Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2020

Am 15.10.2020 hat eine Sitzung des Gemeinderates Thaining stattgefunden. Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil

ISEK; Ausschreibung und Beauftragung Sanierungsarchitekt; Zustimmung zum Abschluss der Vereinbarung für die interkommunale Zusammenarbeit und Kostenbeteiligung

Im weiteren Verfahren des ISEK ist es nunmehr erforderlich, die Leistungen eines Sanierungsarchitekten auszuschreiben und zu beauftragen.

Die VG Fuchstal würde dies als Leitkommune übernehmen, die Ausschreibung muss noch fein justiert werden, ist aber ansonsten mit der Förderstelle abgestimmt. Es ist geplant, 5 – 7 Büros anzuschreiben.  Für eine interkommunale Zusammenarbeit könnten 80 % Förderung abgerufen werden. Die verbleibenden Kosten würden nach dem auch bislang angewandten Aufteilungsmaßstab, welcher dem Gemeinderat vorab mit der Ladung übersandt wurde, aufgeteilt werden.

Der Gemeinderat stimmt der interkommunalen Zusammenarbeit sowie der Kostenvereinbarung für die Ausschreibung und Beauftragung eines Sanierungsarchitekten für die Maßnahme ISEK zu.

 

Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes – Einleitungsbeschluss;

Das ISEK ist abgeschlossen, einzelne Projekte aus dem Entwicklungskonzept hieraus können umgesetzt werden. Im Abschlussbericht von Dr. Dürsch sind die Umgriff für die Sanierungssatzungen der einzelnen Gemeinden dargestellt.

Das ISEK wurde interkommunal unter Federführung der Leitkommune Fuchstal erstellt. Das Sanierungsgebiet je Kommune wird durch diese selbst festgelegt.

Um eine Sanierungssatzung zu erarbeiten, bedarf es gem. § 141 eines Einleitungsbeschlusses. § 141 sieht weiter die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung sowie die Beteiligung der Betroffenen vor.

Im Rahmen des ISEK hat die Gemeinde die vorbereitende Untersuchung bereits durchgeführt. Diese sind vom Sanierungsarchitekten im Untersuchungsgebiet ggf. durch einen Rahmenplan (Handlungsfelder öffentlicher Raum, Gemeinbedarf, Klimaschutz) zu komplettieren. Außerdem wurden bereits grobe Ziele beschrieben, die innerhalb einer möglichen Sanierungssatzung gelten sollen. Es steht nun die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes, sowie die Ausgestaltung (Ziele, Zweck) der Sanierungssatzung an (§ 140 Nr. 2 – 4 BauGB).

Den Beginn dieses Verfahrens stellt der Einleitungsbeschluss dar, der sich auf die Untersuchungsgebiete bezieht, für die bereits schon diverse Ziele erarbeitet wurden. Daraus kann sodann ein Sanierungsgebiet und ggf. eine Gestaltungssatzung resultieren, die für den Geltungsbereich der Sanierungssatzung oder für Teile daraus, gilt.

Hinweise:

Beim Einleitungsbeschluss geht es nicht um die konkrete Entscheidung für die eine oder andere Aufgabe / das eine oder andere Projekt, das bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchung (siehe Abschlussbericht) erarbeitet wurde. Im Verfahren zum Erlass einer Sanierungssatzung werden alle Ziele / Projekte / Aufgaben, die in der Sanierungssatzung gelten sollen, einzeln beraten und festgelegt. Konkrete Maßnahmen werden nach Erlass der Sanierungssatzung im Sanierungsgebiet nach Prüfung durch den Sanierungsarchitekten in Absprache mit der Regierung umgesetzt.

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Die Vorbereitung der Sanierung wird förmlich eingeleitet.

Der Geltungsbereich der Sanierungssatzung umfasst derzeit das Untersuchungsgebiet (wird noch festgelegt). Das jeweilige Untersuchungsgebiet ist in den beiliegenden Anlagen blau umrandet und wird als Anlage zu diesem Beschluss dem Beschlussbuch beigeheftet. Von der Durchführung der vorbereitenden Untersuchung wird gem. § 141 Abs. 2 BauGB abgesehen, da sie bereits im ISEK, dass innerhalb des Bund-Länder-Förderprogramms „Kleine Städte und Gemeinden“ – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ stattfand, durchgeführt wurde.

