Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019

Nachstehend finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.07.2019

 

Fertigstellung von Altstraßen; Inkrafttreten des Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG am 1.4.2021

Am 01.04.2021 wird Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG in Kraft treten. Nach dieser Bestimmung können Erschließungsbeiträge ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erhoben werden für Straßen, deren Herstellungsbeginn länger als 25 Jahre zurückliegt.

Nach einer überschlägigen Ermittlung der Verwaltung dürfte das insbesondere für folgende Straßen gelten:

  • –  Bannzeilweg
  • –  Innerer Angerweg

Die übrigen Straßen sind nach Beurteilung der Verwaltung entweder sog. historische Straßen oder bereits erstmalig hergestellt im Sinne der EBS.

Die Gemeinde hat für die o.g. Straßen folgende Handlungsoptionen:

a)  Fertigstellung der Straße und Abrechnung (incl. Versendung der EB-Bescheide) vor dem 01.04.2021

b)  Verzicht auf die Fertigstellung dieser Straßen vor dem 01.04.2021 unter Inkaufnahme, dass bei einer späteren Fertigstellung keine EB mehr erhoben werden können.

c)  Sofern der derzeitige Gesetzentwurf der Landtagkoalition (Drs. 18/1478) so in Kraft tritt: Fertigstellung der Straße vor dem 01.04.2021 und dennoch vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Beitragserhebung. Nach dieser Neuregelung sollen Gemeinden auch rückwirkend Erschließungsbeiträge zurückzahlen können, sofern die Beitragspflicht nach dem 01.01.2018 entstanden ist.

[In der Gemeinde Thaining sind allerdings nach dem 01.01.2018 keine EB-Bescheide versandt worden]

Der Vorsitzende wird beauftragt, vor endgültigem Beschluss ungefähre Kosten bzw. Informationen für das Bauvorhaben Bannzeilweg einzuholen. Ebenso sollen die Anlieger rechtzeitig informiert werden. Somit wird der TOP in einer späteren Sitzung erneut behandelt.

 

Angebote für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Grasweg und Wolfgangsäckerweg

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Grasweg 3 mit einer LED- Leuchte liegt ein Angebot der LEW zum Gesamtpreis von 2.251,48 € vor. Der Gemeinderat vergibt den Auftrag nach dem Angebot Nr. 20012564 vom 13.06.2019 über 2.251,48 € mit dem Freileitungsanschluss.

Die Leuchte wird von der Hochspannungsleitung über eine freitragende Leitung versorgt. Alternativ wäre ein Anschluß über ein Kabel vom gegenüberliegenden Gehweg zum Preis von 10.701,08 möglich.

Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung gegenüber dem Grundstück Wolfgangsäckerweg 1 mit einer LED-Leuchte liegt ein Angebot der LEW zum Gesamtpreis von 3.638,43 € vor.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag nach dem Angebot Nr. 20012519 vom 29.05.2019 über 3.638,43 €.

 

Angebote für die Anschaffung eines neuen Bandrechens für den Bauhof

Unser Gemeindearbeiter bittet den Gemeinderat um eine Anschaffung eines Bandrechens als Anbaugerät an den Einachsschlepper Köppel, da die Pflegearbeiten an unseren Hängen immer aufwendiger werden, auch am Kapellenberg, Sedimentationsbecken, alter und neuer Sportplatz.

Dazu liegt ein Angebot zum Preis von 2.837, — € vor. Die Arbeitsbreite des Bandrechens beträgt 1,85 m.

Und ein 2. Angebot zum Preis von 3.428,39 €. Die Arbeitsbreite des Bandrechens beträgt 1,85 m.

Das Angebot beinhaltet ein Zusatzgewicht zum Preis von 339,– € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zum Gesamtpreis von 2.837,– € brutto zu. Wenn es notwendig ist soll das Zusatzgewicht mit angeschafft werden.

 

Angebot für den Austausch der Wasserleitung zwischen dem Verknüpfungsbauwerk und dem Anschluß am Ortsnetz/Mühlweg

Im Zuge der Maßnahme Neubau Brunnen mit Brunnenleitung der Gemeinden Thaining und Hofstetten ist angedacht auf Höhe des geplanten Verknüpfungsbauwerkes, am Kreuzungspunkt der neu geplanten Brunnenleitung mit der best. Brunnenleitung der Gemeinde Thaining an die vorh. Brunnenleitung Richtung Süden anzuschließen, um auch das Trinkwasser aus dem neuen Brunnen ebenfalls in Richtung Ortschaft Thaining zu fördern. Bei der Überprüfung des bestehenden Leitungsnetzes hat sich herausgestellt, dass die alte Brunnenleitung in Richtung Gemeinde Thaining eine Nennweite von lediglich DN 125 aufweist und auch bzgl. des Baujahrs das Ende der Lebenszykluszeit erreicht ist.

Die hydraulische Berechnung auf Basis der neu geplanten Brunnenleitung mit der angedachten Förderleistung des neuen Brunnens im Zusammenhang mit der Verknüpfung des bestehenden „alten Brunnen“ Urtele hat ergeben, dass allein dieser Leitungsabschnitt in DN 125 mit einer Länge von ca. 435 m zukünftig einen sehr hohen Fließwiderstand mit einem nicht vertretbaren Druckverlust von über einem bar erzeugen wird.

