Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) auf Neubau eines Einfamilienhauses, FlNr. 191/30 der Gemarkung Thaining, (Strassäckerweg 5)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bauantrag zum Neubau eines Modulhauses auf dem Grundstück FlNr. 1161/2 der Gemarkung Thaining (Untergasse 21)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI). Es gilt zu beurteilen, ob Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Den Unterlagen liegt ein Nachweis der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit für das Abwasserkanalleitungsrecht und Revisionsschachtrecht bei, da die Schmutzwasserbeseitigung über ein benachbartes Grundstück verläuft.
Damit kann die Erschließung als gesichert angesehen werden.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlNrn. 391/6 und 391/7 der Gemarkung Thaining (Bergweg 5)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bestätigung der Wahl der Feuerwehrkommandanten nach Art. 8 Abs. 4 und 5 des BayFwG

Nach Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Briefwahl, die am 09.02.2021 durch die Auszählung abgeschlossen wurde, wurden zum 1. Kommandanten Herr Christian Finsterwalder und zum stellvertretenden Kommandanten Herr Harald Baur gewählt. Alle wahlberechtigten aktiven Mitglieder der FFW Thaining ab Vollendung des 16. Lebensjahres waren an der Wahl beteiligt. Der Kreisbrandrat stimmte dieser Wahl zu.

Herr Christian Finsterwalder wird gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG im Amt als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thaining bestätigt.

Herr Harald Baur wird gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG im Amt als 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thaining bestätigt.

 

Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Das Gesetz zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) ist nunmehr am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (verkündet in GVBl. 2020/31 vom 30.12.2020 auf S. 683). Aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage wird laut dem BayGT empfohlen die Rechtsverordnung zur Änderung Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) – Übertragung der Winterdienstpflichten durch Verordnung – neu zu erlassen.

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Thaining eine neue Verordnung.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa. Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnivellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 960,– netto, Gesamtpreis mit Nebenkosten und Entsorgung incl. MwSt. 11.997,39 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton – Guss zum Gesamtpreis von 11.997,39 € brutto zu.

 

Wasserversorgung Thaining – Hofstetten: Sachstandsbericht

Die Programmierung der Steuerung für die Anlage wurde abgeschlossen und in das System im Verknüpfungsgebäude und Brunnen Ziegelstadel eingespielt. Beim Versuch der Inbetriebnahme wurde feststellen, dass ein Ringkolbenventil im Verknüpfungsgebäude nicht fährt. Das Getriebe ist defekt und es muss ein Ersatzteil bestellt und eingebaut werden. Nach der Reparatur können nächste Woche die neuen Schaltschränke in den Hochbehältern installiert werden. Die Wasserproben sind alle gut und mit der Handschaltung konnten die Hochbehälter schon befüllt werden.

Am Mo. 22. Februar beginnt RAZ mit dem Leitungsbau vom Verknüpfungsgebäude zum Brunnen Urtele sowie mit dem Rückbau des Brunnenschachtbauwerks. Voraussichtlich Am 07. April wird das Brunnenhaus geliefert und aufgestellt.

Der Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis „Brunnen Ziegelstadel“ liegt seit 11. Februar zur Prüfung dem LRA und dem WWA vor. Das Verfahren läuft. In der Sitzung am 21.01.2021 wurde die Planung einer Befüllleitung für den Hochbehälter vorgestellt, in der das Wasser nicht mehr wie derzeit durch das Ortsnetz gepumpt wird. Hierzu wurde eine Auskunft für eine Förderung nach der RzWas 2021 im WWA eingeholt: Herr Frymire vom WWA sieht keine Chance auf eine Förderung, da es sich nicht um eine Verbundleitung handelt.

Die Ausführungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

 

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