Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 21.08.2019

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Baumeisterarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Baumeisterarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt öffentlich gem. VOB/A ausgeschrieben.

Die Kostenschätzung belief sich auf 284.543,99 € brutto. Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 06.08.2019 um 15:00 Uhr sind 2 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Firma Bauer Bauunternehmen GmbH (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 268.392,12 € (brutto) – zu erteilen. Das 2. Angebot lag bei Brutto 344.637,92 €

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Baumeisterarbeiten“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Bauer Bauunternehmen GmbH (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 268.392,12 € (brutto) zu.

 

Fertigstellung von Altstraßen (Bannzeilweg); Inkrafttreten des Art. 5a Abs.7 Satz 2 KAG am 01.04.2021

Wie in der Sitzung am 24.07.2019 behandelt wurde, können nach dem Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG Erschließungsbeiträge nach dem 01.04.2021 nicht mehr erhoben werden für Straßen deren Herstellungsbeginn länger als 25 Jahre zurückliegt.

In Thaining ist der Bannzeilweg nach dem Kanalbau 1999 im Jahr 2000 erstmalig hergestellt worden. Mit einer Tragschicht, der Straßenbeleuchtung und Sinkkästen für die Straßenentwässerung. Es fehlt bis heute die Wasserführung, ein Gehweg auf der westlichen Seite und die Deckschicht der Asphaltierung.

Im Jahr 2002 hat der Gemeinderat beschlossen den Bannzeilweg auszubauen und mit den anliegenden Besitzern der Baugrundstücke auf der Ostseite mit 45 % der Kosten abzurechnen.

Die anderen Erschließungsstraßen im angrenzenden Siedlungsgebiet sind fertiggestellt und abgerechnet. Der Beschluss wurde bis heute nicht umgesetzt. Wir haben für den Ausbau eine Grobkostenschätzung über 112.000 € vorliegen. Die Kosten für die Herstellung der Straße aus dem Jahr 2000 liegen für den Straßenbau (Re. Fa. Specht aus 2002 bei 22.000 €) 4 Sinkkästen 3.400 €, 3 Straßenlampen 2.700 €. Gesamt: 28.100 €. So ergibt sich nach jetzigem Stand eine abzurechnende Summe von ca. 140.000 €

Nach unserer EB-Satzung werden solche Straßen mit 90% der Kosten auf die Anlieger umgelegt. Die Grundstücksbesitzer haben eine Unterschriftenliste abgegeben. Sie wünschen sich den Bannzeilweg nicht auszubauen und ihn im derzeitigen Zustand zu belassen. Der Bannzeilweg könnte auch nachdem in Zukunft die östliche Seite bebaut wird endgültig fertig gestellt werden, wie es die westlichen Anlieger im Schreiben wünschen. Ob und wann das der Fall ist, kann heute nicht geklärt werden.

Der Gemeinderat hat folgende Handlungsoptionen:

  1. Fertigstellung der Straße und Abrechnung (incl. Versendung der EB-Bescheide) vor dem 01.04.2021
  2. Verzicht auf die Fertigstellung dieser Straßen vor dem 01.04.2021 unter Inkaufnahme, dass bei einer späteren Fertigstellung keine EB mehr erhoben werden können.
  3. Fertigstellung der Straße vor dem 01.04.2021 und dennoch vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Beitragserhebung.
  4. Nach dieser Neuregelung sollen Gemeinden auch rückwirkend Erschließungsbeiträge zurückzahlen können, sofern die Beitragspflicht nach dem 01.01.2018 entstanden ist. In der Gemeinde Thaining sind allerdings nach dem 01.01.2018 keine EB-Bescheide versandt worden]

Der Bannzeilweg wird wie von den Anliegern gewünscht im derzeitigen Bauzustand belassen. Falls es zu einer durchgängigen Bebauung der Ostseite kommt wird die Straße fertig hergestellt.

 

Bekanntgabe der Ergebnisse der Verkehrsschau vom 09.07.2019

 

Das von Frau Schmid vom Ordnungsamt der VG Reichling erstellte Protokoll der Verkehrsschau vom 09.07.2019 wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Verkehrsschau am 09.07.2019 in der Gemeinde Thaining

Teilnehmer:

–    Herr Siebert, PI Landsberg

–    Herr Enge, PI Landsberg

–    Herr Ried, Kreisbauhof Pürgen

–    Frau Schmid, VG Reichling

–    Herr Bürgermeister Stor

Anfrage der Gemeinde Thaining zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Straße „Schwette“ (Fl.Nr. 938, Gemarkung Thaining), 86943 Thaining) auf dem Grundstück Fl.Nr. 7/0, Gemarkung Thaining, Untergasse 11

Ergebnis: Der Aufstellung eines Verkehrsspiegels wird nicht zugestimmt. Das Sichtfeld ist ausreichend. Die Bäume auf dem Grundstück Fl.Nr. 251/0, Gemarkung Thaining, Untergasse 18, 86943 Thaining (Eigentümer: Matz Jörg, wh. Untergasse 18) sollen entweder ausgeastet oder ganz entfernt werden, das Stop-Schild soll weiter nach links versetzt werden, evtl. soll auf der Straße eine Haltelinie aufgezeichnet werden. Außerdem soll der Efeu des Anwesens Untergasse 18 zurückgeschnitten werden (bündig mit Hauswand). 

