Hier finden sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2020
Bauantrag: Umbau des ehem. Landwirtschaftlich Gebäudes in Wohnungen auf dem Grundstück FlNr. 44/1 der Gemarkung Thaining (Obergasse 2)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.
Es werden die von der gemeindlichen Satzung geforderten 14 Stellplätze (3 Wohnungen <75m² * 2+ 3 Wohnungen > 75m² * 2,5 = 13,5, gerundet 14) geschaffen.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020
Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2020 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Schneider, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2020 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.318.300 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2 .858.300 € festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.125.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 330 v. H.
Grundsteuer B 370 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 386.300 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2020 werden genehmigt.
Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2019-2023 und des Stellenplanes 2020
Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2019 bis 2023.
Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2020 besprochen.
Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt
Verzicht auf Erhebung von Kindergartengebühren anlässlich der vom Bayerischen Innenministerium angeordneten Schließung der Einrichtungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen
Seit Montag dem 16.03.2020 sind grundsätzlich auch alle Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Schulkind Betreuungen) geschlossen. Vereinzelt sind Notbetreuungen eingerichtet. Die Schließung ist vorerst angeordnet bis Ende der Osterferien, das heißt bis einschließlich 19. April 2020. Die gemeindlichen Satzungen geben keinen Hinweis darauf wie in einem derartigen Notfall mit der Gebührenpflicht umzugehen ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für Monate, in denen für die Mehrzahl der Betreuungstage die Betreuung in Anspruch genommen werden kann, der festgesetzte Monatsbetrag für Betreuung die zu entrichten ist. Vorgeschlagen wird daher, dass für den Monat März 2020 die Gebühren voll zu entrichten sind und für den April 2020 auf eine Gebührenerhebung einschließlich Saft und Mittagsessensgeld verzichtet werden soll. Ausgenommen davon sind Kinder welche an der Notfallbetreuung an mehr als elf Tagen im April teilnehmen.
Für den Monat April 2020 wird auf die Erhebung von Kindergartengebühren, einschließlich der Essenspauschalen verzichtet. Dies gilt auch für Schulkind Betreuungen soweit vorhanden. Ausgenommen sind Gebühren für Kinder welche im April an mehr als elf Tagen an der Notfallbetreuung teilgenommen haben.
Für den Fall, dass die Schließung der Einrichtungen über den 19. April hinaus angeordnet werden sollte, ist ein Beitrag erst dann wieder zu erheben, wenn eine Betreuung für mehr als die Hälfte der möglichen Betreuungstage eines Monats gewährleistet ist.
Angebot für die Sanierung der Risse in den Ortsstraßen
Für die Rissesanierung der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa. Babic aus Kaufering vor. Das Angebot beläuft sich für 2 Tage Fugenvergusskolonne, 4 Mann a 8 Std. auf 4.880,73 €. Das Vergussmaterial 1,45€/kg wird nach Aufwand verrechnet.
Die Arbeiten wurden am 26. und 27. März ausgeführt.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Babic vom 05.03.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 4.880,73 € im Nachtrag zu.
Sanierung von Feldwegen im Moos, Dachsberg und Tannenberg
Die Fa. Kirchner hat drei Feldwege abgezogen, frisch gekiest mit Material von BK-Kies, planiert und gewalzt. Es handelt sich um einen Weg mit 370 m Länge Im Moos, 240 m am Dachsberg und 210 m am Tannenberg.
Der Kies wird nach Gewicht abgerechnet, die Arbeiten auf Regiebasis.
Der Gemeinderat ist mit der Sanierung und der Beauftragung durch den Vorsitzenden im Nachtrag einverstanden.
Angebot für die Asphaltierung von Feldweg Fl-Nr. 1263, Kalbläcker
Für die Asphaltierung des Feldweges an den Kalbläckern, in den die neue Wasserleitung eingebaut wurde, zwischen dem Kalblweg und der Kreisstraße auf einer Länge von ca. 360 m, liegt eine Kostenschätzung der Fa. RAZ über Brutto 35.813 € vor. Gerade durch den Geländeverlauf wäre es hier von Vorteil den Weg zu befestigen.
Nach Beratung des Gemeinderates über die Höhe der Baukosten soll der Feldweg nicht geteert werden.
Angebot für neue Büromöbel, Leitungsbüro im Kindergarten
Für die Anschaffung von neuen Möbeln für das Büro der Kindergartenleitung hat Frau Wagner von der Fa. Linke aus Pürgen eine Planung mit Angebot eingeholt. Das Angebot wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Das Angebot beläuft sich auf 6.533,67 € inkl. MwSt.
Der Gemeinderat stellt das Angebot bis auf weiteres zurück. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt werden.
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die FFW
Die Kommandanten Markus Riessenberger und Christian Finsterwalder legen im Rahmen der Haushaltsplanung eine Liste mit Ausrüstungsgegenständen für die Anschaffung der FFW Thaining im Jahr 2020 als Ersatz- bzw. Neuanschaffung vor. Der Gesamtpreis für die benötigten Artikel beträgt 14.005,46 €. Dem Gemeinderat ist die Liste bekannt.
Der Gemeinderat ist mit der Anschaffung der aufgeführten Artikel zum Gesamtpreis von 14.005,46 € einverstanden.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2020
Hier finden sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 01.04.2020
Bauantrag: Umbau des ehem. Landwirtschaftlich Gebäudes in Wohnungen auf dem Grundstück FlNr. 44/1 der Gemarkung Thaining (Obergasse 2)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.
