei Stechele aus Thaining vor. Die Türe muss als Fluchttüre ausgestattet sein, soll in der Bring- und Abholzeit auch von außen offen sein und ansonsten von außen geschlossen und von den Kindern nicht unbemerkt von Innen geöffnet werden. Diese Bedingungen wurden in Zusammenarbeit mit den Handwerkern dem Architekt Stefan Mohr und der Kindergartenleitung bei mehreren Terminen ausgearbeitet und die Entscheidung ist auf die Lösung einer Hörmann Haustüranlage TopComfort Typ 101 aus Aluminium in verkehrsweiß und Glas mit einer Schließtechnik der Fa. Wilka gefallen. Die Kosten betragen incl. Einbau und Entsorgung der alten Türe 5.456,19 € brutto.
Die Installation der elektrischen Versorgung führt die Fa. Schwarzelmüller aus Hofstetten in Regie aus.
Der Gemeinderat stimmt dem Einbau der neuen Haustüre durch die Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 5.456,19 € zu.
BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: elektrotechnische Anlagen und EMSR-Technik; Auftragsvergabe
Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB beschränkt ausgeschrieben. Am 22.10.2019 wurden insgesamt 12 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 14.11.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining ging ein Angebot frist- und formgerecht ein.
Bei dem einzigen vorgelegten Angebot wurde kein Preisnachlass gewährt. Das eingereichte Angebot entspricht in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A. Der Bieter ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet.
Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH aus Augsburg als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 285.449,32 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 4.820,04 € (ca. 1,7 %) über dem Kostenanschlag.
Die Kostensteigerungen gegenüber den Einheitspreisen der vergangenen Jahre ist auf die augenblickliche Vollauslastung der Firmen und auf die allgemein gute konjunkturelle Lage des Baugewerbes im Augenblick zurückzuführen, auch bei den Materialpreisen sind aktuell deutliche Kostensteigerungen wahrzunehmen.
Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 12.11.2019 an die Firma APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einem Angebotspreis von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.
Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einer Angebotssumme von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt.) zu.
Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg
Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt von der Fa. F8 Solartechnik aus Hörbranz für eine Solarleuchte Solaris live mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2019 schon darüber beraten hat, wurden vom Vorsitzenden folgende Auskünfte von F8-Solar eingeholt: Der Akku hält mind. 10 Jahre, Ersatzkosten derzeit 189,– €. Die Kosten für die Steuerung über das Internet übernimmt F8-Solar. Die Leistung von 5W entspricht 500-1000 Lumen Lichtstärke, am Boden kommen 9 Lux an. In Unterdießen sind 23 Lampen vom gleichen Typ zwischen Ober- und Unterdießen installiert. Der Mastabstand beträgt 30 – 35 m.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von F8-Solar zu und vergibt den Auftrag für die Leuchte Solaris live zum Preis von 2.469,25 € brutto.
Sanierung Sitzungssaal und Erneuerung der Einrichtung im Rathaus, Dorfplatz 1
Wie in der Sitzung am 13.11.2019 besprochen sitzen ab der neuen Wahlperiode 13 Gemeinderatsmitglieder am Ratstisch. Dazu soll der Sitzungssaal umgebaut und mit einer neuen Ausstattung versehen werden. Bürodesign Linke aus Pürgen hat in Absprache mit dem Vorsitzenden ein Konzept erstellt. Das Konzept mit dem neuen Ratstisch wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Boden wird mit Teppichfließen verlegt. An der Ostseite wird ein Bildschirm anstatt der Leinwand angebracht. Lamellen an den Fenstern wie im Bürgermeisterbüro eingebaut. Herr Linke stellt in der Sitzung im Januar das Konzept vor und bringt Stühle zum Probesitzen. Die Decke wird durch eine Akustikdecke ersetzt. Die Toilette wird saniert, die Kabinen werden entfernt, ein Urinal und dazu eine Kloschüssel eingebaut. Ein Angebot für die Erneuerung der Fenster wird von der Zimmerei Stork eingeholt.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Sanierung des Sitzungssaales nach dem vorgestellten Konzept einverstanden.
