Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.08.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Bauantrag zur Aufstockung des Nebenhauses und Anbau einer Garage auf FlNr. 371/1 der Gemarkung Thaining, Molkereiweg 7, 86943 Thaining

 Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 191/31 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 3, 86943 Thaining

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Zweifamilienhäusern auf FlNr. 1198 der Gemarkung Thaining, Nähe Kalblweg

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

Gemeindefriedhof an der Martinskirche, weiteres Vorgehen gemäß Satzung

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Angebote für einen Lagercontainer neben der Garage am Rathaus

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für die Anschaffung des Containers zu

 

Angebot für die Erschließungsarbeiten Grundstück Issinger Weg 14 in Richtung Wolfgangsäcker, Auftragsvergabe

Der Gemeinderat beauftragt die Firma Kirchner mit den Erschließungsarbeiten für die FlNr. 152 der Gemarkung Thaining entsprechend des Angebots vom 19.07.2018.

 

Angebot für die Anschaffung von Infrarotstrahlern für das Rochlhaus

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung und der Installation der Infrarotstrahler zu. Der Förderverein beauftragt die Durchführung der Maßnahme      

 

Leonhard Stork

07.08.2018

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.07.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen auf FlNr. 191/33 der Gemarkung Thaining, Zaunäckerweg 18, 86943 Thaining

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern der fehlende Stellplatz – und damit gesamt 5 Stellplätze – nachgewiesen werden können und die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden.
Einbeziehungssatzung „FlNr. 1786“ der Gemeinde Thaining;
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen;  Satzungsbeschluss

Die Gemeinde Thaining beschließt die Einbeziehungssatzung „FlNr. 1786“ (Fassung: 04.07.2018) unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gemäß o.g. Maßgaben als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Satzungsverfahren mit der Bekanntmachung der Satzung abzuschließen.

 

Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung

Es herrscht Einigkeit, dass ein auf die Innenentwicklung ausgerichtetes städtebauliches Entwicklungskonzept, das derzeit interkommunal erarbeitet wird, umgesetzt wird.

 

Leonhard Stork

08.07.2018

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 12.06.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Antrag der Kirchenstiftung Sankt Martin auf Billigkeitserlass

Die Verwaltung gibt folgende Empfehlung ab:

  • Aufgrund der auch aus der weltlichen Sicht vorhandenen Bedeutung der Wolfgangskirche wird der Wasserbeitrag vollständig erlassen.
  • Der grundstückbezogene Wasserbeitrag für das Friedhofsgrundstück (mit Ausnahme des Grundrisses der Kirche) und hierfür auch 25% als fiktive Geschossfläche wird erhoben.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

 

Angebot für die Restauration des Wegekreuzes an der Wolfgangskirche

Der Gemeinderat beauftragt Bildhauer Joachim Hoppe nach dem vorliegenden Angebot. Für die Drehung des Kreuzes in Blickrichtung wird in Regie nach Stunden abgerechnet.

 

Antrag vom FC Thaining über ein zinsloses Darlehen für die Erneuerung des Ballfangzaunes am Sportplatz

Der Gemeinderat stimmt einem zinslosen Darlehen für den FC Thaining über 3.000 € zu und beauftragt den Vorsitzenden den Vertrag mit dem 1. Vorstand Werner Ströbele abzuschließen.

 

Antrag der Dorfladen Thaining GmbH über ein zinsloses Darlehen für den Einbau einer Klimaanlage

Der Gemeinderat stimmt einem zinslosen Darlehen für die Dorfladen Thaining GmbH über 10.000 € zu und beauftragt den Vorsitzenden den Vertrag mit dem Geschäftsführer Erwin Berghofer abzuschließen.

 

ISEK: Sachstandsbericht zur Städtebauförderung

Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Leonhard Stork

24.06.2018

Kunstpreis für Joachim Hoppe

Liebe Thaininger und Besucher unserer Website

mit großer Freude informiert uns Joachim Maria Hoppe, unser ortsansässiger Bildhauer, dass er mit der Gemeinschaftsarbeit “ecce homo”aus Marmor von Joachim Maria Hoppe und Karl-Hartmut Lerch, den Weissenburger Kunstpreis 2018 aus deutschlandweit ca. 1000  eingereichten Arbeiten gewonnen hat. Der Preis wurde am Sonntag, 10.06.2018 in Weissenburg in der Schranne übergeben.

Dazu gratuliere ich im Namen der Gemeinde Thaining herzlich

Leonhard Stork

Bürgermeister

Dazu lesen Sie den Zeitungsbericht vom Landsberger Tagblatt

 

Weissenburger Kunstpreis 2018 „ecce homo“

Dem Ausstellungsbesucher stellt sich die unzeitgemäße Skulptur gleich einem Menschenatlas aus Marmor entgegen, wie ein Stein-Meteorit so lebendig, in Schichten der menschlichen Entwicklung und Funktion, in Bewegung und Aufriss, als wäre er selbst ins All geschickt, woanders aus der Zeit gefallen, als anschauliche Botschaft unserer Art.

Im Dreieck der Körper, vom demutsvollen Knien und arbeitsreichen Hocken bis zum ehrfurchtsvollen aufwärts aufgerichtet Sein, doch ohne die Möglichkeit von aufrechtem Stand, bleibt alles gefangen in seiner engsten, selbst umschlossenen Form. Gebunden sind alle menschlichen Positionen aus verschiedenem Kult, vom umklammerten Toten bis zum neu werdenden Leben; das Leben an sich, dargeboten in der Sexualität aber auch erhabenen Ahnenverehrung. Alles in nackter bis schematischer Darstellung verdichtet.

