Einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung vom 06.05.2020 finden Sie hier:
Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder
Der 1. Bürgermeister Stork nimmt den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.
In feierlicher Form sprechen folgende neue Gemeinderatsmitglieder nacheinander die Eidesformel:
Bauer Klaus
Hager Peter
Schüßler Benjamin
Ströbele Melanie
Ströbele Monika
Stork Tobias
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, – so wahr mir Gott helfe.“
Art, Zahl und Wahl der weiteren Bürgermeister
a) Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister
Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen dritten Bürgermeister wählen kann. Er lässt daher abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.
Es soll kein dritter Bürgermeister gewählt werden.
b) Wahl des 2. Bürgermeisters
Die Wahl des 2. Bürgermeisters erfolgt in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln. Wählbar sind alle Gemeinderatsmitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit (unabhängig von etwaigen Vorschlägen).
Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderats geben 13 den Stimmzettel ab.
Wahlergebnis:
13 gültige Stimmen (Für Reinhold Seefelder)
Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass Reinhold Seefelder die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Bestellung eines Schriftführers
Über die Sitzungen des Gemeinderates sind gemäß Art. 54 GO Niederschriften zu fertigen. Hierzu ist ein Schriftführer zu bestellen und (sofern dies ehrenamtlich geschieht) die Entschädigung festzusetzen.
Zum Schriftführer wird Christian Finsterwalder bestellt. Der Schriftführer erhält je Sitzung eine Entschädigung in Höhe des festgelegten Sitzungsgeldes.
Erlass einer Geschäftsordnung
Jedem Gemeinderat liegt ein Entwurf für eine Geschäftsordnung vor. Dieser basiert auf der bisherigen verwandten Geschäftsordnung. Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung sind der neuen Mustergeschäftsordnung entnommen.
Die Beträge über die Zuständigkeit des Bürgermeisters wurden auf der Basis der Empfehlungen des BayGT (Empfehlung 4-5 €/EW) angepasst. Außerdem wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Einführung eines Ratsinformationssystems die Möglichkeit einer elektronischen Ladung vorgesehen.
Die Geschäftsordnung wird besprochen. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Bestellung von Mitgliedern für Gemeinschaftsversammlung, Schulverbänden usw.
a) Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Reichling
Gem. Art. 6 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung gehört der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde der Gemeinschaftsversammlung als geborenes Mitglied an.
Daneben entsenden die Mitgliedsgemeinden für jedes angefangene Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied als gekorenes Mitglied, für die Gemeinde Thaining also zwei.
Als gekorene Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden bestellt:
Gekorenes
Gemeinschaftsversammlungsmitglied |
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Reinhold Seefelder |
Matthias Happach |
Christian Finsterwalder |
Preiß Armin |
Stechele Ulrich |
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b) Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Vilgertshofen
Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Schulverbandsversammlung als geborenes Mitglied an.
Mit unter 50 Schülern kann die Gemeinde Thaining kein gekorenes Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsenden. (Zum Stichtag 01.10.2019 besuchten 41 Schüler aus Thaining die Schule)
c) Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Johann-Baptist-Baader-Mittelschule
Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Schulverbandsversammlung als geborenes Mitglied an.
Mit unter 50 Schülern kann die Gemeinde Thaining kein gekorenes Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsenden. (Zum Stichtag 01.10.2019 besuchten 15 Schüler aus Thaining die Schule)
d) Bestellung von Vertretern in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Pürgener Gruppe
Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Verbandsversammlung als geborenes Mitglied an.
Mit Zustimmung des ersten und zweiten Bürgermeisters kann auch eine andere Person bestellt werden.
Nach § 6 der Verbandssatzung sind eine weitere Person als gekorenes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden.
- Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
- Es wird festgestellt, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter (vgl. Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.
- Folgende Personen werden als Vertreter in die Verbandsversammlung als gekorene Mitglieder bestellt:
Gekorenes
Verbandsversammlungsmitglied |
|
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Tobias Böglmüller |
Melanie Ströbele |
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e) Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern
Der Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech hat mitgeteilt, dass für die Gemeinde Thaining ein Mitglied der Verbandsversammlung zu bestellen ist.
Als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech werden mit Zustimmung des ersten und zweiten Bürgermeisters folgende Personen bestellt:
Verbandsversammlungsmitglied |
Stellvertreter |
Harald Stork |
Matthias Happach |
f) Bestellung von zwei Aufsichtsräten für die Dorfladen Thaining GmbH
Beschluss:
Als Mitglied im Aufsichtsrat der Dorfladen Thaining GmbH werden folgende Personen bestellt:
Aufsichtsratsmitglied |
Stellvertreter |
Leonhard Stork
Reinhold Seefelder |
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Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Es ist möglich und sinnvoll wie bisher einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen durch und schlägt nach erfolgter Prüfung die Feststellung der Jahresrechnung vor.