Anfrage der Gemeinde Thaining zur Aufstellung eines Verkehrsspiegels gegenüber der Ausfahrt aus der Straße „Bannzeilweg“ (Fl.Nr. 1233, Gemarkung Thaining), 86943 Thaining auf dem Grundstück Fl.Nr. 1820/6, Gemarkung Thaining, Schmiedgasse (Kreisstraße) 31:

Ergebnis: Der Aufstellung eines Verkehrsspiegels wird nicht zugestimmt. Das Sichtfeld ist ausreichend. Da es sich beim Bannzeilweg um eine Tempo-30-Zone handelt, wäre es sinnvoll, an den Einmündungen vom „Bannzeilweg“ in die Straßen „Eggart“ und „Mühlhauserweg“ Straßennamenschilder anzubringen, damit das „Rechts-vor-links“ deutlich wird.

Anfrage der Gemeinde Thaining, ob Verkehrsspiegel auf der Straße „Obergasse“, schräg gegenüber vom Grundstück Fl.Nr. 194, Gemarkung Thaining, Obergasse 36, 86943 Thaining erneuert oder abmontiert werden soll.

Ergebnis: Der Verkehrsspiegel soll erneuert, neu eingestellt und der Bewuchs ausgeschnitten werden.

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei um den Austausch des Vorfahrtsstraßenschildes Nr. 306 (Spiegelei) durch das Vorfahrtsschild Nr. 301 (Rakete). Das Vorfahrtsschild soll außerdem weiter in Richtung Westen an den bestehenden Straßenlaternenmast versetzt werden.

Der Verkehrsspiegel am Anwesen Obergasse 36 soll entfernt werden, da er durch die „Rechts-vor-links-Regelung“ nicht mehr notwendig ist.

Der Gemeinderat nimmt das Protokoll zur Kenntnis. Der Vorsitzende wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen mit dem Bauhof umzusetzen.

 


Anschaffung von 2 Bänken für den Gemeindefriedhof

Wie in der Bürgerversammlung beantragt werden wir 2 Ruhebänke am Leichenhaus im Gemeindefriedhof aufstellen. Unser Gemeindearbeiter hat dazu von der Fa. Ziegler Metall eine Bank aus Metall Typ Aurina-Senior, feuerverzinkt und pulverbeschichtet vorgeschlagen. Der Bruttopreis für eine Bank liegt bei 900,83 €.

Die Spende der Sparkassenstiftung über 1.000 € werden wir für diesen Zweck verwenden.

 Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung von 2 Ruhebänken für den Gemeindefriedhof zum Gesamtpreis von 1.801,66 € zu.

 

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Markt Dießen (Wasserversorgung in Obermühlhausen 80)

Der Gemeinde Thaining liegt ein Antrag des Eigentümers vor, der den Anschluss an die Wasserversorgung der Gemeinde Thaining für seinen Pferdehof, Obermühlhausen 80, Fl-Nr. 611 Gemarkung Obermühlhausen wünscht.

Er könnte im Zuge der derzeit stattfindenden Leitungsbauarbeiten angeschlossen werden, was aufgrund einer abzuschließenden Sondervereinbarung möglich ist. Dies wiederum setzt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden voraus. Ein zwischen den Gemeinden abgestimmter Entwurf für eine derartige Vereinbarung wird dem Gemeinderat vorgelegt.

Der Marktgemeinderat Dießen hat dem Vorhaben zugestimmt.

Dem Abschluss der Zweckvereinbarung wird zugestimmt.

 

Angebot für den Netzanschluß am Verknüpfungsgebäude der Wasserversorgung

Aufgrund der Urlaubszeit hat die Angebotsstelle der LEW die von Robert Sießmayr ausgearbeitete Planung und das Angebot nicht mehr rechtzeitig versenden können.

Der Top wird in der nächsten Sitzung behandelt.

 

Wünsche und Anträge

 

Informationen von Bgm. Stork

Für die Planung vom Radweg Richtung Ziegelstadel hat eine Besprechung mit Herrn Ried und Herrn Mahl vom Landratsamt stattgefunden. Der Landkreis kann aus Personalgründen nicht wie ursprünglich geplant als Planer und Bauherr auftreten. Die Bauherrschaft übernimmt die Gemeinde Thaining. Den Förderantrag aus FAG-Mitteln stellt demnach auch die Gemeinde Thaining. Eine Insel mit Querungshilfe zur Verkehrsberuhigung am Ortseingang Höhe Dorfladen befürwortet Herr Ried vom LRA Landsberg. So kann diese auch in die Förderung und die gemeinsame Finanzierung mit aufgenommen werden.

