Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.08.2020

Am 18.08.2020 hat eine Sitzung des Gemeinderates Thaining stattgefunden. Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Ullrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 vom 05.08.2020 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2019 wird zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2019

 Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in vier Fällen mit einer Summe von 39.648,47 € und im Vermögenshaushalt in einem Fall mit einer Summe von 4.033,97 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ erfolgte nicht.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2019

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. (Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2019. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2019 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

(Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder.)

 

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus mit außenliegendem Treppenhaus und geänderter Wiederkehr auf dem Grundstück FlNr.

120 der Gemarkung Thaining (Obergasse 22)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Lt. der Planung sollen 9 Stellplätze auf dem Grundstück für das Vorhaben vorgesehen werden; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung (3 Wohneinheiten mit jeweils über 75 qm Wohnfläche = jeweils 2,5 Stellplätze je WE).

Der Gemeinderat sieht die Zufahrt auf die vorgesehenen Stellplätze 1-6 im Kurvenbereich der Ortsstraße kritisch.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

  4. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ (mit gleichzeitiger Änderung und Einbeziehung der bisherigen Bebauungspläne „Thaining Nord II“, „Thaining Nord III“ und „Thaining Nord IV“) der Gemeinde Thaining; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

 

Die Öffentlichkeit wurde vom 02.07.2020 bis 03.08.2020 beteiligt. Eine Äußerung ist nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurden folgende Stellen des Landratsamtes beteiligt und haben folgende Stellungnahme gegeben:
Untere Bauaufsichtsbehörde:
Mit Schreiben vom 28.07.2020 wird mitgeteilt, dass die Zusammenfassung der verschiedenen Bebauungspläne zu einer (1) Satzung begrüßt wird; dieser erleichtert den praktischen Vollzug in den betreffenden Gebieten. Inhaltlich bestehen seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken gegen den Entwurf.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Das Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Es wird empfohlen, dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde nachzukommen und den Entwurf der Satzung dahingehend anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung Nr. 15.2 ersatzlos zu streichen.

Untere Naturschutzbehörde:
Das Antwortschreiben vom 09.07.2020 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Die Pflanzpflicht ist aus den bestehenden Bebauungsplänen übernommen worden. Für das neue „WA 5“ wird empfohlen, dem Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde nachzukommen und den Entwurf der Satzung für die Festsetzung Nr. 13.1 dahingehend anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung Nr. 13.1 wie folgt anzupassen:
„Spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Wohnhauses sind je angefangene 300 m² Grundstücksfläche im WA I und WA II mind. ein Baum, im übrigen Gebiet mindestens ein Baum und zwei Sträucher zu pflanzen. Abweichend hiervon sind im WA 5 je angefangene 200 m² Grundstücksfläche mindestens ein Baum und zwei Sträucher spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Wohnhauses zu pflanzen.“

Straßenbaulastträger Kreisstraße:
Mit Schreiben vom 28.07.2020 wird keine Äußerung zum Entwurf gegeben.

Der Gemeinderat Thaining beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ mit den o.g. Änderungen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Bekanntmachung der Satzung abzuschließen.

 

Angebot für den Einbau eines Segment Tores am Molkereiweg 2

Für den Einbau eines Segment Tores in der alten Gefrieranlage am Molkereiweg 2 liegt ein Angebot der Fa. Metallbau Mang aus Bobingen vor. Die Eingangstüre ist für die Nutzung als Lager zu schmal. Deswegen soll ein Garagentor mit Antrieb neben der Türe eingebaut werden. Die Vorbereitungsarbeiten erledigt unser Gemeindearbeiter. Das Angebot beläuft sich incl. Montage und MwSt auf 2.317,68 € und ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau des Tores zum Gesamtpreis von 2.317,68 € brutto zu.

 

Angebot der Fa. IK-T THAINING1BA01-2 über „Unterstützungsleistungen zum Bayerischen Gigabit-Förderverfahren für den weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Thaining

Der Bürgermeister informiert über das vorliegende Angebot der Firma IK-T. Zur Erlangung einer Förderung im Rahmen der Bayerischen Gigabit Förderrichtlinie (Fördersatz bis zu 90 %) ist es erforderlich, Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien vorzulegen. Dies wird von der Firma IK-T angeboten und erbracht.

Die Kosten (Schätzung in Höhe von 5.340,00 € netto) sind wiederum komplett förderfähig durch genehmigte Restfördermittel des Bundes für Planungs- und Beratungsleistungen.

Das Angebot der Fa. IK-T wird wie im Sachvortrag angegeben, angenommen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Schreinerarbeiten-Möbel

Die Leistung für das Gewerk „Schreinerarbeiten Möbel“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 15 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 111.186 € brutto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.08.2020 um 14:00 Uhr sind drei Angebote frist- und formgerecht eingegangen. Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus

1. Hans-Werner Straus (Lengenfeld): 149.862,72 € (unt. Berücks. von 4 % Nachlass)

2. Bieter:    150.310,82 €

3.Bieter:     154.443,56 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Fa. Hans-Werner Straus, Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 149.862,72 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 4 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Schreinerarbeiten-Möbel“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Fa. Hans-Werner Straus, Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) mit einer Vergabesumme in Höhe von 149.862,72 € (brutto) zu.

 

Verwendung der Spende der Sparkassenstiftung

 Die Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen führt auch in diesem Jahr die

Spendenaktion 1,– € je Einwohner fort. Hierfür sollen wir zwei Vorschläge für die      Verwendung erbringen. Für die Gemeinde Thaining ist der Betrag auf 1.000 € festgelegt. Vorschlag 2. Bgm Seefelder: Spielgerät für Kindergarten

Der Gemeinderat schlägt vor die Spende für Spielgeräte am Kindergarten zu verwenden.

 

 

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020

hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020

Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der gemeindlichen Einfriedungssatzung und Errichtung von Gabionen am Grundstück Schwette 7

Nach der Beratung in der Sitzung am 24.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen einen Ortstermin wahrzunehmen und dann eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die Eigentümer haben mit Schreiben vom 07.07.2020 mitgeteilt, dass sie für die drei Wohnungen nach Rücksprache mit dem Bauamt vom LRA LL, keine 7, sondern nur fünf Stellplätze nachweisen müssen. Begründet ist es damit, dass 2 Wohnungen im Altbestand vor 1994 errichtet wurden und somit nur je 1 Stellplatz benötigen und die neue Wohnung 2,5 Stellplätze, ergibt somit gesamt 5 Stellplätze. Diese werden mit einem vorgelegten Lageplan nachgewiesen. Mit dem Schreiben beantragen die Eigentümer die bereits errichteten Gabionen mit einer Höhe von 2 m und einer Länge von 7 m entlang vom Riedweg nach § 8 der Einfriedungssatzungen zu genehmigen.

Um keine Präzedenzfälle zu schaffen wird dem Antrag auf Abweichung von der Einfriedungssatzung nicht zugestimmt.

  

Bauantrag zum Anbau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück FlNr. 46/2 der Gemarkung Thaining (Obergasse 6)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das vorliegende Bauvorhaben mit 2 Wohneinheiten mit jeweils über 75 qm Wohnfläche damit jeweils 2,5 Stellplätze – was gesamt 5 Stellplätze ergibt – erforderlich.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Fliesen- und Plattenarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Fliesen- und Plattenarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 13.040,72 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:00 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft:

  1. Fa. Keramik und Stein aus Schongau                         14.067,55 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Kermaik und Stein aus Schongau mit einer Angebotssumme in Höhe von 14.067,55 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Keramik und Stein (Enzensberger Keramik und Stein GmbH & Co. KG) aus Schongau mit den Fliesen- und Plattenarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 14.067,55 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Bodenbeläge-Linoleum

 

Die Leistung für das Gewerk „Bodenbeläge-Linoleum“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 23.797,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:15 Uhr sind zwei Angebote eingegangen.

Die abgegebenen Angebote wurden geprüft und belaufen sich auf folgende Summen:

  1. Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen 18.965,54 €
  2. Bieter                                                                                                          18.992,10 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Bodenbeläge-Linoleum für o.g. Maßnahme an die Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.965,54 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen mit den Bodebelägen-Linoleum für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 18.965,54 € brutto zu beauftragen.


Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Bodenbeläge-Parkett

Die Leistung für das Gewerk „Bodenbeläge-Parkett“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 13 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 20.114,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:30 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft und beläuft sich auf folgende Summe:

  1. Gallasch-Bodenbeläge aus Igling                                               17.304,01 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Bodenbeläge-Parkett für o.g. Maßnahme an die Fa. Gallasch Bodenbeläge aus Igling mit einer Angebotssumme in Höhe von 17.304,01 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Gallasch Bodenbeläge aus Igling mit den Bodebelägen-Parkett für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 17.304,01 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Innentüren

Die Leistung für das Gewerk „Innentüren“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 33.773,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:45 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft und beläuft sich auf folgende Summe:

  1. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld     34.083,12 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Arbeiten für die Innentüren für o.g. Maßnahme an die Fa. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld mit einer Angebotssumme in Höhe von 34.083,12 € brutto zu vergeben.

 

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld mit den Arbeiten der Innentüren für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 34.083,12 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Malerarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Malerarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 15.210,62 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 15:00 Uhr sind zwei Angebote eingegangen.

Die abgegebenen Angebote wurden geprüft und belaufen sich auf folgende Summen:

  1. Graf Maler und Lackierer aus Reichling                                  12.015,28 €
  2. Bieter                                                                                            13.319,70 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Malerarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Graf Maler und Lackierer aus Reichling mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.015,28 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Graf Maler und Lackierer aus Reichling mit den Malerarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 12.015,28 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Auftragsvergabe Sonnenschutz

Aufgrund der fortgeschrittenen Verputzarbeiten konnten wir die Maßnahme Sonnenschutz nicht mehr ausschreiben. Der Architekt hat dazu ein Angebot von der Fa. Weingartner aus Eching am Ammersee eingeholt, geprüft und die Auftragsvergabe empfohlen. Der Gesamtpreis für die Lieferung und Montage liegt bei 13.962,26 €. Die Fa. Weingartner ist inzwischen beauftragt.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für den Sonnenschutz im Nachtrag an die Fa. Weingartner aus Eching zum Gesamtpreis von 13.962,26 €

 

Angebot LEW für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Obergasse zum Grasweg, Auftragsvergabe.

Nach der Vorstellung der Planung in der Sitzung am 24.06.2020 und der grundsätzlichen Zustimmung vom Gemeinderat liegt ein Angebot der LEW für die Errichtung der Straßenbeleuchtung im Gängele und am Jugendhaus vor. Herr Lutzenberger und Herr Schlee empfehlen die in der Planung vorgeschlagenen Standorte und die Anzahl der Leuchten beizubehalten. Die LED-Leuchten sollten nicht in den Ecken plaziert werden. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.560,82 €. Ca. 850,– € übernimmt die LEW für die Verlegung des Kabels vom Molkereiweg zum Dorfplatz.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zur Errichtung der Straßenbeleuchtung zum Gesamtpreis von 20.560,82 € zu.

 

Verrechnungssätze Personal und Material für die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung;

Zur Weiterverrechnung der Kosten für Personal und Material für die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung an Dritte müssen entsprechende Sätze festgelegt werden.

Die beteiligten Bürgermeister der Gemeinden Kinsau, Thaining und Vilgertshofen schlagen nach einer gemeinsamen Besprechung folgende Verrechnungssätze vor:

Stundensatz für die Wasserfachkraft:    48 € je Stunde

Materialkosten:                                       Einkaufspreis zuzüglich Zuschlag von 10%

Der Gemeinderat beschließt folgende Verrechnungssätze an Dritte:

Stundensatz für die Wasserfachkraft:    48 € je Stunde

Materialkosten:                                       Einkaufspreis zuzüglich Zuschlag von 10%

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020

Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020

 

Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 970 der Gemarkung Thaining (Riedweg 3)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Für die Wohnung 1 (mit über 45 qm bis 75 qm) sind 2,0 Stellplätze erforderlich; für die Wohnung 2 (mit über 75 qm sind 2,5 Stellplätze erforderlich – dies ergibt gerundet einen Stellplatzbedarf von gesamt 5 Stellplätzen. Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze geplant. Die Antragsteller wurden darauf hingewiesen und um Vorlage geänderter Pläne mit 5 Stellplätzen gebeten.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die erforderlichen 5 Stellplätze entsprechend in der Planung nachgewiesen werden.

 

Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der gemeindlichen Einfriedungssatzung für das Grundstück Schwette 7

Einfriedungen sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit einer Höhe von bis zu 2 m verfahrensfrei. Der Definition nach sind Einfriedungen Anlagen mit dem Zweck, Grundstücke oder Grundstücksteile von Verkehrsflächen, Nachbargrenzen oder anderen Grundstücksteilen abzugrenzen und sie – ganz oder teilweise – nach außen abzuschirmen (sei es gegen unbefugtes Betreten, oder Verlassen oder gegen Witterungseinflüsse, Immissionen oder Sicht). Materielle Anforderungen können sich aus örtlichen Bauvorschriften ergeben, wie dies z. B. die gemeindliche Einfriedungssatzung tut:

Der Vorsitzende verliest die Festsetzungen der gemeindlichen Einfriedungssatzung.

Gem. der Einfriedungssatzung wird ein Antrag auf Abweichung von den Gestaltungsvorschriften der Einfriedungssatzung gestellt, welcher dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird.

Abweichungen können zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen (Bei der Anordnung, Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Anlagen sind die Belange der Baukultur, insbesondere die anerkannten Regeln der Baukunst, so zu berücksichtigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. 2Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die Anforderungen des Satzes 1 während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.) vereinbar sind. Außerdem sollte bewertet werden, inwieweit die schematische Anwendung der Anforderung zu Ungerechtigkeiten führen würde; die Abweichung sollte einer rechtlichen Unausgewogenheit begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls, Anwendungsbereich und materielle Zielrichtung der Vorschrift nicht übereinstimmen.

Zuständig für diesen Antrag auf Abweichung sind nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 der BayBO die Gemeinden.

Über den Antrag entscheidet der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen

Es wird auf nachgewiesene Stellplätze auf dem Grundstück des Mehrparteienhauses und damit mögliche Konflikte mit den geplanten Gabionen hingewiesen.

Nach Beratung des Gemeinderates kam man zum Entschluss, vor der nächsten Sitzung einen Ortstermin zu machen. Nach diesem Termin soll der TOP erneut behandelt werden. Der Antragsteller soll bis dahin einen Entwurf für die Lage der Stellplätze bringen.

 

Sanierung Rathaus

  • Dach Rathaus, Dorfplatz 1, Ostdach

Nach dem Hagelunwetter am 10.06.2019, bei dem das Ostdach vor allem auf der Südseite erheblich beschädigt wurde, liegt ein Angebot der Zimmerei Stork aus Thaining für die Sanierung vor. Von weiteren drei angeschriebenen Firmen haben wir kein Angebot erhalten. Da das Dach bisher nicht verschalt ist, haben wir im Angebot eine 60 mm Holzfaserdämmung anbieten lassen. Das Angebot beläuft sich insgesamt auf brutto 41.641,17 €. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die beschädigten Ziegel auf dem Westdach werden auf Regie getauscht. Das Westdach ist bereits verschalt. Von der Gebäudeversicherung erhalten wir 12.076,05 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Zimmerei Stork über den Gesamtpreis von 41.641,17 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

