Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 19.04.2018

Hier ein Auszug aus den einzelnen Tagesordnungspunkten:

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Änderung der BGS-WAS und BGS-EWS

Beschluss:

1. Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Wasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:

Wassergebühr: Erhöhung von 1,40 €/m³  auf 1,60 €/m³

Grundgebühr: Erhöhung von  48 €/Jahr auf  54 €/Jahr

 

Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

„Satzung zur Änderung der

Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

der Gemeinde Thaining

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Thaining folgende Änderungssatzung:

§ 1

Änderungen

  1.  In § 10 Abs. 3 und § 10 Abs 4 wird der Betrag ‚1,40 €’ durch

den Betrag 1,60 €’ ersetzt.

  1.  In §  9 a Abs.2 wird der Betrag 48,00 €/Jahr durch den Betrag 54,00 €/Jahr ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.5.2018  in Kraft.

Thaining, den 22.04.2018

Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für Abwasser mit Wirkung ab 01.05.2018 wie folgt zu ändern:

Abwassergebühr:  Erhöhung von 1,70 €/m³  auf 2,60 €/m³

Grundgebühr: Erhöhung von  60 €/Jahr auf  72 €/Jahr

 

Hierzu wird folgende Änderungssatzung beschlossen:

S a t z u n g

z u r

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

der Gemeinde Thaining

Die Gemeinde Thaining erlässt aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS):

§ 1

Änderung

  1.  In § 10 Abs. 1 wird der Betrag ‚1,70 €’ durch den Betrag 2,60 € ersetzt.
  1.  In § 9 a wird der Betrag ‚60 € pro Jahr’ durch den Betrag 72,00 € pro Jahr’ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1.5.2018  in Kraft.

Thaining, den 22.04.2018

  1.  Der kalkulatorische Zinssatz soll unverändert bei 3,96 % belassen werden. (Er orientiert sich an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen (§ 87 Nr. 2 KommHV) und entspricht in etwa dem Durchschnitt der Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen über alle Laufzeiten der letzten 15 Jahre.)
  1.  Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren für die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGSWAS) der Gemeinde Thaining“  und die die „Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Thaining“   durchzuführen.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

Bauantrag : Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Stellplätzen auf FlNr. 1786 der Gemarkung Thaining, Nähe Issinger Weg, 86943 Thaining

Dem Bauvorhaben wird – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Einbeziehungssatzung „FlNr.1786“ – das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauantrag : Neubau eines Wintergartens und Neubau einer Garage mit Carport auf FlNr. 230 der Gemarkung Thaining, Dorfplatz 15, 86943 Thaining

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Anschaffung eines Transporters für den Bauhof

Der Gemeinderat entscheidet sich für das günstigste Angebot einer Fa. aus dem Landkreis Landsberg für rd. 30.000 € und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Anschaffung einer elektronischen Schließanlage für das Feuerwehrhaus

Der Gemeinderat entscheidet sich für das Fabrikat SimonVoss und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

Lesen sie dazu den Bericht vom LT

Leonhard Stork

 02.04.2018

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