Petition barrierefreier Bahnhof Kaufering

Der Markt Kaufering bittet um Ihre Unterstützung bei der „Petition barrierefreier Bahnhof Kaufering“

Seit vielen Jahren arbeitet der Markt Kaufering daran, dass der Bahnhof barrierefrei ausgebaut wird. Die Bahnsteige sind teilweise nur über eine Treppe zu erreichen.

Für mobilitätseingeschränkte Menschen bedeutet die momentane Situation bereits vor Reiseantritt Endstation. Ein Zustand an dem der Markt seit Jahren im zähen

Diskussionsprozess mit der Deutschen Bahn AG steht.

Mit der Deutsche Bahn AG soll jetzt an einer konstruktiven Lösung, gemeinsam mit dem Markt Kaufering, gearbeitet werden, damit die Barrierefreiheit zügig umgesetzt werden kann und der Bahnsteig auch für mobilitätseingeschränkte Menschen, RadfahrerInnen und Eltern mit Kinderwagen frei zugänglich ist.

Der Kauferinger Bahnhof ist ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Pendler- und Touristenverkehr in unserem Landkreis, deshalb bitten wir auch Sie die Unterschriftenaktion

zu unterstützen.

Die Petition liegt ab sofort, bis April 2020 zur Unterschrift bereit.

Bitte unterstützen Sie diese Petition!

Unterschreiben und verlinken Sie bitte unsere Kampagne und erheben Ihre Stimme für einen barrierefreien Bahnhof in Kaufering. Dazu können Sie ab sofort online über „Change.org“ teilnehmen: http://chng.it/NBWMJB8X

Bedingungen für Ihre Unterschrift:
Sie müssen ein aktiver Benutzer des Kauferinger Bahnhofs sein. Egal, ob Sie in Kaufering wohnen oder nur in Kaufering zu- bzw. umsteigen.

Wer lieber auf Papier unterschreibt: Eine Unterschriftenliste zur Petition liegt bis April 2020 im Rathaus Kaufering, Erdgeschoss, Pfälzer Str. 1 und auch in weiteren Rathäusern im Landkreis Landsberg am Lech zur Unterschrift bereit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Thomas Salzberger
1. Bürgermeister
Markt Kaufering

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2019

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Heizung-Lüftung-Sanitär

Für die Leistungen bezüglich des Gewerks „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für o.g. Baumaßnahme wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Verhandlungsvergabe aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 112.280 € netto.

Zum festgelegten Termin der Angebotsöffnung am 02.12.2019 um 10:00 Uhr sind drei Angebote eingegangen.

Fa. Strommer Haustechnik Rott:

Fa. Ullrich Pflaumdorf:

Fa. Kaiser Utting

Die Angebote wurden vom Fachplaner IB Baumann & Raspotnig (Deisenhofen) ausgewertet. Demnach haben zwei Firmen vollständig ausgefüllte Angebote abgegeben und wurden zur Wertung zugelassen. Eine Firma hat das Angebot digital abgegeben, was jedoch nicht zugelassen war.

Das IB Baumann & Raspotnig gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Es wird empfohlen, der Firma Strommer Haustechnik (Rott) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des IB Baumann & Raspotnig, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Heizung-Lüftung-Sanitär“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Strommer Haustechnik (Rott) mit einer Vergabesumme in Höhe von 90.259,36 € (netto) zu.

  

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl

Die Leistung für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt (ohne Teilnahmewettbewerb) gem. VOB/A ausgeschrieben. Die Kostenschätzung belief sich auf ca. 93.921,94 € brutto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.12.2019 um 15:00 Uhr sind 5 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Holzbau Reisach Erpfting:

Hubert Schmid Marktoberdorf

Zimmerei Müller Issing

Holzbau Loy Eresing

Zimmerei Stork Thaining

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork GmbH (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Zimmerer- und Holzbauarbeiten Dachstuhl“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork GmbH (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 66.523,00 € (brutto) zu.

  

Vorstellung von Ausrüstungsgegenständen und das weitere Vorgehen mit Vorstellung vom Bauzeitenplan für die Erweiterung Kindergarten von Architekt Stefan Mohr

Die Erweiterung von unserem Kindergarten läuft die Baufirma Frank Bauer betoniert derzeit die Decke und will nach den Weihnachtsferien ab 07.01.2020 die restlichen Arbeiten vom Rohbau ausführen, wenn der Winter mitspielt.

