Dorfladen Thaining: Bestell- und Lieferservice für Quarantäne-Haushalte und ältere Dorfbewohner in Thaining

Ab sofort bietet der Dorfladen Thaining einen Bestell- und Lieferservice für Quarantäne-Haushalte und ältere Dorfbewohner in Thaining an:

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Dorfladen Team

Kommunalwahl 15.03.2020 – Ergebnisse Gemeinderatswahl – Platzvergabe

Nr. Name , Vorname Erreichter Platz Stimmen
1 Seefelder Reinhold 1 393
5 Happach Matthias 2 383
2 Stechele Ulrich 3 368
6 Finsterwalder Christian 4 360
7 Böglmüller Tobias 5 343
12 Hager Peter 6 312
8 Ströbele Melanie 7 301
3 Dr. Bauer Klaus 8 291
4 Dr. Preiß Armin 9 288
14 Ströbele Monika 10 242
11 Schüßler Benjamin 11 235
13 Stork Tobias 12 227
16 Stork Miriam 13 200
10 Blusch Tobias 14 199
9 Templer Stefan 15 195
15 Welzmüller Michael 16 179
18 Leirer Martin 17 151
18 Feistl Wolfgang 18 148
17 Berghofer Anna 19 140

Kommunalwahl 15.03.2020 – Ergebnisse

Am Wahlabend dem 15.03.2020 ab 18:00 Uhr können hier die Wahlergebnisse (laufend aktualisiert) nachgelesen werden.

Bereits ab heute (19.02.2020) können Sie, bei Wahlen mit mehreren Stimmen je Wähler, den jeweiligen Probestimmzettel  einsehen und probeweise durch Mausklick ausfüllen um zu erfahren wie Ihre Stimmabgaben gezählt werden. Bitte beachten Sie, dass bei Wahlen mit nur einem Wahlvorschlag bzw. nur einer Liste, freihändig selbst gewählte Kandidaten eingetragen werden können. Dies lässt sich in dem angebotenen Probestimmzettel jedoch nicht simulieren.

Um zu den (Zwischen-) Ergebnissen zu gelangen wählen Sie den untenstehenden passenden Link zur Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Reichling aus:

Bürgermeisterwahlen

Landratswahl

Gemeinderatswahl Apfeldorf

Gemeinderatswahl Kinsau

Gemeinderatswahl Reichling

Gemeinderatswahl Rott

Gemeinderatswahl Thaining

Gemeinderatswahl Vilgertshofen

Kreistagswahl

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2020

Am 03.04.2020 fand eine Gemeinderatssitzung statt.

Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil:

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Anbau an die bestehende Lagerhalle auf FlNr. 1790/15 (Am Heßlaberg 4)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet „Schmiedgasse Ost“.Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Formlose Anfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining;

Auf die Beratung in der Sitzung am 27.03.2019 (TOPs 70/09+10) wird Bezug genommen. Für die damals beantragten zwei Doppelhäuser hat das LRA zwischenzeitlich die Genehmigungen erteilt.

Nun hat der Eigentümer vorgesprochen, da er sich mit dem Gedanken trägt, statt der beiden Doppelhäuser ein größeres Mehrfamilienhaus zu errichten.

Aufgrund der Grundfläche fügt sich dieses nach Auffassung des LRA nicht in die Umgebungsbebauung ein, so dass das Vorhaben (nur) durch Aufstellung eines Bebauungsplans (z.B. in Form der Erweiterung des Bebauungsplans Thaining Nord) zugelassen werden könnte.

Zeichnungen des geplanten Vorhabens werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Herr Staltmayr stellt sein Vorhaben der geänderten Planung dem Gemeinderat vor.

GMR Stechele schlägt vor es sollte, wenn möglich geregelt werden, dass vor Allem Einheimische die Wohnungen erwerben können.

GMR Preiß regt an, es sollte nicht nur hier der Einzelfall entschieden werden, sondern über den ganzen Altort mit einem Innerortsbebauungsplan, damit wir nicht bei weiteren Anträgen, die in der Zukunft auf uns zukommen aufs Neue entscheiden müssen

Der Gemeinderat spricht sich grundsätzlich für die Zulassung des Vorhabens aus. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planentwurf für die Änderung des Bebauungsplans Thaining Nord zu fertigen, mit dem das Grundstück in den Plan einbezogen werden soll. Die anfallenden Planungskosten sind vom Antragsteller zu tragen. Auf die Gestaltung des geplanten Vorhabens soll besonders geachtet werden, damit es sich in das dörfliche Bild einfügt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Dachdecker- und Spenglerarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Dachdecker- und Spenglerarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 17 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 87.160,84 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 27.02.2020 um 15:15 Uhr sind zwei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

