Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2019

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Bauantrag zum Anbau an einen bestehenden Kindergarten auf FlNrn. 1193/1 und Bauantrag zum Umbau und Ausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 48 und 48/3 (Obergasse 20)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Für das Vorhaben werden 5 Stellplätze geplant; dies entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Thaining Nord“ hinsichtlich GRZ und Baufenster für Garagen

Die Verwaltung hat einen Entwurf für einen Änderungsbebauungsplan gefertigt. Dieser wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.

Der Gemeinderat sieht bei dieser Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt. Aus diesem Grunde ist die Änderung im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB möglich und zulässig.

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Plans zur Änderung des Bebauungsplanes. Der vorlegte Entwurf wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf auszulegen und die Behörden zu beteiligen. Mit den Antragstellern soll ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Kosten (in Höhe von 500 €) geschlossen werden.

Das Verfahren beginnt erst wenn der Antragssteller die Übernahme des Grenzabstandes durch den nördlichen Nachbarn vorlegt.

 

Antrag vom Schützenverein Grüne Au Thaining für einen weiteren Zuschuss zum Einbau von elektronischen Schießständen und Umbau Schützenheim

Nachdem wir in der Sitzung am 16.01.2018 dem Schützenverein einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für den Einbau der elektronischen Schießstände gewährt haben, liegt vom Schützenmeister Johann Meinendres ein Antrag für einen weiteren Zuschuss in Höhe von 7.000 € für den Umbau des Schützenheims vor. Der bisherige und noch geplante Umbau verursacht mehr Kosten als anfangs kalkuliert. Der Inhalt des Schreibens ist dem Gemeinderat bekannt.

Der Gemeinderat bewilligt dem Schützenverein Grüne Au Thaining einen weiteren Zuschuss in Höhe von 7.000 €.

 

Angebot für die Sanierung von Schachtabdeckungen im Straßenbereich

Für die Sanierung von abgesenkten Schachtabdeckungen im Fahrbahnbereich der Ortsstraßen liegen 2 Angebote von der Beck GmbH aus Bad Rappenau vor. Beim Einbau von 10 selbstnievellierenden Schachtabdeckungen inkl. Asphaltarbeiten und Adapterring entstehen Kosten pro Stück mit dem Deckel aus Gusseisen von 959,–€ netto. Mit dem Deckel aus Beton-Guss in Höhe von 989,– netto, bei Beauftragung bis 31.03.2019.

 

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot für den Einbau von 10 Schachtabdeckungen mit dem Deckel aus Beton-Guss zum Einzelpreis von 989 € netto zu.

 

Planung eines Gehweges zum Gewerbegebiet; Sachstand

Nach einem Antrag von GR Lena Fischer und mehreren Anfragen von Seiten der Bürger aus Thaining hat ein Ortstermin mit dem kreiseigenen Tiefbau Herr Ried und Planer Max Lang vor Ort stattgefunden. Es liegen Kostenschätzungen für 3 Varianten vor.

  1. Ausbau südlich LL 21: 125 m Entwässerung mit Sickerschächten: ca. 75.000 €
  2. Ausbau südlich LL 21: 125 m Entwässerung mit Rigolen: ca. 85.000 €
  3. Ausbau nördlich LL 21: 190 m Entwässerung über 2 m breiten Grünstreifen: ca. 46.000 €.

Für die nördliche Variante muss noch Grund erworben werden, ca. 750 m²

Der Gemeinderat stimmt für den Ausbau des Gehweges der Variante 3 und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten (und die Grundstücksverhandungen zu führen). Mit dem Landratsamt soll abgeklärt werden, ob es eine Förderung im Zuge des Radwegeausbau gibt.

 

 

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