Für den Einbau der Akustik Designdecke mit Streulochung im Sitzungssaal mit 46 m² liegt ein Angebot der Fa. Günes Innenausbau aus Asch zum Gesamtpreis von 6.732,34 € vor. Die Installationsarbeiten für die Elektrik mit Beleuchtung führt die Fa. Bernd Schwarzelmüller aus Hofstetten aus. Den Ausbau der bestehenden Deckenverblendung führt unser Bauhof aus.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Günes für den Einbau der Decke zum Gesamtpreis von 6.732,34 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Anordnung zum Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 30.11.2017, TOP 52/07, wird Bezug genommen. Der Beschluss wurde lediglich für den Jahreswechsel 2017/2018 gefasst. Es ist somit ein erneuter Beschluss für alle zukünftigen Silvesternächte zu fassen.
Um zu verhindern, dass durch das Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern das Leben und die Gesundheit von Menschen und Sachwerten (Haus und Hof) in Gefahr geraten, beschließt der Gemeinderat folgende Anordnung:
Die Gemeinde ordnet daher aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) an,
dass das Abbrennen/Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr (jeweils den kompletten Tag)
im Bereich der geschlossen Ortschaft
verboten ist.
Den Beginn und das Ende geschlossener Ortschaften bestimmen auf öffentlichen Straßen die Ortsschilder, in allen anderen Fällen liegt der Beginn bzw. das Ende der geschlossenen Ortschaften im Sinn dieser Anordnung 100 m außerhalb der geschlossenen Siedlungen.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019
Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019
Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Heizung-Lüftung-Sanitär
Für die Leistungen bezüglich des Gewerks „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für o.g. Baumaßnahme wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Verhandlungsvergabe aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 112.280 € netto.
Zum festgelegten Termin der Angebotsöffnung am 02.12.2019 um 10:00 Uhr sind drei Angebote eingegangen.
Fa. Strommer Haustechnik Rott:
Fa. Ullrich Pflaumdorf:
Fa. Kaiser Utting
Die Angebote wurden vom Fachplaner IB Baumann & Raspotnig (Deisenhofen) ausgewertet. Demnach haben zwei Firmen vollständig ausgefüllte Angebote abgegeben und wurden zur Wertung zugelassen. Eine Firma hat das Angebot digital abgegeben, was jedoch nicht zugelassen war.
Das IB Baumann & Raspotnig gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:
Es wird empfohlen, der Firma Strommer Haustechnik (Rott) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) – zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des IB Baumann & Raspotnig, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Strommer Haustechnik (Rott) mit einer Vergabesumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) zu.
Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl
Die Leistung für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben. Die Kostenschätzung belief sich auf ca. 93.921,94 € brutto.
Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.12.2019 um 15:00 Uhr sind 5 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.
Holzbau Reisach Erpfting:
Hubert Schmid Marktoberdorf
Zimmerei Müller Issing
Holzbau Loy Eresing
Zimmerei Stork Thaining
Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:
Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork GmbH (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) – zu erteilen.
Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork GmbH (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) zu.
Vorstellung von Ausrüstungsgegenständen und das weitere Vorgehen mit Vorstellung vom Bauzeitenplan für die Erweiterung Kindergarten von Architekt Stefan Mohr
Die Erweiterung von unserem Kindergarten läuft die Baufirma Frank Bauer betoniert derzeit die Decke und will nach den Weihnachtsferien ab 07.01.2020 die restlichen Arbeiten vom Rohbau ausführen, wenn der Winter mitspielt.
Architekt Stefan Mohr und sein Team stellen uns heute den Bauzeitenplan und das weitere Vorgehen in Bezug auf die weiteren Ausschreibungen, die Auswahl der Materialien Fenster und der weiteren Ausrüstungsgegenstände vor.
Präsentation Herr Mohr:
Wenn alles nach Plan läuft und die Baumeisterarbeiten zu ca. Ende Januar fertiggestellt sind (Je nach Witterung) können die Zimmererarbeiten beginnen.
Das Gebäude soll mit Holz verschalt werden, aufgrund der geringeren Investitionskosten sollen ebenfalls Holzfenster in Verbindung mit grünen Fensterläden verbaut werden (vorzugsweise Lärche). Im Innenausbau soll das Thema „Wald“ angewandt werden insgesamt soll die Möbelierung sanft gestaltet werden. Die Feuchträume werden gefließt, in den Gruppenräumen sollen Vinylböden bzw. versiegeltes Eschenparkett verlegt werden.
