„Wo bleibt mein Geld?“ – das Bayerische Landesamt für Statistik sucht Teilnehmer für die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Fürth. Das Bayerische Landesamt für Statistik führt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Jahr 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Hierfür werden ab sofort 13 000 Haushalte in Bayern gesucht. Mitmachen lohnt sich. Man kann nach erfolgter Teilnahme eine Prämie von mindestens 100 Euro erhalten. Zudem liefert die EVS wichtige Daten für politische Entscheidungen zum Bürgergeld und der Inflationsrate. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“, diese Erhebung klingt ähnlich, ist aber grundverschieden.

Dateneingabe jetzt auch digital mit einer App möglich

Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.

Die Angaben können in einer App ganz bequem von Zuhause oder unterwegs eingetragen werden. Die App wurde speziell für die EVS entwickelt und auf den Bedarf der Erhebung angepasst. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.

Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das geplante Bürgergeld.

Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten

Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“ Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach dem Zufallsverfahren darüber hinaus für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Datenschutz und Geheimhaltung

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Hinweise:

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

Mithilfe des interaktiven Konsumvergleichs können Sie Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen: www.konsumvergleich.de.

Videos zur EVS 2023:

Ergebnisse der letzten EVS 2018 sind auf der Themenseite Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamts verfügbar.

Weitere Auskünfte gibt gerne das EVS-Team des Bayerischen Landesamts für Statistik. Telefonisch (0800 57 57 001) oder per E-Mail ().

Quelle: Pressemitteilung 291/2022/42/A Bayerisches Landesamt für Statistik

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Grundqualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson

Qualifizierung zur Tagespflegeperson

Wenn Sie…

  • Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
  • Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse der Kinder zeigen,
  • sich mit der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern beschäftigen möchten,
  • mit den Eltern zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten wollen,
  • sich für jährliche Fort- und Weiterbildungen interessieren,
  • ausreichend Zeit und genügend Platz für Kinder haben,
  • an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Jugend und Familie interessiert sind und sich ebenfalls mit anderen Tagespflegepersonen austauschen wollen,
  • Organisationstalent besitzen und bereit sind, sich auch mit unternehmerischen Aufgaben als selbstständige Tagespflegeperson auseinander zu setzen,

dann wäre eine Tätigkeit als Tagespflegeperson vielleicht eine berufliche Perspektive für Sie!

Grundqualifizierungskurs zur Tagespflegeperson

Der Grundqualifizierungskurs ist ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt der Pflegeerlaubnis. Im Landkreis Landsberg findet dieser Kurs jährlich statt. Es ist möglich, den Kurs in einem anderen Landkreis zu besuchen.

Der Kurs beinhaltet alle wichtigen Bereiche der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Tagespflege.
In insgesamt 160 Unterrichtseinheiten orientiert am Curriculum des Deutschen Jugendinstituts und einem Praktikum von 8 Stunden bei einer Kindertagespflegeperson, werden Sie gut auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson vorbereitet und dabei unterstützend vom Amt für Jugend und Familie begleitet.

Wenn Sie Interesse an einer Tätigkeit als Tagespflegeperson haben, sich vorstellen können fremde Kinder zu betreuen oder bereits am Grundqualifizierungskurs teilnehmen möchten, beraten wir Sie gerne unverbindlich hier im Amt für Jugend und Familie.


Grundqualifizierung

(Bekanntgabe der genauen Kurstermine erfolgt zeitnah)

Beginn  November 2022
Ende Juni 2023


Wochenendveranstaltungen:

Die Wochenendveranstaltungen finden
jeweils statt am:Freitag von 18.30 bis 21.00 Uhr

Samstag von 09.30 bis 16.00 Uhr

Sonntag von 09.30 bis 15.30 Uhr


Abendveranstaltungen
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Die Abendveranstaltungen finden jeweils statt von:19.00 bis 21.30 Uhr

 

Sonstiges: Zweitägiges Praktikum bei einer Kindertagespflegeperson von insgesamt 8 Stunden

Kosten: 120,00 Euro

Veranstaltungsort:
Landratsamt Landsberg am Lech
86899 Landsberg am Lech
(genauer Ort wird noch bekannt gegeben)

Alle Termine und Informationen entnehmen Sie gerne dem Flyer!


