Pflegestützpunkt Landsberg

Die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Pflege. Die Beratung erfolgt neutral und kann kostenfrei in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen oder privaten Kranken- bzw. Pflegekasse Sie vesichert sind. Selbstverständlich werden alle Angaben vertraulich behandelt.

Die Leistungen umfassen Hilfestellungen von der einmaligen Beantwortung einer Frage bis hin zur längerfristigen Beratung und Begleitung auf Grundlage eines individuell erstellten Versorgungsplans. Um die bestmögliche Versorgung zu ermöglichen, ist der Pflegestützpunkt mit allen Versorgungs- und Betreuungsangeboten im Landkreis Landsberg am Lech vernetzt.

Das Angebot des Pflegestützpunktes kann nach vorheriger Terminabsprache persönlich, in den Räumlichkeiten des Landratsamtes oder als Hausbesuch, sowie telefonisch und per E-Mail in Anspruch genommen werden.

Kontakt

Der Pflegestützpunkt ist über den Haupteingang des Landratsamtes barrierefrei erreichbar. Parkplätze (kostenpflichtig) befinden sich unmittelbar vor dem Gebäude. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist der Pflegestützpunkt von der Haltestelle „Bahnhof Landsberg am Lech“ aus fußläufig erreichbar.

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen des Pflegestützpunktes

– telefonisch unter 08191 129-1555 oder

– per E-Mail an

Öffnungszeiten

Der Pflegestützpunkt ist täglich außer mittwochs von 9 bis 12 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr für Sie geöffnet. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb dieser Zeiten für Beratungen zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir Sie umfassend beraten können.

 

Download Broschüre Pflegestützpunkt Landsberg

 

Neue Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 01.01.2022 neu ermittelt.

Die Bodenrichtwertliste liegt im Rathaus Thaining sowie in der Geschäftsstelle der VG Reichling zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.

Außerdem kann von der Geschäftsstelle des Gutachterusschusses beim Landratsamt Landsberg Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangt werden.

Bayerische Grundsteuerreform

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigen-tümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kom-mune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi-nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt fest-gestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Be-scheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann auf-gepasst:

Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben.
Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert.
Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegeben-heiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit

vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022

bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER – Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einreichen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.

 

Ablauf Grundsteuer 2022

 

Sie sind steuerlich beraten?
Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern.
Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstüt-zen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter

www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar:

089 – 30 70 00 77

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bear-beitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

 Formulare

Die bayerischen Formulare in der grauen Variante können am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Sie sind bereits online verfügbar.

Presseinformation: LEW TelNet erschließt Pürgen, Reichling, Schwifting und Thaining mit Glasfaserleitungen bis in die Haushalte

In der Gemeinde Thaining im Landkreis Landsberg werden die Bagger rollen, um ein Glasfasernetz bis in die Haushalte aufzubauen. Schon während der Vorvermarktungsphase wurde die erforderliche Beteiligungsquote von 35 Prozent der Haushalte in der Kommune deutlich überschritten. In der Verlängerung sicherten sich dann noch weitere Bürgerinnen und Bürger den kostenfreien Glasfaserhausanschluss mit LEW Highspeed. Eine Mindestbeteiligung war notwendig, da LEW TelNet, das Telekommunikationsunternehmen der LEW-Gruppe, die Kosten für den Aufbau des Glasfasernetzes privatwirtschaftlich trägt. Die Gemeinde Thaining im Landkreis Landsberg ist zusammen mit  drei anderen Kommunen aus dem Landkreis und dem Markt Offingen im Landkreis Günzburg Teil der 10. Erschließungswelle mit LEW Highspeed. Insgesamt gibt den Glasfaserdienst LEW Highspeed derzeit in rund 40 Kommunen im Südwesten Bayerns.

In der beigefügten Pressemeldung haben wir weitere Informationen zusammengestellt.

