Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.08.2017 beschlossen, einen Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Thaining Nord“ aufzustellen.
Mit der Erstellung eines Planentwurfs wurde die Verwaltungsgemeinschaft Reichling beauftragt. Der Bebauungsplan wurde komplett überarbeitet und modernisiert.
Der Planentwurf in der Fassung vom 08.08.2017 liegt in der Zeit vom 24.08.2017 bis 25.09.2017 in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling (Untergasse 3, Zimmer 01; Reichling) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Der Änderungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; ein Umweltbericht entfällt nach § 13 Abs. 3 BauGB.
2. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.08.2017 beschlossen, einen Plan zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Thaining Nord“ aufzustellen.
Mit der Erstellung eines Planentwurfs wurde die Verwaltungsgemeinschaft Reichling beauftragt. Der Bebauungsplan wurde komplett überarbeitet und modernisiert.
Der Planentwurf in der Fassung vom 08.08.2017 liegt in der Zeit vom 24.08.2017 bis 25.09.2017 in der Verwaltungsgemeinschaft Reichling (Untergasse 3, Zimmer 01; Reichling) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Parallel hierzu erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Der Änderungsplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; ein Umweltbericht entfällt nach § 13 Abs. 3 BauGB.
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