Architekt Stefan Mohr und sein Team stellen uns heute den Bauzeitenplan und das weitere Vorgehen in Bezug auf die weiteren Ausschreibungen, die Auswahl der Materialien Fenster und der weiteren Ausrüstungsgegenstände vor.

Präsentation Herr Mohr:

Wenn alles nach Plan läuft und die Baumeisterarbeiten zu ca. Ende Januar fertiggestellt sind (Je nach Witterung) können die Zimmererarbeiten beginnen.

Das Gebäude soll mit Holz verschalt werden, aufgrund der geringeren Investitionskosten sollen ebenfalls Holzfenster in Verbindung mit grünen Fensterläden verbaut werden (vorzugsweise Lärche). Im Innenausbau soll das Thema „Wald“ angewandt werden insgesamt soll die Möbelierung sanft gestaltet werden. Die Feuchträume werden gefließt, in den Gruppenräumen sollen Vinylböden bzw. versiegeltes Eschenparkett verlegt werden.

Im Personalraum finden sich unter anderem abschließbare Fächer.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 46/3; ggf. Aufstellungsbeschluss

Mit Schreiben vom 25.11.2019 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für eine im Bereich des Grundstücks FlNr. 46/3 gelegene Teilfläche beantragt. Am 23.11.2019 hat dazu ein Ortstermin mit dem Gemeinderat stattgefunden. Es ist vorgesehen, auf dieser Fläche einen Schuppen für die Unterbringung gewerblicher Maschinen zu errichten.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Inwieweit die Aufstellung der beantragten Einbeziehungssatzung diesem Anspruch gerecht wird, wäre vom Gemeinderat zu entscheiden. Die Einbeziehungssatzung ist möglicherweise bereits schon deswegen nicht erforderlich, da es dem Antragsteller auch möglich wäre, den Schuppen auf seinem bebaubaren Grundstück FlNr. 46/2 zu errichten.

Außerdem wäre es wohl zuerst notwendig, dass die Gemeinde ihre städtebaulichen Zielvorstellungen für diesen „Ortsbildprägenden Anger“ klärt. Sofern dieser grundsätzlich als solcher erhalten werden soll, wäre die beantragte Satzung kontraproduktiv. Stattdessen wäre es u.U. sinnvoller, den Bereich mit einem innerörtlichen Bebauungsplan zu überplanen, der der gemeindlichen Zielvorstellung Rechnung trägt.

Das ISEK für die Städtebauförderung steht kurz vor der Fertigstellung, auch dazu muss der Gemeinderat in der nächsten Zeit über den Einleitungsbeschluss für das Sanierungsgebiet entscheiden, indem auch der Dorfanger liegt.

Der Gemeinderat lehnt den Antrag einer Einbeziehungssatzung entsprechend des Antrages ab.

 

Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall – Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining

Auf die Beratung in der Sitzung vom 18.09.2019 (TOP 77/02) wird Bezug genommen.

Das Landratsamt hat mit E-Mail vom 11.12.2019 dem Planer notwendige Änderungen und Ergänzungen mitgeteilt, mit denen sämtliche Fragestellungen genehmigungsfähig werden.

Nun ist über das Einvernehmen zur dritten Fragestellung erneut zu entscheiden.

  1. Kann einem Abriss des dargestellten Bereichs (Stall- und Tennentrakt) in gleicher Form und Größe im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 2 BauGB zugestimmt werden?

Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zur Frage 3 erteilt.

Antrag auf Abbruch vom Wohnhaus, Grasweg 11

Für das Anwesen am Grasweg Weg 11, Fl-Nr. 184 liegt ein Antrag der Besitzerin auf Beseitigung der Gebäude vom 05.12.2019 vor. Die Anzeige wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde kann innerhalb eines Monats planungsrechtliche Schritte prüfen, z.B. den Erlass einer Erhaltungssatzung.

Der Gemeinderat hat keine Einwände gegen den Abriss des Gebäudes.

 

Antrag auf Vorbescheid: Bauvoranfrage: Erweiterung und Umbau eines Bauernhauses auf dem Grundstück Fl-Nr. 207 der Gemarkung Thaining (Obergasse 19)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der Baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Das Abstandsflächenrecht gehört nicht zum gemeindlichen Prüfprogramm. Das LRA hat mit E-Mail vom 11.04.2019 den Antragstellern mitgeteilt dass eine Abweichung tendenziell möglich ist.

Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Angebot für den Einbau einer neuen Haustüre am Kindergarten

Für den Einbau einer neuen Haustüre als Ersatz für die in die Jahre gekommene Holztüre liegt ein Angebot von der Schreinerei Stechele aus Thaining vor. Die Türe muss als Fluchttüre ausgestattet sein, soll in der Bring- und Abholzeit auch von außen offen sein und ansonsten von außen geschlossen und von den Kindern nicht unbemerkt von Innen geöffnet werden. Diese Bedingungen wurden in Zusammenarbeit mit den Handwerkern dem Architekt Stefan Mohr und der Kindergartenleitung bei mehreren Terminen ausgearbeitet und die Entscheidung ist auf die Lösung einer Hörmann Haustüranlage TopComfort Typ 101 aus Aluminium in verkehrsweiß und Glas mit einer Schließtechnik der Fa. Wilka gefallen. Die Kosten betragen incl. Einbau und Entsorgung der alten Türe 5.456,19 € brutto.

Die Installation der elektrischen Versorgung führt die Fa. Schwarzelmüller aus Hofstetten in Regie aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Einbau der neuen Haustüre durch die Schreinerei Stechele aus Thaining zum Gesamtpreis von 5.456,19 € zu.

 

BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: elektrotechnische Anlagen und EMSR-Technik; Auftragsvergabe

Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB beschränkt ausgeschrieben. Am 22.10.2019 wurden insgesamt 12 Firmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 14.11.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining ging ein Angebot frist- und formgerecht ein.

Bei dem einzigen vorgelegten Angebot wurde kein Preisnachlass gewährt. Das eingereichte Angebot entspricht in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A. Der Bieter ist für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet.

Nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH aus Augsburg als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.

Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 285.449,32 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 4.820,04 € (ca. 1,7 %) über dem Kostenanschlag.

Die Kostensteigerungen gegenüber den Einheitspreisen der vergangenen Jahre ist auf die augenblickliche Vollauslastung der Firmen und auf die allgemein gute konjunkturelle Lage des Baugewerbes im Augenblick zurückzuführen, auch bei den Materialpreisen sind aktuell deutliche Kostensteigerungen wahrzunehmen.

Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 12.11.2019 an die Firma APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einem Angebotspreis von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für die elektrotechnische Ausrüstung und EMSR-Technik zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. APA Augsburger Pumpen und Anlagen GmbH (Augsburg) mit einer Angebotssumme von 290.269,36 € (inkl. 19 % MwSt.) zu.

 

Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg

Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt von der Fa. F8 Solartechnik aus Hörbranz für eine Solarleuchte Solaris live mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung am 13.11.2019 schon darüber beraten hat, wurden vom Vorsitzenden folgende Auskünfte von F8-Solar eingeholt: Der Akku hält mind. 10 Jahre, Ersatzkosten derzeit 189,– €. Die Kosten für die Steuerung über das Internet übernimmt F8-Solar. Die Leistung von 5W entspricht 500-1000 Lumen Lichtstärke, am Boden kommen 9 Lux an. In Unterdießen sind 23 Lampen vom gleichen Typ zwischen Ober- und Unterdießen installiert. Der Mastabstand beträgt 30 – 35 m.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von F8-Solar zu und vergibt den Auftrag für die Leuchte Solaris live zum Preis von 2.469,25 € brutto.

 

Sanierung Sitzungssaal und Erneuerung der Einrichtung im Rathaus, Dorfplatz 1

Wie in der Sitzung am 13.11.2019 besprochen sitzen ab der neuen Wahlperiode 13 Gemeinderatsmitglieder am Ratstisch. Dazu soll der Sitzungssaal umgebaut und mit einer neuen Ausstattung versehen werden. Bürodesign Linke aus Pürgen hat in Absprache mit dem Vorsitzenden ein Konzept erstellt. Das Konzept mit dem neuen Ratstisch wird dem Gemeinderat vorgestellt. Der Boden wird mit Teppichfließen verlegt. An der Ostseite wird ein Bildschirm anstatt der Leinwand angebracht. Lamellen an den Fenstern wie im Bürgermeisterbüro eingebaut. Herr Linke stellt in der Sitzung im Januar das Konzept vor und bringt Stühle zum Probesitzen. Die Decke wird durch eine Akustikdecke ersetzt. Die Toilette wird saniert, die Kabinen werden entfernt, ein Urinal und dazu eine Kloschüssel eingebaut. Ein Angebot für die Erneuerung der Fenster wird von der Zimmerei Stork eingeholt.