 

Erweiterung Kiga: Angebot für den Umbau der Außentreppe

Die am Bestandsgebäude ausgebaute Fluchttreppe muss vor Inbetriebnahme wieder angebaut werden. Dazu ist ein Umbau der Treppe, des Podestes und dem Geländer notwendig. Von der Fa. Metallbau Sedlmaier aus Landsberg liegt dazu ein Angebot vom 25. September über Gesamtkosten von 7.354,40 € brutto vor.

Der Auftrag wurde bereits erteilt, damit bis zum Abnahmetermin am 09. November die Fluchttreppe eingebaut werden kann.

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Sedlmaier aus Landsberg mit Gesamtkosten von 7.354,40 € nachträglich zu.


Erweiterung Kiga: Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen

Für die Anschaffung der losen Möblierung wurden Aufträge an fünf verschiedene Firmen zum Gesamtpreis von 9.029,32 € brutto vergeben. Es handelt sich hier u. A. um Krippenbetten, Tische und Stühle für den Besprechungsraum, Klapptische, Spielzeugausstattung und Krippenstühle. Das Ganze wurde vom Architekturbüro in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleitung ausgesucht.

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe mit Gesamtkosten von 9.029,32 € nachträglich zu.

 
 Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe Planungsleistung Freianlagen

Die Planungsleistungen für die Freianlagen im Rahmen der derzeit erfolgenden Baumaßnahme zur Kindergartenerweiterung sind zu vergeben.
Die geschätzten anrechenbaren Kosten für die Freianlagen belaufen sich auf ca. 60.000 €. Unter entsprechender Beachtung der HOAI werden Planungen für Schulgärten bzw. Höfe mit Spiel- und Bewegungsangebot nach der Honorarzone IV abgerechnet. Hierauf Bezug nehmend wurden die voraussichtlichen Honorarkosten von der Verwaltung ermittelt. Das Nettohonorar im Mittelsatz ergibt eine Summe in Höhe von 17.750,50 €.  Gem. der Bekanntmachung des StMI zu kommunalen Auftragsvergaben, Ziffer 1.11 Vergabe von freiberuflichen Leistungen, können Aufträge mit einem voraussichtlichen Gesamtwert von 10.000 € bis 50.000 € unter Beachtung des Haushaltsgrundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in einem Vergabeverfahren mit nur einem geeigneten Bieter vergeben werden. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben, wurde das Büro f. Landschaftsarchitektur, Frau Franziska Meyer-Fey, aus Herrsching bezüglich der Eignungserklärung für eine beabsichtigte Angebotseinholung kontaktiert und nach entsprechend vorgelegter Erklärung zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Der Gemeinde wurde nun mit Datum vom 07.10.2020 ein Honorarangebot vorgelegt, welches die Leistungsphasen 1-3 in der Honorarzone III, Höchstsatz,
NK 5%, mit gesamt 5.040,00 € netto ergibt.
Die Verwaltung erachtet das Angebot als angemessen und empfiehlt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-3.

Der Gemeinderat beauftragt Frau Meyer-Fey, Landschaftsarchitektin aus Herrsching, mit den Leistungsphasen 1-3 der Freianlagenplanung des Kindergartens entsprechend des vorgelegten Angebots.

Derzeitiger Stand der Bauarbeiten:

  • Die Böden, Parkett und Linoleum sind verlegt.
  • Die Fliesenarbeiten sind abgeschlossen.
  • Die Schreiner haben die Akustikwände eingebaut und beginnen jetzt mit dem Einbau der Möblierung und der Treppen.
  • Die neue Pelletheizung ist in Betrieb
  • Die Sanitärinstallation ist abgeschlossen.
  • Die Elektroinstallation ist soweit fertig, leider gibt es noch eine Lieferzeit bei den Lampen.
  • Die PV-Anlage ist installiert.
  • Die Lärchen – Außenschalung ist größtenteils fertig – es fehlen noch die langen Bretter.
  • Der Umgriff um die Gebäude wird derzeit mit Kies planiert.

 

Angebot für die Anschaffung eines Festbrennstoffofens mit Wärmespeicher für die Mietwohnung im Rathaus EG

Auf Wunsch von unseren Mietern für die Anschaffung eines Kaminofens mit Wärmespeicher haben wir ein Angebot von Hafnermeister Werner Lukas aus Dießen für einen Kaminofen mit 45 kg Specksteinwärmespeicher eingeholt. Die Kosten incl. Einbau liegen bei 3.561,07 € brutto.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von Hafnermeister Lukas aus Dießen für den Kaminofen zum Gesamtpreis von 3.561,07 € zu.

 

 

 

 

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