Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 17.03.2021

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 1841/5 der Gem. Thaining (Issinger Weg 24)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

Da das Grundstück geteilt wurde, war die Erschließung des Grundstückes für das geplante Bauvorhaben nicht mehr gesichert.
Mit dem Bauherrn wurde nun eine Sondervereinbarung geschlossen, sodass die Erschließung von Seiten des Issinger Wegs als gesichert erachtet wird.

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Bauantrag zum Anbau einer Garage auf dem Grundstück Hagenheimer Str. 2

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Bebauungsplan „Bauhof“. Die Vorlage des Bauantrages erfolgt im Genehmigungsfreistellungsverfahren, da alle Festsetzungen eingehalten werden. Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht beantragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsfreistellung zu erklären.

 

Bauantrag: Neubau Mehrfamilienhaus, Obergasse 31

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Es gilt zu beurteilen, ob und inwiefern Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten.

 

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt sobald der Stellplatznachweis erfolgt ist.

 

Stromlieferung für kommunale Liegenschaften 2023-2025 – Bündelausschreibung

 

Die Gemeinde hat in der Gemeinderatssitzung am 08.06.2015 den Bürgermeister beauftragt, mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH einen Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein Web-basiertes Beschaffungsportal abzuschließen. Dieser Vertrag wurde unbefristet abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn er nicht rechtzeitig vor der nächsten Ausschreibung gekündigt wird.

Die geltenden Stromlieferungsverträge laufen zum 31.12.2022 aus. Die Stromlieferung für die Jahre 2023-2025 wird lt. Dienstleistungsvertrag durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH ausgeschrieben.

Für die Jahre 2020 – 2022 hat die Gemeinde Thaining „100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ bezogen.

 

Normalstrom: InnWerke Tacherting,                          5,920 ct                       (5,490 ct.)

Heizstrom: InnWerke Tacherting,                                 4,610 ct                      (4,646 ct.)

Straßenbel.: Gemeindewerke Oberhaching,             5,278 ct.                     (4,399 ct.)

 

Die Ausschreibung soll in mehreren Losen erfolgen:

Für Normalstrom, Heizstrom und die Straßenbeleuchtung.

 

  1. Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023– 2025

 

„100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote“ (Mehrkosten gegenüber Normalstrom: ca. + 0,5 bis 1,2 ct/kWh) beschafft werden.

 

Radweg Thaining-Ziegelstadel: Vorstellung der Planung

(Sachverhalt aus der Sitzung vom 24.07.2020)

Nach Rücksprache mit Herrn Mahl, Sportreferenten im Landratsamt Landsberg, befürwortet der Landkreis den Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße LL 21 auf einer Länge von ca. 1.350 m.

Herr Ried, Ingenieur vom kreiseigenen Tiefbau würde das Vorhaben in den Haushalt aufnehmen. Die Bauausführung übernimmt der Landkreis. Den Grunderwerb übernimmt die Gemeinde.

Vom IB Lang aus Lengenfeld liegt eine Grobkostenschätzung Bau, Grunderwerb mit Planungs- und Verwaltungskosten in Höhe von 425.000 € vor.

Der Radweg wird 2,50 m breit asphaltiert und hat einen Grünstreifen von ca. 2m Abstand von der Fahrbahn, der zur Entwässerung dient.

Ca. 40 % der Gesamtsumme werden bezuschusst: 170.000 €

Die restliche Summe wird zwischen dem Landkreis und der Gemeinde geteilt: Jeweiliger Anteil: ca. 127.500 €

Auf Höhe des Dorfladens ist eine Querung der Kreisstraße mit einer Insel zur Beruhigung des Verkehrs am Ortseingang geplant.

Mit einer Mitteilung im Januar 2021 stellt der Bund mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ den Ländern Fördermittel für die Radinfrastruktur zur Verfügung. Wenn die Planung bis 31.12.2021 und die Ausführung bis 31.12.2022 fertig gestellt ist, werden bis 80% und bei Finanzschwachen Kommunen bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Förderfähig sind die Baukosten, Planungsleistungen Dritter und der Grunderwerb.

Die Reg. v. Obb. wurde über das Vorhaben informiert.

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich einer Planung für den Radweg auf einer Länge von ca. 1.350 m entlang der Kreisstraße LL 21 zu.

