Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.05.2021

Bauantrag: Neubau Betriebsleiterwohnung mit Büro und Energiegebäude, Mühlweg, Fl-Nr 1223/2

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Koppentannen“. Befreiungen bzw. Abweichungen vom Bauantrag werden nicht beantragt. Nach Überprüfung durch die Verwaltung werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten. Aufgrund der erforderlichen Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB zur Einrichtung einer Betriebsleiterwohnung, ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Zulässig sind nach dem Bebauungsplan Wohnungen u.a. für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und diesem in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

Die Unterordnung der Wohnfläche des Betriebsleiters (in Grundfläche und Baumasse) ggü. dem Gewerbebetrieb wird von der Verwaltung als gegeben erachtet.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt; der Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB wird zugestimmt.

 

Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids vom 03.03.2014 (Az.: V-621-2013-2) zur Errichtung einer landw. Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 1788 der Gemarkung Thaining (Lage: Häsleberg)

Die Bauvoranfrage wurde ursprünglich mit Vorbescheid vom 03.03.2014 genehmigt.
Dieser wurde zuletzt mit Bescheid vom 04.02.2020 auf weitere zwei Jahre verlängert bis einschließlich 13.03.2021. Nun liegt ein erneuter Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides vor.

Der Antrag auf Verlängerung stellt materiell betrachtet eine Neuerteilung des Vorbescheides (unter erleichterten formellen Voraussetzungen) dar. Der Antragsteller hat somit einen Anspruch auf Verlängerung der Baugenehmigung, wenn das Vorhaben nach heutigen Maßstäben genehmigungsfähig ist.

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich damit nach § 35 BauGB. Die Privilegierung wurde mit Stellungnahme des AELF vom 15.10.2013 bestätigt.

Die Gemeinde hat keine Zweifel bzw. Erkenntnisse, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben, sodass das Vorhaben genehmigungsfähig ist.

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung zu.

 

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung: Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Die Wassergebühren- und Abwassergebührenanpassung wird aufgrund der gleichen zugrunde liegenden Rechtslage gemeinsam behandelt.

Zur Finanzierung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wird derjenige herangezogen, der die Leistung in Anspruch nimmt. Am weitesten verbreitetes Finanzierungsinstrument ist dabei die Benutzungsgebühr nach Art. 8 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG).

Die Gebühr stellt einen Ausgleich dar zwischen tatsächlicher Inanspruchnahme und tatsächlichem Aufwand, der sich aus der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals sowie den tatsächlichen Kosten (Betriebs-, Unterhalts-, Personal- und Verwaltungskosten) zusammensetzt. Für die Kommunen besteht eine Verpflichtung zur Gebührenerhebung (Art. 8 Abs.1 Satz 2 KAG).

Nach haushaltsrechtlichen Aspekten ist auf die Erhebung von kostendeckenden Benutzungsgebühren zur Verbesserung der Finanzlage besonderes Gewicht zu legen (Art. 62 Gemeindeordnung (GO)). Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG bestimmt, dass Abgaben auf Grund einer besonderen Abgabesatzung erhoben werden.

Nach Art. 8 Abs. 6 Satz 1 KAG können bei der Gebührenbemessung die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Bei der Gemeinde Thaining befinden wir uns zurzeit im Kalkulationszeitraum 2018 bis 2021, so dass nun die Gebühren für den kommenden Kalkulationszeitraum festzulegen sind.

Kostenunterdeckungen müssen im nächsten Bemessungszeitraum ausgeglichen werden. Ihren Niederschlag finden Kostenüber- bzw. -unterdeckungen in der hierfür gebildeten Gebührenausgleichsrücklage.

Situation Wasser:

Der Stand der „Gebührenausgleichsrücklage Wasser“ beträgt unter Annahme der Haushaltsansätze für 2021 zum Stand Ende 2021 voraussichtlich 7.465,15 € (Überdeckung).