  • Austausch Heizkessel im Rathaus

Der Pelletsheizkessel Windhager 22 KW Leistung wird im Kindergarten ausgebaut. Vom Fachplaner Günther Raspotnig habe ich eine Berechnung für den möglichen Einbau hier im Rathaus als Ersatz für den Vissmann Ölkessel mit 40 KW Leistung erstellen lassen. Mit Schreiben vom 15.04.2020 teilt Herr Raspotnig mit, dass eine Heizleistung von 20 KW nach dem Ölverbrauch der letzten Jahre von 4600 l/a ausreichend sein wird. Auch Aufgrund der energetischen Maßnahmen die hier im Haus in den letzten Jahren ausgeführt wurden sinkt die benötigte Heizleistung. Für den benötigten Pellets Vorrat empfiehlt er eine Erdlagerung im Kunststofftank inkl. Austragssystem. Zur Warmwasserbereitung und zur Vermeidung von Legionellen ein Frischwassermodul. Zur Heizungsunterstützung eine thermische Solaranlage, die ab einer Größe von 9 m² gefördert wird.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich dem Vorhaben zu. Der Vorsitzende wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten und die entsprechenden Angebote einzuholen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Trockenbauarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 49.496,27 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 22.06.2020 um 14:00 Uhr sind drei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

  1. ASD Dienstleistungen (Igling):    48.713,46 € (unter Berücksichtigung. von 2 % Nachlass)
  2. Bieter:                                          52.502,80 €
  3. Bieter:                                          57.701,43 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Fa. ASD Dienstleistungen (Igling) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 48.713,46 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 2 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Fa. ASD Dienstleistungen (Igling) mit einer Vergabesumme in Höhe von 48.713,46 € (brutto) zu.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Fassadenarbeiten Holz

Die Leistung für das Gewerk „Fassadenarbeiten Holz“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 18 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 29.779,75 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 22.06.2020 um 14:15 Uhr sind zwei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

  1. Zimmerei Stork (Thaining):         30.309,30 €
  2. Bieter:                                         57.513,12 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 30.309,30 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk Fassadenarbeiten Holz“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 30.309,30 € (brutto) zu.

 

Angebotsplan LEW für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Obergasse zum Grasweg. Verlegung vom bestehenden Fußweg.

Die LEW planen die oberirdischen Schaltphasen und die dazugehörigen Holzmasten von der Obergasse bis zum Grasweg abzubauen. Dazu werden eine Ortsleitung und die Straßenbeleuchtung im Verlauf von unserem Fußweg (Gängele) gelegt. Im südlichen Verlauf des Fußweges, der bis jetzt noch nicht gepflastert ist, verlegen wir diesen in seine richtigen Grenzen. Den Rückbau vom Asphalt übernehmen die LEW. Die Planung von den LEW werden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die Anzahl und die Standorte der Leuchten müssen festgelegt werden.

Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Beleuchtung grundsätzlich zu. Die LEW soll ein Kostenangebot erstellen. Der Fußweg soll vom Bauhof mit Unterstützung unserer Thaininger Firmen gepflastert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2020

Am 20.05.2020 fand eine Gemeinderatssitzung statt. Nachstehend sehen Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil.

Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage) zum Neubau eines Vierfamilienhauses auf FlNr. 184 der Gemarkung Thaining (Grasweg 11)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Es ist zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten und folgenden vom Antragsteller aufgeworfene Fragen zugestimmt werden kann:

  1. Wird eine Bebauung eines Vierfamilienhauses in der dargestellten Lage und Größe zugestimmt? Der momentane Bestand hat eine GRZ von 0,253 – der Neubau ist geplant mit ca. 0,205.
  2. Wird einer Wandhöhe von maximal 6,50 m zugestimmt? Bei der Höhe wird sich an der umliegenden Bebauung orientiert.
  3. Die Beurteilung des Vorhabens obliegt dem Gemeinderat.

Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Verputzarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Verputzarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 65.449,70 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.05.2020 um 10:15 Uhr ist ein Angebot frist- und formgerecht eingegangen.

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die freihändige Vergabe der Verputzarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Weiniger & Söhne Verputzfachbetrieb GmbH aus Denklingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 63.475,79 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Weiniger & Söhne Verputzfachbetrieb GmbH aus Denklingen mit den Verputzarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 63.475,79 € brutto; beauftragen zu wollen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Estricharbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Estricharbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben; es wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 22.793,26 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.05.2020 um 10:00 Uhr sind vier Angebote eingegangen. Drei Firmen haben ein vollständiges Angebot abgegeben; eine Firma hatte ein unvollständiges Angebot abgegeben, welches nicht gewertet werden konnte.

Der Preisspiegel der Angebote lautet wie folgt:

  1. Bieter Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen           18.117,75 €
  2. Bieter                                                                                        18.794,27 €
  3. Bieter                                                                                        25.089,96 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die freihändige Vergabe der Verputzarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.117,75 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen mit den Estricharbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 18.117,75 € brutto; beauftragen zu wollen.

 

Erweiterung Kiga: Nachtragsangebot für eine Hausalarmanlage

Im 1. Nachtrag der Fa. Elektrobau Geier GmbH in Höhe von 23.800 € (brutto) werden Leistungen für eine Hausalarmanlage angeboten.

Das Planungsbüro LKE GmbH & Co. KG hat den Nachtrag geprüft und zur Ausführung empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von 23.800 € (brutto) der Fa. Elektrobau Geier GmbH zu.

 

Erweiterung Kiga: Nachtragsangebot für eine Blitzschutzanlage im Bestandsgebäude

Im 2. Nachtrag der Fa. Elektrobau Geier GmbH in Höhe von 11.018,33 € (brutto) werden Leistungen für den Blitzschutz des Altbaus angeboten.

Das Planungsbüro LKE GmbH & Co. KG hat den Nachtrag geprüft und zur Ausführung empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem 2. Nachtragsangebot in Höhe von 11.018,33 € (brutto) der Fa. Elektrobau Geier GmbH zu.

 

BRK Kindergarten Thaining; Abrechnung 2019 sowie Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21

Der BRK-Kreisverband Landsberg als Träger des Kindergartens legt mit E-Mail vom 15.05.2020 der Gemeinde vor:

  1. Die Abrechnung des Haushaltsjahres 2019: Der Haushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von 9,65 € (Vorjahr: Überschuss 2.242,80 €). Der Überschuss soll zweckgebunden für den Kindergarten beim BRK verbleiben. Die zu viel geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 11.200,00 € werden an die Gemeinde Thaining zurück überwiesen.
  2. Das BRK bittet um Zustimmung zur Erhöhung der Elternbeiträge um 5,00 € im Regel- und U3-Kindbereich für das Kindergartenjahr 2020/2021. Eltern erhalten seit April 2019, ab September des Jahres, in dem deren Kind das dritte Lebensjahr vollenden, einen staatlichen Elternbeitragszuschuss von 100,00 €/Monat. Eine Erhöhung ist nach Beurteilung der Verwaltung grundsätzlich angemessen. Im BRK Kindergarten wird seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 keine Geschwisterkindermäßigung mehr gewährt. Eine Erhöhung von 5,00 € im Regel- und U3-Kindbereich bedeutet eine prozentuale Erhöhung von 4,81. Die Elternbeiträge sind im Vergleich zu gemeindlichen Kindergärten im VG-Bereich für Regelkinder mit Geschwisterkindermäßigung bis zu 33 % teurer, für U3-Kinder ca. 8 %, der Elternbeitrag ohne Betrachtung der Geschwisterkindermäßigung bewegt sich auf angemessenem Niveau.
  3. Das BRK schlägt vor den Beitrag für die U3 Kinder das gesamte Jahr beizubehalten, egal in welchem Monat sie das 3. Lebensjahr vollenden. Sie bleiben dann auch weiterhin bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippengruppe. Der Abrechnung 2019, sowie einer Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr ab 01. September 2020 in Höhe von 4 € wurde nach Beratung zugestimmt. Die Einordnung als U-3, Kindergarten- oder Schulkind erfolgt am Anfang des Kindergartenjahres und ist verbindlich für das gesamte Kindergartenjahr.

 

 

 

 

 

Auszug aus der konstituierenden Sitzung vom 06.05.2020

Einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der konstituierenden Sitzung vom 06.05.2020 finden Sie hier:

 

Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder

 

Der 1. Bürgermeister Stork nimmt den neugewählten Gemeinderatsmitgliedern den in Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid ab.