1. Dominik Kruppa:              85.874,01 € (unter Berücksichtigung von 2 % Nachlass)

2. Bieter:                            109.876,66 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, Dominik Kruppa, Dachdecker-Spenglerei (Hurlach) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 85.874,01 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 2 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Dachdecker- und Spenglerarbeiten“ für das BV Kindergartenerweiterung an Dominik Kruppa, Dachdecker-Spenglerei (Hurlach) mit einer Vergabesumme in Höhe von 85.874,01 € (brutto) zu.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Holzfenster und -Fenstertüren

Die Leistung für das Gewerk „Holzfenster und -fenstertüren“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 11 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 77.421,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 27.02.2020 um 15:00 Uhr ist ein Angebot frist- und formgerecht eingegangen.

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Firma Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 80.422,58 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Holzfenster und -fenstertüren“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) mit einer Vergabesumme in Höhe von 80.422,58 € (brutto) zu.

 

Raumakustische Beratung Gruppenraum und Bewegungsraum Kindergarten EG; Honorarangebotes hils consult Gmbh

Der Gemeinde liegt ein Angebot der hils consult Gmbh für die raumakustische Beratung Gruppenraum und Bewegungsraum Kindergarten EG vom 17.02.2020 vor, welches dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird:

Konzept                                                        400,00 €

Raumakustik Grundleistungen                    3.800,00 €

Optional: Ausführungsplanung je Detail     105 €/h, mindestens aber 420,00 je Detail

Nebenkosten                                               5 %

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der hils consult Gmbh zu den o.g. Bedingungen zu und ermächtigt den Vorsitzenden zum Abschluss des entsprechenden Vertrages.

  

Zweckvereinbarung zur Übertragung der technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgungen der Gemeinden Kinsau und Thaining auf die Gemeinde Vilgertshofen

Hinsichtlich der geplanten Übertragung der technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgungen der Gemeinden Kinsau und Thaining auf die Gemeinde Vilgertshofen liegt dem Gemeinderat der Entwurf einer Zweckvereinbarung vor. Ein Fahrzeug der Marke VW Caddy Diesel mit Allrad wurde bei der Fa. VW Reßle in Ludenhausen bestellt, Farbe Weiß.

Dem Abschluss der vorgelegten Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die technische Ausstattung

Wie in der Sitzung am 11.02.2020 schon beraten und vertagt liegt für die technische Ausstattung, Display 86“, drahtloses Präsentationssystem im Sitzungssaal ein Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg vor. Nach nochmaliger Rücksprache reicht das günstigere Präsentationssystem von WePresent in unserem Fall aus, da sonst niemand im Netzwerksystem tätig ist. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt., ohne Soundbar liegt bei 6.689,70 € brutto. Die Montage und die Einweisung werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und erreichen erfahrungsgemäß nicht die angegebenen Summen vom Angebot.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg zum Gesamtpreis von 6.689,70 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Die Akustikdecke ist eingebaut. Die elektrische und sanitäre Installation sind soweit fertig. Die Fenster werden diese Woche getauscht. Anschließend werden die Verputzarbeiten von unserem Gemeindearbeiter unter Mithilfe von der Fa. Bauer ausgeführt.

Für die Umrüstung der Heizung, wenn möglich mit dem ausgebauten Pelletsbrenner vom Kindergarten wird Herrn Raspotnig (Fachplaner vom Kiga) beauftragt. Für die Bevorratung der Pellets wird evtl. einen Erdtank vor. Evtl. für die Warmwasseraufbereitung Solar vorgesehen.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegt ein Angebot der Fa Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnievellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 997,– netto, Gesamtpreis incl. MwSt.11.835,55 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton – Guss zum Gesamtpreis von 11.835,55 € brutto zu.

 

 

 

 

 

 

          

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

Anbei finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 11.02.2020

 

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Teilflächen der Grundstücke FlNrn. 1179/1 und 1179/4 der Gemarkung Thaining (Nähe Weiherweg)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Im Hinblick auf die in den Planunterlagen geplante Grundstücksteilung wäre bezüglich einer gesicherten Erschließung von der Baugenehmigungsbehörde das Vorliegen der Dienstbarkeit zu einem Geh- und Fahrtrecht zu klären.

Die Erschließung in Bezug auf Wasser und Kanal wurde von der Gemeinde bereits mit den Bauherren geklärt.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt wird um Klärung der Dienstbarkeit bezüglich der Zufahrt im Hinblick auf die geplante Grundstücksteilung gebeten.

