Bauantrag zum Neubau einer Außentreppe und eines Eingangbalkons auf dem Grundstück FlNr. 135 der Gemarkung Thaining (Grasweg 14)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Es gilt zu beurteilen, ob Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag zum Anbau eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 48 der Gemarkung Thaining (Obergasse 20)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).
Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.
Die Bayerische Bauordnung sieht einen Stauraum von 3m zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und Garagen/Carports vor.
Die Gemeinde könnte die Auffassung vertreten, dass für das Vorhaben eine Ausnahme des § 2 Abs. 1 Satz 2 GaStellV ermöglicht werden sollte, da keine Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten sind und das Verkehrsaufkommen im Bereich dieser Ortsstraßen als gering eingestuft wird.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auflösung des Schulverbandes Vilgertshofen; Vertragswerk als Ersatzlösung
Der Schulverband Vilgertshofen soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zum 31.12.2020 aufgelöst werden. Die künftige Regelung der Trägerschaft für den Schulaufwand ist zwischen den beteiligten Gemeinden Thaining und Vilgertshofen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sicherzustellen.
Dem Gemeinderat liegt nun der Entwurf eines entsprechenden Vertragswerkes vor.
Der Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde im Vorfeld mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Landsberg abgesprochen.bDer Wortlaut des Vertrages wurde dem Gemeinderat vorgetragen. Der Gemeinderat stimmt der Auflösung des Schulverbandes und dem Vertrag zwischen den beiden Gemeinden in der vorliegenden Form zu.
Städtebauförderung ISEK: Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger; Bekanntgabe der Ergebnisse, Abwägungsbeschluß
Mit Schreiben vom 22.01.2020 (übermittelt per E-Mail am 22.02.2020) wurden die öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen der Beteiligung und Mitwirkung gemäß §139 BauGB um Stellungnahme zum Überörtlichen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ÜISEK) der Gemeinden Apfeldorf, Fuchstal, Hofstetten und Thaining gebeten. Zugleich wurden die öffentlichen Aufgabenträger über den Anlass und die wesentlichen Merkmale des ÜISEK informiert.
Zum Anlass des ÜISEK wurde dargelegt, dass es ähnlich gelagerte Probleme in den Ortskernen der beteiligten Gemeinden gab, insbesondere Leerstände und Mindernutzungen bei alten ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstellen, dass weiterhin Fragen des Umgangs mit der historisch gewachsenen Siedlungs- und Freiraumstruktur im Fokus standen und ferner Aspekte des Flächen- und Leerstandsmanagements betrachtet werden sollten; letzteres, um vor allem geeignete Flächenpotentiale für gewerbliche Nutzungen zu erhalten. Ergänzend wurde informiert, dass insbesondere die Aspekte des Flächen- und Leerstandsmanagements zugleich Anlass waren, das ÜISEK im Rahmen der Planungszuschüsse für modellhafte Planungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu unterstützen.
Da die Gemeinde Fuchstal (Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal) die Koordination unter den vier beteiligten Gemeinden übernommen hat, erfolgte die Bitte um Zusendung der Stellungnahmen (bis 27.02.2020) an die Gemeinde Fuchstal. Folgende öffentlichen Aufgabenträger haben eine Stellungnahme abgegeben:
Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 04.02.2020
Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, Schreiben vom 04.02.2020
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 25.02.2020
Bayerisches Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 11.02.2020
Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom 10.02.2020
Staatliches Bauamt Weilheim, E-Mail vom 10.02.2020
Landratsamt Landsberg am Lech, Sachgebiet Wasserrecht und Naturschutz, Belange des Wasserrechts, E-Mail vom 12.02.2020
Landratsamt Landsberg am Lech, Sachgebiet Wasserrecht und Naturschutz, Belange des Naturschutzes, E-Mail vom 31.01.2020
Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, E-Mail vom 11.02.2020
Gemeinde Finning, E-Mail der Verwaltungsgemeinschaft Windach vom 12.02.2020
Markt Kaltental, E-Mail vom 24.02.2020 des Marktes Kaltental
Der Gemeinderat beschließt das interkommunale städtebauliche Entwicklungskonezpt (ISEK) der Gemeinde Thaining – mit den oben genannten Maßgaben unter Abwägung sämtlicher privaten und öffentlichen Belange, wie sie in den zu den eingegangenen Stellungnahmen gefassten Beschlüssen vorgenommen worden sind.
Die beschlossenen klarstellenden bzw. redaktionellen Änderungen werden in den Planunterlagen eingearbeitet. Die Gemeinde bekennt sich zu den Zielen des ISEKs und macht sich diese zu eigen.
In Weiterführung der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2020 TOP 07/02. haben sich drei Bewerber vorgestellt:
Büro Hummel und Kraus aus München,
Büro Sunder – Plassmann aus Utting,
Büro die Städtebau aus Gersthofen.