In feierlicher Form sprechen folgende neue Gemeinderatsmitglieder nacheinander die Eidesformel:

Bauer Klaus

Hager Peter

Schüßler Benjamin

Ströbele Melanie

Ströbele Monika

Stork Tobias

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, – so wahr mir Gott helfe.“

 

Art, Zahl und Wahl der weiteren Bürgermeister

 a) Beschlussfassung über Art und Zahl der weiteren Bürgermeister

Der 1. Bürgermeister weist darauf hin, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und noch einen dritten Bürgermeister wählen kann. Er lässt daher abstimmen, ob ein dritter Bürgermeister gewählt werden soll.

Es soll kein dritter Bürgermeister gewählt werden.

b) Wahl des 2. Bürgermeisters

Die Wahl des 2. Bürgermeisters erfolgt in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln. Wählbar sind alle Gemeinderatsmitglieder mit deutscher Staatsangehörigkeit (unabhängig von etwaigen Vorschlägen).

Von den anwesenden 13 Mitgliedern des Gemeinderats geben 13 den Stimmzettel ab.

 

Wahlergebnis:

13 gültige Stimmen (Für Reinhold Seefelder)

Der 1. Bürgermeister stellte fest, dass Reinhold Seefelder die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum 2. Bürgermeister gewählt ist. Er fragte den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nahm die Wahl an.

 

Bestellung eines Schriftführers

Über die Sitzungen des Gemeinderates sind gemäß Art. 54 GO Niederschriften zu fertigen. Hierzu ist ein Schriftführer zu bestellen und (sofern dies ehrenamtlich geschieht) die Entschädigung festzusetzen.

Zum Schriftführer wird Christian Finsterwalder bestellt. Der Schriftführer erhält je Sitzung eine Entschädigung in Höhe des festgelegten Sitzungsgeldes.

 

Erlass einer Geschäftsordnung

Jedem Gemeinderat liegt ein Entwurf für eine Geschäftsordnung vor. Dieser basiert auf der bisherigen verwandten Geschäftsordnung. Änderungen zur bisherigen Geschäftsordnung sind der neuen Mustergeschäftsordnung entnommen.

Die Beträge über die Zuständigkeit des Bürgermeisters wurden auf der Basis der Empfehlungen des BayGT (Empfehlung 4-5 €/EW) angepasst. Außerdem wurde im Hinblick auf die beabsichtigte Einführung eines Ratsinformationssystems die Möglichkeit einer elektronischen Ladung vorgesehen.

Die Geschäftsordnung wird besprochen. Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung.
Bestellung von Mitgliedern für Gemeinschaftsversammlung, Schulverbänden usw.

 a) Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter zur Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Gem. Art. 6 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung gehört der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde der Gemeinschaftsversammlung als geborenes Mitglied an.

Daneben entsenden die Mitgliedsgemeinden für jedes angefangene Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied als gekorenes Mitglied, für die Gemeinde Thaining also zwei.

Als gekorene Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung werden bestellt:

Gekorenes

Gemeinschaftsversammlungsmitglied

  • Stellvertreter
  • Stellvertreter
Reinhold Seefelder Matthias Happach Christian Finsterwalder
Preiß Armin Stechele Ulrich

 

b) Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Vilgertshofen

Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Schulverbandsversammlung als geborenes Mitglied an.

Mit unter 50 Schülern kann die Gemeinde Thaining kein gekorenes Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsenden. (Zum Stichtag 01.10.2019 besuchten 41 Schüler aus Thaining die Schule)

 

c) Bestellung der Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes der Johann-Baptist-Baader-Mittelschule

Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Schulverbandsversammlung als geborenes Mitglied an.

Mit unter 50 Schülern kann die Gemeinde Thaining kein gekorenes Mitglied in die Schulverbandsversammlung entsenden. (Zum Stichtag 01.10.2019 besuchten 15 Schüler aus Thaining die Schule)

 

d) Bestellung von Vertretern in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverband Pürgener Gruppe

Der erste Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde gehört der Verbandsversammlung als geborenes Mitglied an.

Mit Zustimmung des ersten und zweiten Bürgermeisters kann auch eine andere Person bestellt werden.

Nach § 6 der Verbandssatzung sind eine weitere Person als gekorenes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden.

  1. Es wird festgestellt, dass die Gemeinde in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes durch den ersten Bürgermeister kraft seines Amtes vertreten wird.
  2. Es wird festgestellt, dass der erste Bürgermeister im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter (vgl. Art. 39 Abs. 1 GO) vertreten wird.
  3. Folgende Personen werden als Vertreter in die Verbandsversammlung als gekorene Mitglieder bestellt:
Gekorenes

Verbandsversammlungsmitglied

  • Stellvertreter
  • Stellvertreter
Tobias Böglmüller Melanie Ströbele

 

e) Bestellung der Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern

Der Zweckverband I für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech hat mitgeteilt, dass für die Gemeinde Thaining ein Mitglied der Verbandsversammlung zu bestellen ist.

Als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands für künstliche Besamung von Rindern im Landkreis Landsberg am Lech werden mit Zustimmung des ersten und zweiten Bürgermeisters folgende Personen bestellt:

Verbandsversammlungsmitglied Stellvertreter
Harald Stork Matthias Happach

 

f) Bestellung von zwei Aufsichtsräten für die Dorfladen Thaining GmbH

Beschluss:

Als Mitglied im Aufsichtsrat der Dorfladen Thaining GmbH werden folgende Personen bestellt:

Aufsichtsratsmitglied Stellvertreter
Leonhard Stork

Reinhold Seefelder

 

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Es ist möglich und sinnvoll wie bisher einen Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Der Rechnungsprüfungsausschuss führt die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen durch und schlägt nach erfolgter Prüfung die Feststellung der Jahresrechnung vor.

Durch die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses ist gewährleistet, dass nicht jedes Jahr ein eigener Prüfungsausschuss durch Beschluss gebildet werden muss und sichert eine optimale Prüfung, da mögliche Beanstandungen und deren Behebung kontinuierlich verfolgt werden können.

 

Beschluss:

Die Gemeinde Thaining bildet einen Rechnungsprüfungsausschuss der wie folgt besetzt ist:

 

Mitglied
Ulrich Stechele                                      (Vorsitz)
Peter Hager                                          (stellv. Vorsitz)
Melanie Ströbele
Monika Ströbele
Benjamin Schüssler

 

Stellvertreter
Matthias Happach
Tobias Stork

 

Bestellung von Sachgebietsreferenten

Es ist möglich und sinnvoll gem. Art. 46 Abs. 1 GO Referenten für verschiedene Aufgabenbereiche zu bestellen. Die Proporzregel des Art. 33 GO (Beachtung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen) ist nicht vorgeschrieben.

Der Gemeinderat beschließt die Bestellung von folgenden Sachgebietsreferenten:

 

  1. a) Zum Referent für Unterhalt u. Ausbau der Ortsstraßen, Feld- und Waldwege wird Reinhold Seefelder bestellt
  2. b) Zum Referent für Jugend und den Jugendförderverein wird Tobias Stork bestellt
  3. c) Zur Beauftragten für Gleichstellung, Inklusion und Senioren wird Melanie Ströbele bestellt
  4. d) Zum Referent für Sport und Vereine wird Matthias Happach bestellt
  5. e) Zum Referent für Umwelt und Kiesgrube wird Melanie Ströbele bestellt
  6. f) Zum Referent für Feuerwehr wird Tobias Böglmüller bestellt
  7. g) Zum Vertreter im Vorstand des Fördervereins Jugendhaus wird bestellt – siehe Jugend
  8. h) Zum Vertreter im Vorstand des Heimatvereins wird 1. Bgm. Leonhard Stork bestellt
  9. i) Zum Vertreter im Vorstand des Fördervereins Rochelhaus wird Armin Preiß bestellt
  10. j) Zum Vertreter in der Redaktion des Dorfboten wird Christian Finsterwalder

 

Festsetzung der Entschädigung für den 1. Bürgermeister

Nach Art. 53 KWBG haben kommunale Ehrenbeamte Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung hat innerhalb des anzuwendenden Rahmensatzes zu erfolgen, wobei besonders Inhalt und Umfang des einzelnen Amts und die Schwierigkeit der Verwaltungsverhältnisse zu berücksichtigen sind.