Dazu noch der Bericht aus dem Landsberger Tagblatt zu Top 2.

und ein Bericht vom Landsberger Tagblatt zu Top 4
Gemeinde springt für Landkreis ein

Thaining Eigentlich sollte der Landkreis sich um den geplanten Radweg von Thaining in Richtung Ziegelstadel kümmern. Das Landratsamt hat die Gemeinde aber darüber informiert, dass es die Aufgabe „aus Personalgründen“ nicht übernehmen kann. Deswegen springt nun die Gemeinde als Planer und Bauherr ein, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt wurde. Im Rahmen des Projekts soll auch eine Querungshilfe auf Höhe des Dorfladens entstehen. Das Projekt wird zu 40 Prozentgefördert. Für den anderen Teil kommen jeweils zur Hälfte die Kommune und der Landkreis auf. Weitere Themen der Sitzung:
Kindergarten Ein Bauunternehmen aus Thaining hat den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten für die geplante Kindergartenerweiterung erhalten. Der Gemeinderat nahm das Angebot über etwas mehr als 268 000 Euro an.
Friedhof Beschlossen wurde zudem die Anschaffung von zwei Metallbänken für den Friedhof. Dies war bei der Bürgerversammlung angeregt worden. Jeweils drei Personen können auf einer Bank Platz nehmen. Die Kosten liegen bei rund 1800 Euro. (chmü)

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019

 

Fertigstellung von Altstraßen; Inkrafttreten des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG am 1.4.2021

Am 01.04.2021 wird Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG in Kraft treten. Nach dieser Bestimmung können Erschließungsbeiträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben werden für Straßen, deren Herstellungsbeginn länger als 25 Jahre zurückliegt.

Nach einer überschlägigen Ermittlung der Verwaltung dürfte das insbesondere für folgende Straßen gelten:

  • –  Bannzeilweg
  • –  Innerer Angerweg

Die übrigen Straßen sind nach Beurteilung der Verwaltung entweder sog. historische Straßen oder bereits erstmalig hergestellt im Sinne der EBS.

Die Gemeinde hat für die o.g. Straßen folgende Handlungsoptionen:

a)  Fertigstellung der Straße und Abrechnung (incl. Versendung der EB-Bescheide) vor dem 01.04.2021

b)  Verzicht auf die Fertigstellung dieser Straßen vor dem 01.04.2021 unter Inkaufnahme, dass bei einer späteren Fertigstellung keine EB mehr erhoben werden können.

c)  Sofern der derzeitige Gesetzentwurf der Landtagkoalition (Drs. 18/1478) so in Kraft tritt: Fertigstellung der Straße vor dem 01.04.2021 und dennoch vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Beitragserhebung. Nach dieser Neuregelung sollen Gemeinden auch rückwirkend Erschließungsbeiträge zurückzahlen können, sofern die Beitragspflicht nach dem 01.01.2018 entstanden ist.

[In der Gemeinde Thaining sind allerdings nach dem 01.01.2018 keine EB-Bescheide versandt worden]

Der Vorsitzende wird beauftragt, vor endgültigem Beschluss ungefähre Kosten bzw. Informationen für das Bauvorhaben Bannzeilweg einzuholen. Ebenso sollen die Anlieger rechtzeitig informiert werden. Somit wird der TOP in einer späteren Sitzung erneut behandelt.

 

Angebote für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Grasweg und Wolfgangsäckerweg

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Grasweg 3 mit einer LED- Leuchte liegt ein Angebot der LEW zum Gesamtpreis von 2.251,48 € vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag nach dem Angebot Nr. 20012564 vom 13.06.2019 über 2.251,48 € mit dem Freileitungsanschluss.

Die Leuchte wird von der Hochspannungsleitung über eine freitragende Leitung versorgt. Alternativ wäre ein Anschluß über ein Kabel vom gegenüberliegenden Gehweg zum Preis von 10.701,08 möglich.

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung gegenüber dem Grundstück Wolfgangsäckerweg 1 mit einer LED-Leuchte liegt ein Angebot der LEW zum Gesamtpreis von 3.638,43 € vor.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag nach dem Angebot Nr. 20012519 vom 29.05.2019 über 3.638,43 €.

 

Angebote für die Anschaffung eines neuen Bandrechens für den Bauhof

Unser Gemeindearbeiter bittet den Gemeinderat um eine Anschaffung eines Bandrechens als Anbaugerät an den Einachsschlepper Köppel, da die Pflegearbeiten an unseren Hängen immer aufwendiger werden, auch am Kapellenberg, Sedimentationsbecken, alter und neuer Sportplatz.

Dazu liegt ein Angebot zum Preis von 2.837, — € vor. Die Arbeitsbreite des Bandrechens beträgt 1,85 m.

Und ein 2. Angebot zum Preis von 3.428,39 €. Die Arbeitsbreite des Bandrechens beträgt 1,85 m.

Das Angebot beinhaltet ein Zusatzgewicht zum Preis von 339,– € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zum Gesamtpreis von 2.837,– € brutto zu. Wenn es notwendig ist soll das Zusatzgewicht mit angeschafft werden.