Die aktuell gültigen Gebühren betragen netto  54,00  € / Jahr für die verbrauchsunabhängige Grundgebühr und 1,60 € / m³  für die abzurechnende Menge an entnommenen Wasser. Die letzte Gebührenanpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.05.2018.  Die Verwaltung legt eine Gebührenbedarfsberechnung für den kommenden Kalkulationszeitraum vor. Der Gebührenbedarf ist sehr schwierig abzuschätzen, da es in den letzten Jahren zu stark schwankenden Unterhalt- und Betriebskosten kam. Unter Berücksichtigung des genannten Defizits ergibt sich ein Gebührenbedarf bis Ende 2025 in Höhe von 503.534,85 €. Ausgehende von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch der letzten vier Jahre von 51.700 m³ und den aktuellen 365 Anschlussnehmern (abgerechnete Wasserzähler), wird von Seiten der Verwaltung eine Anpassung der Grundgebühr von 54,00 €/Jahr auf 72,00 € / Jahr und eine Anpassung der Verbrauchsgebühr von 1,60 €/m³ auf 1,93 € / m³. vorgeschlagen. Dieser Vorschlag hätte laut Planung eine zu erwartende „Gebührenausgleichsrücklage Wasser“ zu Ende des Kalkulationszeitraums in Höhe von rund +709,15 € zur Folge.

Situation Abwasser:

Der Stand der „Gebührenausgleichsrücklage Abwasser“ beträgt unter Annahme der Haushaltsansätze für 2021 zum Stand Ende 2021 voraussichtlich 41.860,10 € (Überdeckung).

Die aktuell gültigen Gebühren betragen netto 72,00 € / Jahr für die verbrauchsunabhängige Grundgebühr und 2,60 € / m³  für die abzurechnende Menge an Abwasser.

Die letzte Gebührenanpassung erfolgte mit Wirkung ab 01.05.2018. Die Verwaltung legt eine Gebührenbedarfsberechnung für den kommenden Kalkulationszeitraum vor. Unter Berücksichtigung des genannten Defizits ergibt sich ein Gebührenbedarf bis Ende 2025 in Höhe von 377.939,90 €. Ausgehend von einem durchschnittlichen Abwasseranfall der letzten vier Jahre von 39.300 m³ und den aktuellen 350 Anschlussnehmern, wird von Seiten der Verwaltung eine Beibehaltung der Grundgebühr bei 72,00 € / Jahr und eine Anpassung der Verbrauchsgebühr auf 1,76 € / m³. vorgeschlagen. Dieser Vorschlag hätte laut Planung eine zu erwartende „Gebührenausgleichsrücklage Abwasser“ zu Ende des Kalkulationszeitraums in Höhe von rund -467,90 € zur Folge.

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Anpassung der Wassergebühren:

„Satzung zur 11. Änderung der  Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Thaining

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:

 

  • 1

Änderungen

 

  1. 9a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt je Wasserzähler 78,00 €/Jahr zzgl. MwSt“.

  1. In § 10 Abs. 3 und § 10 Abs. 4 wird der Betrag 1,60 €/m³ durch den Betrag 1,88 €/m³

 

  •  2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2021 in Kraft.

 

Thaining, den [Ausfertigungsdatum]

 Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Anpassung der Abwassergebühren:

 

„Satzung zur 10. Änderung der  Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Thaining

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:

 

  • 1

Änderungen

 

In § 10 Abs. 1 wird der Betrag 2,60 €/m³’ durch den Betrag 1,87 €/m³‘ ersetzt.

 

Die Grundgebühr von 72 € wird durch den Betrag auf 60 € / Jahr ersetzt.

 

  • 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2021 in Kraft.

 

Thaining, den [Ausfertigungsdatum]“

 

  1. Der kalkulatorische Zinssatz soll unverändert bei 3,96 % belassen werden. (Er orientiert sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen (§ 87 Nr. 2 KommHV) und entspricht in etwa dem Durchschnitt der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über alle Laufzeiten der letzten 15 Jahre.)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorstehenden Änderungssatzungen bekannt zu machen.

