Bekanntmachung Schöffenwahl 2023

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.

 

Die Gemeinden stellen in jedem fünften Jahr, eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Der Gemeinderat Thaining hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Vorschlagliste für Schöffen für die Amtsperiode 2024-2028 aufgestellt . Diese Liste wird im Zeitraum vom 05.05.2023 bis 12.05.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Reichling, Untergasse 3, 86934 Reichling, Zimmer Nr. 01, zur Einsicht aufgelegt.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Danach wird die Vorschlagsliste mit etwaigen Einsprüchen an das Amtsgericht Landsberg am Lech übermittelt.

 

Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Diejenigen vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von ihrer Wahl zum Schöffen erhalten, müssen davon ausgehen, dass sie nicht gewählt worden sind.

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