Der anzuwendende Rahmensatz richtet sich nach der letzten fortgeschriebenen Einwohnerzahl, die 3 Monate vor der Festsetzung der Entschädigung vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung veröffentlicht wurde.

Einwohner Gemeinde Thaining (Stand 30.09.2019) 1044 Einwohner

Rahmensatz von 1.000 – 3.000 Einwohner           3.114,15 € bis 4.671,24 €.

 

Die Entschädigung des ersten Bürgermeisters wird gemäß Art. 53 Abs. 2 KWBG i. V. mit der Anlage 3 zu Art. 53 Abs. 2 KWBG festgesetzt.

 

Bgm. Leonhard Stork nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Den Vorsitz führt der 2. Bgm Reinhold Seefelder.

Der 2. Bgm. teilt dem 1. Bgm. die Höhe der festgesetzten Entschädigung mit. Der 1. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.

 

Festsetzung einer Reisekostenpauschale für den 1. Bürgermeister

Bislang erhielt der 1. Bgm. eine Pauschale in Höhe von 150,00 €.

Diese Festsetzung basiert auf Fahrtenaufzeichnungen eines repräsentativen Dreimonatszeitraums.

Die Pauschale soll für die kommenden sechs Monate unverändert bleiben und dann neu festgesetzt werden.

Bgm. Leonhard Stork nimmt an der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. Den Vorsitz führt der 2. Bgm Reinhold Seefelder. Der 1. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.

 

Festsetzung der Entschädigung der weiteren Bürgermeister

Als zweiter Bürgermeister wurde Reinhold Seefelder gewählt.

Aufgrund Art. 54 Abs. 1 des KWBG beschließt der Gemeinderat:

  1. Der ehrenamtliche zweite Bürgermeister erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Entschädigung. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter 2. fallen.
  2. Neben der Entschädigung nach Nr. 1 dieses Beschlusses wird im Fall der tatsächlichen Vertretung des 1. Bürgermeisters bei Urlaub oder Krankheit ab dem dritten Vertretungstag eines Kalendermonats eine zusätzliche Entschädigung je Kalendertag gewährt.
  3. Dieser Beschluss tritt am 01.05.2020 in Kraft.

Der 2. Bgm. nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der 1. Bgm. teilt dem 2. Bgm. die Höhe der festgesetzten Entschädigung mit. Der 2. Bgm. erklärt sich mit der Festsetzung einverstanden.

 

Entschädigung für die Gemeinderatsmitglieder; ggf. Erlass einer Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Gem. Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern haben ehrenamtlich tätige Gemeindebürger Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden. Die bisherige Entschädigung lag bei 25,00 € /Sitzung. Die Festsetzung der Entschädigung erfolgt durch Satzung. Die Verwaltung hat hierfür ein entsprechendes Muster erarbeitet.

Die Aufwandsentschädigung der Gemeinderatsmitglieder beträgt pro Sitzung 35,00 €.

 

 

Zuschussantrag FC Thaining für die Sanierung Sportplatz: Vertikutieren und Einsanden

Vorstand Werner Ströbele hat für die Sanierung und Regeneration vom Sportplatz am Kapellenberg ein Angebot von der Fa. Kutter aus Memmingen eingeholt und bittet den Gemeinderat um einen Zuschuss. Der FC Thaining hat im Moment XXXXX € auf dem Konto aber wegen der Pandemie gibt es keine zusätzlichen Einnahmen. Der Fußballplatz weist viele kleine Unebenheiten auf, die mit dieser Regenerierung geebnet werden. Dem Gemeinderat ist das Angebot bekannt. Es gibt 3 Varianten

27 t Humus-Sandgemisch + 27 t Sand 0/2                  6.140,70 €

54 t Humus-Sandgemisch + 54 t Sand 0/2                  7.701,25 €

81 t Humus-Sandgemisch + 81 t Sand 0/2                  9.261,81 €

Aufgrund der Pandemie findet derzeit kein Trainings- und Spielbetrieb statt, deswegen wäre der Zeitpunkt für die Maßnahme jetzt günstig. Die Vorstandschaft bittet den Gemeinderat um eine Zuwendung um die Maßnahme durchführen zu können. Je nach Höhe der Zuwendung wird eine Variante ausgewählt. Bei der kostengünstigsten Variante wird man diese Maßnahme voraussichtlich in ein paar Jahren wiederholen müssen

Der Gemeinderat gewährt dem FC Thaining eine Zuwendung in Höhe von 5000 € für die Durchführung der oben aufgeführten Sanierung.

 

Wünsche und Anträge

Informationen von Bgm. Stork

  • Die Erweiterung unseres Kindergartens läuft. Derzeit finden die Rohbauinstallationen Elektrik, Heizung und Sanitär statt. Das Flachdach wird in nächster Zeit noch fertiggestellt. Die Fenster werden demnächst gesetzt. Die Submissionen Verputz- und Estricharbeiten finden am 12. Mai statt. Die Inneneinrichtung ist in Planung (Architekturbüro und Kindergartenleitung). Voraussichtlicher Einzugstermin 01.11.2020
  • Wasserversorgung: Die beiden Gebäude, Verknüpfungsbauwerk und Brunnenhaus wurden vor Ostern geliefert und aufgestellt. Inzwischen sind sie an die Wasserleitung angeschlossen. Die Leitung vom Brunnen Urtele pumpt durch das Verknüpfungsgebäude in die neue Leitung Richtung Mühlweg. Die Leitungen zum Brunnen Ziegelstadel und Hochbehälter Hagenheim sind gefüllt und auf Dichtigkeit geprüft. Diese Woche werden sie beprobt. Nächste Woche werden die Asphaltierungsarbeiten der Wege ausgeführt. Die Fa. Schütz aus Boos im Allgäu beginnt demnächst mit dem Einbau der Steigleitung und der Pumpe: Marke Wilo im neuen Brunnen. Die Fa. APA aus Augsburg baut anschl. die Steuerungsanlagen im Brunnen Ziegelstadel, Verknüpfung und im Hochbehälter. Die Erneuerung der Leitung vom Brunnen Urtele bis zum Verknüpfungsgebäude planen wir derzeit. Wir werden sie bauen, sobald der neue Brunnen in Betrieb ist. Mit den Bayerischen Staatsforsten muss dazu noch ein Vertrag geschlossen werden. Das Verfahren für die Wasserrechtliche Erlaubnis für das Schutzgebiet und die Förderung am Brunnen Ziegelstadel wird von Frau Krause von GeoCrystal in Absprache mit dem WWA entworfen und beantragt.
  • Vom Staatsministerium haben wir eine Zuwendung in Höhe von 677.408 € für den Bau und die Sanierung der Wasserversorgung Thaining-Hofstetten erhalten. Das sind 50% der Summe, die wir an Rechnungen bis dato bezahlt haben.
  • Für die Städtebauförderung läuft im Moment die Behördenbeteiligung. Für den Götzhof Untergasse 5 werden wir in nächster Zeit die Entscheidungen treffen müssen.
  • Im Baugebiet Süd gibt es noch 2 Bauplätze zum Verkauf im Einheimischen-Modell. Für ein weiteres Baugebiet sind wir in Grundstücksverhandlungen – dazu näheres in der nichtöffentlichen Sitzung
  • Die Grundstücksverhandlungen für die Planung des Radweges und die Verkehrsberuhigung an der Ortseinfahrt am Gewerbegebiet laufen.

 

Stadtradeln 2020 – Pressemitteilung vom Landratsamt Landsberg –

Pressemitteilung

Auf die Plätze, fertig los! „STADTRADELN 2020“ – fürs Klima und für die Gesundheit findet im Landkreis Landsberg am Lech wie geplant statt!

Landkreis ruft Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme auf

Bereits zum siebten Mal organisieren der Landkreis und seine Gemeinden den Rad-Wettbewerb „STADTRADELN“ des Klima-Bündnisses. Landrat Thomas Eichinger spricht sogar von einer inzwischen bekannten „Marke“ im Landkreis.

Die Aktion wird vom Fachbereich Klimaschutz im Landratsamt organisiert und von zahlreichen lokalen Banken, Radgeschäften und Vereinen unterstützt sowie vom ADFC-Kreisverband Landsberg fachlich und organisatorisch begleitet.

