Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020

Hier ein Auszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2020

 

Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 970 der Gemarkung Thaining (Riedweg 3)

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB und ist zulässig, soweit es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Umgebungsbebauung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Anhaltspunkte, die gegen ein Einfügen sprechen, sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht ersichtlich. Für die Wohnung 1 (mit über 45 qm bis 75 qm) sind 2,0 Stellplätze erforderlich; für die Wohnung 2 (mit über 75 qm sind 2,5 Stellplätze erforderlich – dies ergibt gerundet einen Stellplatzbedarf von gesamt 5 Stellplätzen. Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze geplant. Die Antragsteller wurden darauf hingewiesen und um Vorlage geänderter Pläne mit 5 Stellplätzen gebeten.

Der Vorsitzende wird ermächtigt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die erforderlichen 5 Stellplätze entsprechend in der Planung nachgewiesen werden.

 

Antrag auf Abweichung von den Vorgaben der gemeindlichen Einfriedungssatzung für das Grundstück Schwette 7

Einfriedungen sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) mit einer Höhe von bis zu 2 m verfahrensfrei. Der Definition nach sind Einfriedungen Anlagen mit dem Zweck, Grundstücke oder Grundstücksteile von Verkehrsflächen, Nachbargrenzen oder anderen Grundstücksteilen abzugrenzen und sie – ganz oder teilweise – nach außen abzuschirmen (sei es gegen unbefugtes Betreten, oder Verlassen oder gegen Witterungseinflüsse, Immissionen oder Sicht). Materielle Anforderungen können sich aus örtlichen Bauvorschriften ergeben, wie dies z. B. die gemeindliche Einfriedungssatzung tut:

Der Vorsitzende verliest die Festsetzungen der gemeindlichen Einfriedungssatzung.

Gem. der Einfriedungssatzung wird ein Antrag auf Abweichung von den Gestaltungsvorschriften der Einfriedungssatzung gestellt, welcher dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wird.

Abweichungen können zugelassen werden, wenn sie unter Berücksichtigung des Zwecks und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen (Bei der Anordnung, Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandhaltung und Beseitigung von Anlagen sind die Belange der Baukultur, insbesondere die anerkannten Regeln der Baukunst, so zu berücksichtigen, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden. 2Anlagen müssen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung die Anforderungen des Satzes 1 während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer erfüllen und ohne Missstände benutzbar sein.) vereinbar sind. Außerdem sollte bewertet werden, inwieweit die schematische Anwendung der Anforderung zu Ungerechtigkeiten führen würde; die Abweichung sollte einer rechtlichen Unausgewogenheit begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls, Anwendungsbereich und materielle Zielrichtung der Vorschrift nicht übereinstimmen.

Zuständig für diesen Antrag auf Abweichung sind nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 der BayBO die Gemeinden.

Über den Antrag entscheidet der Gemeinderat nach pflichtgemäßem Ermessen

Es wird auf nachgewiesene Stellplätze auf dem Grundstück des Mehrparteienhauses und damit mögliche Konflikte mit den geplanten Gabionen hingewiesen.

Nach Beratung des Gemeinderates kam man zum Entschluss, vor der nächsten Sitzung einen Ortstermin zu machen. Nach diesem Termin soll der TOP erneut behandelt werden. Der Antragsteller soll bis dahin einen Entwurf für die Lage der Stellplätze bringen.

 

Sanierung Rathaus

  • Dach Rathaus, Dorfplatz 1, Ostdach

Nach dem Hagelunwetter am 10.06.2019, bei dem das Ostdach vor allem auf der Südseite erheblich beschädigt wurde, liegt ein Angebot der Zimmerei Stork aus Thaining für die Sanierung vor. Von weiteren drei angeschriebenen Firmen haben wir kein Angebot erhalten. Da das Dach bisher nicht verschalt ist, haben wir im Angebot eine 60 mm Holzfaserdämmung anbieten lassen. Das Angebot beläuft sich insgesamt auf brutto 41.641,17 €. Das Angebot ist dem Gemeinderat bekannt. Die beschädigten Ziegel auf dem Westdach werden auf Regie getauscht. Das Westdach ist bereits verschalt. Von der Gebäudeversicherung erhalten wir 12.076,05 €.

Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Zimmerei Stork über den Gesamtpreis von 41.641,17 € zu und beauftragt den Vorsitzenden die weiteren Schritte einzuleiten.

