Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2019
Bebauungsplan „Kindergarten“; Vorstellung der Planung; Aufstellungs- sowie Billigungsbeschluss
Der Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat über einen Termin mit der Baugenehmigungsbehörde bezüglich des eingereichten Bauantrages zur Kindergartenerweiterung. Demnach fügt sich das geplante Vorhaben nicht ein und es ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (Festsetzung GR und Baugrenzen) erforderlich.
Von der Verwaltung wurden daraufhin Planentwürfe erstellt, welche dem Gemeinderat vorgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; ein Umweltbericht entfällt nach § 13 Abs. 3 BauGB.
Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Kindergarten“ entsprechend des in den vorgelegten Entwürfen bestimmten Geltungsbereiches.
Die von der Verwaltung gefertigten Entwürfe werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis der vorgelegten Entwürfe die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dazu finden Sie den Bericht aus dem LT vom 14.05.2019
Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“; Billigung einer geänderten Planung
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 06.03.2019, TOP 69/04, wird Bezug genommen.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des damals dem Gemeinderat vorgestellten Änderungsbebauungsplan angepasst; die neue Fassung vom 08.05.2019 wird dem Gemeinderat vorgestellt.
Der Bebauungsplan in seiner zuletzt geltenden Fassung soll hinsichtlich der Grundflächenzahl geändert werden. Außerdem werden Kellergaragen mit Dachterrassen zu den bisherigen Festsetzungen ergänzt und der Kniestock für Quer- bzw. Zwerchgiebel (mit einer bestimmten Maximalbreite) zugelassen.
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ in der Fassung vom 08.05.2019 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Behörden zu beteiligen.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2019
Hier finden Sie einen Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 09.05.2019
Bebauungsplan „Kindergarten“; Vorstellung der Planung; Aufstellungs- sowie Billigungsbeschluss
Der Vorsitzende berichtet dem Gemeinderat über einen Termin mit der Baugenehmigungsbehörde bezüglich des eingereichten Bauantrages zur Kindergartenerweiterung. Demnach fügt sich das geplante Vorhaben nicht ein und es ist die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans (Festsetzung GR und Baugrenzen) erforderlich.
Von der Verwaltung wurden daraufhin Planentwürfe erstellt, welche dem Gemeinderat vorgestellt werden. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt; ein Umweltbericht entfällt nach § 13 Abs. 3 BauGB.
Die Gemeinde beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans „Kindergarten“ entsprechend des in den vorgelegten Entwürfen bestimmten Geltungsbereiches.
Die von der Verwaltung gefertigten Entwürfe werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Basis der vorgelegten Entwürfe die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Dazu finden Sie den Bericht aus dem LT vom 14.05.2019
Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“; Billigung einer geänderten Planung
Auf die Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 06.03.2019, TOP 69/04, wird Bezug genommen.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf des damals dem Gemeinderat vorgestellten Änderungsbebauungsplan angepasst; die neue Fassung vom 08.05.2019 wird dem Gemeinderat vorgestellt.
Der Bebauungsplan in seiner zuletzt geltenden Fassung soll hinsichtlich der Grundflächenzahl geändert werden. Außerdem werden Kellergaragen mit Dachterrassen zu den bisherigen Festsetzungen ergänzt und der Kniestock für Quer- bzw. Zwerchgiebel (mit einer bestimmten Maximalbreite) zugelassen.
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ in der Fassung vom 08.05.2019 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Behörden zu beteiligen.
Leonhard Stork
21.05.2019
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