Das Engagement des ADFC gilt seit Jahren den intelligenten Verkehrskonzepten und einer modernen Mobilität. Deshalb tritt der Kreisverband Landsberg verstärkt für ein flächendeckendes Radverkehrsnetz auf, damit sich Alltags- und Freizeitradfahrer sicher fühlen können. Ein Mix aus Rad, Auto und öffentlichem Nahverkehr ist notwendig, um schnell, kostengünstig und umweltschonend von A nach B zu gelangen.

Mehr Platz für Menschen

Der ADFC Bundesverband plädiert vor allem in den Städten für „Mehr Platz für Menschen“. Vor allem In Zeiten der Corona-Pandemie benötigen Fußgänger und Radfahrer zusätzlich mehr Platz im öffentlichen Raum, um die jeweiligen Ausgangsbeschränkungen einhalten und gesund bleiben zu können. Einige Großstädte in Europa sind bereits aktiv geworden und haben ein Verkehrskonzept zur Wiederbelebung der Wirtschaft nach dem „Lockdown“ beschlossen.

Für den ADFC Kreisverband Landsberg geht es momentan darum, beim STADTRADELN 2020 ein Zeichen zu setzen, dass die vielen engagierten Radfahrer in der Kommunal- und Bundespolitik Gehör finden und den Platz erhalten, den sie benötigen und der ihnen auch gebührt.

Leiter der Arbeitsgruppe „Verkehrspolitik“ ist im Landkreis der ADFC-Vorsitzende Martin Baumeister und als Ansprechpartner unter zu erreichen.

Zum Wettbewerb:

„STADTRADELN“ ist eine internationale Aktion, die größte weltweit mit dem Fokus auf dem Klimaschutz. Dieses Jahr ist darüber hinaus natürlich auch der Aspekt Gesundheit besonders wichtig und erwähnenswert. Daher hat sich der Landkreis entschieden trotz der Corona-Krise oder gerade als Zeichen in diesen bewegten Zeiten, die Aktion stattfinden zu lassen. Denn Radfahren ist klimafreundlich und gesundheitsfördernd oder wie es das Umweltbundesamt beschreibt: „Fahrradfahren ist schnell, gesund, umweltfreundlich, klimaschonend, günstig, angesagt und förderungswürdig“.

Das Umweltbundesamt schätzt, dass bis zu 30 % der Autofahrten durch das Fahrrad ersetzt werden können und dieses Potential gilt es zu erschließen durch entsprechende Mobilitätskonzepte, ein ausgebautes Radwegenetz aber auch durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Darauf zielt die diesjährige Aktion, die vom 28.06. bis 18.07. 2020 im Landkreis Landsberg am Lech ausgetragen wird, ab. Drei Wochen lang heißt es Radeln um die Wette, möglichst viele Autofahrten auf das Rad verlagern und Rad-Kilometer für den Klimaschutz sammeln.

Mitmachen können sich alle Bürgerinnen und Bürger die im Landkreis wohnen aber auch alle die im Landkreis arbeiten, einem Landsberger Verein angehören oder hier zur Schule gehen. Eine besondere Kategorie ist das Schulradeln, bei der die Schulen bundesweit gegeneinander in Konkurrenz um die Plätze fleißigster Radler*innen treten. Mehr Infos dazu gibt es unter https://www.stadtradeln.de/schulradeln-bayern

Wo kann man sich anmelden?

Um auch in Corona-Zeiten gut und gesund durch die Aktion zu kommen, verzichten wir dieses Jahr auf organisierte, gemeinsame Auftakt- und Abschlussfahrten und bitten von Gruppenaktionen Abstand zu nehmen. Ab sofort können sich Teilnehmer unter www.stadtradeln.de/landkreis-landsberg anmelden, Teams gründen oder einem vorhandenen Team beitreten.

Am Sonntag, 28.06. 2020, geht es los, radeln was das Zeug hält, für unsere Gesundheit und das Klima und die zurückgelegten Kilometer eintragen.

Weitere Auskünfte erteilen:

Weitere Informationen zum nachlesen im Flyer.

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020

Erweiterung Kiga: Nachtragsangebot für die Bodenabdichtung

Für die Abdichtung vom Erdgeschoßfußboden hat Architekt Stefan Mohr ein Nachtragsangebot von der Dachdeckerei Kruppa eingeholt. Ursprünglich waren die Arbeiten beim Estrichleger vorgesehen. Damit die Rohbauinstallitonen Elektrik und Heizung ausgeführt werden können hat der Architekt die Abdichtung mit Schweißbahnen vorgezogen. Die Arbeiten wurden von der Fa. Kruppa bereits ausgeführt. Das Nachtragsangebot beläuft sich auf 9.518,81 €.

Der Gemeinderat ist mit dem Nachtragsangebot über 9.518,81 € für die Bodenabdichtungen einverstanden und genehmigt die entstandenen Kosten nachträglich.

 

Vollumfängliches Angebot zur Sicherheitsüberprüfung des Kindergartens in Thaining

Nach einem Hinweis vom Architekt Stephan Ta-Mohry über eine Mitteilung der Unfallversicherung wurden 2 Angebote für die Arbeitssicherheitstechnische Begleitung und Betreuung während und nach dem Ende der Umbauphase eingeholt. Dazu liegen 2 Angebote von Schorer +Wolf aus Kempten über je 1.825,21 € für das Bestandsgebäude und den Neubau vor.

Der Gemeinderat ist mit den Angeboten über Gesamt 3.650,42 € einverstanden.

Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ mit gleichzeitiger Änderung und Einbeziehung der bisherigen Bebauungspläne „Thaining Nord II“ „Thaining Nord III“ und „Thaining Nord IV“ sowie der Einbeziehung eines Grundstücks in den Geltungsbereich; Aufstellungsbeschluss

Die Verwaltung legt einen Plan zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Thaining Nord“ vor. Dieser hat folgende Eckpunkte:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs um das Grundstück Schwette 15 (im Plan „WA5“) mit dem Ziel, dort ein Mehrfamilienhaus zuzulassen
  • Erstreckung des Geltungsbereichs auf die Geltungsbereiche der bisherigen Bebauungspläne „Thaining Nord II“ „Thaining Nord III“ und „Thaining Nord IV“ vielfach verbunden mit einer Aufhebung mehrerer Gestaltungsvorschriften und der überbaubaren Grundstücksfläche auf das Niveau der letzten Überarbeitung des Bebauungsplans Thaining Nord. Die wesentlichen Anpassungen sind im Planentwurf kommentiert.
  • Außerdem sollen die Anbauverbotszonen in Abstimmung mit dem LRA entlang der Kreisstraße neu geregelt werden. Hierzu steht eine Antwort des Kreisstraßenbaulastträgers zwar noch aus, zu erwarten ist eine Absenkung der Anbauverbotszone auf 15m (möglicherweise sogar 10 m zum Fahrbahnrand)

Insgesamt wird durch die Planung die bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke verbessert, so dass der Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann.

Die Gemeinde Thaining beschließt die Aufstellung eines Plans zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ mit gleichzeitiger Änderung und Einbeziehung der bisherigen Bebauungspläne „Thaining Nord II“ „Thaining Nord III“ und „Thaining Nord IV“ sowie der Einbeziehung des Grundstücks Schwette 15 in den Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Die Planentwürfe werden mit der Maßgabe gebilligt, dass die Anbauverbotszone entsprechend den Vorgaben des Kreisstraßenbaulastträgers einzuarbeiten sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit und die Behörden zu beteiligen.

 

Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Festsetzung einer erweitertenTempo 30-Zone im Bereich Am Kapellenberg

Nach Anregung von Anwohnern und dem Befürworten vom Gemeinderat für das Baugebiet „Am Kapellenberg und Riedweg“ für eine Tempo 30-Zone, legt die Verwaltung den Entwurf für eine angepasste verkehrsrechtliche Anordnung vor. Der Entwurf für die neue Anordnung für eine Tempo 30-Zone wird den Gemeinderatsmitgliedern zur Kenntnis gegeben.