Die bei der Vorstellung anwesenden Vertreter der Kommunen kamen übereinstimmend zum Entschluss das Büro die Städtebau, Gersthofen mit der Weiterführung des interkommunalen Projekts zu beauftragen.
Als interkommunaler Sanierungsarchitekt (für Apfeldorf, Fuchstal, Hofstetten und Thaining) wird das Büro die Städtebau aus Gersthofen beauftragt. Die Gemeinde Fuchstal ist zu bitten federführend den Vertrag zu schließen. Die Gemeinde Thaining beteiligt sich mittels festgelegtem Schlüssel an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner).
Erweiterung Kiga: Angebot ASD für den Einbau Akustikdeckensegel
Frau Geirhos vom Jugendamt hat bei der Begehung am 09. November die Akustik im Bereich Kinder WC und Gang bemängelt und mit Schreiben vom 07.12.2020 mitgeteilt, dass der Schallschutz bis 31.12.2020 angebracht werden muß.
Dazu liegt ein Angebot vom 16.11.2020 von der Trockenbaufirma ASD aus Landsberg über die Lieferung und Einbau von 14 Akustiksegeln zum Gesamtpreis von 7.787,15 € incl. MwSt. vor. Das Angebot wurde vom Architekturbüro geprüft. Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von ASD-Dienstleistungen Nr. AN-2020-000415 zum Gesamtpreis von 7.787,15 € incl. MwSt. zu.
Vereinbarung über die Vergabe der hoheitlichen Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen an das Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg
Gem. der Bestattungsbekanntmachung des StMI (BestBek) muss die Gemeinde ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben (z.B. das Herrichten des Grabes, das Versenken des Sarges und die Beisetzung von Urnen, die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, Ausgrabungen und Umbettungen) nicht selbst durch eigenes Personal oder eigene Bestattungseinrichtungen erfüllen, sondern kann sich – soweit die Aufgabe dafür geeignet ist – auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind.
Zwischen der Gemeinde und dem Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg wurde in der Vergangenheit eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Das Bestattungsunternehmen hat den 6 Gemeinden der VGem Reichling in einer Besprechung am 26.06.2020 mitgeteilt, dass es die Leistungen zu den bisherigen Preisen nicht mehr erbringen kann. Das Bestattungsunternehmen legt den Gemeinden Vertragsentwürfe für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 mit neuen Preisen (einheitlich für alle 6 Gemeinden) zur Unterzeichnung vor. Diese Verträge verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Der Gemeinderat beschließt die hoheitlichen Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen für den Zeitraum ab 01.01.2021 an das Unternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg entsprechend des vorgelegten Vertragsentwurfs zu vergeben.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2020
Bauantrag zum Neubau einer Außentreppe und eines Eingangbalkons auf dem Grundstück FlNr. 135 der Gemarkung Thaining (Grasweg 14)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).
Es gilt zu beurteilen, ob Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag zum Anbau eines Carports mit Dachterrasse auf dem Grundstück FlNr. 48 der Gemarkung Thaining (Obergasse 20)
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).
Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.
Die Bayerische Bauordnung sieht einen Stauraum von 3m zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und Garagen/Carports vor.
Die Gemeinde könnte die Auffassung vertreten, dass für das Vorhaben eine Ausnahme des § 2 Abs. 1 Satz 2 GaStellV ermöglicht werden sollte, da keine Verkehrsbeeinträchtigungen zu erwarten sind und das Verkehrsaufkommen im Bereich dieser Ortsstraßen als gering eingestuft wird.
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Auflösung des Schulverbandes Vilgertshofen; Vertragswerk als Ersatzlösung
Der Schulverband Vilgertshofen soll aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zum 31.12.2020 aufgelöst werden. Die künftige Regelung der Trägerschaft für den Schulaufwand ist zwischen den beteiligten Gemeinden Thaining und Vilgertshofen durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag sicherzustellen.
Dem Gemeinderat liegt nun der Entwurf eines entsprechenden Vertragswerkes vor.
Der Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages wurde im Vorfeld mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt Landsberg abgesprochen.bDer Wortlaut des Vertrages wurde dem Gemeinderat vorgetragen.
Der Gemeinderat stimmt der Auflösung des Schulverbandes und dem Vertrag zwischen den beiden Gemeinden in der vorliegenden Form zu.
Städtebauförderung ISEK: Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger; Bekanntgabe der Ergebnisse, Abwägungsbeschluß
Mit Schreiben vom 22.01.2020 (übermittelt per E-Mail am 22.02.2020) wurden die öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen der Beteiligung und Mitwirkung gemäß §139 BauGB um Stellungnahme zum Überörtlichen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ÜISEK) der Gemeinden Apfeldorf, Fuchstal, Hofstetten und Thaining gebeten. Zugleich wurden die öffentlichen Aufgabenträger über den Anlass und die wesentlichen Merkmale des ÜISEK informiert.