 

Dorfladen Thaining: Angebot für eine Terrassenüberdachung

Für die Terrasse an der Südseite des Dorfladens hat der 2. Bgm ein Angebot vom Hersteller Gutta eingeholt. Der Gesamtpreis beträgt 2399,– €. Die Terrasse wird in der warmen Jahreszeit von den Kunden zum Verweilen mit Kaffeepausen und Mittagessen genutzt. Das Angebot wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Auf der Westseite ist die Einhausung mit einer Brüstungsmauer und Fenster oder einer alternativen Lösung vorgesehen. Für die Eingangstüre soll auch eine Überdachung angebracht werden. Sie wird an der Ostseite geschlossen, damit die Einkaufswägen die jetzt im Laden stehen, abgestellt werden können. Die Kunden gehen dann seitlich in die Überdachung und dann in den Laden.

Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Terassen- und Eingangsüberdachung zu. Der 2. Bgm sorgt für die Beschaffung mit dem oben genannten Angebot oder einer ähnlichen Alternative.

 

Wasserversorgung: Sanierung Brunnen Urtele; Auftragsvergabe und Sachstand

Für die Sanierung des Trinkwasserbrunnens Urtele hat das IB Dobrindt ein Angebot der Fa. Pigadi aus Berlin eingeholt. Der Auftrag wurde aufgrund der fortgeschrittenen Arbeiten am Brunnen Urtele bereits erteilt. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die Gesamtkosten für die Brunnenregenerierung mittels Hydropuls – Verfahren betragen 11.745,30 € brutto. Dazu gehören auch die TV-Befahrungen vorher und nachher, sowie sämtliche Ein- und Ausbauten der Pumpen zum Klarpumpen und für die Leistungsmessung. Die Arbeiten werden nach dem Setzen des Gebäudes ausgeführt.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Pigadi vom 25.02.2021 zum Gesamtpreis von 11.745,30 € brutto nachträglich zu.

 

Sachstandsbericht: Seit Ende Februar pumpen wir das Wasser vom Brunnen Ziegelstadel in beide Hochbehälter. Der Brunnen Urtele wird zurückgebaut. Diese Woche werden noch die Pumpen ausgebaut. Die neue Leitung vom Brunnen zum Verknüpfungsgebäude ist verlegt.  Die Zufahrt wird für die Schwertransporter verbreitert und verstärkt. Den mit der Herstellerfirma vereinbarten Termin für die Anlieferung vom Brunnenhaus am 07. April werden wir halten.

 

Mögliche Gründung einer neuen Leader-Region,  LAG Lechrain für die Förderperiode 2023 – 2027

Für die nächste Leader Förderperiode ist es notwendig rechtzeitig räumlich zusammenhängende Aktionsgruppen (LAGs) zu bilden. Dies erfordert ein vernetztes, gemeindeübergreifendes Denken.

Eine LAG kann nur gegründet werden, wenn mind. 60.000 EW in einem Gebiet mit zusammenhängenden Gemeindegrenzen leben.  Im Landkreis Landsberg besteht bislang v.a. die LAG Ammersee. Die Gemeinde Kinsau ist Mitglied der LAG Auerbergland.

Zur Bildung einer möglichen weiteren LAG im Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech (Schwerpunkt Stadt Landsberg und Umgebung) hat am 25.02.2021 ein Treffen der Bürgermeister unter Moderation von Bürgermeister Christian Bolz, Herrn Mahl und Herrn Lachner vom LRA sowie Herrn Detlef Däke, Manager der LAG Ammersee, stattgefunden.

Die Umsetzung von Leaderprojekten erfordert entsprechendes Interesse und Engagement der Bürgerinnen und Bürger. Die Aktionsgruppe wird von einem Leadermanager geleitet.

Es geht um Vernetzung und um innovative Projekte. Ob Projekte stattfinden entscheidet das LAG-Gremium. Es gibt gewisse Handlungsfelder, die man im Vorhinein klären sollte.

Für die Leader Förderperiode 2023 – 2027 muss die Interessensbekundung der Gemeinden vom Landkreis Landsberg demnächst vorliegen, damit eine Leaderarbeitsgruppe der Region Lechrain gegründet werden kann und Fördergelder des EU-Förderprogramms für den Ländlichen Raum für Einzelprojekte abgegriffen werden können. Bei der LAG Ammersee wird der Beitrag pro EW in der neuen Förderperiode auf 0,85 €/a angepasst. Damit kann der Leader Manager (Vollzeit) und der Betrieb finanziert werden.

Die Gemeinde hat grundsätzlich Interesse, einer neuen, noch zu gründenden LAG Lechrain für mit dem Schwerpunkt Landkreis Landsberg für die Förderperiode 2023 bis 2027 beizutreten.

 

 

 

Nächster ArtikelAuszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2021