Ein wahrhaft goldenes Dreieck des menschlichen Seins, gleichschenklig und rechteckig. Eine durchdringende Stange erlaubt es, sich das Ganze in die jeweilige Stellung zu verdrehen. Eine geometrische Achse, „axis mundi“, ragt in die Höhe, um die sich die Stadien der verschiedenen Rotationen einsichtig verwirklichen können.

Joachim Maria Hoppe

Karl-Hartmut Lerch

https://www.thaining.de/wp-content/uploads/2018/06/Kunstpreis_2018_Flyer_2a.pdf

Aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Bürgerbegehren: „Kein Gewerbegebiet nördlich der Schmiedgasse“; Nachbericht

Ob im Anschluß an den Bannzeilweg wie urprünglich mit der Planung Gewerbegebiet angedacht  war, eine Wohnbebauung geplant werden soll, muss gründlich überdacht werden.
Lesen sie dazu den Bericht vom LT

 

Angebot der Malerei Schwanda für die Fassade vom Feuerwehrhaus

Der Gemeinderat beauftragt die Malerei Schwanda nach dem vorliegenden Angebot für brutto 2.511,84 €.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

 

Angebot Zaunteam Ammersee für die Zaunanlage an der Nordseite vom Gemeindefriedhof

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Zaunbau zu, und genehmigt die Arbeiten für die Herstellung des Gehweges.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

 

Straßenname für die Fl-Nr. 1836/1, Nähe Issinger Weg
Der Gemeinderat stimmt der Namensgebung der Fl-Nr. 1836/1 mit dem Namen Wolfgangsäcker  zu.

 

Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.


Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2018 einen Zuschuss in Höhe von 150 €.

 

BRK Kindergarten Thaining; Abrechnung 2017 sowie Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2018/19

Der Abrechnung 2017, sowie den vom BRK vorgeschlagenen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2018/2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Bei einer Buchungszeit von 3 -4 Stunden soll bei U3 –Kindern der Betrag auf 124,50 € (Bisher 124,44 €) geändert werden.

        

Leonhard Stork

21.05.2018

Wahlergebnis vom Bürgerentscheid „Kein Gewerbegebiet nördlich der Schmiedgasse“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Bürgerentscheid „Kein Gewerbegebiet nördlich der Schmiedgasse“ ist entschieden. Die Initiative hat sich mit 56,44% der abgegebenen Stimmen durchgesetzt. Somit entsteht keine Gewerbefläche nördlich der Schmiedgasse.
Auf dem folgenden Bild sehen sie das offizielle Ergebnis der Abstimmung am 06.05.2018:

Der dazugehörige Zeitungsartikel aus dem Landsberger Tagblatt:

Wahlleiter und Bürgermeister,
Leonhard Stork
06.05.2018

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Änderung der BGS-WAS und BGS-EWS

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Wasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:

Wassergebühr: Erhöhung von 1,40 €/m³  auf 1,60 €/m³

Grundgebühr: Erhöhung von  48 €/Jahr auf  54 €/Jahr

 

Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

„Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Thaining

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:

§ 1

Änderungen

  1.  In § 10 Abs. 3 und § 10 Abs 4 wird der Betrag ‚1,40 €’ durch

den Betrag 1,60 €’ ersetzt.

  1.  In §  9 a Abs.2 wird der Betrag 48,00 €/Jahr durch den Betrag 54,00 €/Jahr ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.5.2018  in Kraft.

Thaining, den 22.04.2018

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Abwasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:

Abwassergebühr:  Erhöhung von 1,70 €/m³  auf 2,60 €/m³

Grundgebühr: Erhöhung von  60 €/Jahr auf  72 €/Jahr

 

Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

S a t z u n g

z u r

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Thaining

Die Gemeinde Thaining erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

§ 1

Änderung

  1.  In § 10 Abs. 1 wird der Betrag ‚1,70 €’ durch den Betrag 2,60 € ersetzt.
  1.  In § 9 a wird der Betrag ‚60 € pro Jahr’ durch den Betrag 72,00 € pro Jahr’ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.5.2018  in Kraft.

Thaining, den 22.04.2018

  1.  Der kalkulatorische Zinssatz soll unverändert bei 3,96 % belassen werden. (Er orientiert sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen (§ 87 Nr. 2 KommHV) und entspricht in etwa dem Durchschnitt der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über alle Laufzeiten der letzten 15 Jahre.)
  1.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) der Gemeinde Thaining“  und die die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Thaining“   durchzuführen.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

Bauantrag : Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf FlNr. 1786 der Gemarkung Thaining, Nähe Issinger Weg, 86943 Thaining

Dem Bauvorhaben wird – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Einbeziehungssatzung „FlNr.1786“ – das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauantrag : Neubau eines Wintergartens und Neubau einer Garage mit Carport auf FlNr. 230 der Gemarkung Thaining, Dorfplatz 15, 86943 Thaining

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anschaffung eines Transporters für den Bauhof

Der Gemeinderat entscheidet sich für das günstigste Angebot einer Fa. aus dem Landkreis Landsberg für rd. 30.000 € und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für das Feuerwehrhaus

Der Gemeinderat entscheidet sich für das Fabrikat SimonVoss und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

Leonhard Stork

 02.04.2018