 

Antrag aus der Bürgerversammlung auf Änderung der Vorfahrtsregelung an der Kreuzung Schmiedgasse – Issinger Weg

 

Der Antrag wird zur Kenntnis gegeben.

 

Entschärfung der Gefahrenstelle Kreuzung Schmiedgasse/ Issinger Weg/ Weiherweg

Diese Kreuzung stellt eine erhebliche Gefahrenstelle dar, welche durch folgende Faktoren bedingt ist:

Häufige Missachtung der Vorfahrtsregeln (abbiegende Vorfahrtsstraße und unterschiedlich berechtigte weitere Straßen)

Häufig falsch oder nicht gesetzte Blinkzeichen

Nicht angepasste Geschwindigkeit beim Fahren in der Schmiedgasse ortsauswärts und Abbiegen in den Issinger Weg: hier werden Fußgänger immer wieder gefährdet, z.B. Familien mit kleinen Kindern; der abgesenkte Gehsteig wird gern tangiert, das sichere Überqueren der Straße ist für Fußgänger problematisch.

Eine Beschränkung auf 30 km/h und ein Zebrastreifen könnten für deutlich mehr Sicherheit sorgen.

 

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Hierzu berichtet der Vorsitzende von den Ergebnissen einer vor mehreren Jahren an dieser Stelle mit der Polizei (Hr. Kreutzer) und dem zuständigen Sachbearbeiter im LRA (Hr. Weh) und des Kreisbaumeisters Tiefbau (Hr. Ried) durchgeführten Verkehrsschau. Damals bestand Einigkeit, dass die bestehende Vorfahrtsregelung zwar nicht perfekt, aber die beste der denkbaren Optionen darstellt. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers (Hr. Ried) ist es grundsätzlich immer wünschenswert, wenn die Vorfahrt entsprechend des Verlaufs der Kreisstraße (also entsprechend des überörtlichen Verkehrs) geregelt wäre; im konkreten Fall wurde aber damals einer Abweichung von diesem Grundsatz zugestimmt, da die getroffene Regelung durchaus sinnvoll ist. Eine abknickende Vorfahrt entsprechend dem Verlauf der Kreisstraße wäre dem Anliegen der Antragstellerin ja zudem hinderlich.

Zuständig für eine Änderung der Vorfahrt wäre nicht die Gemeinde sondern das Landratsamt. Das gleiche gilt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße, wofür aber die Rechtsgrundlage fehlt (kein Unfallschwerpunkt, keine anliegenden Kindergärten etc.)

Baulich könnte die Situation verbessert werden, indem im Bereich des nordwestlichen Quadranten der Kreuzung für die Fußgänger eine Aufstellfläche geschaffen wird. Auf diese Weise würde auch die Einmündung des Weiherwegs optisch ein wenig in östliche Richtung verschoben werden und damit die beiden Vorfahrtsituationen für den ortseinwärts-fahrenden Verkehrsteilnehmer ein wenig entkoppelt.

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des Gemeinderats stellt die derzeitige Situation den besten Kompromiss dar, so dass eine Änderung der Einmündungssituation nicht sinnvoll erscheint. Es soll jedoch geprüft werden, ob eine Rechts-vor Links Regelung möglich wäre.

Zudem ist der Gehweg zum Anlieger Ecke Schmiedgasse / Issingerweg sehr eng, daher sollte dieser ggfls. verbreitert werden. Hierzu lässt der Vorsitzende die Grenzpunkte feststellen.

 

Kiga Thaining: Angebot für Büromöbel im Leitungsbüro

Für die Anschaffung von neuen Möbeln für das Büro der Kindergartenleitung liegt ein Angebot der Fa. Linke aus Pürgen vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die benötigten Artikel sind 2 Rollladen-Unterschränke, 1 Rollladenaufsatz. 1 Regal und Bürostuhl. Das Angebot beläuft sich auf 3.001,18 € inkl. MwSt.