Zum Anlass des ÜISEK wurde dargelegt, dass es ähnlich gelagerte Probleme in den Ortskernen der beteiligten Gemeinden gab, insbesondere Leerstände und Mindernutzungen bei alten ehemals landwirtschaftlich genutzten Hofstellen, dass weiterhin Fragen des Umgangs mit der historisch gewachsenen Siedlungs- und Freiraumstruktur im Fokus standen und ferner Aspekte des Flächen- und Leerstandsmanagements betrachtet werden sollten; letzteres, um vor allem geeignete Flächenpotentiale für gewerbliche Nutzungen zu erhalten. Ergänzend wurde informiert, dass insbesondere die Aspekte des Flächen- und Leerstandsmanagements zugleich Anlass waren, das ÜISEK im Rahmen der Planungszuschüsse für modellhafte Planungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr zu unterstützen.
Da die Gemeinde Fuchstal (Verwaltungsgemeinschaft Fuchstal) die Koordination unter den vier beteiligten Gemeinden übernommen hat, erfolgte die Bitte um Zusendung der Stellungnahmen (bis 27.02.2020) an die Gemeinde Fuchstal. Folgende öffentlichen Aufgabenträger haben eine Stellungnahme abgegeben:
Der Gemeinderat beschließt das interkommunale städtebauliche Entwicklungskonezpt (ISEK) der Gemeinde Thaining – mit den oben genannten Maßgaben unter Abwägung sämtlicher privaten und öffentlichen Belange, wie sie in den zu den eingegangenen Stellungnahmen gefassten Beschlüssen vorgenommen worden sind.
Die beschlossenen klarstellenden bzw. redaktionellen Änderungen werden in den Planunterlagen eingearbeitet. Die Gemeinde bekennt sich zu den Zielen des ISEKs und macht sich diese zu eigen.
Interkommunales städtebauliches Entwicklungskonzept (ÜISEK); Beauftragung Sanierungsarchitekt
In Weiterführung der öffentlichen Sitzung vom 15.10.2020 TOP 07/02. haben sich drei Bewerber vorgestellt:
Die bei der Vorstellung anwesenden Vertreter der Kommunen kamen übereinstimmend zum Entschluss das Büro die Städtebau, Gersthofen mit der Weiterführung des interkommunalen Projekts zu beauftragen.
Als interkommunaler Sanierungsarchitekt (für Apfeldorf, Fuchstal, Hofstetten und Thaining) wird das Büro die Städtebau aus Gersthofen beauftragt. Die Gemeinde Fuchstal ist zu bitten federführend den Vertrag zu schließen. Die Gemeinde Thaining beteiligt sich mittels festgelegtem Schlüssel an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner).
Erweiterung Kiga: Angebot ASD für den Einbau Akustikdeckensegel
Frau Geirhos vom Jugendamt hat bei der Begehung am 09. November die Akustik im Bereich Kinder WC und Gang bemängelt und mit Schreiben vom 07.12.2020 mitgeteilt, dass der Schallschutz bis 31.12.2020 angebracht werden muß.
Dazu liegt ein Angebot vom 16.11.2020 von der Trockenbaufirma ASD aus Landsberg über die Lieferung und Einbau von 14 Akustiksegeln zum Gesamtpreis von 7.787,15 € incl. MwSt. vor. Das Angebot wurde vom Architekturbüro geprüft.
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot von ASD-Dienstleistungen Nr. AN-2020-000415 zum Gesamtpreis von 7.787,15 € incl. MwSt. zu.
Vereinbarung über die Vergabe der hoheitlichen Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen an das Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg
Gem. der Bestattungsbekanntmachung des StMI (BestBek) muss die Gemeinde ihre mit dem Betrieb von Bestattungseinrichtungen zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben (z.B. das Herrichten des Grabes, das Versenken des Sarges und die Beisetzung von Urnen, die Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs, Ausgrabungen und Umbettungen) nicht selbst durch eigenes Personal oder eigene Bestattungseinrichtungen erfüllen, sondern kann sich – soweit die Aufgabe dafür geeignet ist – auch privater Unternehmer bedienen, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht geeignet und zuverlässig sind.
Zwischen der Gemeinde und dem Bestattungsunternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg wurde in der Vergangenheit eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Das Bestattungsunternehmen hat den 6 Gemeinden der VGem Reichling in einer Besprechung am 26.06.2020 mitgeteilt, dass es die Leistungen zu den bisherigen Preisen nicht mehr erbringen kann. Das Bestattungsunternehmen legt den Gemeinden Vertragsentwürfe für die Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 mit neuen Preisen (einheitlich für alle 6 Gemeinden) zur Unterzeichnung vor. Diese Verträge verlängern sich um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Der Gemeinderat beschließt die hoheitlichen Bestattungs- und Friedhofsdienstleistungen für den Zeitraum ab 01.01.2021 an das Unternehmen Hohenadl GmbH aus Landsberg entsprechend des vorgelegten Vertragsentwurfs zu vergeben.
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