Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung Thaining vom 17.04.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.04.2019

 

Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf FlNr. 191/14 der Gemarkung Thaining, Strassäckerweg 6, 86943 Thaining

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Erlass einer Satzung zur 3. Änderung der Hundesteuersatzung

Die Hundesteuersätze wurden zuletzt mit Wirkung ab 1.1.2006 angepasst. Seitdem betragen die Steuersätze:

für den 1. Hund                                              30,00 €

für den 2. Hund                                              60,00 €

für jeden weiteren Hund                               90,00 €

für Jagd- und Weilerhunde                           50% erster Hund

 

Satzung zur 3. Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des kommunalen Abgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Thaining folgende Satzung:

1. Änderung der Satzung

§ 5 erhält folgende neue Fassung:

Ҥ 5

Steuermaßstab und Steuersatz

Die Steuer beträgt für den 1. Hund  50 ,00 €

für den 2. Hund                                   80,00 €

für jeden weiteren Hund                  110,00 €

für Jagd- und Weilerhunde 50% erster Hund

Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird gelten als erste Hunde.“

Mit der Rechnung soll dem Hundebesitzer zukünftig ein Lageplan mit den eingezeichneten Hundetoiletten ausgegeben werden.

 2. Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft.

 

Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung für die Festsetzung einer erweiterten Tempo 30-Zone im Bereich Mühlweg/Weiherweg

Nach einem Antrag von Einwohnern im Bereich Mühlweg legt die Verwaltung den Entwurf für eine angepasste verkehrsrechtliche Anordnung vor.

Der Entwurf für die neue und die Aufhebungen der alten Anordnung für eine Tempo 30-Zone wird zur Kenntnis gegeben.

Die verkehrsrechtlichen Anordnungen sollen entsprechend der Entwürfe erlassen werden. Es soll der gesamte Mühlweg mit in die Zone 30 aufgenommen werden.
Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“, FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining

Die (nichtausgebaute) Wegestrecke FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining ist im Bestandsverzeichnis als Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ eingetragen und gewidmet. Allerdings existiert dieser zum Teil in der Natur nicht. Damit hat die Teilstrecke (mit der FlNr. 1136 der Gem. Thaining) des öffentliche Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ auf einer Länge von ca. 136 m seine Verkehrsbedeutung verloren und könnte nach Art. 8 BayStrWG eingezogen werden (siehe rot markierte Teilstrecke im beigefügten Lageplan).

Die Absicht, einen Weg einzuziehen, ist grundsätzlich drei Monate bekannt zu machen.

Die Gemeinde beabsichtigt, eine Teilstrecke mit ca. 136 m des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwegs „Nr. 29 südl. Kopetanweg“ (FlNr. 1136 der Gemarkung Thaining) einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einziehungsabsicht bekannt zu machen.

 

Zuschussantrag Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Der Zuschussantrag der Kriegsgräberfürsorge vom 27.02.2019 wird zur Kenntnis gegeben. Die Gemeinde Thaining hat im Vorjahr einen Zuschuss von 150,00 € gewährt.

Die Gemeinde Thaining gewährt dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für das Jahr 2019 einen Zuschuss in Höhe von 150,00 €.

Leonhard Stork

 22.04.2019

 

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