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der angebotenen Artikel zum Gesamtpreis von 3.001,18 € zu.

 

Zuschussantrag Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Die Kriegsgräberfürsorge hat für das Jahr 2021 wieder um einen Zuschuss gebeten. Die Gemeinde Thaining hat im Vorjahr einen Zuschuss von 150,– € gewährt.

Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 150 €.

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2021

Erweiterung Kiga: Vorstellung der Planung für die Freianlagen

Die von uns beauftragte Landschaftsarchitektin Frau Franziska Meyer-Fey aus Herrsching stellt dem Gemeinderat die Planung für die Freianlagen nach der Erweiterung von unserem Kindergarten vor.  Die Planung umfasst den Umgriff auch im Krippenbereich, Parkplatz, Fahrradabstellplatz, den Umgriff der neuen Gebäude, den Garten und Spielbereich.

Die Kosten für die Außen- und Freianlagen sind nach Rücksprache mit der Reg. v. Obb. förderfähig.

Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Planung zu und beauftragt Frau Meyer-Fey mit der Vorbereitung der Ausschreibung.

 

Bauantrag zur Umnutzung einer ehem. Schreinerei in Wohnraum; Untergasse 28a

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).

Es gilt zu beurteilen, ob Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Für die zwei Wohneinheiten werden 7 Stellplätze geplant; dies entspricht den Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020

 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GMR Ulrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2020 vom 07.04.2020 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2020 wird zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2020

Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in vier Fällen mit einer Summe von 19.672,16 € und im Vermögenshaushalt in einem Fall mit einer Summe von 15.846,79 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020 werden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2020

 Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2020 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ erfolgte nicht.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2020

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2020. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2020 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 (Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder)

 

Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2021

 Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2021 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Simon, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2021 wird

im       Verwaltungshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben auf          2.287.900 €

und im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben auf          2.114.000 €   festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                             266.400 €

festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                   330 v. H.

Grundsteuer B                                                                                                370 v. H.

Gewerbesteuer                                                                                               330 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  381.300 € festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2021 werden genehmigt.

 

Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2020-2024 und des Stellenplanes 2021

 Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2020 bis 2024.

Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2021 besprochen

Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt

 

Interkommunales Städtebauliches Entwicklungkonzept (ISEK); Vorstellung der Richtlinie für das kommunale Förderprogramm

Dem Gemeinderat wird ein Entwurf für eine Richtlinie des Kommunalen Förderprogramms für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des Sanierungsgebietes zur Kenntnis gegeben.

 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die Behandlung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.

 

Erweiterung Kiga: Angebot für die Errichtung eines Glasvordaches am Ausgang zum Garten; Auftragsvergabe

Für den Ausgang zum Garten ist vorgesehen eine Überdachung aus Glas zu errichten. Dazu liegt ein Angebot der Fa. Metallbau Sedlmaier aus Landsberg für die Lieferung und Montage einer Glasüberdachung zum Gesamtpreis von 2.709,39 € brutto vor. Das Angebot wurde von Architekt Stephan Ta-Mohry geprüft und ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot vom 19.03.2021 zum Gesamtpreis von 2.709,39 € brutto für den Einbau der Überdachung zu.

 

Ausbau vom Fußweg Obergasse Grasweg – südlicher Abschnitt

 Die Masten für die Beleuchtung sind gestellt. Die Rohre und Kabel verlegt. Für die Oberflächenbefestigung planen wir für den südlichen Teil entgegen dem ursprünglichen Vorhaben nicht zu pflastern, sondern die Decke bis zur Straße raus zu asphaltieren.

So sparen wir uns das Verlegen eines Einzeilers auf einer Länge von ca. 140 Metern. Dazu soll ein Angebot von der Fa. EKL eingeholt werden. 