 

Angebot für den Austausch der Wasserleitung zwischen dem Verknüpfungsbauwerk und dem Anschluß am Ortsnetz/Mühlweg

Im Zuge der Maßnahme Neubau Brunnen mit Brunnenleitung der Gemeinden Thaining und Hofstetten ist angedacht auf Höhe des geplanten Verknüpfungsbauwerkes, am Kreuzungspunkt der neu geplanten Brunnenleitung mit der best. Brunnenleitung der Gemeinde Thaining an die vorh. Brunnenleitung Richtung Süden anzuschließen, um auch das Trinkwasser aus dem neuen Brunnen ebenfalls in Richtung Ortschaft Thaining zu fördern. Bei der Überprüfung des bestehenden Leitungsnetzes hat sich herausgestellt, dass die alte Brunnenleitung in Richtung Gemeinde Thaining eine Nennweite von lediglich DN 125 aufweist und auch bzgl. des Baujahrs das Ende der Lebenszykluszeit erreicht ist.

Die hydraulische Berechnung auf Basis der neu geplanten Brunnenleitung mit der angedachten Förderleistung des neuen Brunnens im Zusammenhang mit der Verknüpfung des bestehenden „alten Brunnen“ Urtele hat ergeben, dass allein dieser Leitungsabschnitt in DN 125 mit einer Länge von ca. 435 m zukünftig einen sehr hohen Fließwiderstand mit einem nicht vertretbaren Druckverlust von über einem bar erzeugen wird.

In Folge würde dieser Leitungsabschnitt einen sehr hohen Anteil der gesamten Pumpenergie wieder vernichten und den Wirkungsgrad der insgesamt auf energetische Optimierung hin geplanten Gesamtanlage deutlich verschlechtern, was sich letztendlich in erhöhten Stromkosten niederschlagen wird.

Es wurde daher vorgeschlagen im Zuge der Neubaumaßnahmen diesen Leitungsabschnitt mit einer Länge von ca. 435 m ebenfalls durch eine Leitung DN 200 zu ersetzen. Es wäre somit eine durchgehende Leitungsverbindung der Brunnenleitungen in DN 200 bis zum Anschlusspunkt im Mühlweg an das vorhandene Leitungsnetz/Verästelungsnetz der Gemeinde Thaining realisiert. Auch im Hinblick auf die mögliche Kopplung der beiden Hochbehälter für einen Notbetrieb über das Verknüpfungsbauwerk stellt die durchgängige Leitungsverbindung in DN 200 v.a. bei höheren Verbräuchen eine deutliche Verbesserung und betriebliche Sicherung der Trinkwasserversorgungsanlagen im Verbund dar. Für die Leitungssanierung wurden Kosten auf Basis des aktuellen Leistungsverzeichnisses der laufenden Baumaßnahme in Höhe von brutto 112.240,92 € vom IB Christian Dobrindt ermittelt. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Firmen im Baugewerbe mit der sehr guten Auftragslage bei Vollauslastung ist bei einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Angebot zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, die Sanierung der alten vorhandenen Brunnenverbundleitung im Ersatzverfahren, als Anschlussauftrag der laufenden Rohrleitungsmaßnahme zu vergeben und in die Fördermaßnahme mit aufzunehmen.

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe als Anschlussauftrag an die Fa. RAZ aus Rückholz auf Basis des aktuellen LV zu.

Nächste Woche wird die Kreisstr. LL 6 nach Hagenheim gesperrt und die Verlegung der Wasserleitung durch den Wald ausgeführt. Die Zufahrt zum Brunnen wird auf eine Breite von 5m ausgebaut, damit die Fertigteile vom Brunnenbauwerk transportiert werden können. Dazu müssen noch Baumfällarbeiten vom Bauhof durchgeführt werden

 

Angebote für die Bankettherstellung vom Mühlweg bis zur Hagenheimer Str.

Nachdem die Fa. Strommer die Deckschicht im Zuge der Mängelbeseitigung auf dem Mühlweg aufgebracht hat liegt für die Bankettherstellung ein Angebot zum Gesamtbetrag von 2.023,– € für ca. 1.500 lfm Bankett vor. Der Einbau wird nach Auftragsvergabe am Mo. 26.08.2019 ausgeführt.

Das Material wird bauseits gestellt. Die Kosten liegen für Brechkies 0-32 bei 12€/t. Die benötigte Menge bei ca. 150 t.

Der Gemeinderat stimmt dem zum Gesamtbetrag von 2.023,– € brutto zu.

 

Neufestsetzung der Preise für die Anlieferung von Bauschutt im Wertstoffhof

Herr Simon von der Verwaltung hat eine Preiskalkulation nach den Ausgaben und Einnahmen für den Bauschuttcontainer aus den Jahren 2015 – 2019 erstellt, aktuell liegen die Gebühren für den Eimer: 1 €, für den Schubkarren: 3 €, für 1cbm: 25 € Nach der Auswertung der Anlieferungsliste werden fast ausschließlich Eimer angeliefert.

Die Verwaltung empfiehlt für den Eimer: 3,50 €, Schubkarre: 12 €, cbm: 40 €. Nach Auskunft vom Gemeindearbeiter bringt der Bauhof pro Container 1 -2 cbm Bauschutt von den gemeindlichen Baustellen.