Die aktuell dort stehenden Vorfahrtsschilder werden entfernt. Die ersten drei Monate werden vor Ort zusätzliche Verkehrszeichen errichtet, um auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinzuweisen.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen entsprechend der Entwürfe erlassen werden.

 

Sanierung Sitzungssaal: Sachstand und Bekanntgabe der Kosten

Die Arbeiten im Sitzungssaal und der dazugehörigen Toilette sind soweit abgeschlossen. Es fehlen noch die Fußbodenleisten im Saal und Silikonabdichtungen im WC und kleine Einrichtungsgegenstände.

Der Gemeinderat nimmt die Kostenaufstellung zur Kenntnis und genehmigt die noch nicht in den vorangegangenen Sitzungen behandelten Kosten.

 

Herstellung eines Wasseranschlusses für die Martinskirche

Bisher war die Martinskirche über das Anwesen Dorfplatz 9 ohne eigenen Wasseranschluss an die Versorgung angeschlossen. Da dieser Zustand auch vom Grundstücksbesitzer als nicht mehr zukunftsfähig erachtet wurde, haben wir für die Kirche nach einer Möglichkeit für einen eigenen Anschluss gesucht und die Fa. RAZ mit den Arbeiten beauftragt. Der erste Versuch vom Dorfplatz her beim Aufgang neben dem alten Leichenhaus zu bohren, damit nicht das ganze Kopfsteinpflaster ausgebaut werden muss ist gescheitert, weil im Untergrund Zuviel Beton war. Beim 2. Versuch haben wir vom Keller im alten Leichenhaus rausgebohrt und an der Untergasse angeschlossen. Hier wird jetzt der Zählerbügel eingebaut und die Installation bis zum Wasserhahn am Leichenhaus so verfahren, damit später auch Richtung Sakristei weiter verlegt werden kann.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

 

Bauhof Thaining, Hagenheimer Str. 2: Befestigung der südlichen Zufahrt.

Wie in der Haushaltsberatung schon angesprochen befestigen wir den südlichen Bereich vom Bauhof mit einem Pflaster, die Arbeiten führt unser Bauhof (Benedikt Böglmüller, Reinhold Seefelder; Wolfgang Keller und Christian Häring) mit der Fa Jürgen Stenglmair aus. Die Asphaltierung vom Zufahrtsbereich von der Kreisstraße werden im Zuge der Arbeiten für die Wasserversorgung ausgeführt. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 16.000 € Netto belaufen.

Der Gemeinderat genehmigt die Befestigung des südlichen Bereichs Bauhof und die dadurch entstehenden Kosten.

 

Angebot für diverse Baum- und Heckenpflanzen: Baumschule Wörlein

Am Dorfplatz planen wir um das Kriegerdenkmal auf 3 Seiten eine Buchenhecke zu pflanzen. Die beiden Bugs Büsche und die Eibe haben wir entfernt.

Am Friedhof westlich von der Martinskirche pflanzen wir 2 Feldahornbäume und am neuen Friedhof 3 Eichen im Bereich vom Friedwald. Dazu liegt ein Angebot von der Baumschule Wörlein zum Gesamtpreis von 912,18 € brutto vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zu und ist mit den Maßnahmen einverstanden.

 

Wünsche und Anträge

Informationen von Bgm. Stork

  • Wasserleitungsbau: Die beiden Gebäude, Verknüpfungsbauwerk und Brunnenhaus wurden vor Ostern geliefert und aufgestellt. Inzwischen sind sie an die Wasserleitung angeschlossen. Die Leitung vom Brunnen Urtele pumpt durch das Verknüpfungsgebäude in die neue Leitung Richtung Mühlweg. Die Leitungen zum Brunnen Ziegelstadel und Hochbehälter Hagenheim sind gefüllt und werden derzeit auf Dichtigkeit geprüft. Ab Mitte Mai werden die Asphaltierungsarbeiten der Wege ausgeführt. Die Fa. Schütz aus Boos im Allgäu beginnt Anfang Mai mit dem Einbau der Steigleitung und der Pumpe: Marke Wilo im neuen Brunnen. Die Fa. Apa aus Augsburg baut anschl. die Steurungsanlagen im Brunnen Ziegelstadel, Verknüpfung und im Hochbehälter.´Vom Staatsministerium haben wir eine Zuwendung in Höhe von 677.408 € für den Bau und die Sanierung der Wasserversorgung Thaining-Hofstetten erhalten. Das sind 50% der Summe, die wir an Rechnungen bis dato bezahlt haben.
  • Die Elternbeiträge für den Kindergarten für die Monate April bis Juni übernimmt nun der Freistaat Bayern.
  • Baufortschritt Kindergarten: Die Satteldächer sind fertig hergestellt. Für das Flachdach fehlen noch die Glaskuppen: Lieferung und Einbau voraussichtlich nächste Woche. Die Rohbau-Installationsarbeiten Elektrik und Heizung laufen derzeit. Die Fenster haben noch ca. 3 Wochen Lieferzeit. Die Submissionen für Verputz und Estrich finden am 12. Mai statt.
  • Der Bürgermeister bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in der Wahlperiode 2014-2020, zum Wohl für die Gemeinde Thaining und unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir haben in der Zeit u.A. das Rochlhaus saniert, den Bauhof eingeweiht, den Trinkwasserbrunnen Ziegelstadel gebaut und die Sanierung und Verbesserung der Wasserversorgung Thaining-Hofstetten vorangebracht. Zusammen mit den Gemeinden Vilgertshofen und Kinsau die Stelle für die Fachkraft für Wassertechnik geschaffen. Das Baugebiet Süd erweitert. Den Hof an der Untergasse 5 erworben. Den Dorfladen Thaining haben wir gegründet und gebaut. Nachdem die Bäckerei Kirchmann und Edeka Kögl ihre Läden schließen mußten haben wir somit die Nahversorgung in Thaining gesichert. Für den Erhalt und die Belebung vom Altortsbereich sind wir mit 3 weiteren Gemeinden am ISEK der Städtebauförderung beteiligt. Mehrere Feldwege wurden saniert. Das Kanal- und Wasserkataster auf den aktuellen Stand gebracht. Die Schmutzwasserkanäle wurden gemeinsam mit den anderen Gemeinden vom AZV Pürgen befahren und inzwischen bis zu den Revisionsschächten saniert. Die Sedimentationsanlage für die Straßenentwässerung und zum Schutz vom Trinkwasser im Einzugsgebiet Urtele wurde gebaut. Ein neues Feuerwehrauto HLF 10 und ein Transporter für den Bauhof angeschafft. Die Erweiterung Gewerbegebiet wurde mit einem Bürgerbegehren, das von einem Gemeinderat veranlasst wurde, verhindert. Leider schieden 2 Gemeinderäte auf eigenen Wunsch während der Periode aus dem Gemeinderat aus. Die Erweiterung vom Kindergarten läuft und wir versuchen bis September unser Möglichstes, damit wir alle Thaininger Kinder wie gewünscht betreuen können.
  • Anschließend wurden die beiden Gemeinderäte Lena Fischer und Erwin Berghofer noch verabschiedet. Sie treten beide zur neuen Wahlperiode 2020-2026 nicht mehr an.

Corona-Virus „Informationen für Bürger“

Ausgangsbeschränkungen ab Freitag (20.03.2020) 24:00

Die Bayerische Staatsregierung hat ab 20.03.2020 24.00 Uhr besondere Regelungen zu einer Ausgangsbeschränkung festgelegt.

Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis zum 03.05.2020 verlängert. Das Kabinett hat am 28.04.2020 beschlossen, die bisher geltenden Schutzmaßnahmen (Ausgangsbeschränkungen) nochmals um eine Woche bis 10. Mai zu verlängern. Das teilte die Staatskanzlei mit.

Was bedeutet das?

Erlaubt sind Fahrten und Gänge zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt (medizinische Versorgung).

Erlaubt sind Sport und Spaziergänge im Freien, jedoch nur alleine oder mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben.

Es gibt eine Neuerung: Menschen im Freistaat dürfen nun auch Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes haben.