Pflegeerlaubnis

Tagespflegepersonen benötigen bereits vor dem Tätigwerden und ab dem ersten Tageskind eine Pflegeerlaubnis, wenn sie ein Kind mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als drei Monate und gegen Entgelt betreuen möchten. Die Pflegeerlaubnis ist auf fünf Jahre befristet und berechtigt zur Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig (§ 43 SGB VIII).

Tagespflegeperson kann nur werden, wer sich durch seine Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft auszeichnet und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Die Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SBG VIII baut sich wie folgt auf:

Kindertagespflege - Qualifizierung

Im Verfahren zur Erteilung der Pflegeerlaubnis müssen Sie erfolgreich die Grundqualifizierung zur Tagespflegeperson absolvieren und die erforderlichen Dokumente und Formulare dem Amt für Jugend und Familie vorlegen. Zusätzlich prüfen wir Ihre persönliche Eignung sowie
die Räumlichkeiten, in denen zukünftig die Betreuung stattfinden soll.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren „Fachliche Richtlinien für die Förderung Kindertagespflege“.

Quelle Homepage Landratsamt Landsberg am Lech

Pflegestützpunkt Landsberg

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung erfolgt neutral und kann kostenfrei in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Pflegekasse Sie vesichert sind. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.

Die Leistungen umfassen Hilfestellungen von der einmaligen Beantwortung einer Frage bis hin zur längerfristigen Beratung und Begleitung auf Grundlage eines individuell erstellten Versorgungsplans. Um die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, ist der Pflegestützpunkt mit allen Versorgungs- und Betreuungsangeboten im Landkreis Landsberg am Lech vernetzt.

Das Angebot des Pflegestützpunktes kann nach vorheriger Terminabsprache persönlich, in den Räumlichkeiten des Landratsamtes oder als Hausbesuch, sowie telefonisch und per E-Mail in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Der Pflegestützpunkt ist über den Haupteingang des Landratsamtes barrierefrei erreichbar. Parkplätze (kostenpflichtig) befinden sich unmittelbar vor dem Gebäude. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Pflegestützpunkt von der Haltestelle „Bahnhof Landsberg am Lech“ aus fußläufig erreichbar.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes

– telefonisch unter 08191 129-1555 oder

– per E-Mail an

Öffnungszeiten

Der Pflegestützpunkt ist täglich außer mittwochs von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser Zeiten für Beratungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Sie umfassend beraten können.

 

Download Broschüre Pflegestützpunkt Landsberg

 

Neue Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt.

Die Bodenrichtwertliste liegt im Rathaus Thaining sowie in der Geschäftsstelle der VG Reichling zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.

Außerdem kann von der Geschäftsstelle des Gutachterusschusses beim Landratsamt Landsberg Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden.

Bayerische Grundsteuerreform

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigen-tümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kom-mune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi-nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt fest-gestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Be-scheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

 

Ablauf Grundsteuer 2022

 

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstüt-zen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bear-beitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

 Formulare

Die bayerischen Formulare in der grauen Variante können am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Sie sind bereits online verfügbar.