Der Gemeinderat ist grundsätzlich mit der Sanierung des Sitzungssaales nach dem vorgestellten Konzept einverstanden.

Für den Einbau der Akustik Designdecke mit Streulochung im Sitzungssaal mit 46 m² liegt ein Angebot der Fa. Günes Innenausbau aus Asch zum Gesamtpreis von 6.732,34 € vor. Die Installationsarbeiten für die Elektrik mit Beleuchtung führt die Fa. Bernd Schwarzelmüller aus Hofstetten aus. Den Ausbau der bestehenden Deckenverblendung führt unser Bauhof aus.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Günes für den Einbau der Decke zum Gesamtpreis von 6.732,34 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

 

Anordnung zum Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern an Silvester

Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 30.11.2017, TOP 52/07, wird Bezug genommen. Der Beschluss wurde lediglich für den Jahreswechsel 2017/2018 gefasst. Es ist somit ein erneuter Beschluss für alle zukünftigen Silvesternächte zu fassen.

Um zu verhindern, dass durch das Abbrennen/Abschießen von Feuerwerkskörpern das Leben und die Gesundheit von Menschen und Sachwerten (Haus und Hof) in Gefahr geraten, beschließt der Gemeinderat folgende Anordnung:

Die Gemeinde ordnet daher aufgrund des § 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) an,

dass das Abbrennen/Abschießen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 an Silvester und Neujahr (jeweils den kompletten Tag)

im Bereich der geschlossen Ortschaft

verboten ist.

Den Beginn und das Ende geschlossener Ortschaften bestimmen auf öffentlichen Straßen die Ortsschilder, in allen anderen Fällen liegt der Beginn bzw. das Ende der geschlossenen Ortschaften im Sinn dieser Anordnung 100 m außerhalb der geschlossenen Siedlungen.

 

 

   

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019.

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Anbau eines Wintergartens auf FlNr. 191/20 der Gemarkung Thaining (Zaunäckerweg 17)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

  

Bauantrag zur Nutzungsänderung von drei ehemals gewerblich genutzten Büroräumen im EG und OG zu Wohnräumen auf dem Grundstück FlNr. 120/1 der Gemarkung Thaining (Obergasse 22a)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  

Antrag auf Erlaubnis zur Rodung eines Waldbestandes auf den Grundstücken FlNrn. 1736 und 1740, Gemarkung Thaining

Für die Grundstücke ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde ein Biotop mit landschaftspflegerischem Schwerpunktgebiet Thanner Filz: Entwicklungszone dargestellt. Die Untere Naturschutzbehörde begrüßt die Maßnahme zur Wiederentwicklung der artenreichen Nass-/Streuwiese. Die Stellungnahme des Revierförsters sieht die Grundstücke als Grenzstandorte für Wald; der Wald sei wohl durch Sukzession entstanden, weil die ehemaligen Wiesen nicht mehr gemäht/beweidet wurden – eine große Forstwirtschaft könne an diesen Standorten ohnehin nicht betrieben werden. Die erforderliche Pflege und Aktivierung der Seggen- oder binsenreiche Streu- und Nasswiesen mit teilflächigen Schilf-, Pfeifengrasbeständen und ehemaligen Torfstichen in Zusammenarbeit und Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird vom Antragsteller zugesichert. Demnach steht das Vorhaben zur Rodung des Waldbestandes dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Thaining nicht entgegen und könnte im Hinblick auf die gegebenen Stellungnamen der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Revierförsters zugelassen werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Rodung auf den Grundstücken mit den FlNrn. 1736 und 1740 der Gemarkung Thaining zu.