 

Bauantrag zur Nutzungsänderung bzw. zum Wiederaufbau des bestehenden Stalles/Tennentraktes zu einer Zahnarztpraxis im EG und einer zusätzlichen Wohneinheit im OG/DG auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining (Ziegelstadel 2)

Auf die Beratungen in den Sitzungen vom 18.09.2019 (TOP 77/02) sowie vom 19.12.2019 (TOP 80/06) wird Bezug genommen. Hierzu liegt inzwischen die Genehmigung des Landratsamtes (Bescheid vom 09.01.2020) zur beantragten förmlichen Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) vor.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen für Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlichen Vorhabens (§ 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB) nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Teilprivilegierung“) erfüllt werden: – Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; – die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt; – das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden; – das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; – mit der Umwandlung zu Wohnzwecken werden zulässigerweise drei Wohnungen bereitgestellt. Die vorgenannten Voraussetzungen werden mit der Nutzungsänderung für die Teilprivilegierung erfüllt; außerdem wird das Vorhaben auch im Übrigen als außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB erachtet.

Für die geplanten zwei weiteren Wohneinheiten sind jeweils zwei weitere Stellplätze erforderlich. Diese vier Stellplätze sind in den Eingabeplänen (mit dem Vermerk „privat“) dargestellt.

Für die Praxis ist 1 Stellplatz je 20 m² Nutzfläche (mind. jedoch 3 Stellplätze) nachzuweisen. Die Praxis wird mit einer Nutzfläche von 88,81 qm angegeben; demnach ergeben sich 4 Stellplätze, welche ebenfalls in den Eingabeplänen vorgesehen werden.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bericht vom Landsberger Tagblatt

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Einrichtung

Für die Einrichtung, Tisch und Stühle für den Gemeinderat und die Besucher, Teppichboden und Lamellenanlage für die Fenster im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Linke Officedesign aus Pürgen vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt. liegt bei 18.322,17 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Linke Office-Design aus Pürgen zum Gesamtpreis von 18.322,17 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die technische Ausstattung

Für die technische Ausstattung, Display 86“, drahtloses Präsentationssystem im Sitzungssaal liegt ein Angebot der Fa. Mebeco GmbH aus Landsberg vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Tagesordnungspunkt wird vertragt, das Angebot soll durch den Vorsitzenden nachverhandelt werden.

 

Umbau Sitzungssaal, Angebot für den Einbau einer neuen Innentüre

Für den Einbau einer neuen Türe vom Sitzungssaal zum WC liegt ein Angebot der Schreinerei Christian Stechele aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt., liegt bei 468,56 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 456,56 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Umbau Sitzungssaal, Angebot für die Malerarbeiten

Für die Malerarbeiten im sanierten Sitzungssaal liegt ein Angebot von der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining vor. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Der Gesamtpreis incl. MwSt., liegt bei 1.383,82 € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Malerei Gloßnerdesign aus Thaining zum Gesamtpreis von 1.383,82 € brutto zu.

 

 

 

Abgabe von Streusplitt

Wie auch in den letzten Jahren stellt die Gemeinde wieder Splitt in kleinen Mengen kostenlos zur Verfügung. Das Streugut ist am Bauhof erhältlich.

Bitte einen Abholtermin beim Gemeindearbeiter Benedikt Böglmüller unter 0170/2730388 vereinbaren.

Behältnisse zum Transport sind von den Abholern mitzubringen!

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020

Vorstellung des Konzeptes für den Umbau vom Sitzungssaal im Rathaus

Für den Umbau vom Sitzungssaal stellt Herr Gerhard Linke von Linke Office-Design Pürgen ein Konzept für den Umbau vom Sitzungssaal mit einem neuen Ratstisch vor. Die Gemeinderäte können auf verschiedenen Stühlen probesitzen, um sich für eine Variante zu entscheiden.

Der Gemeinderat ist mit dem von Herrn Linke vorgestellten Konzept einverstanden und entscheidet sich für die Anschaffung der Stühle „Wilkhahn“ für den Gemeinderat und der Besucherstühle in Kunststoff. Der Boden soll in Teppichfließen hergestellt werden.

Beim Tisch soll keine Elektrifizierung vorgesehen werden, stattdessen evtl. ClickShare verwendet werden. Der Tisch soll in Holzdesign angeboten werden.

