Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2019

Formlose Anfrage: Erweiterung eines Wohnhauses mit einer weiteren Wohneinheit auf FlNr. 973/4 Gemarkung Thaining, Riedweg 13

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. dem Bebauungsplan „Thaining Nord“ (in der Fassung der 3. Änderung). Die Festsetzungen werden nach Prüfung der Verwaltung bis auf

  • die zulässige GRZ (zulässig für Wohngebäude 25%=213qm, derzeit mindestens 206,13 (Hauptgebäude und mit Wohnräumen unterkellerte Garage vor dem Haus), durch das geplante angebaute Wohnzimmer zusätzlich 15,81 qm, damit künftig mindestens 221,94 qm)
  • die zulässige Gesamt-GRZ (zulässig 37,5%=319,5qm, derzeit mindestens 336,94 qm ohne Berücksichtigung der Zufahrten etc.), durch das geplante angebaute Wohnzimmer und die Terrassenüberdachung zusätzlich 27,56qm, damit künftig mindestens 364,5 qm qm)
  • die maximal zulässige Zahl der Wohnung (BPlan: max. 2 Wohnungen), geplant ist eine dritte Wohnung Insofern wäre zur Ermöglichung des Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.Die zulässige Zahl der Wohnungen wurde mittlerweile häufig in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße festgesetzt. Vielfach werden derartige Festsetzungen auch gar nicht mehr gemacht.

Der Gemeinderat stimmt aufgrund der nicht vorhandenen Stellplätze sowie der Schaffung eines Präsedenzfalles aufgrund der 3 Wohnungen der Bauvoranfrage nicht zu. Der Gemeinderat hält daher ebenso eine Erhöhung der GRZ derzeit nicht für nötig. Um eine Nachverdichtung zuzulassen, werden derzeit in vielen Bebauungsplänen in anderen Gemeinden in WA GRZ von 0,3 bis 0,35 festgesetzt. Von der festgesetzten Zahl der Wohnungen erteilt das LRA in der Regel keine Befreiungen. Befreiungen hinsichtlich GRZ werden in der Regel nur bis 5% durchs LRA ausgesprochen eingehalten.

 

Antrag auf 2. Verlängerung der Baugenehmigung vom 03.07.2013 (Az.: B-501-2013-2) für den Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf FlNr. 1198/6 der Gemarkung Thaining, Weiherweg 25a, 86943 Thaining

Der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung stellt materiell betrachtet eine Neuerteilung der Baugenehmigung (unter erleichterten formellen Voraussetzungen) dar. Der Antragsteller hat somit einen Anspruch auf Verlängerung der Baugenehmigung, wenn das Vorhaben nach heutigen Maßstäben genehmigungsfähig ist.

Nach Einschätzung der Verwaltung sind keine Einwände gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung ersichtlich.

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung zu.

 

BV: Neubau Brunnenleitung mit Schachtbauwerken; Leistung: Anlagenbau und techn. Ausrüstung für das Brunnen- Verknüpfungsbauwerk; Auftragsvergabe

Die o.g. Arbeiten wurden im Rahmen der aktuell gültigen VOB in einem öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschrieben. Nach dem bei der Submission am 13.09.2019 keine Angebote eingegangen sind, wurden die Arbeiten. Gem. § 3a Abs. 2 VOB/A anschließend beschränkt ausgeschrieben. 16 Firmen wurden aufgefordert, ein Angebot abzugeben.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 08.10.2019 um 14:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Thaining gingen drei Angebote frist- und formgerecht ein.

Von einer angefragten Firma wurde ein Nebenangebot vorgelegt, obwohl im Vergabeverfahren keine Nebenangebote zugelassen waren. Das Nebenangebot beinhaltet einen Preisnachlass von 2 % auf alle Positionen bei Ausführung der Arbeiten im Herbst/Winter 2019.

Alle eingereichten Angebote entsprechen in Form und Inhalt den Anforderungen der VOB/A; alle Bieter sind für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geeignet.

Nach rechnersicher und fachtechnischer Prüfung durch das IB Dobrindt ist das Angebot der Fa. Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau aus Boos mit einer Summe in Höhe von 219.086,62 € als das wirtschaftlichste zu bezeichnen.

Für die ausgeschriebenen Leistungen wurde durch das IB Dobrindt eine Kostenberechnung von 189.976,29 € (brutto) ermittelt. Damit liegt das wirtschaftlichste Angebot um 29.110,33 € (15%) über dem Kostenanschlag.

Die Angebote der zwei weiteren Bieter liegen deutlich über bzw. deutlich über der Kostenberechnung und dürften für eine Vergabe lt. IB Dobrindt nicht in Betracht kommen.

Das Ergebnis der Submissionswertung lässt sich wie folgt zusammenfassen, sodass das Ingenieurbüro Dobrindt folgende Vergabeempfehlung gibt:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote und unter Berücksichtigung der Nebenangebote und Nachlässe wird vorgeschlagen, den Auftrag für den technischen Anlagenbau zum Neubau der Brunnenleitung gem. Angebot vom 07.10.2019 an die Firma Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau (Boos) mit einem Angebotspreis von 219.086,62 € (inkl. 19 % MwSt) zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmt entsprechend dem Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Dobrindt einer Auftragsvergabe für den technischen Anlagenbau zum Neubau der Brunnenleitung an die Fa. Norbert Schütz GmbH & Co. KG Rohrleitungs- und Anlagenbau (Boos) mit einer Angebotssumme von 219.086,62 € (inkl. 19 % MwSt.) zu. Das Angebot wird entsprechend des Aufteilungsschlüssels zwischen den Gemeinden Thaining und Hofstetten aufgeteilt.