 

Fundtierbetreuung; Anpassung der Pauschale

Bislang zahlt die Gemeinde für die Kosten für eine etwaige Betreuung von Fundtieren durch das Tierheim Landsberg eine Pauschale von 70 ct/EW. Zum Ende des Jahres läuft die Vereinbarung aus. Die Pauschale wird jeweils landkreisweit einheitlich verhandelt. Der Tierschutzverein weist in einem Schreiben an Herrn Landrat darauf hin, dass diese Pauschale nicht kostendeckend sei und bittet um eine Erhöhung für 2020 auf 0,80 €, 2021 auf 0,90 € und für 2022 auf 1 € pro Einwohner.

In einer Bürgermeisterdienstbesprechung am 19.09.2019 wurde stattdessen eine Erhöhung wie folgt als angemessen beurteilt:

2020             80 ct/EW

2021             85 ct/EW

Ab 2022        90 ct/EW

Der Tierschutzverein hat der Gemeinde einen entsprechenden Entwurf für eine Nachtragsvereinbarung zugesandt.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit den in der Bürgermeisterdienstbesprechung als angemessen beurteilten Pauschalen zu.

  

Angebot für das Versetzen der Straßenbeleuchtung am Mühlhauserweg 7

Die Besitzerin des Grundstücks Fl-Nr. 1185, Mühlhauserweg 7 bittet die Gemeinde die an ihrem Grundstück befindliche Peitschenlampe zu versetzen, weil sie ungünstig für eine geplante Garageneinfahrt steht. Von den LEW liegt ein Angebot vor. Die Kosten belaufen sich auf 3.699,71 € brutto. Die LEW bietet alternativ einen geraden Mast der neuen Generation an. Nach       § 126 BauGB muss die Kommune die Lampe nicht versetzen. Der Gemeinderat kann entscheiden ob die Lampe versetzt wird und wer die Kosten trägt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. SU 34332 vom 26.09.2019 zu und beauftragt die LEW den Lampenmast zu versetzen. Die Kosten trägt die Antragstellerin.

 

Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg

Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt für eine Solarleuchte mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.

Der Gemeinderat ist nach Beratung zum Entschluss gekommen, dass vor Angebotsvergabe noch weitere Informationen durch den Vorsitzenden eingeholt werden. Unter anderem muss geklärt werden, ob die Lampe auch lokal über das Internet gesteuert werden kann. Der TOP wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2019

Formlose Anfrage: Erweiterung eines Wohnhauses mit einer weiteren Wohneinheit auf FlNr. 973/4 Gemarkung Thaining, Riedweg 13

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Thaining Nord“ (in der Fassung der 3. Änderung). Die Festsetzungen werden nach Prüfung der Verwaltung bis auf

  • die zulässige GRZ (zulässig für Wohngebäude 25%=213qm, derzeit mindestens 206,13 (Hauptgebäude und mit Wohnräumen unterkellerte Garage vor dem Haus), durch das geplante angebaute Wohnzimmer zusätzlich 15,81 qm, damit künftig mindestens 221,94 qm)
  • die zulässige Gesamt-GRZ (zulässig 37,5%=319,5qm, derzeit mindestens 336,94 qm ohne Berücksichtigung der Zufahrten etc.), durch das geplante angebaute Wohnzimmer und die Terrassenüberdachung zusätzlich 27,56qm, damit künftig mindestens 364,5 qm qm)
  • die maximal zulässige Zahl der Wohnung (BPlan: max. 2 Wohnungen), geplant ist eine dritte Wohnung Insofern wäre zur Ermöglichung des Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.Die zulässige Zahl der Wohnungen wurde mittlerweile häufig in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße festgesetzt. Vielfach werden derartige Festsetzungen auch gar nicht mehr gemacht.

Der Gemeinderat stimmt aufgrund der nicht vorhandenen Stellplätze sowie der Schaffung eines Präsedenzfalles aufgrund der 3 Wohnungen der Bauvoranfrage nicht zu. Der Gemeinderat hält daher ebenso eine Erhöhung der GRZ derzeit nicht für nötig. Um eine Nachverdichtung zuzulassen, werden derzeit in vielen Bebauungsplänen in anderen Gemeinden in WA GRZ von 0,3 bis 0,35 festgesetzt. Von der festgesetzten Zahl der Wohnungen erteilt das LRA in der Regel keine Befreiungen. Befreiungen hinsichtlich GRZ werden in der Regel nur bis 5% durchs LRA ausgesprochen eingehalten.

