Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019

nachstehend erfahren Sie Informationen von den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Ulrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 vom 19.03.2019 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 wird zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2018

Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in sechs Fällen mit einer Summe von 30.489,62 € und im Vermögenshaushalt in vier Fällen mit einer Summe von 92.409,18 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 werden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2018 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ erfolgte nicht.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2018

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. (Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2018. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2018 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 (Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder.)

  

Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019

Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2019 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Schneider, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2019 wird

im          Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf      2.059.220 €

und im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben auf       2.653.959 € festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                     445.000 €

festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                           330 v. H. Grundsteuer B                                                                                                 370 v. H. Gewerbesteuer                                                                                               330 v. H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 343.200 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2019 werden genehmigt.

 

Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2018-2022 und des Stellenplanes 2019

Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2018 bis 2022.

Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2019 besprochen.

Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt.

 

Bauantrag zum Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Zweifamilienhauses und einer Doppelhaushälfte mit zwei Carports und Radlschuppen auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Allerdings könnte eine faktische Baugrenze entlang der Straße „Riedweg“ als gegeben erachtet werden, wonach der dort geplante Carport als unzulässig erachtet werden könnte – sofern der Gemeinderat diese Auffassung vertreten würde. Um dies zu vermeiden, einigen sich Gemeinderat und Planungsbüro, dass der Carport mind. 1 m von der Straße eingerückt wird.

Für das Vorhaben werden 8 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für den Carport soll entlang des Riedweges ein Abstand von mind. 1 m zur Straße eingehalten werden.

 

Bauantrag zum Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Allerdings könnte eine faktische Baugrenze entlang der Straße „Riedweg“ als gegeben erachtet werden, wonach der dort geplante Carport als unzulässig erachtet werden könnte – sofern der Gemeinderat diese Auffassung vertreten würde. Um dies zu vermeiden, einigen sich Gemeinderat und Planungsbüro, dass der Carport mind. 1 m von der Straße eingerückt wird.

Für das Vorhaben werden 6 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für den Carport soll entlang des Riedweges ein Abstand von mind. 1 m zur Straße eingehalten werden.

 

Erweiterung Kindergarten: Angebot für die Erstellung einer Bescheinigung für den vorbeugenden Brandschutz.

Der von Ingenieurbüro erstellte Nachweis für den Brandschutz muß durch einen Prüfsachverständigen nach BayBO §62 Abs. 3 Satz 3 geprüft werden. Dafür hat unser Planungsbüro 3 Honorarangebote von Prüfsachverständigen eingeholt.

Angebot 1: . Gesamtsumme: 5.985,00 € netto.

Position 1 Planung 3.885 €

Position 2 Bauausführung 2.100 €

Angebot 2:                                 4.650,00 netto

Das Angebot enthält nur die Pos. 1. Die Pos. 2 wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Angebot 3:                                 7.062,00 netto

Position 1 Planung 3.531 €

Position 2 Bauausführung 3.531 €

Unser Planungsbüro empfiehlt nach Prüfung der Angebote das wirtschaftlich günstigste Angebot zu nehmen und den Auftrag an Angebot 1 zu vergeben.

 Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag  an und vergibt den Auftrag nach dem vorliegenden Angebot 1

 

Bekanntgabe des Förderbescheides für die Erweiterung

Für die Erweiterung haben wir bei der Reg. v. Obb. einen Förderantrag gestellt und am 13.03.2019 den Förderbescheid erhalten. Er beinhaltet eine Gesamtfördersumme in Höhe von 1.042.000 €. Die im Förderantrag gerechnete Gesamtsumme der Maßnahme beträgt 1.556.972,57.

Die Förderung enthält 640.000 € FAG- Mittel, 90.000 € Zuweisungen vom Land Bayern und 312.000 € Bundesmittel.

Sobald der Genehmigungsbescheid vorliegt startet unser Planungsbüro mit der Ausführungsplanung und mit den Ausschreibungen für die Gewerke.

 

Angebot für die Bepflanzung der Ausgleichsfläche am Gewerbegebiet

Für die Bepflanzung der Ausgleichsfläche östlich vom Gewerbegebiet am Heßlaberg liegt ein Angebot der Fa. Hoy aus Dettenschwang vor. Das Angebot für 8 Bäume und 16 Sträucher beläuft sich mit Pflanzung, Düngung und Befestigung der Bäume auf 2.320,50 € incl. MwSt.

Der Pflanzplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Fläche wird mit einer heimischen Blühfläche angesät und im Hinblick auf den Insektenschutz gepflegt. Das heißt 2mal im Jahr gemäht und abgefahren.

Die Anpflanzung und Ansaat führt die Fa. Hoy in Zusammenarbeit mit unserem Bauhof aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Hoy vom 27.03.2019 zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Hier können Sie dazu noch den Bericht vom Landsberger Tagblatt lesen.

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