Der Gemeinderat legt folgende Preise für die Anlieferung von Bauschutt fest. Eimer 2 € max. 12 Liter, Schubkarre 10 €, die größte Abgabemenge ist ein Schubkarren

 

Vorstellung der Kosten und der Planung für einen Radweg von Thaining/Bannzeilweg bis zum Ziegelstadel

Nach Rücksprache mit Herrn Mahl, Sportreferent im Landratsamt Landsberg befürwortet der Landkreis den Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße LL 21 auf einer Länge von ca. 1.350 m. Herr Ried Ingenieur vom kreiseigenen Tiefbau würde das Vorhaben in den nächsten Haushalt aufnehmen. Die Bauausführung übernimmt der Landkreis. Den Grunderwerb übernimmt die Gemeinde. Vom IB Lang aus Lengenfeld liegt eine Grobkostenschätzung Bau, Grunderwerb mit Planungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 425.000 € vor. Der Radweg wird 2,50 m breit asphaltiert und hat einen Grünstreifen von ca. 2m Abstand von der Fahrbahn zur Entwässerung. Ca. 40 % der Gesamtsumme werden bezuschusst: 170.000 € Die restliche Summe wird zwischen dem Landkreis und der Gemeinde geteilt: Jeweiliger Anteil: 127.500 €

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Planung für den Radweg auf einer Länge von ca. 1.350 m entlang der Kreisstraße LL 21

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2019

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindergarten“ der Gemeinde Thaining; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

Die Öffentlichkeit wurde vom 10.05.2019 bis 11.06.2019 beteiligt. Eine Äußerung ist nicht erfolgt. Mit Schreiben vom 10.05.2019 wurde das LRA als Untere Bauaufsichtsbehörde sowie als Untere Naturschutzbehörde beteiligt. Die Untere Naturschutzbehörde gibt keine Äußerung lt. deren Schreiben vom 22.05.2019.

Der Gemeinderat Thaining beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kindergarten“ (Fassung vom 09.05.2019) unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Bekanntmachung der Satzung abzuschließen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde teilt mit, dass keine Bedenken gegen die Planung erhoben werden.

  3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ der Gemeinde Thaining; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

 

Die Öffentlichkeit wurde vom 17.05.2019 bis 17.06.2019 beteiligt. Eine Äußerung ist nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 10.05.2019 wurde das LRA als Untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt. Eine Äußerung ist innerhalb der Frist für die Stellungnahme nicht erfolgt.

Der Gemeinderat Thaining beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ (Fassung vom 08.05.2019) unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Bekanntmachung der Satzung abzuschließen.

 

 

Wünsche und Anträge

Informationen von Bgm. Stork

  • Das Feldkreuz an der Insel der Wolfgangskirche wurde nun wie beschlossen um 180* gedreht und ist nun von vorne vom Grasweg her sichtbar.
  • Für die Martinskirche wird einen neuer Wasserleitungshausanschluss am Aufgang zum alten Leichenhaus mit Erdrakete bis nach der Aufgangstreppe verlegt. Ab hier wird bis zur Sakristei auf Kosten der Kirchenstiftung gegraben.
  • Der Bau der Wasserleitung liegt im Zeitplan. Der Weg entlang vom Wald an der Kalbl ist aufgekiest. Es stellt sich die Frage ob das ca. 350 m lange Teilstück von der Kreisstraße her asphaltiert werden soll. Am unteren Kalblweg wird das von den Baumwurzeln beschädigte ca. 60 m lange Teilstück nächste Woche herausraus gefräst und neu asphaltiert.
  • Das Hagelunwetter am Pfingstmontag hat auch an den gemeindlichen Gebäuden Schäden verursacht. Je 1 PV-Modul am Sportheim und Bauhof, 2 Module am Feuerwehrhaus. Farbschäden und gebrochene Scheiben. Dachziegel am Rathaus. Rolladen und Klimaanlage am Dorfladen.
  • Die Aktion Stadtradeln startet am So. 30. Juni mit der Auftakttour nach Prittriching am Dorfplatz um 08:45 Uhr. Unser Koordinator Hans Meiendres hat wieder ein Programm zusammengestellt und einen Flyer entworfen. Es gibt eine Bildersuchfahrt die Daten findet man auf www.thaining.de. Außerdem gibt es ein Los für jeden Einkauf im Dorfladen der mit dem Rad getätigt wird. Nach der Abschlussfahrt am 20. Juli, 15:00 Uhr findet dazu die Verlosung von Sachpreisen nach der Abschlussfahrt statt.

Hier finden Sie außerdem den Bericht vom Landsberger Tagblatt

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.05.2019

BRK Kindergarten Thaining; Abrechnung 2018 sowie Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/20

Der BRK-Kreisverband Landsberg als Träger des Kindergartens legt mit Schreiben vom 02.05.2019 der Gemeinde vor:

  1. Die Abrechnung des Haushaltsjahres 2018: Der Haushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.242,80 € (Vorjahr: Überschuss 3.209 €), das im Wesentlichen durch höhere gesetzliche Fördermittel begründet werden kann. Der Überschuss soll zweckgebunden für den Kindergarten beim BRK verbleiben. Die zu viel geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 11.000 € werden an die Gemeinde Thaining zurücküberwiesen.
  2. 2. Ein Vorschlag für eine Anpassung und Festsetzung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2019/2020, deutliche Erhöhung um 7 € im Regel- und Schulkindbereich sowie um 14,00 € im U3-Bereich. Außerdem soll die Geschwisterermäßigung (bisher 25 €) entfallen.

