Änderung der Bekanntmachungsart bei Satzungen und Verordnungen

Mit Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Reichling wurde die Art zur amtlichen Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen angepasst. Gem. § 33 GeschO werden Satzungen und Verordnungen dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie im Rathaus zur Einsichtnahme bereitgehalten werden und die Niederlegung digital über die Internetseite unter www.vg-reichling.de/bekanntmachungen/gemeinde-thaining/bekanntgegeben wird.

Die Bekanntgabe erfolgt erst, wenn die jeweilige Satzung oder Verordnung im Rathaus niedergelegt ist. Die digitale Bekanntmachung bleibt mindestens 14 Tage abrufbar und wird danach wieder gelöscht.

Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, erfolgt die Bekanntgabe der Niederlegung sowohl über die Internetseite als auch durch Anschlag an der Gemeindetafel.

Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art bekannt gemacht, wird hierauf über das Internet und der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Abs. 1 Satz 1 hingewiesen.


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