Alle anderen Aktivitäten sind zu unterlassen. Parties oder Gruppenbildung sind zu unterlassen. Die Polizei wird das überprüfen und ggf. ahnden.

Gastroniomiebetriebe dürfen Speisen nur noch im Rahmen eines Lieferservices oder zum Mitnehmen (ToGo) anbieten.

Friseure bleiben vorerst geschlossen

Baumärkte, Gartencenter dürfen ab dem 20.04.2020 wieder eingeschränkt öffnen.

In Krankenhäusern gilt ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind Todesfälle, Geburten oder der Besuch bei erkrankten Kindern.

Ab Montag (27. April) herrscht in ganz Bayern eine Maskenpflicht.

Wer in Bayern ab Montag zum Einkaufen in ein Geschäft geht oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Die Pflicht gilt schon auf dem Bahnsteig. Auch in Banken und Tankstellen muss man eine Maske tragen. Alternativ kann man Mund und Nase mit Tüchern oder Schals bedecken. Sie fahren mit dem Auto? Dann brauchen Sie keine Maske. Falls Sie trotzdem eine tragen – etwa, weil Sie die betagte Nachbarin zum Arzt fahren –, sollten Sie darauf achten, noch identifizierbar zu sein. Im Freien, etwa beim Spazierengehen oder Radeln, muss man keine Maske tragen. Auch in Behörden und Arztpraxen gibt es keine generelle Tragepflicht.

Corona-Maskenpflicht in Bayern ab Montag: Gilt die Pflicht für jeden?

Im Prinzip ja, allerdings nur für Erwachsene und für Kinder ab sechs Jahren. Eine Ausnahme von dieser Regel gebe es nur, wenn es „zum Beispiel aus medizinischen Gründen unmöglich“ sei, informiert das Bayerische Gesundheitsministerium. Kinder unter sechs Jahren dürfen eine Maske tragen, müssen das aber nicht – und sollten es auch nicht, wenn sie ständig daran herumzupfen. Kinder unter einem Jahr sollten keine Maske tragen! Schüler, die ab Montag wieder Unterricht haben, können – müssen aber nicht. Sie sollen Starterpakete mit Masken zur Verfügung gestellt bekommen.

Corona-Maskenpflicht in Bayern ab Montag: Drohen Bußgelder, wenn man keine Maske trägt?

Ja. Wird man ohne Mund-Nasen-Schutz in Bus, Bahn oder Geschäften erwischt, wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig. Ladenbesitzern, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, droht gar eine Zahlung von 5000 Euro.

Veranstaltungen

Sämtliche öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt. die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises Landsberg können Sie hier herunterladen.

Vermeiden Sie grundsätzlich alle, nicht unbedingt notwendigen, Sozialkontakte.

Schulen

Alle bayerischen Schulen sind vom 16.03.2020 bis auf weiteres geschlossen. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.

Öffnung der Schulen für Abschlussklassen ab 27. April 2020 und Fortsetzung des „Lernens zuhause“ in den übrigen Jahrgangsstufen: So geht es mit dem Unterrichtsbetrieb an den bayerischen Schulen nach den Osterferien weiter.

 Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April beschlossen. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier.

Die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 27. April ist für folgende Jahrgangsstufen und Schularten vorgesehen:

  • Mittelschule: Jahrgangstufe 9 (soweit für eine Prüfung angemeldet) bzw. Jahrgangsstufe 10
  • Realschule: Jahrgangsstufe 10
  • Wirtschaftsschule: zweistufige Wirtschaftsschule: Jahrgangsstufe 11; drei- und vierstufige Wirtschaftsschule: Jahrgangsstufe 10
  • Gymnasium: Q12
  • Förderschule
    • Förderzentren: Wiederaufnahme des Unterrichts nur in Klassen, die nach dem Lehrplan für die allgemeinen Schulen unterrichten; dabei Unterricht ausschließlich für Schüler der 9. und 10. Jahrgangsstufe, die für eine Prüfung angemeldet sind (MSA, QA oder theorieentlastete Prüfung zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule)
    • Sonderpädagogisches Förderzentrum und Förderzentrum Lernen: Klassen der Jahrgangsstufe 9
    • Realschulen und berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung: Unterricht für die Abschlussklassen; Orientierung am Vorgehen der jeweiligen allgemeinen Schulen
  • FOS/BOS: Fachabiturklassen: Jahrgangsstufe 12, Abiturklassen: Jahrgangsstufe 13
  • Berufsschulen: Fachklassen vor Kammerprüfung, Klassen des vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahres (BGJ)
  • Berufsfachschulen: Abschlussklassen
  • Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, Fachakademien: alle Abschlussklassen
  • Fachschulen: Abschlussklassen

Rahmenbedingungen

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes für den Unterricht in den Abschlussklassen werden besondere Rahmenbedingungen gelten. Beispielsweise soll der Unterricht in halber Klassenstärke durchgeführt werden, um in den Klassenzimmern einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Schülerinnen und Schülern gewährleisten zu können. An bestimmten Schulen kann auch ein zeitlich versetzter Schulbeginn oder Schichtbetrieb notwendig werden. Auch für das Verhalten im Schulhaus werden Sonderregelungen getroffen.

Andere Jahrgangsstufen

Für alle anderen Jahrgangsstufen einschließlich der Grundschulklassen wird das „Lernen zuhause“ bis auf Weiteres fortgeführt. Eine weitere Ausweitung des Unterrichtsbetriebs – z. B. auf die Jahrgangsstufe 4 der Grundschule oder auf die Klassen, die im nächsten Jahr ihren Abschluss machen – ist derzeit frühestens ab dem 11. Mai vorstellbar. Hierüber wird noch gesondert entschieden.

Die Notbetreuung findet weiter statt.

Weitere Informationen erhalten Sie von den zuständigen Schulen und auf unserer Homepage.

Kindertagesstätten und Mittagsbetreuung

Die Kindertagesstätten in Bayern, also Krippen, Kindergärten und Horte, sowie die Mittagsbetreuungen der Gemeinden sind vom 16.03.20 bis auf weiteres geschlossen. Hier gilt ein Betretungsverbot für Kinder in den Einrichtungen.

Ein Betretungsverbot für Beschäftigte wird es nicht geben.

Für Kinder deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, wird sowohl im Kindergarten als auch im Hort (gilt auch für Mittagsbetreuung) eine Notbetreuung angeboten. Diese Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn einer der beiden Erziehungsberechtigten des Kindes, oder im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, und

  • die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter beim Robert-Koch-Institut) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome zeigen (vgl. Allgemeinverfügung vom 06.03.2020).

Zu den Bereichen der Kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/index.php

Wertstoffhöfe des Landkreises

Wertstoffhöfe des Landkreises

Die Wertstoffhöfe des Landkreises haben wieder regulär geöffnet.

Die für das Frühjahr geplante mobile Problemstoffsammlung wurde abgesagt.

Wenn Sie noch Fragen zur Problemstoffsammlung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Fork, Tel. 08191-129-1481.

Standesamt – Eheschließungen

Mit der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 16.03.2020, Az. 51 G8000-2020 /122-67 wurden Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Standesamtliche Eheschließungen (gemeinsame Erklärung des Ehewillens bei verpflichtender Anwesenheit des Standesbeamten und Dokumentation dieses Umstandes) sind als solche, soweit nur die gesetzlich für eine Teilnahme vorgesehenen Personen daran teilnehmen (Standesbeamter, Eheleute, Dolmetscher, ggf. Trauzeugen) nicht vom Veranstaltungsverbot der Allgemeinverfügung erfasst. Es handelt sich hier um die Vornahme einer Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich und keine Veranstaltung im Sinne der Verfügung.

Soweit jedoch eine Zeremonie mit weiteren Gästen (Hochzeitsgästen) durchgeführt wird, liegt insoweit eine Veranstaltung vor, die mit oben genannter Verfügung verboten ist. Die Teilnahme von Hochzeitsgästen ist nicht Teil der Amtshandlung im staatlichen Aufgabenbereich.

Weitere aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus erhalten Sie auf den Seiten des Robert Koch Instituts.