Durch die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses ist gewährleistet, dass nicht jedes Jahr ein eigener Prüfungsausschuss durch Beschluss gebildet werden muss und sichert eine optimale Prüfung, da mögliche Beanstandungen und deren Behebung kontinuierlich verfolgt werden können.
Beschluss:
Die Gemeinde Thaining bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss der wie folgt besetzt ist:
Mitglied |
Ulrich Stechele (Vorsitz) |
Peter Hager (stellv. Vorsitz) |
Melanie Ströbele |
Monika Ströbele |
Benjamin Schüssler |
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Stellvertreter |
Matthias Happach |
Tobias Stork |
Bestellung von Sachgebietsreferenten
Es ist möglich und sinnvoll gem. Art. 46 Abs. 1 GO Referenten für verschiedene Aufgabenbereiche zu bestellen. Die Proporzregel des Art. 33 GO (Beachtung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen) ist nicht vorgeschrieben.
Der Gemeinderat beschließt die Bestellung von folgenden Sachgebietsreferenten:
- a) Zum Referent für Unterhalt u. Ausbau der Ortsstraßen, Feld- und Waldwege wird Reinhold Seefelder bestellt
- b) Zum Referent für Jugend und den Jugendförderverein wird Tobias Stork bestellt
- c) Zur Beauftragten für Gleichstellung, Inklusion und Senioren wird Melanie Ströbele bestellt
- d) Zum Referent für Sport und Vereine wird Matthias Happach bestellt
- e) Zum Referent für Umwelt und Kiesgrube wird Melanie Ströbele bestellt
- f) Zum Referent für Feuerwehr wird Tobias Böglmüller bestellt
- g) Zum Vertreter im Vorstand des Fördervereins Jugendhaus wird bestellt – siehe Jugend
- h) Zum Vertreter im Vorstand des Heimatvereins wird 1. Bgm. Leonhard Stork bestellt
- i) Zum Vertreter im Vorstand des Fördervereins Rochelhaus wird Armin Preiß bestellt
- j) Zum Vertreter in der Redaktion des Dorfboten wird Christian Finsterwalder
Festsetzung der Entschädigung für den 1. Bürgermeister
Nach Art. 53 KWBG haben kommunale Ehrenbeamte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung hat innerhalb des anzuwendenden Rahmensatzes zu erfolgen, wobei besonders Inhalt und Umfang des einzelnen Amts und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.
Der anzuwendende Rahmensatz richtet sich nach der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl, die 3 Monate vor der Festsetzung der Entschädigung vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht wurde.
Einwohner Gemeinde Thaining (Stand 30.09.2019) 1044 Einwohner
Rahmensatz von 1.000 – 3.000 Einwohner 3.114,15 € bis 4.671,24 €.
Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 2 KWBG i. V. mit der Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG festgesetzt.
Bgm. Leonhard Stork nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Den Vorsitz führt der 2. Bgm Reinhold Seefelder.
Der 2. Bgm. teilt dem 1. Bgm. die Höhe der festgesetzten Entschädigung mit. Der 1. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.
Festsetzung einer Reisekostenpauschale für den 1. Bürgermeister
Bislang erhielt der 1. Bgm. eine Pauschale in Höhe von 150,00 €.
Diese Festsetzung basiert auf Fahrtenaufzeichnungen eines repräsentativen Dreimonatszeitraums.
Die Pauschale soll für die kommenden sechs Monate unverändert bleiben und dann neu festgesetzt werden.
Bgm. Leonhard Stork nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Den Vorsitz führt der 2. Bgm Reinhold Seefelder. Der 1. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.
Festsetzung der Entschädigung der weiteren Bürgermeister
Als zweiter Bürgermeister wurde Reinhold Seefelder gewählt.
Aufgrund Art. 54 Abs. 1 des KWBG beschließt der Gemeinderat:
- Der ehrenamtliche zweite Bürgermeister erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Entschädigung. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.
- Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Fall der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters bei Urlaub oder Krankheit ab dem dritten Vertretungstag eines Kalendermonats eine zusätzliche Entschädigung je Kalendertag gewährt.
- Dieser Beschluss tritt am 01.05.2020 in Kraft.
Der 2. Bgm. nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der 1. Bgm. teilt dem 2. Bgm. die Höhe der festgesetzten Entschädigung mit. Der 2. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.
Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder; ggf. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gem. Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern haben ehrenamtlich tätige Gemeindebürger Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden. Die bisherige Entschädigung lag bei 25,00 € /Sitzung. Die Festsetzung der Entschädigung erfolgt durch Satzung. Die Verwaltung hat hierfür ein entsprechendes Muster erarbeitet.