Eine Erhöhung ist nach Beurteilung der Verwaltung grundsätzlich angemessen. Angesichts dessen, dass nach wie vor ein Überschuss erwirtschaftet wird, wäre evtl. auch eine geringere Erhöhung denkbar. Im Vergleich zur Gemeinde Vilgertshofen liegen unter Berücksichtigung von Spiel- und Getränkegeld die Elternbeiträge in Thaining ca. 10-15% höher. In Vilgertshofen wird abhängig von der Stundenkategorie zu den untenstehenden Tarifen zudem eine Geschwisterermäßigung von 30-35 € gewährt.

Der Abrechnung 2018, sowie den vom BRK vorgeschlagenen Elternbeiträgen für das Kindergartenjahr 2019/2020 wird in der vorliegenden Form zugestimmt. Außerdem sollen die Beiträge für die Schulkindbetreuung jeweils um 3,00 Euro angehoben werden. Die Geschwisterermäßigung entfällt.


Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf der Fl-Nr. 973/2 der Gemarkung Thaining, Riedweg 20, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i.V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Nord“

Derzeit widerspricht das Vorhaben folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes

  • Grundflächenzahl
  • Festsetzung Nr. 6.2 (Kellergaragen)
  • Festsetzung Nr. 6.4 (Dachform der Garage mit Terrasse)
  • Kniestockhöhe des angebauten Treppenhauses (in Form eines Quergiebels)Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ würden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, sodass die Genehmigungsfreistellung von der Verwaltung erklärt werden könnte. Den Aufstellungsbeschluss hat der Gemeinderat in der Sitzung am 09.05.2019 beschlossen.

Der Vorsitzende wird beauftragt, die Verwaltung anzuweisen, die Genehmigungsfreistellung zu erklären, sofern die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ in Kraft getreten ist.

   

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf FlNr. 191/26 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 2, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Angebot für den Einbau von Gitterrosten in der Schlauchwaschanlage im Feuerwehrhaus

In die vorhandene Schlauchwaschrinne im Feuerwehrhaus sollen auf Wunsch der Kommandanten Gitterroste verlegt werden. Dazu liegt ein Angebot von der Fa. Happach Konstruktionen aus Thaining vom 28.04.2019 vor. Für die Lieferung und den Einbau von verzinkten Gitterrosten auf einer Läge von 13,30 m liegt ein Angebot mit Gesamtkosten von 1.814,94 € brutto vor.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. 021-19-10 für den Einbau der Gitterroste zum angebotenen Preis von 1.814,94 € brutto zu.

 

Angebot Zaunteam Ammersee für die Zaunanlage an der Westseite vom Gemeindefriedhof

Nachdem wir im letzten Jahr den Zaun auf der Nordseite erneuert haben liegt nun ein Angebot für die Einfriedung der Westseite mit einem Doppelstabmattenzaun, Höhe 120 cm, auf einer Länge von 43,60 m vom Zaunteam Ammersee aus Hofstetten vor.

Der Gesamtpreis für die Lieferung und den Bau des Zaunes beträgt 3.742,59 €

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. 9146 vom 22.05.2019 für den Zaunbau zum Gesamtpreis von 3.742,59 € zu.

Leonhard Stork

04.06.2019

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2019

Bebauungsplan „Kindergarten“; Vorstellung der Planung;  Aufstellungs- sowie Billigungsbeschluss

Der Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat über einen Termin mit der Baugenehmigungsbehörde bezüglich des eingereichten Bauantrages zur Kindergartenerweiterung. Demnach fügt sich das geplante Vorhaben nicht ein und es ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (Festsetzung GR und Baugrenzen) erforderlich.

Von der Verwaltung wurden daraufhin Planentwürfe erstellt, welche dem Gemeinderat vorgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; ein Umweltbericht entfällt nach § 13 Abs. 3 BauGB.

Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Kindergarten“ entsprechend des in den vorgelegten Entwürfen bestimmten Geltungsbereiches.

Die von der Verwaltung gefertigten Entwürfe werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis der vorgelegten Entwürfe die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

Dazu finden Sie den Bericht aus dem LT vom 14.05.2019

 

Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“; Billigung einer geänderten Planung

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 06.03.2019, TOP 69/04, wird Bezug genommen.

Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des damals dem Gemeinderat vorgestellten Änderungsbebauungsplan angepasst; die neue Fassung vom 08.05.2019 wird dem Gemeinderat vorgestellt.

Der Bebauungsplan in seiner zuletzt geltenden Fassung soll hinsichtlich der Grundflächenzahl geändert werden. Außerdem werden Kellergaragen mit Dachterrassen zu den bisherigen Festsetzungen ergänzt und der Kniestock für Quer- bzw. Zwerchgiebel (mit einer bestimmten Maximalbreite) zugelassen.

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ in der Fassung vom 08.05.2019 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Behörden zu beteiligen.