 

Antrag auf 2. Verlängerung der Baugenehmigung vom 03.07.2013 (Az.: B-501-2013-2) für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 1198/6 der Gemarkung Thaining, Weiherweg 25a, 86943 Thaining

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung stellt materiell betrachtet eine Neuerteilung der Baugenehmigung (unter erleichterten formellen Voraussetzungen) dar. Der Antragsteller hat somit einen Anspruch auf Verlängerung der Baugenehmigung, wenn das Vorhaben nach heutigen Maßstäben genehmigungsfähig ist.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind keine Einwände gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung ersichtlich.

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung zu.

 

BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: Anlagenbau und techn. Ausrüstung für das Brunnen- Verknüpfungsbauwerk; Auftragsvergabe

Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nach dem bei der Submission am 13.09.2019 keine Angebote eingegangen sind, wurden die Arbeiten. Gem. § 3a Abs. 2 VOB/A anschließend beschränkt ausgeschrieben. 16 Firmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 08.10.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining gingen drei Angebote frist- und formgerecht ein.

Von einer angefragten Firma wurde ein Nebenangebot vorgelegt, obwohl im Vergabeverfahren keine Nebenangebote zugelassen waren. Das Nebenangebot beinhaltet einen Preisnachlass von 2 % auf alle Positionen bei Ausführung der Arbeiten im Herbst/Winter 2019.

Alle eingereichten Angebote entsprechen in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A; alle Bieter sind für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet.

Nach rechnersicher und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau aus Boos mit einer Summe in Höhe von 219.086,62 € als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.

Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 189.976,29 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 29.110,33 € (15%) über dem Kostenanschlag.

Die Angebote der zwei weiteren Bieter liegen deutlich über bzw. deutlich über der Kostenberechnung und dürften für eine Vergabe lt. IB Dobrindt nicht in Betracht kommen.

Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für den technischen Anlagenbau zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 07.10.2019 an die Firma Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau (Boos) mit einem Angebotspreis von 219.086,62 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für den technischen Anlagenbau zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau (Boos) mit einer Angebotssumme von 219.086,62 € (inkl. 19 % MwSt.) zu. Das Angebot wird entsprechend des Aufteilungsschlüssels zwischen den Gemeinden Thaining und Hofstetten aufgeteilt.

 

Angebot für einen neuen Schaltschrank der Sirene

Die Fa. Hörmann aus Kirchseeon führt alle 2 Jahre die Wartungsarbeiten an der Sirenenanlage im Rathaus durch. Dabei wurde bei der letzten Wartung festgestellt, dass der Blechschaltschrank und die Anlage die sich im Vorzimmer befinden durch einen Schaltschrank aus Kunststoffgehäuse und einer neuen Schaltanlage ersetzt werden muss. Das Angebot der Fa. Hörmann incl. Lieferung und Montage beläuft sich auf 927,37 €

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. A2019/11675 der Fa. Hörmann vom 03.09.2019 zum Bruttopreis von 927,37 € zuzgl. Fahrtkosten zu und vergibt hiermit den Auftrag.


Erweiterung Kindergarten: LV Kanalarbeiten Außen; Auftragsvergabe

Für die Kanalarbeiten im Außenbereich hat das Fachplanungsbüro Baumann & Raspotnig ein Nachtrags- LV erstellt. Die Firmen BauBauer und Kirchner haben das LV für 3 Entwässerungsschächte mit Rohrgraben und Leitungen für die Oberflächen- und Dachentwässerung und den Schmutzwasser-Revisionsschacht ausgefüllt. Herr Raspotnig hat nach der Prüfung die Auftragsvergabe über die Gesamtsumme von 35.233,75 € empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtrags-LV vom 16.09.2019 und der Prüfung am 09.10.2019 zu und vergibt den Auftrag an die Fa. BauBauer aus Thaining zum Gesamtpreis von 35.233,75 € brutto.

 

Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Auf die Beratung in der Sitzung vom 21.08.2019 wird Bezug genommen.

Um die darin beschlossene Absicht, etwaige Straßen, die unter die in Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG genannte 25-Jahresfrist fallen, weder fertig zustellen, geschweige denn hierfür Beiträge erheben zu wollen, auch in der Satzung entsprechend zu dokumentieren, erscheint es sinnvoll, eine diesbezügliche Billigkeitsregelung in die Satzung aufzunehmen.