 

Angebot für einen neuen Schaltschrank der Sirene

Die Fa. Hörmann aus Kirchseeon führt alle 2 Jahre die Wartungsarbeiten an der Sirenenanlage im Rathaus durch. Dabei wurde bei der letzten Wartung festgestellt, dass der Blechschaltschrank und die Anlage die sich im Vorzimmer befinden durch einen Schaltschrank aus Kunststoffgehäuse und einer neuen Schaltanlage ersetzt werden muss. Das Angebot der Fa. Hörmann incl. Lieferung und Montage beläuft sich auf 927,37 €

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. A2019/11675 der Fa. Hörmann vom 03.09.2019 zum Bruttopreis von 927,37 € zuzgl. Fahrtkosten zu und vergibt hiermit den Auftrag.


Erweiterung Kindergarten: LV Kanalarbeiten Außen; Auftragsvergabe

Für die Kanalarbeiten im Außenbereich hat das Fachplanungsbüro Baumann & Raspotnig ein Nachtrags- LV erstellt. Die Firmen BauBauer und Kirchner haben das LV für 3 Entwässerungsschächte mit Rohrgraben und Leitungen für die Oberflächen- und Dachentwässerung und den Schmutzwasser-Revisionsschacht ausgefüllt. Herr Raspotnig hat nach der Prüfung die Auftragsvergabe über die Gesamtsumme von 35.233,75 € empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem Nachtrags-LV vom 16.09.2019 und der Prüfung am 09.10.2019 zu und vergibt den Auftrag an die Fa. BauBauer aus Thaining zum Gesamtpreis von 35.233,75 € brutto.

 

Erlass einer Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Auf die Beratung in der Sitzung vom 21.08.2019 wird Bezug genommen.

Um die darin beschlossene Absicht, etwaige Straßen, die unter die in Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG genannte 25-Jahresfrist fallen, weder fertig zustellen, geschweige denn hierfür Beiträge erheben zu wollen, auch in der Satzung entsprechend zu dokumentieren, erscheint es sinnvoll, eine diesbezügliche Billigkeitsregelung in die Satzung aufzunehmen.

Die Verwaltung legt hierzu einen Entwurf vor.

Der Gemeinderat beschließt den Erlass folgender Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen:

 

Satzung zur 1. Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Thaining

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 5a Abs. 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und § 132 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:

§1 Änderung

 Es wird folgender § 15a eingefügt:

„§ 15a Billigkeitserlass

 Erschließungsbeiträge werden vollständig erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstanden sind oder entstehen.“

§ 2 Inkrafttreten

 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Einziehung eines Teilstückes des im Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege eingetragenen Straßenzuges „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining; Einziehungsverfügung

 

Auf die Beratung in der Sitzung vom 17.04.2019, TOP 71/04., wird Bezug genommen.

Die Absicht zur Einziehung des Teilstückes des im Straßenbestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der Gemeinde Thaining eingetragenen Straßenzuges mit der Bezeichnung „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ wurde vom 22.05.2019 bis 22.08.2019 bekannt gemacht. Äußerungen bzw. Einwendungen sind nicht eingegangen. Der Entwurf der Verfügung zur Einziehung wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Die Gemeinde verfügt die Einziehung des Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ von km 0,645 bis km 0,780 entsprechend der Bekanntmachung vom 21.05.2019. Damit erlischt der Gemeingebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsverfügung bekannt zu machen.

 

BRK: Zuschuss Antrag für das Helfer vor Ort Fahrzeug

Der BRK-Kreisverband Landsberg bittet für den sogenannten „Helfer vor Ort“ der die Gemeinden Reichling, Rott, Apfeldorf, Thaining und Vilgertshofen bei der Erstbetreuung bis zum Eintreffen es Rettungsdienstes betreut, mit Schreiben vom 16.09.2019 um einen Zuschuss für ein neues Fahrzeug. Das Schreiben ist dem Gemeinderat bekannt. Das alte Fahrzeug ist inzwischen 14 Jahre alt und soll ersetzt werden.

Die Höhe der beantragten Zuwendung soll je Gemeinde 4.000 € betragen.

Der Gemeinderat stimmt einem Zuschuss in Höhe von 4.000€ für die Beschaffung eines neuen HvO – Fahrzeuges zu.

  

Kommunalwahlen 2020 – Berufung eines Wahlleiters

Nach Art. 5 GLKrWG muss für die Gemeindewahlen durch den Gemeinderat ein Wahlleiter sowie dessen Stellvertreter berufen werden. Es können berufen werden, sofern nicht unten genannte Hinderungsgründe vorliegen:

Erster Bürgermeister

Zweiter Bürgermeister

Gemeinderatsmitglieder

Bediensteter der Gemeinde oder VGem

jeder in der Gemeinde Wahlberechtigte

Die Reihenfolge ist nicht zwingend (aber evtl. sinnvoll), VGem-Bedienstete können nur in einer Mitgliedsgemeinde Wahlleiter sein (hiervon sollte nur sparsam Gebrauch gemacht werden, weil sonst Helfer am Wahltag fehlen).

Hinderungsgründe (Art 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG):

Bewerber als Bürgermeister

Bewerber als Gemeinderatsmitglied

Leiter einer Aufstellungsversammlung

Beauftragter (oder Stellvertreter) eines Wahlvorschlags

Ein Wahlleiter darf nicht auch in einem Wahlvorstand tätig sein. Insofern sollte nicht berufen werden, wer zur Ermittlung des Wahlergebnisses benötigt wird.

 

Zur Gemeindewahlleiterin wird berufen: Frau Rita Tagwerker

Zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter wird berufen: Herr Manfred Happach

 

 

 

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