 Leonhard Stork

 21.05.2019

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Thaining vom 17.04.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Hundesteuersatzung

Die Hundesteuersätze wurden zuletzt mit Wirkung ab 1.1.2006 angepasst. Seitdem betragen die Steuersätze:

für den 1. Hund                                              30,00 €

für den 2. Hund                                              60,00 €

für jeden weiteren Hund                               90,00 €

für Jagd- und Weilerhunde                           50% erster Hund

 

Satzung zur 3. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:

1. Änderung der Satzung

§ 5 erhält folgende neue Fassung:

Ҥ 5

Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt für den 1. Hund  50 ,00 €

für den 2. Hund                                   80,00 €

für jeden weiteren Hund                  110,00 €

für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird gelten als erste Hunde.“

Mit der Rechnung soll dem Hundebesitzer zukünftig ein Lageplan mit den eingezeichneten Hundetoiletten ausgegeben werden.

 2. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Festsetzung einer erweiterten Tempo 30-Zone im Bereich Mühlweg/Weiherweg

Nach einem Antrag von Einwohnern im Bereich Mühlweg legt die Verwaltung den Entwurf für eine angepasste verkehrsrechtliche Anordnung vor.

Der Entwurf für die neue und die Aufhebungen der alten Anordnung für eine Tempo 30-Zone wird zur Kenntnis gegeben.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen entsprechend der Entwürfe erlassen werden. Es soll der gesamte Mühlweg mit in die Zone 30 aufgenommen werden.
Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining

Die (nichtausgebaute) Wegestrecke FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining ist im Bestandsverzeichnis als Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ eingetragen und gewidmet. Allerdings existiert dieser zum Teil in der Natur nicht. Damit hat die Teilstrecke (mit der FlNr. 1136 der Gem. Thaining) des öffentliche Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ auf einer Länge von ca. 136 m seine Verkehrsbedeutung verloren und könnte nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden (siehe rot markierte Teilstrecke im beigefügten Lageplan).

Die Absicht, einen Weg einzuziehen, ist grundsätzlich drei Monate bekannt zu machen.

Die Gemeinde beabsichtigt, eine Teilstrecke mit ca. 136 m des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ (FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining) einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsabsicht bekannt zu machen.

 

Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Der Zuschussantrag der Kriegsgräberfürsorge vom 27.02.2019 wird zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde Thaining hat im Vorjahr einen Zuschuss von 150,00 € gewährt.

Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €.

Leonhard Stork

 22.04.2019

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019

nachstehend erfahren Sie Informationen von den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2019

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Ulrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 vom 19.03.2019 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 wird zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2018

Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in sechs Fällen mit einer Summe von 30.489,62 € und im Vermögenshaushalt in vier Fällen mit einer Summe von 92.409,18 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 werden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2018

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2018 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ erfolgte nicht.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2018

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. (Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2018. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2018 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 (Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder.)

  

Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019

Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2019 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Schneider, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2019 wird

im          Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf      2.059.220 €

und im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben auf       2.653.959 € festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                     445.000 €

festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                           330 v. H. Grundsteuer B                                                                                                 370 v. H. Gewerbesteuer                                                                                               330 v. H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 343.200 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für 2019 werden genehmigt.

 

Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2018-2022 und des Stellenplanes 2019

Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2018 bis 2022.

Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2019 besprochen.

Der Finanz- und Investitionsplan sowie der Stellenplan werden wie vorgetragen gebilligt.

 

Bauantrag zum Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Zweifamilienhauses und einer Doppelhaushälfte mit zwei Carports und Radlschuppen auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Allerdings könnte eine faktische Baugrenze entlang der Straße „Riedweg“ als gegeben erachtet werden, wonach der dort geplante Carport als unzulässig erachtet werden könnte – sofern der Gemeinderat diese Auffassung vertreten würde. Um dies zu vermeiden, einigen sich Gemeinderat und Planungsbüro, dass der Carport mind. 1 m von der Straße eingerückt wird.

Für das Vorhaben werden 8 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für den Carport soll entlang des Riedweges ein Abstand von mind. 1 m zur Straße eingehalten werden.

 

Bauantrag zum Abriss eines Bestandsgebäudes sowie Neubau eines Doppelhauses mit zwei Carports auf dem Grundstück FlNr. 964/1 der Gemarkung Thaining, Schwette 15, 86943 Thaining

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA).

Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Allerdings könnte eine faktische Baugrenze entlang der Straße „Riedweg“ als gegeben erachtet werden, wonach der dort geplante Carport als unzulässig erachtet werden könnte – sofern der Gemeinderat diese Auffassung vertreten würde. Um dies zu vermeiden, einigen sich Gemeinderat und Planungsbüro, dass der Carport mind. 1 m von der Straße eingerückt wird.

Für das Vorhaben werden 6 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

 Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Für den Carport soll entlang des Riedweges ein Abstand von mind. 1 m zur Straße eingehalten werden.

 

Erweiterung Kindergarten: Angebot für die Erstellung einer Bescheinigung für den vorbeugenden Brandschutz.

Der von Ingenieurbüro erstellte Nachweis für den Brandschutz muß durch einen Prüfsachverständigen nach BayBO §62 Abs. 3 Satz 3 geprüft werden. Dafür hat unser Planungsbüro 3 Honorarangebote von Prüfsachverständigen eingeholt.

Angebot 1: . Gesamtsumme: 5.985,00 € netto.

