Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.
Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.
Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersätze wurden zuletzt mit Wirkung ab 1.1.2006 angepasst. Seitdem betragen die Steuersätze:
für den 1. Hund 30,00 €
für den 2. Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 90,00 €
für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund
Satzung zur 3. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:
1. Änderung der Satzung
§ 5 erhält folgende neue Fassung:
Ҥ 5
Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt für den 1. Hund 50 ,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 110,00 €
für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird gelten als erste Hunde.“
Mit der Rechnung soll dem Hundebesitzer zukünftig ein Lageplan mit den eingezeichneten Hundetoiletten ausgegeben werden.
2. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Festsetzung einer erweiterten Tempo 30-Zone im Bereich Mühlweg/Weiherweg
Nach einem Antrag von Einwohnern im Bereich Mühlweg legt die Verwaltung den Entwurf für eine angepasste verkehrsrechtliche Anordnung vor.
Der Entwurf für die neue und die Aufhebungen der alten Anordnung für eine Tempo 30-Zone wird zur Kenntnis gegeben.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen entsprechend der Entwürfe erlassen werden. Es soll der gesamte Mühlweg mit in die Zone 30 aufgenommen werden. Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining
Die (nichtausgebaute) Wegestrecke FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining ist im Bestandsverzeichnis als Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ eingetragen und gewidmet. Allerdings existiert dieser zum Teil in der Natur nicht. Damit hat die Teilstrecke (mit der FlNr. 1136 der Gem. Thaining) des öffentliche Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ auf einer Länge von ca. 136 m seine Verkehrsbedeutung verloren und könnte nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden (siehe rot markierte Teilstrecke im beigefügten Lageplan).
Die Absicht, einen Weg einzuziehen, ist grundsätzlich drei Monate bekannt zu machen.
Die Gemeinde beabsichtigt, eine Teilstrecke mit ca. 136 m des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ (FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining) einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsabsicht bekannt zu machen.
Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Der Zuschussantrag der Kriegsgräberfürsorge vom 27.02.2019 wird zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde Thaining hat im Vorjahr einen Zuschuss von 150,00 € gewährt.
Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Thaining vom 17.04.2019
Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019
Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining
Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.
Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.
Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Hundesteuersatzung
Die Hundesteuersätze wurden zuletzt mit Wirkung ab 1.1.2006 angepasst. Seitdem betragen die Steuersätze:
für den 1. Hund 30,00 €
für den 2. Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund 90,00 €
für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund
Satzung zur 3. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer
Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:
1. Änderung der Satzung
§ 5 erhält folgende neue Fassung:
Ҥ 5
Steuermaßstab und Steuersatz
Die Steuer beträgt für den 1. Hund 50 ,00 €
für den 2. Hund 80,00 €
für jeden weiteren Hund 110,00 €
für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund
Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird gelten als erste Hunde.“
Mit der Rechnung soll dem Hundebesitzer zukünftig ein Lageplan mit den eingezeichneten Hundetoiletten ausgegeben werden.
2. Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.
Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Festsetzung einer erweiterten Tempo 30-Zone im Bereich Mühlweg/Weiherweg
Nach einem Antrag von Einwohnern im Bereich Mühlweg legt die Verwaltung den Entwurf für eine angepasste verkehrsrechtliche Anordnung vor.
Der Entwurf für die neue und die Aufhebungen der alten Anordnung für eine Tempo 30-Zone wird zur Kenntnis gegeben.
Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen entsprechend der Entwürfe erlassen werden. Es soll der gesamte Mühlweg mit in die Zone 30 aufgenommen werden.
Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining
Die (nichtausgebaute) Wegestrecke FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining ist im Bestandsverzeichnis als Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ eingetragen und gewidmet. Allerdings existiert dieser zum Teil in der Natur nicht. Damit hat die Teilstrecke (mit der FlNr. 1136 der Gem. Thaining) des öffentliche Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ auf einer Länge von ca. 136 m seine Verkehrsbedeutung verloren und könnte nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden (siehe rot markierte Teilstrecke im beigefügten Lageplan).
Die Absicht, einen Weg einzuziehen, ist grundsätzlich drei Monate bekannt zu machen.
Die Gemeinde beabsichtigt, eine Teilstrecke mit ca. 136 m des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ (FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining) einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsabsicht bekannt zu machen.
Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.
Der Zuschussantrag der Kriegsgräberfürsorge vom 27.02.2019 wird zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde Thaining hat im Vorjahr einen Zuschuss von 150,00 € gewährt.
Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €.
Leonhard Stork
22.04.2019
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