Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019

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Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zur Nutzungsänderung – bzw. zum Abriss und Wiederaufbau des bestehenden Stall–Tennentraktes auf FlNr. 1447/2 der Gemarkung Thaining, Ziegelstadel 2, 86943 Thaining

Zu den im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Fragen 1-3 wird wie folgt Stellung genommen:

Zu den Fragen 1+2:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen für Nutzungsänderung des bisherigen landwirtschaftlichen Vorhabens (§ 35 Abs. 1 Nr.1 BauGB) nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB („Teilprivilegierung“) erfüllt werden: – Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz; – die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt; – das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden; – das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes; – mit der Umwandlung zu Wohnzwecken werden zulässigerweise drei Wohnungen bereitgestellt. Nach Einschätzung der Verwaltung werden die vorgenannten Voraussetzungen mit der Nutzungsänderung (sofern demnach der Stall- und Tennentrakt nicht abgerissen wird) für die Teilprivilegierung erfüllt; außerdem wird das Vorhaben auch im Übrigen als außenbereichsverträglich im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB erachtet.

Zu Frage 3:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert; damit richtet sich die Zulässigkeit nach § 35 Abs. 2 BauGB. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Diese öffentlichen Belange sind in § 35 Abs. 3 BauGB genannt, wobei dem o.g. Bauvorhaben jedoch nicht entgegengehalten werden kann, dass es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht bzw. eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt, wenn die Voraussetzungen nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB erfüllt werden: Die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter folgenden Voraussetzungen:

– das vorhandene Gebäude ist zulässigerweise errichtet worden, – das vorhandene Gebäude weist Missstände oder Mängel auf, – das vorhandene Gebäude wird seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt – Tatsachen rechtfertigen die Annahme, dass das neu errichtete Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird (…). Nach Einschätzung der Verwaltung findet dieser Tatbestand der Nr. 2 keine Anwendung, da der Stall- und Tennentrakt bislang nicht als Wohngebäude genutzt wurde und damit eine gleichartige Neuerrichtung nicht erfolgen kann.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu den gestellten Fragen 1 und 2 (Nutzungsänderung ohne Abriss und Wiederaufbau des Stall- und Tennentraktes) erteilt; zu Frage 3 (Abriss und Wiederaufbau des Stall- und Tennentraktes) kann das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Elektroinstallation

Die Leistung für das Gewerk „Elektroinstallation“ für o.g. Baumaßnahme wurde beschränkt öffentlich gem. VOB/A an 24 Firmen versandt.

Die Kostenschätzung belief sich auf 70.900,00 € netto (Stand: 25.10.2018; nach der Leistungsphase 5 (19.08.2019) liegt die Kostenberechnung mit PV-Anlage bei 95.006,41 € netto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.09.2019 um 10:00 Uhr sind 2 Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Das beauftragte Büro LKE GmbH & Co. KG schlägt vor, gem. VOB dem günstigsten Bieter, der Firma Elektrobau Geier aus Landsberg mit einer Angebotssumme in Höhe von 92.473,45 € netto, den Auftrag zu erteilen.

Eine Wertung des weiteren vorgelegten Angebotes konnte nicht erfolgen, da die Angebotsunterlagen nicht vollständig waren.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Büros LKE GmbH & Co. KG, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Elektroinstallation“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Firma Elektrobau Geier (Landsberg) mit einer Vergabesumme in Höhe von 110.043,41 € (brutto) zu.


Wasserversorgung: Angebot für den Netzanschluß am Verknüpfungsgebäude

Von der LEW-Verteilnetz GmbH liegt ein Angebot für die Herstellung des Stromnetzanschlusses zum Verknüpfungsgebäude der Wasserversorgung auf dem Grundstück Fl-Nr. 1246 an der Zufahrt zum Urtele vor. Dazu müssen ca. 855 m Erdkabel von der Trafostation am Kindergarten durch den Mühlweg und dann in der Trasse der neuen Wasserleitung verlegt werden. Die Rohre im Bereich der neuen Wasserleitung werden von der Fa. RAZ, wie in der letzten Sitzung beschlossen, mitverlegt. Im Mühl- und Weiherweg sind teilweise Leerrohre vorhanden. Im restlichen Bereich werden neue Rohre im Gehweg verlegt. Die Netzanschlusskosten betragen nach dem Angebot 52.976,42 €.

Die Kosten werden nach dem Schlüssel der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Hofstetten aufgeteilt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. 19BU1079 02 der LVN-GmbH vom 20.08.2019 zum Bruttopreis von 52.976,42 € zu und vergibt hiermit den Auftrag.


Zuschussantrag des BRK-Kreisverbandes Landsberg zur Förderung der Rotkreuz-Arbeit, Jährlicher Betriebskostenzuschuss

Der Zuschussantrag des BRK Kreisverbandes Landsberg vom 05.08.2019 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Im letzten Jahr hat die Gemeinde einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt.

Dem BRK-Kreisverband Landsberg wird für die Rotkreuz-Arbeit im Landkreis Landsberg für das Jahr 2019 ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 600 € gewährt.

                                                            

Angebot für die Sanierung von Feldwegen von der Fa. Schneider Altusried

Für die Sanierung von 3 Feldwegen liegen Angebote von der Fa. Schneider aus Altusried vor. Wie schon besprochen sollen die beiden Wege um den Kapellenberg nach dem Einpflügen vom Breitbandkabel und der Weg auf den Gagousch, der im Jahr 2018 von der Jagdgenossenschaft bereits vorbereitet wurde, im Fräsverfahren saniert werden. Die Wege werden in der Ebene mit Dachprofil und in hängenden Lagen mit Schrägprofil zum Entwässern hergestellt. Unser Feldgeschworener hat die Grenzpunkte mit Frau Hofmann ausgepflockt. Die Fa. Kirchner bereitet die Wege mit dem Bagger durch Abtragen der Humusschichten wo es nötig ist vor und transportiert den Kies zur Sanierung auf Regie.

Die Angebote der Fa. Schneider belaufen sich für die beiden Wege um den Kapellenberg auf 1.535,10 € und 3.120,78 €. Für den Weg Gagousch 2.915,50€.

Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der drei Feldwege durch die Fa. Schneider zum Gesamtpreis von 7.571,38 € brutto abzgl. 3% Skonto zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

  

 

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