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag für die Asphaltierung vom Fußweg zu.

 

Wasserversorgung: Angebot für eine Zaunanlage am Brunnen Thaining Ziegelstadel; Auftragsvergabe

Für die Errichtung eines Zaunes um den Brunnen Ziegelstadel nach den Vorgaben vom Antrag der wasserrechtlichen Erlaubnis haben wir ein Angebot vom Zaunteam Ammersee eingeholt. Das Angebot für die Lieferung und Montage der Zaunanlage beläuft sich auf brutto 9.288,74 €. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot vom 14.04.2021 zum Gesamtpreis von 9.288,74 € brutto zu.

 

Wasserversorgung Thaining-Hofstetten; Angebot für eine neue Brunnenpumpe für den Brunnen Urtele; Auftragsvergabe

Für den Brunnen Urtele liegt von der Fa Wilo SE aus Dortmund ein Angebot vom 19.03.2021 für die Lieferung einer neuen Pumpe vom Typ Actun-Zetos K8.100-5, zum Gesamtpreis von 11.701,51 € brutto vor. Das Angebot hat Herr Dobrindt geprüft und für in Ordnung befunden. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die Lieferung der Verrohrung und den Einbau übernimmt die Fa. RAZ.

Das Brunnenhaus steht, die Dacharbeiten führt die Zimmerei Stork aus. Die Isolier-, Verputz- und Malerarbeiten werden von der Malerei Storz ausgeführt. Die Brunnensanierung wird von Pigadi zeitnah durchgeführt. Die Leerrohre für die Stromversorgung sind verlegt. Die Wasserleitung ist angebunden. Die Verfüll- und Planiearbeiten laufen.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot vom 19.03.2021 für die Lieferung der neuen Pumpe zum Gesamtpreis von 11.701,51 € brutto zu.

 

Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die FFW Thaining

Kommandant Christian Finsterwalder legt ein Angebot der Fa. BAS Vertriebs GmbH aus Planegg mit Ausrüstungsgegenständen für die aktive Feuerwehr vor. Das Angebot beinhaltet neun Schutzanzüge mit einem Gesamtbetrag von 4.273,29 € brutto. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Kommandant Christian Finsterwalder erläutert das Angebot.

Der Gemeinderat ist mit der Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände nach dem vorgelegten Angebot vom 29.03.2021 zum Gesamtpreis von 4.273,29 € brutto einverstanden.

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2021

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1841/5 der Gem. Thaining (Issinger Weg 24)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Da das Grundstück geteilt wurde, war die Erschließung des Grundstückes für das geplante Bauvorhaben nicht mehr gesichert.
Mit dem Bauherrn wurde nun eine Sondervereinbarung geschlossen, sodass die Erschließung von Seiten des Issinger Wegs als gesichert erachtet wird.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag zum Anbau einer Garage auf dem Grundstück Hagenheimer Str. 2

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Bauhof“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bauantrag: Neubau Mehrfamilienhaus, Obergasse 31

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt sobald der Stellplatznachweis erfolgt ist.

 

Stromlieferung für kommunale Liegenschaften 2023-2025 – Bündelausschreibung

 

Die Gemeinde hat in der Gemeinderatssitzung am 08.06.2015 den Bürgermeister beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH einen Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Dieser Vertrag wurde unbefristet abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung gekündigt wird.

Die geltenden Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2022 aus. Die Stromlieferung für die Jahre 2023-2025 wird lt. Dienstleistungsvertrag durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH ausgeschrieben.

Für die Jahre 2020 – 2022 hat die Gemeinde Thaining „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ bezogen.

 

Normalstrom: InnWerke Tacherting,                          5,920 ct                       (5,490 ct.)

Heizstrom: InnWerke Tacherting,                                 4,610 ct                      (4,646 ct.)

Straßenbel.: Gemeindewerke Oberhaching,             5,278 ct.                     (4,399 ct.)

