Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2020

Am 20.05.2020 fand eine Gemeinderatssitzung statt. Nachstehend sehen Sie einen Auszug aus dem öffentlichen Teil.

Antrag auf Vorbescheid (förmliche Bauvoranfrage) zum Neubau eines Vierfamilienhauses auf FlNr. 184 der Gemarkung Thaining (Grasweg 11)

Das Vorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem Dorfgebiet (MD). Es ist zu beurteilen, inwieweit Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, ersichtlich sein könnten und folgenden vom Antragsteller aufgeworfene Fragen zugestimmt werden kann:

  1. Wird eine Bebauung eines Vierfamilienhauses in der dargestellten Lage und Größe zugestimmt? Der momentane Bestand hat eine GRZ von 0,253 – der Neubau ist geplant mit ca. 0,205.
  2. Wird einer Wandhöhe von maximal 6,50 m zugestimmt? Bei der Höhe wird sich an der umliegenden Bebauung orientiert.
  3. Die Beurteilung des Vorhabens obliegt dem Gemeinderat.

Der Bauvoranfrage wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Verputzarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Verputzarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben; es wurden 9 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 65.449,70 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.05.2020 um 10:15 Uhr ist ein Angebot frist- und formgerecht eingegangen.

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die freihändige Vergabe der Verputzarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Weiniger & Söhne Verputzfachbetrieb GmbH aus Denklingen mit einer Angebotssumme in Höhe von 63.475,79 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Weiniger & Söhne Verputzfachbetrieb GmbH aus Denklingen mit den Verputzarbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 63.475,79 € brutto; beauftragen zu wollen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Estricharbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Estricharbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben; es wurden 12 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Kostenberechnung belief sich auf 22.793,26 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 12.05.2020 um 10:00 Uhr sind vier Angebote eingegangen. Drei Firmen haben ein vollständiges Angebot abgegeben; eine Firma hatte ein unvollständiges Angebot abgegeben, welches nicht gewertet werden konnte.

Der Preisspiegel der Angebote lautet wie folgt:

  1. Bieter Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen           18.117,75 €
  2. Bieter                                                                                        18.794,27 €
  3. Bieter                                                                                        25.089,96 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH empfiehlt nach rechnerischer und fachtechnischer Prüfung die freihändige Vergabe der Verputzarbeiten für o.g. Maßnahme an die Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen mit einer Angebotssumme in Höhe von 18.117,75 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR Architekten PartG mbH, die Fa. Kreller-Bau GmbH aus Bad Wörishofen mit den Estricharbeiten für o.g. Baumaßnahme und einer Auftragssumme in Höhe von 18.117,75 € brutto; beauftragen zu wollen.

 

Erweiterung Kiga: Nachtragsangebot für eine Hausalarmanlage

Im 1. Nachtrag der Fa. Elektrobau Geier GmbH in Höhe von 23.800 € (brutto) werden Leistungen für eine Hausalarmanlage angeboten.

Das Planungsbüro LKE GmbH & Co. KG hat den Nachtrag geprüft und zur Ausführung empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem 1. Nachtragsangebot in Höhe von 23.800 € (brutto) der Fa. Elektrobau Geier GmbH zu.

 

Erweiterung Kiga: Nachtragsangebot für eine Blitzschutzanlage im Bestandsgebäude

Im 2. Nachtrag der Fa. Elektrobau Geier GmbH in Höhe von 11.018,33 € (brutto) werden Leistungen für den Blitzschutz des Altbaus angeboten.

Das Planungsbüro LKE GmbH & Co. KG hat den Nachtrag geprüft und zur Ausführung empfohlen.

Der Gemeinderat stimmt dem 2. Nachtragsangebot in Höhe von 11.018,33 € (brutto) der Fa. Elektrobau Geier GmbH zu.

 

BRK Kindergarten Thaining; Abrechnung 2019 sowie Anpassung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/21

Der BRK-Kreisverband Landsberg als Träger des Kindergartens legt mit E-Mail vom 15.05.2020 der Gemeinde vor:

  1. Die Abrechnung des Haushaltsjahres 2019: Der Haushalt schließt mit einem Überschuss in Höhe von 9,65 € (Vorjahr: Überschuss 2.242,80 €). Der Überschuss soll zweckgebunden für den Kindergarten beim BRK verbleiben. Die zu viel geleisteten Abschlagszahlungen in Höhe von 11.200,00 € werden an die Gemeinde Thaining zurück überwiesen.
  2. Das BRK bittet um Zustimmung zur Erhöhung der Elternbeiträge um 5,00 € im Regel- und U3-Kindbereich für das Kindergartenjahr 2020/2021. Eltern erhalten seit April 2019, ab September des Jahres, in dem deren Kind das dritte Lebensjahr vollenden, einen staatlichen Elternbeitragszuschuss von 100,00 €/Monat. Eine Erhöhung ist nach Beurteilung der Verwaltung grundsätzlich angemessen. Im BRK Kindergarten wird seit dem Kindergartenjahr 2019/2020 keine Geschwisterkindermäßigung mehr gewährt. Eine Erhöhung von 5,00 € im Regel- und U3-Kindbereich bedeutet eine prozentuale Erhöhung von 4,81. Die Elternbeiträge sind im Vergleich zu gemeindlichen Kindergärten im VG-Bereich für Regelkinder mit Geschwisterkindermäßigung bis zu 33 % teurer, für U3-Kinder ca. 8 %, der Elternbeitrag ohne Betrachtung der Geschwisterkindermäßigung bewegt sich auf angemessenem Niveau.
  3. Das BRK schlägt vor den Beitrag für die U3 Kinder das gesamte Jahr beizubehalten, egal in welchem Monat sie das 3. Lebensjahr vollenden. Sie bleiben dann auch weiterhin bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippengruppe. Der Abrechnung 2019, sowie einer Erhöhung der Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr ab 01. September 2020 in Höhe von 4 € wurde nach Beratung zugestimmt. Die Einordnung als U-3, Kindergarten- oder Schulkind erfolgt am Anfang des Kindergartenjahres und ist verbindlich für das gesamte Kindergartenjahr.

 

 

 

 

 

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