Anbieterwechsel bei DSL-Internet- und Telefondiensten in Thaining

Breitbandnetz in Thaining: Nutzer, deren Internetvertrag gekündigt wurde, sollten sich jetzt um neues Angebot kümmern

  • DSL-Dienste von LEW verfügbar
  • Vorvermarktung für LEW Highspeed läuft weiter

 In Thaining haben einige Kundinnen und Kunden von ihrem bisherigen Anbieter eine Kündigung ihres Internet- und Telefonvertrags erhalten. Hintergrund ist, dass dort der Vertrag des bisherigen Anbieters zur Nutzung des von LEW betriebenen Breitbandnetzes, das die bestehenden Telefonleitungen mit dem Internet verbindet, ausläuft. Sofern noch nicht geschehen, sollten sich betroffene Haushalte und Betriebe jetzt um ein neues Angebot kümmern. Sie sollten dabei möglichst nicht selbst beim bisherigen Anbieter kündigen, sondern nur das neue Angebot beauftragen. Den Anbieterwechsel organisiert dann, wie etwa auch im Strom- und Gasbereich, der neue Anbieter, sobald die Auftragserteilung vorliegt. Das macht einen nahtlosen Übergang möglich. Bestehende Festnetznummern können mitgenommen werden.

Die LEW-Gruppe bietet in Thaining bereits DSL-Internet- und Telefondienste sowie Fernsehen (IPTV) über das LEW-Netz. Die Dienste von LEW stehen für die Kundinnen und Kunden bereit und können direkt genutzt werden. Informationen zu den DSL-Diensten von LEW gibt es im Internet unter www.lew-dsl.de oder per E-Mail an . Das Team von LEW Internet & Phone DSL kann auch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 539 000 1 bei Fragen und für weitere Informationen erreicht werden. Bei einem über die Website www.lew-dsl.de abgeschlossenen Vertrag erhalten Kunden einen Bonus in Höhe von 40 Euro. Bis zum 30.06.2022 fallen zudem keine Einrichtungskosten an. Für Unternehmen gibt es Informationen per Mail unter oder unter der Rufnummer 0800-277 744 4.

Parallel läuft bis Ende Mai die Vorvermarktungsaktion für LEW Highspeed in Thaining. LEW Highspeed umfasst Internet, Telefon und IPTV über einen Glasfaserdirektanschluss bis ins Haus und damit eine zukunftssichere Anbindung an das Internet mit bis zu 1 Gbit/s. Haushalte und Unternehmen, die sich im Rahmen dieser Vorvermarktung für einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss entscheiden, sollten also am besten gleich zwei Verträge abschließen, falls sie in Thaining bisher über DSL an das Internet angebunden sind und später von den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses profitieren möchten.

Auch in den Baugebieten Thaining Süd, Thaining Süd II und Thaining Süd III bietet LEW künftig Highspeed-Internet per Glasfaser. Auch hierfür können sich Kunden anmelden. Falls hier noch ein neuer Glasfaseranschlusses mit LEW Highspeed beauftragt werden soll, ist es wichtig, dass sich Haushalte und Unternehmen umgehend mit LEW in Verbindung setzen, damit eventuell notwendige Baumaßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt werden können. Informationen gibt es unter www.lew-highspeed.de.

LEW-Presseinformation: Glasfaserausbau kommt – Lechwerke verlängern Vorvermarktung für LEW Highspeed

in den Gemeinden Pürgen, Reichling, Schwifting und Thaining war die Resonanz auf das Glasfaserangebot LEW Highspeed äußerst positiv: Die für die Umsetzung des Glasfaserprojekts erforderliche Beteiligungsquote ist bereits erreicht. LEW TelNet, das Telekommunikationsunternehmen der LEW-Gruppe, wird in den vier Kommunen im Landkreis Landsberg also ein Glasfasernetz bis in die Haushalte aufbauen.

Um noch möglichst vielen dort ansässigen Haushalten und Betrieben die Möglichkeit auf einen kostenlosen Hausanschluss einzuräumen, verlängert LEW die laufende Vorvermarktung für das Glasfaserangebot LEW Highspeed bis 31. Mai 2022.

Wer sich in diesem Zeitraum verbindlich für das Angebot entscheidet, sichert sich noch einen kostenlosen Glasfaseranschluss.

Bei einer späteren Beauftragung fallen für den Glasfaserhauanschluss Kosten an.

Hier die Pressemitteilung