Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 18.08.2020

Am 18.08.2020 hat eine Sitzung des Gemeinderates Thaining stattgefunden. Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Ullrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2019 vom 05.08.2020 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2019 wird zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2019

 Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in vier Fällen mit einer Summe von 39.648,47 € und im Vermögenshaushalt in einem Fall mit einer Summe von 4.033,97 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2019 werden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2019 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Eine Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ erfolgte nicht.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2019

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. (Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2019. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2019 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

(Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder.)

 

Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Dreifamilienhaus mit außenliegendem Treppenhaus und geänderter Wiederkehr auf dem Grundstück FlNr.

120 der Gemarkung Thaining (Obergasse 22)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Umgebungsbebauung entspricht einem Mischgebiet (MI).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Lt. der Planung sollen 9 Stellplätze auf dem Grundstück für das Vorhaben vorgesehen werden; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung (3 Wohneinheiten mit jeweils über 75 qm Wohnfläche = jeweils 2,5 Stellplätze je WE).

Der Gemeinderat sieht die Zufahrt auf die vorgesehenen Stellplätze 1-6 im Kurvenbereich der Ortsstraße kritisch.

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

  4. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ (mit gleichzeitiger Änderung und Einbeziehung der bisherigen Bebauungspläne „Thaining Nord II“, „Thaining Nord III“ und „Thaining Nord IV“) der Gemeinde Thaining; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Satzungsbeschluss

 

Die Öffentlichkeit wurde vom 02.07.2020 bis 03.08.2020 beteiligt. Eine Äußerung ist nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurden folgende Stellen des Landratsamtes beteiligt und haben folgende Stellungnahme gegeben:
Untere Bauaufsichtsbehörde:
Mit Schreiben vom 28.07.2020 wird mitgeteilt, dass die Zusammenfassung der verschiedenen Bebauungspläne zu einer (1) Satzung begrüßt wird; dieser erleichtert den praktischen Vollzug in den betreffenden Gebieten. Inhaltlich bestehen seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken gegen den Entwurf.
Untere Immissionsschutzbehörde:
Das Schreiben wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Es wird empfohlen, dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde nachzukommen und den Entwurf der Satzung dahingehend anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung Nr. 15.2 ersatzlos zu streichen.

Untere Naturschutzbehörde:
Das Antwortschreiben vom 09.07.2020 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Die Pflanzpflicht ist aus den bestehenden Bebauungsplänen übernommen worden. Für das neue „WA 5“ wird empfohlen, dem Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde nachzukommen und den Entwurf der Satzung für die Festsetzung Nr. 13.1 dahingehend anzupassen.

Der Gemeinderat beschließt, die Festsetzung Nr. 13.1 wie folgt anzupassen:
„Spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Wohnhauses sind je angefangene 300 m² Grundstücksfläche im WA I und WA II mind. ein Baum, im übrigen Gebiet mindestens ein Baum und zwei Sträucher zu pflanzen. Abweichend hiervon sind im WA 5 je angefangene 200 m² Grundstücksfläche mindestens ein Baum und zwei Sträucher spätestens ein Jahr nach Fertigstellung des Wohnhauses zu pflanzen.“

Straßenbaulastträger Kreisstraße:
Mit Schreiben vom 28.07.2020 wird keine Äußerung zum Entwurf gegeben.

Der Gemeinderat Thaining beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ mit den o.g. Änderungen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Bekanntmachung der Satzung abzuschließen.

 

Angebot für den Einbau eines Segment Tores am Molkereiweg 2

Für den Einbau eines Segment Tores in der alten Gefrieranlage am Molkereiweg 2 liegt ein Angebot der Fa. Metallbau Mang aus Bobingen vor. Die Eingangstüre ist für die Nutzung als Lager zu schmal. Deswegen soll ein Garagentor mit Antrieb neben der Türe eingebaut werden. Die Vorbereitungsarbeiten erledigt unser Gemeindearbeiter. Das Angebot beläuft sich incl. Montage und MwSt auf 2.317,68 € und ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau des Tores zum Gesamtpreis von 2.317,68 € brutto zu.

 

Angebot der Fa. IK-T THAINING1BA01-2 über „Unterstützungsleistungen zum Bayerischen Gigabit-Förderverfahren für den weiteren Glasfaserausbau in der Gemeinde Thaining

Der Bürgermeister informiert über das vorliegende Angebot der Firma IK-T. Zur Erlangung einer Förderung im Rahmen der Bayerischen Gigabit Förderrichtlinie (Fördersatz bis zu 90 %) ist es erforderlich, Voruntersuchungen und Machbarkeitsstudien vorzulegen. Dies wird von der Firma IK-T angeboten und erbracht.

Die Kosten (Schätzung in Höhe von 5.340,00 € netto) sind wiederum komplett förderfähig durch genehmigte Restfördermittel des Bundes für Planungs- und Beratungsleistungen.

Das Angebot der Fa. IK-T wird wie im Sachvortrag angegeben, angenommen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Schreinerarbeiten-Möbel

Die Leistung für das Gewerk „Schreinerarbeiten Möbel“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 15 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 111.186 € brutto.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 11.08.2020 um 14:00 Uhr sind drei Angebote frist- und formgerecht eingegangen. Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus

1. Hans-Werner Straus (Lengenfeld): 149.862,72 € (unt. Berücks. von 4 % Nachlass)

2. Bieter:    150.310,82 €

3.Bieter:     154.443,56 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Fa. Hans-Werner Straus, Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 149.862,72 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 4 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Schreinerarbeiten-Möbel“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Fa. Hans-Werner Straus, Schreinerei-Innenausbau (Lengenfeld) mit einer Vergabesumme in Höhe von 149.862,72 € (brutto) zu.

 

Verwendung der Spende der Sparkassenstiftung

 Die Stiftung der Sparkasse Landsberg-Dießen führt auch in diesem Jahr die

Spendenaktion 1,– € je Einwohner fort. Hierfür sollen wir zwei Vorschläge für die      Verwendung erbringen. Für die Gemeinde Thaining ist der Betrag auf 1.000 € festgelegt. Vorschlag 2. Bgm Seefelder: Spielgerät für Kindergarten

Der Gemeinderat schlägt vor die Spende für Spielgeräte am Kindergarten zu verwenden.

 

 

 

 

 

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