Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020

hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020

Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der gemeindlichen Einfriedungssatzung und Errichtung von Gabionen am Grundstück Schwette 7

Nach der Beratung in der Sitzung am 24.06.2020 hat der Gemeinderat beschlossen einen Ortstermin wahrzunehmen und dann eine endgültige Entscheidung zu treffen. Die Eigentümer haben mit Schreiben vom 07.07.2020 mitgeteilt, dass sie für die drei Wohnungen nach Rücksprache mit dem Bauamt vom LRA LL, keine 7, sondern nur fünf Stellplätze nachweisen müssen. Begründet ist es damit, dass 2 Wohnungen im Altbestand vor 1994 errichtet wurden und somit nur je 1 Stellplatz benötigen und die neue Wohnung 2,5 Stellplätze, ergibt somit gesamt 5 Stellplätze. Diese werden mit einem vorgelegten Lageplan nachgewiesen. Mit dem Schreiben beantragen die Eigentümer die bereits errichteten Gabionen mit einer Höhe von 2 m und einer Länge von 7 m entlang vom Riedweg nach § 8 der Einfriedungssatzungen zu genehmigen.

Um keine Präzedenzfälle zu schaffen wird dem Antrag auf Abweichung von der Einfriedungssatzung nicht zugestimmt.

  

Bauantrag zum Anbau eines Einfamilienhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf dem Grundstück FlNr. 46/2 der Gemarkung Thaining (Obergasse 6)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das vorliegende Bauvorhaben mit 2 Wohneinheiten mit jeweils über 75 qm Wohnfläche damit jeweils 2,5 Stellplätze – was gesamt 5 Stellplätze ergibt – erforderlich.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Fliesen- und Plattenarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Fliesen- und Plattenarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 13.040,72 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:00 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft:

  1. Fa. Keramik und Stein aus Schongau                         14.067,55 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Kermaik und Stein aus Schongau mit einer Angebotssumme in Höhe von 14.067,55 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Keramik und Stein (Enzensberger Keramik und Stein GmbH & Co. KG) aus Schongau mit den Fliesen- und Plattenarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 14.067,55 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Bodenbeläge-Linoleum

 

Die Leistung für das Gewerk „Bodenbeläge-Linoleum“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 23.797,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:15 Uhr sind zwei Angebote eingegangen.

Die abgegebenen Angebote wurden geprüft und belaufen sich auf folgende Summen:

  1. Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen 18.965,54 €
  2. Bieter                                                                                                          18.992,10 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Bodenbeläge-Linoleum für o.g. Maßnahme an die Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.965,54 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Raumausstattung Erhard GmbH Deco Demus aus Nördlingen mit den Bodebelägen-Linoleum für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 18.965,54 € brutto zu beauftragen.


Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Bodenbeläge-Parkett

Die Leistung für das Gewerk „Bodenbeläge-Parkett“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 13 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 20.114,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:30 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft und beläuft sich auf folgende Summe:

  1. Gallasch-Bodenbeläge aus Igling                                               17.304,01 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Bodenbeläge-Parkett für o.g. Maßnahme an die Fa. Gallasch Bodenbeläge aus Igling mit einer Angebotssumme in Höhe von 17.304,01 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Gallasch Bodenbeläge aus Igling mit den Bodebelägen-Parkett für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 17.304,01 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Innentüren

Die Leistung für das Gewerk „Innentüren“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 33.773,40 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 14:45 Uhr ist ein Angebot eingegangen.

Das abgegebene Angebot wurde geprüft und beläuft sich auf folgende Summe:

  1. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld     34.083,12 €

 

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Arbeiten für die Innentüren für o.g. Maßnahme an die Fa. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld mit einer Angebotssumme in Höhe von 34.083,12 € brutto zu vergeben.

 

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Hans-Werner Straus Schreinerei-Innenausbau aus Lengenfeld mit den Arbeiten der Innentüren für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 34.083,12 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Malerarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Malerarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe (Verhandlungsvergabe) ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 15.210,62 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 15.07.2020 um 15:00 Uhr sind zwei Angebote eingegangen.

Die abgegebenen Angebote wurden geprüft und belaufen sich auf folgende Summen:

  1. Graf Maler und Lackierer aus Reichling                                  12.015,28 €
  2. Bieter                                                                                            13.319,70 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die Vergabe der Malerarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Graf Maler und Lackierer aus Reichling mit einer Angebotssumme in Höhe von 12.015,28 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Graf Maler und Lackierer aus Reichling mit den Malerarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 12.015,28 € brutto zu beauftragen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Auftragsvergabe Sonnenschutz

Aufgrund der fortgeschrittenen Verputzarbeiten konnten wir die Maßnahme Sonnenschutz nicht mehr ausschreiben. Der Architekt hat dazu ein Angebot von der Fa. Weingartner aus Eching am Ammersee eingeholt, geprüft und die Auftragsvergabe empfohlen. Der Gesamtpreis für die Lieferung und Montage liegt bei 13.962,26 €. Die Fa. Weingartner ist inzwischen beauftragt.

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für den Sonnenschutz im Nachtrag an die Fa. Weingartner aus Eching zum Gesamtpreis von 13.962,26 €

 

Angebot LEW für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Obergasse zum Grasweg, Auftragsvergabe.

Nach der Vorstellung der Planung in der Sitzung am 24.06.2020 und der grundsätzlichen Zustimmung vom Gemeinderat liegt ein Angebot der LEW für die Errichtung der Straßenbeleuchtung im Gängele und am Jugendhaus vor. Herr Lutzenberger und Herr Schlee empfehlen die in der Planung vorgeschlagenen Standorte und die Anzahl der Leuchten beizubehalten. Die LED-Leuchten sollten nicht in den Ecken plaziert werden. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.560,82 €. Ca. 850,– € übernimmt die LEW für die Verlegung des Kabels vom Molkereiweg zum Dorfplatz.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot zur Errichtung der Straßenbeleuchtung zum Gesamtpreis von 20.560,82 € zu.

 

Verrechnungssätze Personal und Material für die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung;

Zur Weiterverrechnung der Kosten für Personal und Material für die Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Wasserversorgung an Dritte müssen entsprechende Sätze festgelegt werden.

Die beteiligten Bürgermeister der Gemeinden Kinsau, Thaining und Vilgertshofen schlagen nach einer gemeinsamen Besprechung folgende Verrechnungssätze vor:

Stundensatz für die Wasserfachkraft:    48 € je Stunde

Materialkosten:                                       Einkaufspreis zuzüglich Zuschlag von 10%

Der Gemeinderat beschließt folgende Verrechnungssätze an Dritte:

Stundensatz für die Wasserfachkraft:    48 € je Stunde

Materialkosten:                                       Einkaufspreis zuzüglich Zuschlag von 10%

 

 

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