Maskenpflicht ab dem 27.04.2020

Ab 27. April wird eine „Mundschutzpflicht“ ausgerufen. Die Pflicht sei mit allen Arten von Masken erfüllbar, auch mit einem Schal, der über Mund und Nase getragen werde.

Die Pflicht für „Alltags- oder Communitymasken“ gelte auch für all jene Geschäfte, die bislang schon geöffnet hatten, etwa Lebensmittelläden oder Drogeriemärkte.

Nächster ArtikelCorona-Virus "Informationen für Bürger"