Bekanntmachung Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

 

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Der Gemeinderat Thaining hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Vorschlagliste für Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 aufgestellt . Diese Liste wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis 12.05.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling, Zimmer Nr. 01, zur Einsicht aufgelegt.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Danach wird die Vorschlagsliste mit etwaigen Einsprüchen an das Amtsgericht Landsberg am Lech übermittelt.

 

Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

Busaufsicht an der Grundschule Issing gesucht

Die Gemeinde Vilgertshofen sucht ab dem kommenden Schuljahr 23/24 eine längerfristige Vertretung für die Busaufsicht an der Grundschule Issing.

Es geht um die Beaufsichtigung der ankommenden Schulkinder von 7.30 bis 8.10 Uhr sowie der abfahrenden Schüler um 11.30, 12.25 und 13.10 Uhr.

Die Beschäftigung erfolgt als Minijob.

Interessenten – auch für einen Teil der genannten Zeiten – melden sich bitte bei der Gemeinde (Tel. 08194 333).

Neue Schöffen gesucht

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

Im Jahr 2023 werden Schöffen für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 besucht. Mit dem Formular können Sie sich für das Schöffenamt bewerben. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung zunächst an die Gemeinde.

Weitere Informationen zu der Schöffenwahl und dem Schöffenamt finden Sie unter Schöffen – Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Stromzählerablesung im Gebiet der LEW Verteilnetz GmbH: So können Haushalte in diesem Jahr ihren Zählerstand übermitteln

die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) erfasst zum Jahreswechsel wieder die Zählerstände im Netzgebiet. Auch in diesem Jahr bietet LVN den Haushalten dabei verschiedene Möglichkeiten der Zählerstandserfassung an.

In dem beigefügten Pressetext finden Sie die weiteren Informationen dazu.

https://www.thaining.de/wp-content/uploads/2022/12/Stromzaehler-Ablesung-2022-LVN.pdf

Senkung des Energieverbrauches durch Abschaltung der Straßenbeleuchtung

Gemeinderatsbeschluss zur nächtlichen Abschaltung der Straßenbeleuchtung ab dem 01.01.2023 von Mo.-Fr. von 00:30 bis 04:00 Uhr

Die Gemeinde Thaining bereitet sich intensiv auf eine drohende Gasmangellage im kommenden Winter vor, hat bereits erste Maßnahmen zur Energieeinsparung getroffen und plant weitere Schritte. Dabei berücksichtigt sie alle Anforderungen aus der Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen.

Geprüft wurde in den vergangenen Wochen auch, inwieweit es möglich ist, die Straßenbeleuchtung zu reduzieren. Dabei wurden insbesondere auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt. Diese Thematik wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 23.11.2022 behandelt.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung beschlossen, ab 01.01.2023 die nächtliche Straßenbeleuchtung von Montag bis Freitag von 00:30 bis 04:00 Uhr nachts abzuschalten. Dies gilt im ganzen Gemeindegebiet.

„Wo bleibt mein Geld?“ – das Bayerische Landesamt für Statistik sucht Teilnehmer für die nächste Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

Wofür und wieviel Geld geben die Menschen in Deutschland aus? Wie hoch sind konkret die Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Verkehr und andere Dinge? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, kurz EVS. Unter dem Motto „Wo bleibt mein Geld?“ führt das Bayerische Landesamt für Statistik gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder von Januar bis Dezember 2023 die nächste EVS durch. Dafür werden in Bayern rund 13 000 Haushalte gesucht, die sich an der größten freiwilligen Befragung der amtlichen Statistik beteiligen. Als Dankeschön erhalten sie eine Geldprämie von mindestens 100 Euro. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung (ZVE), beide Erhebungen klingen ähnlich sind aber grundverschieden.

Fürth. Das Bayerische Landesamt für Statistik führt gemeinsam mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Jahr 2023 die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch. Hierfür werden ab sofort 13 000 Haushalte in Bayern gesucht. Mitmachen lohnt sich. Man kann nach erfolgter Teilnahme eine Prämie von mindestens 100 Euro erhalten. Zudem liefert die EVS wichtige Daten für politische Entscheidungen zum Bürgergeld und der Inflationsrate. Hinweis: aktuell läuft auch die Zeitverwendungserhebung unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?“, diese Erhebung klingt ähnlich, ist aber grundverschieden.

Dateneingabe jetzt auch digital mit einer App möglich

Jeder Haushalt dokumentiert drei Monate lang seine Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit. Darüber hinaus werden Fragen zum Haushalt, der Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern, Vermögenssituation sowie den Haushalts- und Personeneinkommen gestellt. Jeder fünfte Haushalt dokumentiert zusätzlich zwei Wochen lang detailliert die Ausgaben und gekauften Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel an den gesamten Lebensmittelausgaben bestimmen zu können.

Die Angaben können in einer App ganz bequem von Zuhause oder unterwegs eingetragen werden. Die App wurde speziell für die EVS entwickelt und auf den Bedarf der Erhebung angepasst. Die App funktioniert auch offline und kann sowohl auf dem Smartphone als auch am Computer genutzt werden. Die „klassische“ Teilnahme über Papierfragebogen ist ebenfalls möglich.

Wichtige Datengrundlage für das neue Bürgergeld und die Inflationsrate

Die EVS liefert wichtige Fakten darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten bilden die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene. Bislang wurden basierend auf den EVS-Ergebnissen beispielsweise die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) ermittelt. Zukünftig bilden sie die Datengrundlage für das geplante Bürgergeld.

Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“.

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten

Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“ Zudem gibt es als Dankeschön eine Geldprämie von 100 Euro je Haushalt. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich 50 Euro. Haushalte, die nach dem Zufallsverfahren darüber hinaus für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Unter www.evs2023.de/teilnahme können Interessierte ab sofort ihren Haushalt zur EVS 2023 anmelden. Aus allen Anmeldungen wird für jedes Quartal nach einem Quotenplan eine Stichprobe gezogen. Das bedeutet, vor Beginn der EVS wird für jedes Bundesland anhand der Bevölkerungsstruktur festgelegt, wie viele Paarhaushalte mit Kindern, wie viele Haushalte von Alleinerziehenden, wie viele Alleinlebende usw. für die Stichprobe benötigt werden. Dies ist wichtig, um die Bevölkerung realistisch abzubilden.

Datenschutz und Geheimhaltung

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bedanken sich bei allen Teilnehmenden für die Unterstützung!

Hinweise:

Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.

Mithilfe des interaktiven Konsumvergleichs können Sie Ihre eigenen Ausgaben mit den Durchschnittswerten anderer Haushalte vergleichen: www.konsumvergleich.de.

Videos zur EVS 2023:

Ergebnisse der letzten EVS 2018 sind auf der Themenseite Einkommen, Konsum und Lebensbedingungen des Statistischen Bundesamts verfügbar.

Weitere Auskünfte gibt gerne das EVS-Team des Bayerischen Landesamts für Statistik. Telefonisch (0800 57 57 001) oder per E-Mail ().

Quelle: Pressemitteilung 291/2022/42/A Bayerisches Landesamt für Statistik

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