Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019

Hier finden Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2019.

Bauantrag (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren) zum Anbau eines Wintergartens auf FlNr. 191/20 der Gemarkung Thaining (Zaunäckerweg 17)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Thaining Süd“.

Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach Prüfung der Verwaltung eingehalten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

  

Bauantrag zur Nutzungsänderung von drei ehemals gewerblich genutzten Büroräumen im EG und OG zu Wohnräumen auf dem Grundstück FlNr. 120/1 der Gemarkung Thaining (Obergasse 22a)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  

Antrag auf Erlaubnis zur Rodung eines Waldbestandes auf den Grundstücken FlNrn. 1736 und 1740, Gemarkung Thaining

Für die Grundstücke ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde ein Biotop mit landschaftspflegerischem Schwerpunktgebiet Thanner Filz: Entwicklungszone dargestellt. Die Untere Naturschutzbehörde begrüßt die Maßnahme zur Wiederentwicklung der artenreichen Nass-/Streuwiese. Die Stellungnahme des Revierförsters sieht die Grundstücke als Grenzstandorte für Wald; der Wald sei wohl durch Sukzession entstanden, weil die ehemaligen Wiesen nicht mehr gemäht/beweidet wurden – eine große Forstwirtschaft könne an diesen Standorten ohnehin nicht betrieben werden. Die erforderliche Pflege und Aktivierung der Seggen- oder binsenreiche Streu- und Nasswiesen mit teilflächigen Schilf-, Pfeifengrasbeständen und ehemaligen Torfstichen in Zusammenarbeit und Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde wird vom Antragsteller zugesichert. Demnach steht das Vorhaben zur Rodung des Waldbestandes dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Thaining nicht entgegen und könnte im Hinblick auf die gegebenen Stellungnamen der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Revierförsters zugelassen werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Rodung auf den Grundstücken mit den FlNrn. 1736 und 1740 der Gemarkung Thaining zu.

 

Fundtierbetreuung; Anpassung der Pauschale

Bislang zahlt die Gemeinde für die Kosten für eine etwaige Betreuung von Fundtieren durch das Tierheim Landsberg eine Pauschale von 70 ct/EW. Zum Ende des Jahres läuft die Vereinbarung aus. Die Pauschale wird jeweils landkreisweit einheitlich verhandelt. Der Tierschutzverein weist in einem Schreiben an Herrn Landrat darauf hin, dass diese Pauschale nicht kostendeckend sei und bittet um eine Erhöhung für 2020 auf 0,80 €, 2021 auf 0,90 € und für 2022 auf 1 € pro Einwohner.

In einer Bürgermeisterdienstbesprechung am 19.09.2019 wurde stattdessen eine Erhöhung wie folgt als angemessen beurteilt:

2020             80 ct/EW

2021             85 ct/EW

Ab 2022        90 ct/EW

Der Tierschutzverein hat der Gemeinde einen entsprechenden Entwurf für eine Nachtragsvereinbarung zugesandt.

Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss einer Nachtragsvereinbarung mit den in der Bürgermeisterdienstbesprechung als angemessen beurteilten Pauschalen zu.

  

Angebot für das Versetzen der Straßenbeleuchtung am Mühlhauserweg 7

Die Besitzerin des Grundstücks Fl-Nr. 1185, Mühlhauserweg 7 bittet die Gemeinde die an ihrem Grundstück befindliche Peitschenlampe zu versetzen, weil sie ungünstig für eine geplante Garageneinfahrt steht. Von den LEW liegt ein Angebot vor. Die Kosten belaufen sich auf 3.699,71 € brutto. Die LEW bietet alternativ einen geraden Mast der neuen Generation an. Nach       § 126 BauGB muss die Kommune die Lampe nicht versetzen. Der Gemeinderat kann entscheiden ob die Lampe versetzt wird und wer die Kosten trägt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot Nr. SU 34332 vom 26.09.2019 zu und beauftragt die LEW den Lampenmast zu versetzen. Die Kosten trägt die Antragstellerin.

 

Angebot für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Weiherweg

Auf Antrag der Anlieger am Weiherweg (Stichweg) könnte am Ende vom Stichweg Fl-Nr. 1184 eine Straßenlampe gestellt werden. Dazu liegt ein Angebot von der LEW mit Gesamtkosten von 9.243,33 € brutto vor. Alternativ bietet die LEW eine Solarleuchte Photinus Aron mit 4000 kelvin zum Preis von 4.398,24 € an. Ein 2. Angebot für eine Solarleuchte liegt für eine Solarleuchte mit 4000 Kelvin zum Preis von 2.469,25 € brutto vor. Das Setzen der Lampe ist nicht im Angebot.

Der Gemeinderat ist nach Beratung zum Entschluss gekommen, dass vor Angebotsvergabe noch weitere Informationen durch den Vorsitzenden eingeholt werden. Unter anderem muss geklärt werden, ob die Lampe auch lokal über das Internet gesteuert werden kann. Der TOP wurde auf die nächste Sitzung vertagt.

 

 

 

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