Es werden die von der gemeindlichen Satzung geforderten 14 Stellplätze (3 Wohnungen <75m² * 2+ 3 Wohnungen > 75m² * 2,5 = 13,5, gerundet 14) geschaffen.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2020
Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2020 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Schneider, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.
Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2020 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2.318.300 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 2 .858.300 € festgestellt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.125.000 € festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 330 v. H.
Grundsteuer B 370 v. H.
Gewerbesteuer 330 v. H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 386.300 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2020 werden genehmigt.
Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2019-2023 und des Stellenplanes 2020
Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2019 bis 2023.
Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2020 besprochen.
Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt
Verzicht auf Erhebung von Kindergartengebühren anlässlich der vom Bayerischen Innenministerium angeordneten Schließung der Einrichtungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen
Seit Montag dem 16.03.2020 sind grundsätzlich auch alle Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Schulkind Betreuungen) geschlossen. Vereinzelt sind Notbetreuungen eingerichtet. Die Schließung ist vorerst angeordnet bis Ende der Osterferien, das heißt bis einschließlich 19. April 2020. Die gemeindlichen Satzungen geben keinen Hinweis darauf wie in einem derartigen Notfall mit der Gebührenpflicht umzugehen ist. Grundsätzlich gilt jedoch, dass für Monate, in denen für die Mehrzahl der Betreuungstage die Betreuung in Anspruch genommen werden kann, der festgesetzte Monatsbetrag für Betreuung die zu entrichten ist. Vorgeschlagen wird daher, dass für den Monat März 2020 die Gebühren voll zu entrichten sind und für den April 2020 auf eine Gebührenerhebung einschließlich Saft und Mittagsessensgeld verzichtet werden soll. Ausgenommen davon sind Kinder welche an der Notfallbetreuung an mehr als elf Tagen im April teilnehmen.
Für den Monat April 2020 wird auf die Erhebung von Kindergartengebühren, einschließlich der Essenspauschalen verzichtet. Dies gilt auch für Schulkind Betreuungen soweit vorhanden. Ausgenommen sind Gebühren für Kinder welche im April an mehr als elf Tagen an der Notfallbetreuung teilgenommen haben.
Für den Fall, dass die Schließung der Einrichtungen über den 19. April hinaus angeordnet werden sollte, ist ein Beitrag erst dann wieder zu erheben, wenn eine Betreuung für mehr als die Hälfte der möglichen Betreuungstage eines Monats gewährleistet ist.
Angebot für die Sanierung der Risse in den Ortsstraßen
Für die Rissesanierung der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa. Babic aus Kaufering vor. Das Angebot beläuft sich für 2 Tage Fugenvergusskolonne, 4 Mann a 8 Std. auf 4.880,73 €. Das Vergussmaterial 1,45€/kg wird nach Aufwand verrechnet.
Die Arbeiten wurden am 26. und 27. März ausgeführt.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Babic vom 05.03.2020 zum Angebotspreis in Höhe von 4.880,73 € im Nachtrag zu.
Sanierung von Feldwegen im Moos, Dachsberg und Tannenberg
Die Fa. Kirchner hat drei Feldwege abgezogen, frisch gekiest mit Material von BK-Kies, planiert und gewalzt. Es handelt sich um einen Weg mit 370 m Länge Im Moos, 240 m am Dachsberg und 210 m am Tannenberg.
Der Kies wird nach Gewicht abgerechnet, die Arbeiten auf Regiebasis.
Der Gemeinderat ist mit der Sanierung und der Beauftragung durch den Vorsitzenden im Nachtrag einverstanden.
Angebot für die Asphaltierung von Feldweg Fl-Nr. 1263, Kalbläcker
Für die Asphaltierung des Feldweges an den Kalbläckern, in den die neue Wasserleitung eingebaut wurde, zwischen dem Kalblweg und der Kreisstraße auf einer Länge von ca. 360 m, liegt eine Kostenschätzung der Fa. RAZ über Brutto 35.813 € vor. Gerade durch den Geländeverlauf wäre es hier von Vorteil den Weg zu befestigen.
Nach Beratung des Gemeinderates über die Höhe der Baukosten soll der Feldweg nicht geteert werden.
Angebot für neue Büromöbel, Leitungsbüro im Kindergarten
Für die Anschaffung von neuen Möbeln für das Büro der Kindergartenleitung hat Frau Wagner von der Fa. Linke aus Pürgen eine Planung mit Angebot eingeholt. Das Angebot wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Das Angebot beläuft sich auf 6.533,67 € inkl. MwSt.
Der Gemeinderat stellt das Angebot bis auf weiteres zurück. Es soll zu einem späteren Zeitpunkt erneut behandelt werden.
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die FFW
Die Kommandanten Markus Riessenberger und Christian Finsterwalder legen im Rahmen der Haushaltsplanung eine Liste mit Ausrüstungsgegenständen für die Anschaffung der FFW Thaining im Jahr 2020 als Ersatz- bzw. Neuanschaffung vor. Der Gesamtpreis für die benötigten Artikel beträgt 14.005,46 €. Dem Gemeinderat ist die Liste bekannt.
Der Gemeinderat ist mit der Anschaffung der aufgeführten Artikel zum Gesamtpreis von 14.005,46 € einverstanden.
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