Im Personalraum finden sich unter anderem abschließbare Fächer.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 46/3; ggf. Aufstellungsbeschluss
Mit Schreiben vom 25.11.2019 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine im Bereich des Grundstücks FlNr. 46/3 gelegene Teilfläche beantragt. Am 23.11.2019 hat dazu ein Ortstermin mit dem Gemeinderat stattgefunden. Es ist vorgesehen, auf dieser Fläche einen Schuppen für die Unterbringung gewerblicher Maschinen zu errichten.
Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Inwieweit die Aufstellung der beantragten Einbeziehungssatzung diesem Anspruch gerecht wird, wäre vom Gemeinderat zu entscheiden. Die Einbeziehungssatzung ist möglicherweise bereits schon deswegen nicht erforderlich, da es dem Antragsteller auch möglich wäre, den Schuppen auf seinem bebaubaren Grundstück FlNr. 46/2 zu errichten.
Außerdem wäre es wohl zuerst notwendig, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Zielvorstellungen für diesen „Ortsbildprägenden Anger“ klärt. Sofern dieser grundsätzlich als solcher erhalten werden soll, wäre die beantragte Satzung kontraproduktiv. Stattdessen wäre es u.U. sinnvoller, den Bereich mit einem innerörtlichen Bebauungsplan zu überplanen, der der gemeindlichen Zielvorstellung Rechnung trägt.
Das ISEK für die Städtebauförderung steht kurz vor der Fertigstellung, auch dazu muss der Gemeinderat in der nächsten Zeit über den Einleitungsbeschluss für das Sanierungsgebiet entscheiden, indem auch der Dorfanger liegt.
Der Gemeinderat lehnt den Antrag einer Einbeziehungssatzung entsprechend des Antrages ab.
Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall – Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining
Auf die Beratung in der Sitzung vom 18.09.2019 (TOP 77/02) wird Bezug genommen.
Das Landratsamt hat mit E-Mail vom 11.12.2019 dem Planer notwendige Änderungen und Ergänzungen mitgeteilt, mit denen sämtliche Fragestellungen genehmigungsfähig werden.
Nun ist über das Einvernehmen zur dritten Fragestellung erneut zu entscheiden.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Frage 3 erteilt.
Antrag auf Abbruch vom Wohnhaus, Grasweg 11
Für das Anwesen am Grasweg Weg 11, Fl-Nr. 184 liegt ein Antrag der Besitzerin auf Beseitigung der Gebäude vom 05.12.2019 vor. Die Anzeige wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats planungsrechtliche Schritte prüfen, z.B. den Erlass einer Erhaltungssatzung.
Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen den Abriss des Gebäudes.
Antrag auf Vorbescheid: Bauvoranfrage: Erweiterung und Umbau eines Bauernhauses auf dem Grundstück Fl-Nr. 207 der Gemarkung Thaining (Obergasse 19)
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Das Abstandsflächenrecht gehört nicht zum gemeindlichen Prüfprogramm. Das LRA hat mit E-Mail vom 11.04.2019 den Antragstellern mitgeteilt dass eine Abweichung tendenziell möglich ist.
Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Angebot für den Einbau einer neuen Haustüre am Kindergarten
Für den Einbau einer neuen Haustüre als Ersatz für die in die Jahre gekommene Holztüre liegt ein Angebot von der Schreinerei Stechele aus Thaining vor. Die Türe muss als Fluchttüre ausgestattet sein, soll in der Bring- und Abholzeit auch von außen offen sein und ansonsten von außen geschlossen und von den Kindern nicht unbemerkt von Innen geöffnet werden. Diese Bedingungen wurden in Zusammenarbeit mit den Handwerkern dem Architekt Stefan Mohr und der Kindergartenleitung bei mehreren Terminen ausgearbeitet und die Entscheidung ist auf die Lösung einer Hörmann Haustüranlage TopComfort Typ 101 aus Aluminium in verkehrsweiß und Glas mit einer Schließtechnik der Fa. Wilka gefallen. Die Kosten betragen incl. Einbau und Entsorgung der alten Türe 5.456,19 € brutto.
Die Installation der elektrischen Versorgung führt die Fa. Schwarzelmüller aus Hofstetten in Regie aus.
Der Gemeinderat stimmt dem Einbau der neuen Haustüre durch die Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 5.456,19 € zu.
BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: elektrotechnische Anlagen und EMSR-Technik; Auftragsvergabe
Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB beschränkt ausgeschrieben. Am 22.10.2019 wurden insgesamt 12 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 14.11.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining ging ein Angebot frist- und formgerecht ein.