  • Austausch Heizkessel im Rathaus

Der Pelletsheizkessel Windhager 22 KW Leistung wird im Kindergarten ausgebaut. Vom Fachplaner Günther Raspotnig habe ich eine Berechnung für den möglichen Einbau hier im Rathaus als Ersatz für den Vissmann Ölkessel mit 40 KW Leistung erstellen lassen. Mit Schreiben vom 15.04.2020 teilt Herr Raspotnig mit, dass eine Heizleistung von 20 KW nach dem Ölverbrauch der letzten Jahre von 4600 l/a ausreichend sein wird. Auch Aufgrund der energetischen Maßnahmen die hier im Haus in den letzten Jahren ausgeführt wurden sinkt die benötigte Heizleistung. Für den benötigten Pellets Vorrat empfiehlt er eine Erdlagerung im Kunststofftank inkl. Austragssystem. Zur Warmwasserbereitung und zur Vermeidung von Legionellen ein Frischwassermodul. Zur Heizungsunterstützung eine thermische Solaranlage, die ab einer Größe von 9 m² gefördert wird.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt grundsätzlich dem Vorhaben zu. Der Vorsitzende wird beauftragt die weiteren Schritte einzuleiten und die entsprechenden Angebote einzuholen.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Trockenbauarbeiten

Die Leistung für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 49.496,27 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 22.06.2020 um 14:00 Uhr sind drei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

  1. ASD Dienstleistungen (Igling):    48.713,46 € (unter Berücksichtigung. von 2 % Nachlass)
  2. Bieter:                                          52.502,80 €
  3. Bieter:                                          57.701,43 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Fa. ASD Dienstleistungen (Igling) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 48.713,46 € (brutto-unter Berücksichtigung des Nachlasses von 2 %) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Fa. ASD Dienstleistungen (Igling) mit einer Vergabesumme in Höhe von 48.713,46 € (brutto) zu.

 

Baumaßnahme: Kindergartenerweiterung; Vergabe: Fassadenarbeiten Holz

Die Leistung für das Gewerk „Fassadenarbeiten Holz“ für o.g. Baumaßnahme wurde gem. VOB/A ausgeschrieben; es wurden 18 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Kostenschätzung belief sich auf 29.779,75 €.

Zum festgelegten Submissionszeitpunkt am 22.06.2020 um 14:15 Uhr sind zwei Angebote frist- und formgerecht eingegangen.

Der (geprüfte) Preisspiegel der Angebote sieht wie folgt aus:

  1. Zimmerei Stork (Thaining):         30.309,30 €
  2. Bieter:                                         57.513,12 €

Das Architekturbüro VONMEIERMOHR gibt zusammenfassend folgende Vergabeempfehlung:

Nach rechnerischer, technischer und wirtschaftlicher Prüfung der Angebote wird vorgeschlagen, der Zimmerei Stork (Thaining) den Zuschlag mit einer Angebotssumme in Höhe von 30.309,30 € (brutto) – zu erteilen.

Der Gemeinderat stimmt, entsprechend des Vergabevorschlags des Architekturbüros VONMEIERMOHR, einer Auftragsvergabe für das Gewerk Fassadenarbeiten Holz“ für das BV Kindergartenerweiterung an die Zimmerei Stork (Thaining) mit einer Vergabesumme in Höhe von 30.309,30 € (brutto) zu.

 

Angebotsplan LEW für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung von der Obergasse zum Grasweg. Verlegung vom bestehenden Fußweg.

Die LEW planen die oberirdischen Schaltphasen und die dazugehörigen Holzmasten von der Obergasse bis zum Grasweg abzubauen. Dazu werden eine Ortsleitung und die Straßenbeleuchtung im Verlauf von unserem Fußweg (Gängele) gelegt. Im südlichen Verlauf des Fußweges, der bis jetzt noch nicht gepflastert ist, verlegen wir diesen in seine richtigen Grenzen. Den Rückbau vom Asphalt übernehmen die LEW. Die Planung von den LEW werden dem Gemeinderat bekannt gegeben. Die Anzahl und die Standorte der Leuchten müssen festgelegt werden.

Der Gemeinderat stimmt der Planung für die Beleuchtung grundsätzlich zu. Die LEW soll ein Kostenangebot erstellen. Der Fußweg soll vom Bauhof mit Unterstützung unserer Thaininger Firmen gepflastert werden.

 

 

 

 

 

 

 

Nächster ArtikelAuszug aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.07.2020