Die Gemeinde Thaining hat im Jahr 2009 eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, die die Erhebung von Ausbaubeiträgen in der klassischen Variante vorsieht („Kosten, die in einer Straße entstehen werden einmalig auf die dortigen Anlieger verteilt“). Allerdings kam es bislang zu keinem Anwendungsfall.
Nach Mitteilung der Rechtsaufsicht müssen alle Gemeinden im Landkreis Landsberg bis zum Ende des Jahres 2017 eine Satzung erlassen.
Seit dem 01.04.2016 besteht gesetzlich die Möglichkeit, statt der einmaligen Beiträge sogenannte wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dies bedeutet, dass der geschätzte Verbesserungsaufwand einer 4-jährigen Kalkulationsperiode auf alle Anlieger im Gemeindegebiet umgelegt werden kann.
Hier ein Beispiel: Wenn wir in unserem Gemeindegebiet mit ca. 300 Häusern rechen und für den Kalkulationszeitraum 2018-2021 mit Maßnahmen von 120.000 € planen, muss jeder Hausbesitzer 400 € bezahlen was pro Jahr 100 € wären.
Grundstücke, für die in den letzten 25 Jahren Erschließungsbeiträge verlangt wurden, bleiben aufgrund einer in die Satzung aufzunehmenden Verschonungsregel, für einen festzulegenden Zeitpunkt „außen vor“.
Ein Vorteil, der wiederkehrenden Beiträge ist, dass die Belastung der Anlieger im Vergleich zur Einmalbeitragserhebung kontinuierlicher ist.
Der Gemeinderat empfindet das insgesamt gerechter, als die Erhebung von Einmalbeiträgen und hat sich deshalb in der Sitzung am 15.11.2016 grundsätzlich dafür ausgesprochen, das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge einzuführen und die Verwaltung gebeten, einen entsprechenden Satzungsvorschlag zu erarbeiten (Inkrafttreten ab 1.1.2018)
Neue Straßenausbaubeitragssatzung ab 01.01.2018
Die Gemeinde Thaining hat im Jahr 2009 eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, die die Erhebung von Ausbaubeiträgen in der klassischen Variante vorsieht („Kosten, die in einer Straße entstehen werden einmalig auf die dortigen Anlieger verteilt“). Allerdings kam es bislang zu keinem Anwendungsfall.
Nach Mitteilung der Rechtsaufsicht müssen alle Gemeinden im Landkreis Landsberg bis zum Ende des Jahres 2017 eine Satzung erlassen.
Seit dem 01.04.2016 besteht gesetzlich die Möglichkeit, statt der einmaligen Beiträge sogenannte wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dies bedeutet, dass der geschätzte Verbesserungsaufwand einer 4-jährigen Kalkulationsperiode auf alle Anlieger im Gemeindegebiet umgelegt werden kann.
Hier ein Beispiel: Wenn wir in unserem Gemeindegebiet mit ca. 300 Häusern rechen und für den Kalkulationszeitraum 2018-2021 mit Maßnahmen von 120.000 € planen, muss jeder Hausbesitzer 400 € bezahlen was pro Jahr 100 € wären.
Grundstücke, für die in den letzten 25 Jahren Erschließungsbeiträge verlangt wurden, bleiben aufgrund einer in die Satzung aufzunehmenden Verschonungsregel, für einen festzulegenden Zeitpunkt „außen vor“.
Ein Vorteil, der wiederkehrenden Beiträge ist, dass die Belastung der Anlieger im Vergleich zur Einmalbeitragserhebung kontinuierlicher ist.
Der Gemeinderat empfindet das insgesamt gerechter, als die Erhebung von Einmalbeiträgen und hat sich deshalb in der Sitzung am 15.11.2016 grundsätzlich dafür ausgesprochen, das System der wiederkehrenden Ausbaubeiträge einzuführen und die Verwaltung gebeten, einen entsprechenden Satzungsvorschlag zu erarbeiten (Inkrafttreten ab 1.1.2018)
Leonhard Stork
11.12.2016
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