 

Die Ausschreibung soll in mehreren Losen erfolgen:

Für Normalstrom, Heizstrom und die Straßenbeleuchtung.

 

  1. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023– 2025

 

„100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ (Mehrkosten gegenüber Normalstrom: ca. + 0,5 bis 1,2 ct/kWh) beschafft werden.

 

Radweg Thaining-Ziegelstadel: Vorstellung der Planung

(Sachverhalt aus der Sitzung vom 24.07.2020)

Nach Rücksprache mit Herrn Mahl, Sportreferenten im Landratsamt Landsberg, befürwortet der Landkreis den Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße LL 21 auf einer Länge von ca. 1.350 m.

Herr Ried, Ingenieur vom kreiseigenen Tiefbau würde das Vorhaben in den Haushalt aufnehmen. Die Bauausführung übernimmt der Landkreis. Den Grunderwerb übernimmt die Gemeinde.

Vom IB Lang aus Lengenfeld liegt eine Grobkostenschätzung Bau, Grunderwerb mit Planungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 425.000 € vor.

Der Radweg wird 2,50 m breit asphaltiert und hat einen Grünstreifen von ca. 2m Abstand von der Fahrbahn, der zur Entwässerung dient.

Ca. 40 % der Gesamtsumme werden bezuschusst: 170.000 €

Die restliche Summe wird zwischen dem Landkreis und der Gemeinde geteilt: Jeweiliger Anteil: ca. 127.500 €

Auf Höhe des Dorfladens ist eine Querung der Kreisstraße mit einer Insel zur Beruhigung des Verkehrs am Ortseingang geplant.

Mit einer Mitteilung im Januar 2021 stellt der Bund mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ den Ländern Fördermittel für die Radinfrastruktur zur Verfügung. Wenn die Planung bis 31.12.2021 und die Ausführung bis 31.12.2022 fertig gestellt ist, werden bis 80% und bei Finanzschwachen Kommunen bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Förderfähig sind die Baukosten, Planungsleistungen Dritter und der Grunderwerb.

Die Reg. v. Obb. wurde über das Vorhaben informiert.

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Planung für den Radweg auf einer Länge von ca. 1.350 m entlang der Kreisstraße LL 21 zu.

 

Dorfladen Thaining: Angebot für eine Terrassenüberdachung

Für die Terrasse an der Südseite des Dorfladens hat der 2. Bgm ein Angebot vom Hersteller Gutta eingeholt. Der Gesamtpreis beträgt 2399,– €. Die Terrasse wird in der warmen Jahreszeit von den Kunden zum Verweilen mit Kaffeepausen und Mittagessen genutzt. Das Angebot wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Auf der Westseite ist die Einhausung mit einer Brüstungsmauer und Fenster oder einer alternativen Lösung vorgesehen. Für die Eingangstüre soll auch eine Überdachung angebracht werden. Sie wird an der Ostseite geschlossen, damit die Einkaufswägen die jetzt im Laden stehen, abgestellt werden können. Die Kunden gehen dann seitlich in die Überdachung und dann in den Laden.

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Terassen- und Eingangsüberdachung zu. Der 2. Bgm sorgt für die Beschaffung mit dem oben genannten Angebot oder einer ähnlichen Alternative.

 

Wasserversorgung: Sanierung Brunnen Urtele; Auftragsvergabe und Sachstand

Für die Sanierung des Trinkwasserbrunnens Urtele hat das IB Dobrindt ein Angebot der Fa. Pigadi aus Berlin eingeholt. Der Auftrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Arbeiten am Brunnen Urtele bereits erteilt. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die Gesamtkosten für die Brunnenregenerierung mittels Hydropuls – Verfahren betragen 11.745,30 € brutto. Dazu gehören auch die TV-Befahrungen vorher und nachher, sowie sämtliche Ein- und Ausbauten der Pumpen zum Klarpumpen und für die Leistungsmessung. Die Arbeiten werden nach dem Setzen des Gebäudes ausgeführt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Pigadi vom 25.02.2021 zum Gesamtpreis von 11.745,30 € brutto nachträglich zu.