Position 1 Planung 3.885 €

Position 2 Bauausführung 2.100 €

Angebot 2:                                 4.650,00 netto

Das Angebot enthält nur die Pos. 1. Die Pos. 2 wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Angebot 3:                                 7.062,00 netto

Position 1 Planung 3.531 €

Position 2 Bauausführung 3.531 €

Unser Planungsbüro empfiehlt nach Prüfung der Angebote das wirtschaftlich günstigste Angebot zu nehmen und den Auftrag an Angebot 1 zu vergeben.

 Der Gemeinderat nimmt den Vorschlag  an und vergibt den Auftrag nach dem vorliegenden Angebot 1

 

Bekanntgabe des Förderbescheides für die Erweiterung

Für die Erweiterung haben wir bei der Reg. v. Obb. einen Förderantrag gestellt und am 13.03.2019 den Förderbescheid erhalten. Er beinhaltet eine Gesamtfördersumme in Höhe von 1.042.000 €. Die im Förderantrag gerechnete Gesamtsumme der Maßnahme beträgt 1.556.972,57.

Die Förderung enthält 640.000 € FAG- Mittel, 90.000 € Zuweisungen vom Land Bayern und 312.000 € Bundesmittel.

Sobald der Genehmigungsbescheid vorliegt startet unser Planungsbüro mit der Ausführungsplanung und mit den Ausschreibungen für die Gewerke.

 

Angebot für die Bepflanzung der Ausgleichsfläche am Gewerbegebiet

Für die Bepflanzung der Ausgleichsfläche östlich vom Gewerbegebiet am Heßlaberg liegt ein Angebot der Fa. Hoy aus Dettenschwang vor. Das Angebot für 8 Bäume und 16 Sträucher beläuft sich mit Pflanzung, Düngung und Befestigung der Bäume auf 2.320,50 € incl. MwSt.

Der Pflanzplan ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Fläche wird mit einer heimischen Blühfläche angesät und im Hinblick auf den Insektenschutz gepflegt. Das heißt 2mal im Jahr gemäht und abgefahren.

Die Anpflanzung und Ansaat führt die Fa. Hoy in Zusammenarbeit mit unserem Bauhof aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Hoy vom 27.03.2019 zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Hier können Sie dazu noch den Bericht vom Landsberger Tagblatt lesen.

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2019

hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2019

Bauantrag zum Anbau an einen bestehenden Kindergarten auf FlNrn. 1193/1 und Bauantrag zum Umbau und Ausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 48 und 48/3 (Obergasse 20)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Für das Vorhaben werden 5 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ hinsichtlich GRZ und Baufenster für Garagen

Die Verwaltung hat einen Entwurf für einen Änderungsbebauungsplan gefertigt. Dieser wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat sieht bei dieser Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt. Aus diesem Grunde ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB möglich und zulässig.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Plans zur Änderung des Bebauungsplanes. Der vorlegte Entwurf wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Behörden zu beteiligen. Mit den Antragstellern soll ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten (in Höhe von 500 €) geschlossen werden.

Das Verfahren beginnt erst wenn der Antragssteller die Übernahme des Grenzabstandes durch den nördlichen Nachbarn vorlegt.

 

Antrag vom Schützenverein Grüne Au Thaining für einen weiteren Zuschuss zum Einbau von elektronischen Schießständen und Umbau Schützenheim

Nachdem wir in der Sitzung am 16.01.2018 dem Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für den Einbau der elektronischen Schießstände gewährt haben, liegt vom Schützenmeister Johann Meinendres ein Antrag für einen weiteren Zuschuss in Höhe von 7.000 € für den Umbau des Schützenheims vor. Der bisherige und noch geplante Umbau verursacht mehr Kosten als anfangs kalkuliert. Der Inhalt des Schreibens ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat bewilligt dem Schützenverein Grüne Au Thaining einen weiteren Zuschuss in Höhe von 7.000 €.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegen 2 Angebote von der Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnievellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Gusseisen von 959,–€ netto. Mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 989,– netto, bei Beauftragung bis 31.03.2019.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton-Guss zum Einzelpreis von 989 € netto zu.

 

Planung eines Gehweges zum Gewerbegebiet; Sachstand

Nach einem Antrag von GR Lena Fischer und mehreren Anfragen von Seiten der Bürger aus Thaining hat ein Ortstermin mit dem kreiseigenen Tiefbau Herr Ried und Planer Max Lang vor Ort stattgefunden. Es liegen Kostenschätzungen für 3 Varianten vor.

  1. Ausbau südlich LL 21: 125 m Entwässerung mit Sickerschächten: ca. 75.000 €
  2. Ausbau südlich LL 21: 125 m Entwässerung mit Rigolen: ca. 85.000 €
  3. Ausbau nördlich LL 21: 190 m Entwässerung über 2 m breiten Grünstreifen: ca. 46.000 €.

Für die nördliche Variante muss noch Grund erworben werden, ca. 750 m²

Der Gemeinderat stimmt für den Ausbau des Gehweges der Variante 3 und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten (und die Grundstücksverhandungen zu führen). Mit dem Landratsamt soll abgeklärt werden, ob es eine Förderung im Zuge des Radwegeausbau gibt.