Die Aufwandsentschädigung der Gemeinderatsmitglieder beträgt pro Sitzung 35,00 €.
Zuschussantrag FC Thaining für die Sanierung Sportplatz: Vertikutieren und Einsanden
Vorstand Werner Ströbele hat für die Sanierung und Regeneration vom Sportplatz am Kapellenberg ein Angebot von der Fa. Kutter aus Memmingen eingeholt und bittet den Gemeinderat um einen Zuschuss. Der FC Thaining hat im Moment XXXXX € auf dem Konto aber wegen der Pandemie gibt es keine zusätzlichen Einnahmen. Der Fußballplatz weist viele kleine Unebenheiten auf, die mit dieser Regenerierung geebnet werden. Dem Gemeinderat ist das Angebot bekannt. Es gibt 3 Varianten
27 t Humus-Sandgemisch + 27 t Sand 0/2 6.140,70 €
54 t Humus-Sandgemisch + 54 t Sand 0/2 7.701,25 €
81 t Humus-Sandgemisch + 81 t Sand 0/2 9.261,81 €
Aufgrund der Pandemie findet derzeit kein Trainings- und Spielbetrieb statt, deswegen wäre der Zeitpunkt für die Maßnahme jetzt günstig. Die Vorstandschaft bittet den Gemeinderat um eine Zuwendung um die Maßnahme durchführen zu können. Je nach Höhe der Zuwendung wird eine Variante ausgewählt. Bei der kostengünstigsten Variante wird man diese Maßnahme voraussichtlich in ein paar Jahren wiederholen müssen
Der Gemeinderat gewährt dem FC Thaining eine Zuwendung in Höhe von 5000 € für die Durchführung der oben aufgeführten Sanierung.
Wünsche und Anträge
Informationen von Bgm. Stork
- Die Erweiterung unseres Kindergartens läuft. Derzeit finden die Rohbauinstallationen Elektrik, Heizung und Sanitär statt. Das Flachdach wird in nächster Zeit noch fertiggestellt. Die Fenster werden demnächst gesetzt. Die Submissionen Verputz- und Estricharbeiten finden am 12. Mai statt. Die Inneneinrichtung ist in Planung (Architekturbüro und Kindergartenleitung). Voraussichtlicher Einzugstermin 01.11.2020
- Wasserversorgung: Die beiden Gebäude, Verknüpfungsbauwerk und Brunnenhaus wurden vor Ostern geliefert und aufgestellt. Inzwischen sind sie an die Wasserleitung angeschlossen. Die Leitung vom Brunnen Urtele pumpt durch das Verknüpfungsgebäude in die neue Leitung Richtung Mühlweg. Die Leitungen zum Brunnen Ziegelstadel und Hochbehälter Hagenheim sind gefüllt und auf Dichtigkeit geprüft. Diese Woche werden sie beprobt. Nächste Woche werden die Asphaltierungsarbeiten der Wege ausgeführt. Die Fa. Schütz aus Boos im Allgäu beginnt demnächst mit dem Einbau der Steigleitung und der Pumpe: Marke Wilo im neuen Brunnen. Die Fa. APA aus Augsburg baut anschl. die Steuerungsanlagen im Brunnen Ziegelstadel, Verknüpfung und im Hochbehälter. Die Erneuerung der Leitung vom Brunnen Urtele bis zum Verknüpfungsgebäude planen wir derzeit. Wir werden sie bauen, sobald der neue Brunnen in Betrieb ist. Mit den Bayerischen Staatsforsten muss dazu noch ein Vertrag geschlossen werden. Das Verfahren für die Wasserrechtliche Erlaubnis für das Schutzgebiet und die Förderung am Brunnen Ziegelstadel wird von Frau Krause von GeoCrystal in Absprache mit dem WWA entworfen und beantragt.
- Vom Staatsministerium haben wir eine Zuwendung in Höhe von 677.408 € für den Bau und die Sanierung der Wasserversorgung Thaining-Hofstetten erhalten. Das sind 50% der Summe, die wir an Rechnungen bis dato bezahlt haben.
- Für die Städtebauförderung läuft im Moment die Behördenbeteiligung. Für den Götzhof Untergasse 5 werden wir in nächster Zeit die Entscheidungen treffen müssen.
- Im Baugebiet Süd gibt es noch 2 Bauplätze zum Verkauf im Einheimischen-Modell. Für ein weiteres Baugebiet sind wir in Grundstücksverhandlungen – dazu näheres in der nichtöffentlichen Sitzung
- Die Grundstücksverhandlungen für die Planung des Radweges und die Verkehrsberuhigung an der Ortseinfahrt am Gewerbegebiet laufen.