 

Sachstandsbericht: Seit Ende Februar pumpen wir das Wasser vom Brunnen Ziegelstadel in beide Hochbehälter. Der Brunnen Urtele wird zurückgebaut. Diese Woche werden noch die Pumpen ausgebaut. Die neue Leitung vom Brunnen zum Verknüpfungsgebäude ist verlegt.  Die Zufahrt wird für die Schwertransporter verbreitert und verstärkt. Den mit der Herstellerfirma vereinbarten Termin für die Anlieferung vom Brunnenhaus am 07. April werden wir halten.

 

Mögliche Gründung einer neuen Leader-Region,  LAG Lechrain für die Förderperiode 2023 – 2027

Für die nächste Leader Förderperiode ist es notwendig rechtzeitig räumlich zusammenhängende Aktionsgruppen (LAGs) zu bilden. Dies erfordert ein vernetztes, gemeindeübergreifendes Denken.

Eine LAG kann nur gegründet werden, wenn mind. 60.000 EW in einem Gebiet mit zusammenhängenden Gemeindegrenzen leben.  Im Landkreis Landsberg besteht bislang v.a. die LAG Ammersee. Die Gemeinde Kinsau ist Mitglied der LAG Auerbergland.

Zur Bildung einer möglichen weiteren LAG im Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech (Schwerpunkt Stadt Landsberg und Umgebung) hat am 25.02.2021 ein Treffen der Bürgermeister unter Moderation von Bürgermeister Christian Bolz, Herrn Mahl und Herrn Lachner vom LRA sowie Herrn Detlef Däke, Manager der LAG Ammersee, stattgefunden.

Die Umsetzung von Leaderprojekten erfordert entsprechendes Interesse und Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Die Aktionsgruppe wird von einem Leadermanager geleitet.

Es geht um Vernetzung und um innovative Projekte. Ob Projekte stattfinden entscheidet das LAG-Gremium. Es gibt gewisse Handlungsfelder, die man im Vorhinein klären sollte.

Für die Leader Förderperiode 2023 – 2027 muss die Interessensbekundung der Gemeinden vom Landkreis Landsberg demnächst vorliegen, damit eine Leaderarbeitsgruppe der Region Lechrain gegründet werden kann und Fördergelder des EU-Förderprogramms für den Ländlichen Raum für Einzelprojekte abgegriffen werden können. Bei der LAG Ammersee wird der Beitrag pro EW in der neuen Förderperiode auf 0,85 €/a angepasst. Damit kann der Leader Manager (Vollzeit) und der Betrieb finanziert werden.

Die Gemeinde hat grundsätzlich Interesse, einer neuen, noch zu gründenden LAG Lechrain für mit dem Schwerpunkt Landkreis Landsberg für die Förderperiode 2023 bis 2027 beizutreten.

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2021

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) auf Neubau eines Einfamilienhauses, FlNr. 191/30 der Gemarkung Thaining, (Strassäckerweg 5)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bauantrag zum Neubau eines Modulhauses auf dem Grundstück FlNr. 1161/2 der Gemarkung Thaining (Untergasse 21)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI). Es gilt zu beurteilen, ob Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Den Unterlagen liegt ein Nachweis der im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit für das Abwasserkanalleitungsrecht und Revisionsschachtrecht bei, da die Schmutzwasserbeseitigung über ein benachbartes Grundstück verläuft.
Damit kann die Erschließung als gesichert angesehen werden.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken FlNrn. 391/6 und 391/7 der Gemarkung Thaining (Bergweg 5)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bestätigung der Wahl der Feuerwehrkommandanten nach Art. 8 Abs. 4 und 5 des BayFwG

Nach Art. 8 Abs. 4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bedürfen der gewählte Kommandant und sein Stellvertreter der Bestätigung durch die Gemeinde im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat.