Bei dem einzigen vorgelegten Angebot wurde kein Preisnachlass gewährt. Das eingereichte Angebot entspricht in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A. Der Bieter ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet.
Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH aus Augsburg als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.
Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 285.449,32 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 4.820,04 € (ca. 1,7 %) über dem Kostenanschlag.
Die Kostensteigerungen gegenüber den Einheitspreisen der vergangenen Jahre ist auf die augenblickliche Vollauslastung der Firmen und auf die allgemein gute konjunkturelle Lage des Baugewerbes im Augenblick zurückzuführen, auch bei den Materialpreisen sind aktuell deutliche Kostensteigerungen wahrzunehmen.
Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 12.11.2019 an die Firma APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einem Angebotspreis von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.
Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einer Angebotssumme von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt.) zu.
Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg
Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt von der Fa. F8 Solartechnik aus Hörbranz für eine Solarleuchte Solaris live mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2019 schon darüber beraten hat, wurden vom Vorsitzenden folgende Auskünfte von F8-Solar eingeholt: Der Akku hält mind. 10 Jahre, Ersatzkosten derzeit 189,– €. Die Kosten für die Steuerung über das Internet übernimmt F8-Solar. Die Leistung von 5W entspricht 500-1000 Lumen Lichtstärke, am Boden kommen 9 Lux an. In Unterdießen sind 23 Lampen vom gleichen Typ zwischen Ober- und Unterdießen installiert. Der Mastabstand beträgt 30 – 35 m.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von F8-Solar zu und vergibt den Auftrag für die Leuchte Solaris live zum Preis von 2.469,25 € brutto.
Sanierung Sitzungssaal und Erneuerung der Einrichtung im Rathaus, Dorfplatz 1
Wie in der Sitzung am 13.11.2019 besprochen sitzen ab der neuen Wahlperiode 13 Gemeinderatsmitglieder am Ratstisch. Dazu soll der Sitzungssaal umgebaut und mit einer neuen Ausstattung versehen werden. Bürodesign Linke aus Pürgen hat in Absprache mit dem Vorsitzenden ein Konzept erstellt. Das Konzept mit dem neuen Ratstisch wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Boden wird mit Teppichfließen verlegt. An der Ostseite wird ein Bildschirm anstatt der Leinwand angebracht. Lamellen an den Fenstern wie im Bürgermeisterbüro eingebaut. Herr Linke stellt in der Sitzung im Januar das Konzept vor und bringt Stühle zum Probesitzen. Die Decke wird durch eine Akustikdecke ersetzt. Die Toilette wird saniert, die Kabinen werden entfernt, ein Urinal und dazu eine Kloschüssel eingebaut. Ein Angebot für die Erneuerung der Fenster wird von der Zimmerei Stork eingeholt.
Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Sanierung des Sitzungssaales nach dem vorgestellten Konzept einverstanden.
Für den Einbau der Akustik Designdecke mit Streulochung im Sitzungssaal mit 46 m² liegt ein Angebot der Fa. Günes Innenausbau aus Asch zum Gesamtpreis von 6.732,34 € vor. Die Installationsarbeiten für die Elektrik mit Beleuchtung führt die Fa. Bernd Schwarzelmüller aus Hofstetten aus. Den Ausbau der bestehenden Deckenverblendung führt unser Bauhof aus.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Günes für den Einbau der Decke zum Gesamtpreis von 6.732,34 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Anordnung zum Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 30.11.2017, TOP 52/07, wird Bezug genommen. Der Beschluss wurde lediglich für den Jahreswechsel 2017/2018 gefasst. Es ist somit ein erneuter Beschluss für alle zukünftigen Silvesternächte zu fassen.
Um zu verhindern, dass durch das Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern das Leben und die Gesundheit von Menschen und Sachwerten (Haus und Hof) in Gefahr geraten, beschließt der Gemeinderat folgende Anordnung:
Die Gemeinde ordnet daher aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) an,
dass das Abbrennen/Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr (jeweils den kompletten Tag)
im Bereich der geschlossen Ortschaft
verboten ist.
Den Beginn und das Ende geschlossener Ortschaften bestimmen auf öffentlichen Straßen die Ortsschilder, in allen anderen Fällen liegt der Beginn bzw. das Ende der geschlossenen Ortschaften im Sinn dieser Anordnung 100 m außerhalb der geschlossenen Siedlungen.
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