Für den Einbau der acht neuen Fenster für den Sitzungssaal, das Bürgermeisterbüro und den Heizraum liegt ein Angebot der Zimmerei Harald Stork aus Thaining vor. Der Gesamtpreis incl. Lieferung, Einbau und MwSt. liegt bei 11.804,62 € brutto

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Zimmerei Stork aus Thaining zum Gesamtpreis von 11.804,62 € brutto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zur Errichtung einer   Unterstellhalle auf FlNr. 1119 der Gemarkung Thaining (Lage: Koppetan)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Koppentannen“. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Nach Durchsicht der Eingabeplanung ist aufgefallen, dass das Bauvorhaben mit seiner Gesamtbreite von unter 15 m und einer Dachneigung von 6,5° nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Dies wurde dem Antragsteller mitgeteilt; lt. Rückmeldung vom 13.01.2020 wird die Planung geändert, wonach bei gleichbleibender Traufhöhe eine Dachneigung von 10° vorgesehen wird. Damit wären die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung – vorbehaltlich der Vorlage geänderter Planunterlagen, welche den Festsetzungen des Bebauungsplanes GEW Koppentannen entsprechen – zu erklären.

 

Kindergarten Thaining: Haushalt 2020

Der BRK-Kreisverband Landsberg als Träger des Kindergartens legt den Haushaltsplan 2020 vor. Lt. Planungen des BRK betragen die Aufwendungen wie folgt:

SUMME Personalaufwendungen                                       323.200,00 €

SUMME der Sachaufwendungen                                       12.650,00 €

Zzgl. Verwaltungskostenpauschale                                    20.151,00 €

SUMME Ausgaben gesamt                                                356.001,00 €

Die Personalkosten sind gegenüber dem Vorjahr um 86.600,00 € gestiegen. Dies ist vor allem bedingt durch die neue Gruppenerweiterung ab September 2020. Es ist eine Tarifsteigerung von 3,25 % sowie die neu gewährte Praxisanleiterzulage für alle Ausbilder eingeplant.

Die Ausgaben werden wie folgt finanziert:

gesetzliche Zuschüsse                                                       301.200,00 €

Elternbeiträge                                                                       36.800,00 €

Gesamtaufwand                                                                 338.000,00 €

Differenz                                                                               18.001,00 €

Defizitanteil des BRK

(20%, max. auf 70,00 € pro Platz und Jahr gedeckelt)        3.600,00 €

Defizitanteil Gemeinde Thaining (80%)                              14.401,00 €

 

Gegenüber dem Vorjahr ist der Defizitanteil der Gemeinde um 416,00 € auf 14.401,00 € gesunken, Das ergibt sich aus der Mehrbelegung im Kindergarten an Kindern. [2018 – 41 Kinder; 2019 – 52 Kinder]

Der vom BRK erstellte Haushalt 2020 für den Kindergarten Thaining wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Gerüstarbeiten

Vom Architekturbüro VONMEIERMOHR wurden drei Angebote für die Leistung „Gerüstarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme eingeholt.

Der Preisspiegel der drei Angebote sieht wie folgt aus:

  • MN Gerüstbau:    7.807,65 €
  • Bieter:                   9.332,00 €
  • Bieter:                   9.961,00 €

Das Architekturbüro empfiehlt die freihändige Vergabe der Gerüstarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. MN Gerüstbau aus Mindelheim.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, die Fa. MN Gerüstbau aus Mindelheim mit den Gerüstarbeiten für o.g. Baumaßnahme beauftragen zu wollen.

 

Bekanntgabe: Jahresabschluss 2019 Gemeinde Thaining

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Gemeinde Thaining wird dem Gemeinderat vorgelegt und erläutert.

Der Gemeinderat nimmt den Jahresabschluss 2019 zur Kenntnis.

 

Wartungsvertrag von der Fa. Lentner für das HLF 10 der FFW Thaining

Die FFW Thaining schlägt vor den Wartungsvertrag mit der Fa. Lentner für das Fahrzeug HLF 10 abzuschließen. Die Fa. Lentner stellt für die jährlich durchzuführenden Arbeiten laut Auflistung 795,– € netto in Rechnung. Ohne den Wartungsvertrag würden die Arbeiten 1.035,– € netto kosten. Wenn die Arbeiten vor Ort durchgeführt werden entstehen noch Anfahrtskosten, die aber geteilt werden, wenn in der Nähe noch bei anderen Feuerwehren gleichzeitig Wartungsarbeiten anstehen.

Der Gemeinderat beschließt, den Wartungsvertrag mit der Fa. Lentner aus Hohenlinden für das HLF 10 für die jährlichen Wartungsarbeiten abzuschließen.

 

Angebot für den Einbau einer Druckluftleitung im Feuerwehrhaus

Für den Einbau einer Druckluftleitung vom Kompressor bis zur Werkstatt im Feuerwehrhaus liegt ein Angebot für 18m Leitung mit Zubehör zum Gesamtpreis von 703,29 € von der Fa. Matthias Happach Konstruktionen aus Thaining vor. Dem Gemeinderat ist das Angebot bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Happach für die Anschaffung der Teile zum Preis von 703,29 € brutto zu.

GMR Happach nahm wegen persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.