In Folge würde dieser Leitungsabschnitt einen sehr hohen Anteil der gesamten Pumpenergie wieder vernichten und den Wirkungsgrad der insgesamt auf energetische Optimierung hin geplanten Gesamtanlage deutlich verschlechtern, was sich letztendlich in erhöhten Stromkosten niederschlagen wird.

Es wurde daher vorgeschlagen im Zuge der Neubaumaßnahmen diesen Leitungsabschnitt mit einer Länge von ca. 435 m ebenfalls durch eine Leitung DN 200 zu ersetzen. Es wäre somit eine durchgehende Leitungsverbindung der Brunnenleitungen in DN 200 bis zum Anschlusspunkt im Mühlweg an das vorhandene Leitungsnetz/Verästelungsnetz der Gemeinde Thaining realisiert. Auch im Hinblick auf die mögliche Kopplung der beiden Hochbehälter für einen Notbetrieb über das Verknüpfungsbauwerk stellt die durchgängige Leitungsverbindung in DN 200 v.a. bei höheren Verbräuchen eine deutliche Verbesserung und betriebliche Sicherung der Trinkwasserversorgungsanlagen im Verbund dar. Für die Leitungssanierung wurden Kosten auf Basis des aktuellen Leistungsverzeichnisses der laufenden Baumaßnahme in Höhe von brutto 112.240,92 € vom IB Christian Dobrindt ermittelt. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Firmen im Baugewerbe mit der sehr guten Auftragslage bei Vollauslastung ist bei einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Angebot zu erwarten. Es wird daher vorgeschlagen, die Sanierung der alten vorhandenen Brunnenverbundleitung im Ersatzverfahren, als Anschlussauftrag der laufenden Rohrleitungsmaßnahme zu vergeben und in die Fördermaßnahme mit aufzunehmen.

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe als Anschlussauftrag an die Fa. RAZ aus Rückholz auf Basis des aktuellen LV zu.

Nächste Woche wird die Kreisstr. LL 6 nach Hagenheim gesperrt und die Verlegung der Wasserleitung durch den Wald ausgeführt. Die Zufahrt zum Brunnen wird auf eine Breite von 5m ausgebaut, damit die Fertigteile vom Brunnenbauwerk transportiert werden können. Dazu müssen noch Baumfällarbeiten vom Bauhof durchgeführt werden

 

Angebote für die Bankettherstellung vom Mühlweg bis zur Hagenheimer Str.

Nachdem die Fa. Strommer die Deckschicht im Zuge der Mängelbeseitigung auf dem Mühlweg aufgebracht hat liegt für die Bankettherstellung ein Angebot zum Gesamtbetrag von 2.023,– € für ca. 1.500 lfm Bankett vor. Der Einbau wird nach Auftragsvergabe am Mo. 26.08.2019 ausgeführt.

Das Material wird bauseits gestellt. Die Kosten liegen für Brechkies 0-32 bei 12€/t. Die benötigte Menge bei ca. 150 t.

Der Gemeinderat stimmt dem zum Gesamtbetrag von 2.023,– € brutto zu.

 

Neufestsetzung der Preise für die Anlieferung von Bauschutt im Wertstoffhof

Herr Simon von der Verwaltung hat eine Preiskalkulation nach den Ausgaben und Einnahmen für den Bauschuttcontainer aus den Jahren 2015 – 2019 erstellt, aktuell liegen die Gebühren für den Eimer: 1 €, für den Schubkarren: 3 €, für 1cbm: 25 € Nach der Auswertung der Anlieferungsliste werden fast ausschließlich Eimer angeliefert.

Die Verwaltung empfiehlt für den Eimer: 3,50 €, Schubkarre: 12 €, cbm: 40 €. Nach Auskunft vom Gemeindearbeiter bringt der Bauhof pro Container 1 -2 cbm Bauschutt von den gemeindlichen Baustellen.

Der Gemeinderat legt folgende Preise für die Anlieferung von Bauschutt fest. Eimer 2 € max. 12 Liter, Schubkarre 10 €, die größte Abgabemenge ist ein Schubkarren

 

Vorstellung der Kosten und der Planung für einen Radweg von Thaining/Bannzeilweg bis zum Ziegelstadel

Nach Rücksprache mit Herrn Mahl, Sportreferent im Landratsamt Landsberg befürwortet der Landkreis den Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße LL 21 auf einer Länge von ca. 1.350 m. Herr Ried Ingenieur vom kreiseigenen Tiefbau würde das Vorhaben in den nächsten Haushalt aufnehmen. Die Bauausführung übernimmt der Landkreis. Den Grunderwerb übernimmt die Gemeinde. Vom IB Lang aus Lengenfeld liegt eine Grobkostenschätzung Bau, Grunderwerb mit Planungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 425.000 € vor. Der Radweg wird 2,50 m breit asphaltiert und hat einen Grünstreifen von ca. 2m Abstand von der Fahrbahn zur Entwässerung. Ca. 40 % der Gesamtsumme werden bezuschusst: 170.000 € Die restliche Summe wird zwischen dem Landkreis und der Gemeinde geteilt: Jeweiliger Anteil: 127.500 €

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Planung für den Radweg auf einer Länge von ca. 1.350 m entlang der Kreisstraße LL 21

 

 

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