Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Änderung der BGS-WAS und BGS-EWS
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Wasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:
Wassergebühr: Erhöhung von 1,40 €/m³ auf 1,60 €/m³
Grundgebühr: Erhöhung von 48 €/Jahr auf 54 €/Jahr
Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
„Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Thaining
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
In § 10 Abs. 3 und § 10 Abs 4 wird der Betrag ‚1,40 €’ durch
den Betrag 1,60 €’ ersetzt.
In § 9 a Abs.2 wird der Betrag 48,00 €/Jahr durch den Betrag 54,00 €/Jahr ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft.
Thaining, den 22.04.2018
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Abwasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:
Abwassergebühr: Erhöhung von 1,70 €/m³ auf 2,60 €/m³
Grundgebühr: Erhöhung von 60 €/Jahr auf 72 €/Jahr
Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
S a t z u n g
z u r
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Thaining
Die Gemeinde Thaining erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):
§ 1
Änderung
In § 10 Abs. 1 wird der Betrag ‚1,70 €’ durch den Betrag 2,60 € ersetzt.
In § 9 a wird der Betrag ‚60 € pro Jahr’ durch den Betrag 72,00 € pro Jahr’ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft.
Thaining, den 22.04.2018
Der kalkulatorische Zinssatz soll unverändert bei 3,96 % belassen werden. (Er orientiert sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen (§ 87 Nr. 2 KommHV) und entspricht in etwa dem Durchschnitt der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über alle Laufzeiten der letzten 15 Jahre.)
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) der Gemeinde Thaining“ und die die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Thaining“ durchzuführen.
Bauantrag : Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf FlNr. 1786 der Gemarkung Thaining, Nähe Issinger Weg, 86943 Thaining
Dem Bauvorhaben wird – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Einbeziehungssatzung „FlNr.1786“ – das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag : Neubau eines Wintergartens und Neubau einer Garage mit Carport auf FlNr. 230 der Gemarkung Thaining, Dorfplatz 15, 86943 Thaining
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Anschaffung eines Transporters für den Bauhof
Der Gemeinderat entscheidet sich für das günstigste Angebot einer Fa. aus dem Landkreis Landsberg für rd. 30.000 € und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für das Feuerwehrhaus
Der Gemeinderat entscheidet sich für das Fabrikat SimonVoss und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018
Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Änderung der BGS-WAS und BGS-EWS
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Wasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:
Wassergebühr: Erhöhung von 1,40 €/m³ auf 1,60 €/m³
Grundgebühr: Erhöhung von 48 €/Jahr auf 54 €/Jahr
Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
„Satzung zur Änderung der
Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
der Gemeinde Thaining
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:
§ 1
Änderungen
den Betrag 1,60 €’ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft.
Thaining, den 22.04.2018
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Abwasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:
Abwassergebühr: Erhöhung von 1,70 €/m³ auf 2,60 €/m³
Grundgebühr: Erhöhung von 60 €/Jahr auf 72 €/Jahr
Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:
S a t z u n g
z u r
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)
der Gemeinde Thaining
Die Gemeinde Thaining erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):
§ 1
Änderung
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.5.2018 in Kraft.
Thaining, den 22.04.2018
Lesen sie dazu den Bericht vom LT
Bauantrag : Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf FlNr. 1786 der Gemarkung Thaining, Nähe Issinger Weg, 86943 Thaining
Dem Bauvorhaben wird – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Einbeziehungssatzung „FlNr.1786“ – das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag : Neubau eines Wintergartens und Neubau einer Garage mit Carport auf FlNr. 230 der Gemarkung Thaining, Dorfplatz 15, 86943 Thaining
Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Anschaffung eines Transporters für den Bauhof
Der Gemeinderat entscheidet sich für das günstigste Angebot einer Fa. aus dem Landkreis Landsberg für rd. 30.000 € und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für das Feuerwehrhaus
Der Gemeinderat entscheidet sich für das Fabrikat SimonVoss und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.
Lesen sie dazu den Bericht vom LT
Leonhard Stork
02.04.2018
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