Presseinformation: LEW TelNet erschließt Pürgen, Reichling, Schwifting und Thaining mit Glasfaserleitungen bis in die Haushalte

In der Gemeinde Thaining im Landkreis Landsberg werden die Bagger rollen, um ein Glasfasernetz bis in die Haushalte aufzubauen. Schon während der Vorvermarktungsphase wurde die erforderliche Beteiligungsquote von 35 Prozent der Haushalte in der Kommune deutlich überschritten. In der Verlängerung sicherten sich dann noch weitere Bürgerinnen und Bürger den kostenfreien Glasfaserhausanschluss mit LEW Highspeed. Eine Mindestbeteiligung war notwendig, da LEW TelNet, das Telekommunikationsunternehmen der LEW-Gruppe, die Kosten für den Aufbau des Glasfasernetzes privatwirtschaftlich trägt. Die Gemeinde Thaining im Landkreis Landsberg ist zusammen mit  drei anderen Kommunen aus dem Landkreis und dem Markt Offingen im Landkreis Günzburg Teil der 10. Erschließungswelle mit LEW Highspeed. Insgesamt gibt den Glasfaserdienst LEW Highspeed derzeit in rund 40 Kommunen im Südwesten Bayerns.

In der beigefügten Pressemeldung haben wir weitere Informationen zusammengestellt.

Anbieterwechsel bei DSL-Internet- und Telefondiensten in Thaining

Breitbandnetz in Thaining: Nutzer, deren Internetvertrag gekündigt wurde, sollten sich jetzt um neues Angebot kümmern

  • DSL-Dienste von LEW verfügbar
  • Vorvermarktung für LEW Highspeed läuft weiter

 In Thaining haben einige Kundinnen und Kunden von ihrem bisherigen Anbieter eine Kündigung ihres Internet- und Telefonvertrags erhalten. Hintergrund ist, dass dort der Vertrag des bisherigen Anbieters zur Nutzung des von LEW betriebenen Breitbandnetzes, das die bestehenden Telefonleitungen mit dem Internet verbindet, ausläuft. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich betroffene Haushalte und Betriebe jetzt um ein neues Angebot kümmern. Sie sollten dabei möglichst nicht selbst beim bisherigen Anbieter kündigen, sondern nur das neue Angebot beauftragen. Den Anbieterwechsel organisiert dann, wie etwa auch im Strom- und Gasbereich, der neue Anbieter, sobald die Auftragserteilung vorliegt. Das macht einen nahtlosen Übergang möglich. Bestehende Festnetznummern können mitgenommen werden.

Die LEW-Gruppe bietet in Thaining bereits DSL-Internet- und Telefondienste sowie Fernsehen (IPTV) über das LEW-Netz. Die Dienste von LEW stehen für die Kundinnen und Kunden bereit und können direkt genutzt werden. Informationen zu den DSL-Diensten von LEW gibt es im Internet unter www.lew-dsl.de oder per E-Mail an . Das Team von LEW Internet & Phone DSL kann auch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 539 000 1 bei Fragen und für weitere Informationen erreicht werden. Bei einem über die Website www.lew-dsl.de abgeschlossenen Vertrag erhalten Kunden einen Bonus in Höhe von 40 Euro. Bis zum 30.06.2022 fallen zudem keine Einrichtungskosten an. Für Unternehmen gibt es Informationen per Mail unter oder unter der Rufnummer 0800-277 744 4.

Parallel läuft bis Ende Mai die Vorvermarktungsaktion für LEW Highspeed in Thaining. LEW Highspeed umfasst Internet, Telefon und IPTV über einen Glasfaserdirektanschluss bis ins Haus und damit eine zukunftssichere Anbindung an das Internet mit bis zu 1 Gbit/s. Haushalte und Unternehmen, die sich im Rahmen dieser Vorvermarktung für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss entscheiden, sollten also am besten gleich zwei Verträge abschließen, falls sie in Thaining bisher über DSL an das Internet angebunden sind und später von den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses profitieren möchten.

Auch in den Baugebieten Thaining Süd, Thaining Süd II und Thaining Süd III bietet LEW künftig Highspeed-Internet per Glasfaser. Auch hierfür können sich Kunden anmelden. Falls hier noch ein neuer Glasfaseranschlusses mit LEW Highspeed beauftragt werden soll, ist es wichtig, dass sich Haushalte und Unternehmen umgehend mit LEW in Verbindung setzen, damit eventuell notwendige Baumaßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt werden können. Informationen gibt es unter www.lew-highspeed.de.