Die Verwaltung legt hierzu einen Entwurf vor.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass folgender Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen:

 

Satzung zur 1. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Thaining

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:

§1 Änderung

 Es wird folgender § 15a eingefügt:

„§ 15a Billigkeitserlass

 Erschließungsbeiträge werden vollständig erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.“

§ 2 Inkrafttreten

 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Einziehung eines Teilstückes des im Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege eingetragenen Straßenzuges „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining; Einziehungsverfügung

 

Auf die Beratung in der Sitzung vom 17.04.2019, TOP 71/04., wird Bezug genommen.

Die Absicht zur Einziehung des Teilstückes des im Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der Gemeinde Thaining eingetragenen Straßenzuges mit der Bezeichnung „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ wurde vom 22.05.2019 bis 22.08.2019 bekannt gemacht. Äußerungen bzw. Einwendungen sind nicht eingegangen. Der Entwurf der Verfügung zur Einziehung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Die Gemeinde verfügt die Einziehung des Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ von km 0,645 bis km 0,780 entsprechend der Bekanntmachung vom 21.05.2019. Damit erlischt der Gemeingebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung bekannt zu machen.

 

BRK: Zuschuss Antrag für das Helfer vor Ort Fahrzeug

Der BRK-Kreisverband Landsberg bittet für den sogenannten „Helfer vor Ort“ der die Gemeinden Reichling, Rott, Apfeldorf, Thaining und Vilgertshofen bei der Erstbetreuung bis zum Eintreffen es Rettungsdienstes betreut, mit Schreiben vom 16.09.2019 um einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug. Das Schreiben ist dem Gemeinderat bekannt. Das alte Fahrzeug ist inzwischen 14 Jahre alt und soll ersetzt werden.

Die Höhe der beantragten Zuwendung soll je Gemeinde 4.000 € betragen.

Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss in Höhe von 4.000€ für die Beschaffung eines neuen HvO – Fahrzeuges zu.

  

Kommunalwahlen 2020 – Berufung eines Wahlleiters

Nach Art. 5 GLKrWG muss für die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat ein Wahlleiter sowie dessen Stellvertreter berufen werden. Es können berufen werden, sofern nicht unten genannte Hinderungsgründe vorliegen:

Erster Bürgermeister

Zweiter Bürgermeister

Gemeinderatsmitglieder

Bediensteter der Gemeinde oder VGem

jeder in der Gemeinde Wahlberechtigte

Die Reihenfolge ist nicht zwingend (aber evtl. sinnvoll), VGem-Bedienstete können nur in einer Mitgliedsgemeinde Wahlleiter sein (hiervon sollte nur sparsam Gebrauch gemacht werden, weil sonst Helfer am Wahltag fehlen).

Hinderungsgründe (Art 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG):

Bewerber als Bürgermeister

Bewerber als Gemeinderatsmitglied

Leiter einer Aufstellungsversammlung

Beauftragter (oder Stellvertreter) eines Wahlvorschlags

Ein Wahlleiter darf nicht auch in einem Wahlvorstand tätig sein. Insofern sollte nicht berufen werden, wer zur Ermittlung des Wahlergebnisses benötigt wird.

 

Zur Gemeindewahlleiterin wird berufen: Frau Rita Tagwerker

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird berufen: Herr Manfred Happach

 

 

 

Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019

Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall–Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining

Zu den im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Fragen 1-3 wird wie folgt Stellung genommen:

Zu den Fragen 1+2:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen für Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlichen Vorhabens (§ 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB) nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Teilprivilegierung“) erfüllt werden: – Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; – die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt; – das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden; – das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; – mit der Umwandlung zu Wohnzwecken werden zulässigerweise drei Wohnungen bereitgestellt. Nach Einschätzung der Verwaltung werden die vorgenannten Voraussetzungen mit der Nutzungsänderung (sofern demnach der Stall- und Tennentrakt nicht abgerissen wird) für die Teilprivilegierung erfüllt; außerdem wird das Vorhaben auch im Übrigen als außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB erachtet.

