Aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 28.03.2018

Erweiterung vom BRK-Kindergarten Thaining

Nach der Anmeldung für das Kindergartenjahr 2018/19 stoßen wir an die Grenzen mit den Plätzen und der Betriebserlaubnis. Es haben sich 41 Kiga- Kinder angemeldet, die 50 Plätze belegen. Dazu 11 Schulkinder für die Betreuung nach der Schule. Auch das Angebot für das Mittagessen wird vermehrt angenommen (täglich zwischen 16 und 21 Kinder).

Daraufhin hat eine Besprechung mit dem Kreisgeschäftsführer vom BRK Landsberg der Kindergartenleitung und der Gemeinde Thaining stattgefunden mit der Erkenntnis, dass wir eine Erweiterung der Gruppen und der Räumlichkeiten brauchen. Neben der Umgestaltung und Erweiterung der Gruppenräume fehlen auch Nebenräume für das Personal, Putzraum, ein Raum für das Mittagessen.

Anschließend fand eine Besprechung und eine Begehung in unserem Kindergarten mit Frau Schwärzler und Frau Rogotzki vom Jugendamt – LRA Landsberg statt. Frau Schwärzler hat daraufhin anhand der Geburtenzahlen von 2007-2017und der Zuzugsentwicklung einen Bedarf von 9 Kindern jährlich errechnet. Das macht einen Bedarf von 30 Kindern und rechtfertigt somit eine 2. Kigagruppe.

Für die Unter 3-jährigen Kinder errechnet sich ein 100%iger Bedarf von 19 Krippenplätzen im Jahr für die Jahre 2018-2021. Allerdings muß der Bedarf für die Kleinen nicht allein von der Gemeinde abgedeckt werden, da es auch die Möglichkeit von Tagesmüttern gibt. Das Jugendamt sieht eine Krippengruppe mit 12 Kindern für Thaining als angemessen und förderfähig.

Frau Schwärzler hat nach dem Summen Raumprogramm eine Berechnung  für 77 Plätze erstellt. 1 Krippengruppe mit 12, zwei Kigagruppen mit 50 und eine Kinderhortgruppe mit 15 Plätzen. Daraus ergibt sich eine benötigte Fläche von 471 m².

Die Entscheidung mit welchem Bedarf die Gemeinde rechnen möchte oder muss liegt beim Gemeinderat.

Am 09. April findet ein erster Termin mit einem Planungsbüro statt. Anschließend muss die Zuschuss Situation mit der Regierung v Obb. geklärt werden.

Frau Schwärzler hat eine befristete Betriebserlaubnis für 2 Jahre bis zum 31.08.2020 mit dem Hinweis auf die Besprechung vom 15.03.2018, dass die Räume und die bestehenden Flächen bis zum Abschluß der geplanten Baumaßnahmen  nicht den Vorgaben entsprechen, erlassen. Darin enthalten ist die Zulassung von 25 Kindern im Erdgeschoß Incl. 5 Kindern von 1-3 Jahren und 25 Kindern im Obergeschoß incl. 5 Kindern von 2-3 Jahren. Ein Kind unter 3 Jahren belegt 2 Plätze, dementsprechend reduzieren sich die Regelkindplätze je nach Belegung.

 

Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses GR Ulrich Stechele trug die Niederschrift aus der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2017 vom 07.03.2018 vor. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Dem Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2017 hat der Gemeinderat zugestimmt.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Jahr 2017

Die Liste der außer- und überplanmäßigen Ausgaben wurde vorgetragen und von Bürgermeister Stork erläutert.

Im Verwaltungshaushalt wurde eine Überschreitung in zwei Fällen mit einer Summe von 8.131,62 € und im Vermögenshaushalt in zwei Fällen mit einer Summe von 51.850,32 € festgestellt.

Die außer- und überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurden nachträglich genehmigt.

 

Feststellung der Jahresrechnung 2017

Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird die Jahresrechnung 2017 mit den in der Anlage ausgewiesenen Summen festgestellt. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Entnahme aus der „Allgemeinen Rücklage“ in Höhe von 181.543,98 € wird nachträglich genehmigt.