Mit Briefwahl, die am 09.02.2021 durch die Auszählung abgeschlossen wurde, wurden zum 1. Kommandanten Herr Christian Finsterwalder und zum stellvertretenden Kommandanten Herr Harald Baur gewählt. Alle wahlberechtigten aktiven Mitglieder der FFW Thaining ab Vollendung des 16. Lebensjahres waren an der Wahl beteiligt. Der Kreisbrandrat stimmte dieser Wahl zu.

Herr Christian Finsterwalder wird gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG im Amt als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thaining bestätigt.

Herr Harald Baur wird gem. Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG im Amt als 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Thaining bestätigt.

 

Erlass einer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Das Gesetz zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) ist nunmehr am 1. Januar 2021 in Kraft getreten (verkündet in GVBl. 2020/31 vom 30.12.2020 auf S. 683). Aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage wird laut dem BayGT empfohlen die Rechtsverordnung zur Änderung Art. 51 Abs. 5 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) – Übertragung der Winterdienstpflichten durch Verordnung – neu zu erlassen.

Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Thaining eine neue Verordnung.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa. Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnivellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 960,– netto, Gesamtpreis mit Nebenkosten und Entsorgung incl. MwSt. 11.997,39 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton – Guss zum Gesamtpreis von 11.997,39 € brutto zu.

 

Wasserversorgung Thaining – Hofstetten: Sachstandsbericht

Die Programmierung der Steuerung für die Anlage wurde abgeschlossen und in das System im Verknüpfungsgebäude und Brunnen Ziegelstadel eingespielt. Beim Versuch der Inbetriebnahme wurde feststellen, dass ein Ringkolbenventil im Verknüpfungsgebäude nicht fährt. Das Getriebe ist defekt und es muss ein Ersatzteil bestellt und eingebaut werden. Nach der Reparatur können nächste Woche die neuen Schaltschränke in den Hochbehältern installiert werden. Die Wasserproben sind alle gut und mit der Handschaltung konnten die Hochbehälter schon befüllt werden.

Am Mo. 22. Februar beginnt RAZ mit dem Leitungsbau vom Verknüpfungsgebäude zum Brunnen Urtele sowie mit dem Rückbau des Brunnenschachtbauwerks. Voraussichtlich Am 07. April wird das Brunnenhaus geliefert und aufgestellt.

Der Antrag für die wasserrechtliche Erlaubnis „Brunnen Ziegelstadel“ liegt seit 11. Februar zur Prüfung dem LRA und dem WWA vor. Das Verfahren läuft. In der Sitzung am 21.01.2021 wurde die Planung einer Befüllleitung für den Hochbehälter vorgestellt, in der das Wasser nicht mehr wie derzeit durch das Ortsnetz gepumpt wird. Hierzu wurde eine Auskunft für eine Förderung nach der RzWas 2021 im WWA eingeholt: Herr Frymire vom WWA sieht keine Chance auf eine Förderung, da es sich nicht um eine Verbundleitung handelt.

Die Ausführungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

 

 

Christbaumsammlung 2021

Nun bereits zum vierten Mal in Folge wurden Anfang Januar in Thaining Christbäume für einen guten Zweck gesammelt. Nach dem „grünen Licht“ durch das Landratsamt Landsberg am Lech (Vielen Dank hierfür!) durfte die Dorfgemeinschaft auch in dieser außergewöhnlichen Zeit die an der Straße abgelegten Christbäume kontaktlos abholen. Insgesamt kam erneut eine sehr stolze Summe von 1533 Euro zusammen, die dann von der Gemeinde auf 1700 Euro aufgerundet wurde. Die Spende bleibt auch wie in den Jahren zuvor in der Region und wurde am 17.02.21 zu Einhundertprozent dem Kinderhospiz St. Nikolaus in Bad Grönenbach übergeben, das auf Spenden angewiesen ist. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Helfer und alle Spender!