Zu Frage 3:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden: Die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:

– das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden, – das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf, – das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt – Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird (…). Nach Einschätzung der Verwaltung findet dieser Tatbestand der Nr. 2 keine Anwendung, da der Stall- und Tennentrakt bislang nicht als Wohngebäude genutzt wurde und damit eine gleichartige Neuerrichtung nicht erfolgen kann.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu den gestellten Fragen 1 und 2 (Nutzungsänderung ohne Abriss und Wiederaufbau des Stall- und Tennentraktes) erteilt; zu Frage 3 (Abriss und Wiederaufbau des Stall- und Tennentraktes) kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Elektroinstallation

Die Leistung für das Gewerk „Elektroinstallation“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt öffentlich gem. VOB/A an 24 Firmen versandt.

Die Kostenschätzung belief sich auf 70.900,00 € netto (Stand: 25.10.2018; nach der Leistungsphase 5 (19.08.2019) liegt die Kostenberechnung mit PV-Anlage bei 95.006,41 € netto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.09.2019 um 10:00 Uhr sind 2 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Das beauftragte Büro LKE GmbH & Co. KG schlägt vor, gem. VOB dem günstigsten Bieter, der Firma Elektrobau Geier aus Landsberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 92.473,45 € netto, den Auftrag zu erteilen.

Eine Wertung des weiteren vorgelegten Angebotes konnte nicht erfolgen, da die Angebotsunterlagen nicht vollständig waren.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Büros LKE GmbH & Co. KG, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Elektroinstallation“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Elektrobau Geier (Landsberg) mit einer Vergabesumme in Höhe von 110.043,41 € (brutto) zu.


Wasserversorgung: Angebot für den Netzanschluß am Verknüpfungsgebäude

Von der LEW-Verteilnetz GmbH liegt ein Angebot für die Herstellung des Stromnetzanschlusses zum Verknüpfungsgebäude der Wasserversorgung auf dem Grundstück Fl-Nr. 1246 an der Zufahrt zum Urtele vor. Dazu müssen ca. 855 m Erdkabel von der Trafostation am Kindergarten durch den Mühlweg und dann in der Trasse der neuen Wasserleitung verlegt werden. Die Rohre im Bereich der neuen Wasserleitung werden von der Fa. RAZ, wie in der letzten Sitzung beschlossen, mitverlegt. Im Mühl- und Weiherweg sind teilweise Leerrohre vorhanden. Im restlichen Bereich werden neue Rohre im Gehweg verlegt. Die Netzanschlusskosten betragen nach dem Angebot 52.976,42 €.

Die Kosten werden nach dem Schlüssel der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Hofstetten aufgeteilt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. 19BU1079 02 der LVN-GmbH vom 20.08.2019 zum Bruttopreis von 52.976,42 € zu und vergibt hiermit den Auftrag.


Zuschussantrag des BRK-Kreisverbandes Landsberg zur Förderung der Rotkreuz-Arbeit, Jährlicher Betriebskostenzuschuss

Der Zuschussantrag des BRK Kreisverbandes Landsberg vom 05.08.2019 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Im letzten Jahr hat die Gemeinde einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.

Dem BRK-Kreisverband Landsberg wird für die Rotkreuz-Arbeit im Landkreis Landsberg für das Jahr 2019 ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 600 € gewährt.

                                                            

Angebot für die Sanierung von Feldwegen von der Fa. Schneider Altusried

Für die Sanierung von 3 Feldwegen liegen Angebote von der Fa. Schneider aus Altusried vor. Wie schon besprochen sollen die beiden Wege um den Kapellenberg nach dem Einpflügen vom Breitbandkabel und der Weg auf den Gagousch, der im Jahr 2018 von der Jagdgenossenschaft bereits vorbereitet wurde, im Fräsverfahren saniert werden. Die Wege werden in der Ebene mit Dachprofil und in hängenden Lagen mit Schrägprofil zum Entwässern hergestellt. Unser Feldgeschworener hat die Grenzpunkte mit Frau Hofmann ausgepflockt. Die Fa. Kirchner bereitet die Wege mit dem Bagger durch Abtragen der Humusschichten wo es nötig ist vor und transportiert den Kies zur Sanierung auf Regie.

Die Angebote der Fa. Schneider belaufen sich für die beiden Wege um den Kapellenberg auf 1.535,10 € und 3.120,78 €. Für den Weg Gagousch 2.915,50€.

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der drei Feldwege durch die Fa. Schneider zum Gesamtpreis von 7.571,38 € brutto abzgl. 3% Skonto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.