 

Entlastung der Jahresrechnung 2017

Die Entlastung bildet den förmlichen Abschluss des Rechnungslegungsverfahrens. Entlastet wird der erste Bürgermeister als Leiter der Gemeindeverwaltung durch den Gemeinderat. (Er kann deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen).

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung der Jahresrechnung 2017. Dadurch wird die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Rechnungsjahres 2017 gebilligt und die Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 (Bgm. Leonhard Stork nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Reinhold Seefelder )

 

 Genehmigung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2018

Nach Beratung wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2018 dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt. Herr Schneider, Kämmerer der VG Reichling sowie der Vorsitzende erläuterten die wichtigsten Punkte des Haushaltsplanes.

Der Haushaltsplan der Gemeinde Thaining für das Haushaltsjahr 2018 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf            1.936.364 €

und im  Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf     2.056.150 €

festgestellt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                     413.894 €

festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgestellt.

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)                    330 v. H.
Grundsteuer B                                                                                                  370 v. H.
Gewerbesteuer                                                                                                 330 v. H.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  322.700 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft

 

Billigung des Finanz- und Investitionsplanes 2017-2021 und des Stellenplanes 2018

Der Vorsitzende unterrichtete den Gemeinderat über die angedachten Investitionen im Rahmen des Finanz- und Investitionsplanes der Jahre 2017 bis 2021.

Anschließend wurde der Stellenplan für das Jahr 2018 besprochen.

 

Antrag auf Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz der Kirchner Thaining Baustoffe GmbH zur Errichtung einer Anlage zur Lagerung, Behandlung und Umschlag von nicht gefährlichem Bauschutt auf der Fl-Nr. 1119 der Gemarkung Thaining

Die Fa. Kirchner Baustoffe GmbH beantragt für o. g. Bauvorhaben die Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 DSchG.

Eine Beschreibung der geplanten erlaubnispflichtigen Arbeiten am Baudenkmal liegt den Antragsunterlagen bei und wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
Dem Gemeinderat sind keine Anhaltspunkte bekannt, welche gegen die Erteilung der Erlaubnis nach Art. 7 DSchG sprechen würden. Der Antragsteller soll darauf hingewiesen werden, den Wall um das Grundstück anzulegen, wie im Bebauungsplan festgelegt.

 

Neubau von Brunnenleitungen und Wassergewinnungsanlagen;
Honorarangebot für vermessungstechnische Leistungen zur Planung

Für die vermessungstechnischen Leistungen zur Planung der zukünftigen Brunnenleitungen und des neuen Brunnenstandorts sowie für die Modernisierung des alten Brunnenstandorts auf Grundlage der Voruntersuchungen zur Wahl einer geeigneten Leitungstrasse liegt ein Angebot des Planungsbüros Dobrindt aus Klosterlechfeld vor.

Das Honorarangebot vom 19.03.2018 wird dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben; es umfasst folgende Eckpunkte:

  • HOAI 2013 – LP 1 – 3
  • Honorarzone III
  • Mindestsatz
  • Nebenkosten 3,5 %
  • Stundensatz 2 Mann Messtrupp: 110 €/Std.
  • Stundensatz Ingenieur: 65,00 €/Std.
  • Stundensatz Techniker/Sekretariat: 47,50 €/Std.

Es wird davon ausgegangen, dass kein digitales Geländemodell erforderlich ist – weshalb für die Leistungsphase 4 keine Grundleistungen angeboten wurden.

Die Honorarermittlung liegt Gesamt brutto bei 19.494,16€. Geschäftsstellenleiter Herr Hentschke hat das Angebot geprüft und hält es für angemessen. Die Kosten werden für die gemeinsame Strecke nach der Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden Thaining und Hofstetten aufgeteilt.

Der Gemeinderat beauftragt das Planungsbüro Dobrindt entsprechend des Angebots vom 19.03.2018.

         

Leonhard Stork

 02.04.2018

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